Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Liquidation/Auflösung der G... / 1.1 Freiwilliger Beschluss der Gesellschafter

Der Normalfall ist eine freiwillige Liquidation der GmbH durch entsprechenden Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss kann unterschiedliche Gründe haben. Die Gesellschafter wollen ggf. nicht mehr zusammenarbeiten, sie wollen eigene Wege gehen, finden aber keinen Käufer. Oder aber der Kaufpreis für die Geschäftsanteile ist geringer als das, was sie bei der Auflösung be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.3 Contractual Trust Arrangement (CTA)

Im Rahmen des CTA-Modells überträgt der Arbeitgeber (Trägerunternehmen) Teile seines Betriebsvermögens im Rahmen eines Verwaltungstreuhandvertrags auf einen Treuhänder (Trust). Der Treuhänder verpflichtet sich, das Treuhandvermögen nach bestimmten Anlagegrundsätzen zu verwalten oder verwalten zu lassen. Der Arbeitgeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer[1] der übertragenen V...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Umfang... / 3 Durchsetzung des Anspruchs

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht steht den Gesellschaftern bzw. in der der Insolvenz des Gesellschafters dem Insolvenzverwalter und im Fall des Todes den Erben oder einem etwaigen Testamentsvollstrecker zu. Die Auskunft kann auf der Gesellschafterversammlung verlangt werden, der Gesellschafter kann sich aber auch direkt an den Geschäftsführer wenden. Praxis-Beispiel Auskunft...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 1 Anlässe für die Erstellung von Gutachten

Gutachten dienen in aller Regel als Entscheidungsgrundlage für Dispositionen des Mandanten, als Argumentations- oder Diskussionsgrundlage in Verhandlungen oder auch zur Feststellung von Tatsachen zur Vorbereitung einer gerichtlichen Entscheidung. Daneben dienen sog. Schiedsgutachten – bei entsprechender Vereinbarung der Beteiligten – der Beilegung von Meinungsverschiedenheit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs oder auch nur aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gutachtenerstellung durch S... / 4.5 Gutachtenerstellung in Strafsachen

Bei Sachverständigengutachten für Strafgerichte und Staatsanwaltschaften, ggf. auch Insolvenzverwalter, bei denen als Spezialproblem Schlussrechnungsprüfungen hinzukommen, die vom Insolvenzverwalter oder den Insolvenzgerichten beauftragt werden können, stehen im Vordergrund die sich aus den §§ 283 ff. Strafgesetzbuch (StGB) ergebenden Insolvenzstraftaten des Bankrotts gem, §...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4.3 Folgebewertung

Rz. 237 Die Abbildung fasst die Systematik der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zusammen. Die Folgebewertung von Wertpapieren richtet sich nach deren Klassifizierung.[1] Abb. 4: Folgebewertung von Wertpapieren nach IFRS 9 Rz. 238 Für die Bewertung mittels Effektivzinsmethode wird der Zinssatz ermittelt, mit dem die geschätzten künftigen Zahlungsströme über die erwartete L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Leistungen bei Insolvenz (§ 3 Nr. 2 Buchst. b EStG)

Rz. 8 Zu den nach § 3 Nr. 2 Buchst. b EStG steuerfreien Leistungen gehören das Insolvenzgeld, Leistungen der in §§ 169, 175 Abs. 2 SGB III genannten Ansprüche sowie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Sozialleistungsträger aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs gem. § 115 Abs. 1 SGB X, wenn ein Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 2, 3 SGB III) vorliegt. Das Insolvenzge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bonitätsprüfung / 3.2.1 Diskriminanzanalyse

Ein solches Verfahren ist die Diskriminanzanalyse, die zur Insolvenzprognose angewendet wird. Dazu werden Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse von Unternehmen, die in einem bestimmten Zeitraum insolvent wurden, mit den Kennzahlen verglichen, die bei Unternehmen erhoben wurden, die im gleichen Zeitraum solvent geblieben sind (die Unternehmen sollten hinsichtlich spezifischer...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.3 Übergangsregelung zur Wartezeit von 45 Jahren

Rz. 6 Im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde in § 38 mit Wirkung zum 1.1.2012 eine neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt. Nach § 38 haben Versicherte bei Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bereits nach Vollendung ihres 65. Le...mehr

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Steuerstraf- und Steuerordn... / 11.2 Verfahren bei Erlass eines Strafbefehls

Die BuStra-Stellen sind befugt, in Steuerstrafsachen Anträge auf Erlass von Strafbefehlen zu stellen. Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls hat die Wirkung der Erhebung einer öffentlichen Klage, d. h. der Strafbefehlsantrag steht einer Anklageschrift gleich. Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr durch Strafbefehl festgese...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Wer eine Wohnung dauerhaft verbilligt - im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete – überlässt, verzichtet bewusst auf mögliche Einnahmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die Einkunftserzielungsabsicht generell zu verneinen ist und die verbilligte Vermietung zur steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei führt.[1] Wichtig Definition der "ortsüblichen Miete" Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.2 Verbilligte Überlassung (unter Angehörigen) ab Veranlagungszeitraum 2012 bis Veranlagungszeitraum 2020

Wer eine Wohnung dauerhaft im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete, insbesondere an Angehörige, verbilligt überlässt, verzichtet bewusst auf mögliche Einnahmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die Vermietung zur steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei mutiert. Bei der verbilligten Überlassung sind in Abhängigkeit von der Höhe des vereinbarten Mietzinses i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.6 Vergebliche Werbungskosten

Rz. 221 Werden Aufwendungen getätigt, die mit zukünftigen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vorab entstandene Werbungskosten), kann der Fall eintreten, dass es tatsächlich nicht zur Erzielung von Einnahmen kommt. Die vorab entstandenen Werbungskosten werden dann zu erfolglosen oder vergeblichen Aufwendungen. Auch diese Aufwendungen können grundsätzlich Werbu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.7 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 222 Aufwendungen können auch noch nach Beendigung der Vermietungstätigkeit entstehen. Es sind nachträgliche Werbungskosten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Vermietung stehen (§ 9 EStG Rz. 32ff.). Rz. 223 Das ist der Fall bei den Aufwendungen für einen Räumungsprozess gegen einen Mieter und Abstandszahlungen an einen Mieter, die Rückzahlung von Miete nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / I. Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1091 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche ­Probleme. Mitte April 2020 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsübergang (§ 613a BGB) in der Insolvenz

aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes Rz. 1124 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[2733] Damit tritt nach Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz

Rz. 1093 Die Insolvenz des Arbeitgebers[2656] hat auf die Anwendbarkeit der arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise den Kündigungsschutz und die Geltung des § 613a BGB sowie auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses, grundsätzlich keine Auswirkungen (§ 108 Abs. 1 S. 1 InsO). Prinzipiell soll auch in der Insolvenz der Schutz der Arbeitnehmer durch zwingendes Arbeit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Insolvenzanfechtung von Entgeltzahlungen

Rz. 1123 Das am 5.4.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts[2726] verschiebt das Instrument der Insolvenzanfechtung im Wirtschaftsverkehr wieder zugunsten der Arbeitnehmer. Zuvor galt noch: Leistete der Arbeitgeber in der Krise, d.h. vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, an den Arbeitnehmer Entgeltzahlungen, konnte der Insolvenzverwalter...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / II. Kollektives Arbeitsrecht in der Insolvenz

Rz. 1131 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat generell keine Auswirkungen auf das kollektive Arbeitsrecht, soweit der Gesetzgeber in den Vorschriften §§ 113, 120–122 und 125–128 InsO nichts anderes geregelt hat. 1. Beteiligungsrechte des Betriebsrates Rz. 1132 Die Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane, insbesondere des Betriebsrates bleiben im Insolvenzverfahre...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / jj) Kündigungsfristen in der Insolvenz

Rz. 1116 Nach Insolvenzeröffnung können der Insolvenzverwalter und der Arbeitnehmer nach § 113 S. 2 InsO das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.[2709] Kündigt der Insolvenzverwalter nicht sofort nach der Eröffnung des Verfahrens, ist darin kein Verzicht auf eine Kündigung zu sehen.[2710] Di...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitgeberstellung in der Insolvenz

Rz. 1094 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht und damit auch die Arbeitgeberstellung kraft Gesetzes vom Gemeinschuldner auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 ­InsO).[2657] Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Eröffnungszeitpunkt noch fortbesteht. Der Gemeinschuldner behält nur ausnahmsweise bei Anordnung de...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / gg) Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz

Rz. 1107 Im Insolvenzverfahren besteht, u.a. aus dem Grund, das Unternehmen oder auch nur einen Teil davon sanieren zu wollen, bei der Sozialauswahl ein modifiziertes und damit vereinfachtes Kündigungsverfahren. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Kündigungen ohne Insolvenz, da die Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Arbeitsverhält...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz

Rz. 1141 Die Insolvenzeröffnung berührt nicht die Wirksamkeit von bestehenden Betriebsvereinbarungen. Allerdings regelt § 120 Abs. 1 InsO, dass der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat über eine einvernehmliche Herabsetzung der Leistungen verhandeln sollen, die in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind und die Insolvenzmasse belasten. Zudem ist der Insolvenzverwalter nac...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / C. Arbeitsrecht in der Insolvenz

I. Das Arbeitsverhältnis in der Insolvenz 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1091 Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche ­Probleme. Mitte April 2020 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Entgeltschutz in der Insolvenz

Rz. 1145 Die ehemals in der KO geregelte Privilegierung der Arbeitnehmeransprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung gilt nicht mehr. Gemäß §§ 38, 108 Abs. 2 InsO sind sämtliche rückständigen Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, seien es Geld- oder Naturalleistungen, nur noch einfache Insolvenzforderungen.[2784] Die Ansprüche der Sozia...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 1113 Ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers besteht nach der Rechtsprechung des BAG, wenn die für die Kündigung maßgeblichen Gründe während der laufenden Kündigungsfrist wegfallen, der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat und die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn zumutbar ist.[2703] Damit wird ein Anspruch auf F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialplan in der Insolvenz

Rz. 1139 Der Insolvenzverwalter hat in der Insolvenz wie bei einem wirtschaftlich "gesunden" Unternehmen die Pflicht, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG mit dem Betriebsrat einen Sozialplan nach §§ 112 ff. BetrVG zu verhandeln. Anders als bei den Interessenausgleichsverhandlungen sieht das Gesetz für den Abschluss des Sozialplans im Insolvenzverfahren keine verfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Interessenausgleich in der Insolvenz

Rz. 1134 Generell besteht im Insolvenzverfahren die Pflicht des Insolvenzverwalters, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG [2761] einen Interessenausgleich zu versuchen. Andernfalls kann der von einer Betriebsänderung betroffene Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG Ansprüche auf Nachteilsausgleich[2762] geltend machen, sobald der Insolvenzverwalter mit der geplante...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1173 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Insolvenzgeld

Rz. 1152 Das Insolvenzgeld schützt die vorleistungspflichtigen Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor dem Risiko des Lohnausfalls. Es deckt den Zeitraum der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Abweisung des Antrags mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung ab (§§ 165 ff. SGB III [2796]).[279...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1092 Der Gesetzgeber hat mit der am 1.1.1999 umfassend in Kraft getretenen Insolvenzordnung [2651] ein einheitliches Insolvenzverfahren geschaffen. Die Gläubiger werden durch ein geregeltes und vom Insolvenzgericht überwachtes Verfahren gleichmäßig befriedigt.[2652] Wegen einer besseren Verteilungsgerechtigkeit und akzeptableren Quoten für alle Gläubiger gibt es im Insolv...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 217 Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung gesc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 2 Versorgungsberechtigte

Rz. 657 Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Dieses Widerrufsrecht wird durch Eintritt der Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG nicht berührt. Auch wenn der Widerruf des Bezugsrechts nach § 1b Abs. 2 BetrAVG unzulässig ist, berührt das seine Wirksamkeit im Versicherungsverhältnis nicht.[1478] Entscheidend für die Stell...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Unzumutbare wirtschaftliche Belastung (Nr. 2)

Rz. 815 Würde der Arbeitgeber durch die Weiterbeschäftigung unzumutbar wirtschaftlich belastet, kann dies auch Grund für seine Entbindung sein. Dabei ist hinsichtlich der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung auf das Unternehmen und nicht auf den Betrieb abzustellen. Die Anforderungen an den Grad der Belastung sind hoch: Der bloße Umstand, dass die Weiterbeschäftigung des ...mehr

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zfs 01/2021, zfs Aktuell / Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Am 29.12.2020 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) v. 22.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 3256). Es ist im Wesentlichen am 1.1.2021 in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird ein Rechtsrahmen zur Ermöglichung insolvenzabwendender Sanierungen gescha...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 1119 Auch Arbeitnehmern in Elternzeit (§ 15 BEEG) darf in der Insolvenz nach § 18 Abs. 1 BEEG während der Elternzeit nicht gekündigt werden.[2717] Bei Arbeitnehmern in Pflegezeit (§§ 2 und 3 PflegeZG) darf in der Insolvenz das Arbeitsverhältnis von der Ankündigung der Pflegezeit, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zu deren Beendigung nicht ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Checkliste: Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1124 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[2733] Damit tritt nach Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[2734] Ein ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Schwangerschaft und Mutterschutz

Rz. 1118 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2714] das Kündigungsverbot gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Voraussetzung dafür ist, dass dem Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder die Entbindung bekannt war bzw. innerhalb von zwei Wochen nach...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Insolvenzverwalter nach der Insolvenzeröffnung

Rz. 1097 Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss ernennt das Gericht den Insolvenzverwalter (§ 27 InsO). Dieser nimmt – wie bereits der starke vorläufige Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren – sämtliche mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wahr. Auch die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Verpflichtungen obliege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Vorläufiger Insolvenzverwalter vor der Insolvenzeröffnung

Rz. 1095 Im Insolvenzeröffnungsverfahren, also nach Antragstellung auf Insolvenzeröffnung durch den Gemeinschuldner oder einen Gläubiger, bestellt das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Wenn das Gericht als Sicherungsmaßnahme dem Gemeinschuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 InsO), verliert der Gemeinschuldner bereit...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Mitglieder des Betriebsrates

Rz. 1122 Für Betriebsverfassungsorgane wie die Mitglieder des Betriebsrats,[2724] der Jugendvertretung oder des Wahlvorstandes bleibt in der Insolvenz der besondere Kündigungsschutz des § 15 KSchG bestehen. Die Eröffnung des Verfahrens stellt keinen wichtigen Grund dar, den Betriebsratsmitgliedern außerordentlich zu kündigen. Eine Kündigung ist nach § 15 Abs. 4 KSchG nur dan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gemäß § 240 ZPO

Rz. 1098 Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gemäß § 240 ZPO Muster 2.85: Aufnahme des Rechtsstreits nach Unterbrechung gemäß § 240 ZPO An das Arbeitsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________-GmbH wird der Rechtsstreit für den Kläger nach Unterbrechung aufgenomm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1099 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen Grund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverfahren zu beschleunigen,[26...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot (Auszug)

Rz. 1096 Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot Az. _________________________ Amtsgericht _________________________ Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _____________...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / kk) Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 1117 Der Insolvenzverwalter hat nach Eröffnung des Verfahrens, wie jeder andere Arbeitgeber auch, den besonderen Kündigungsschutz der Arbeitnehmer zu beachten. § 113 InsO schließt die Anwendbarkeit des besonderen Kündigungsschutzes nicht aus.[2713] (1) Schwangerschaft und Mutterschutz Rz. 1118 In der Insolvenz gilt auch nach § 17 Abs. 1 MuSchG [2714] das Kündigungsverbot ge...mehr