Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 37

Tz. 28 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Gemäß IAS 37.14 sind Rückstellungen zu passivieren, wenn die folgenden drei Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind: ein Unternehmen hat aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung; der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung ist wahrscheinlich, und die zuverlässige Schätzung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Nullplan

Rz. 8 Ebenfalls genügt es nach umstrittener Auffassung nicht, wenn der Anwalt den Gläubigern nur einen sog. starren Nullplan mit dem Erklärungsgehalt des Schuldners "Ich zahle jetzt und auch später – nichts!" übermittelt hat,[16] unabhängig von der weiteren Rechtsfrage, ob ein starrer Nullplan überhaupt eine zulässige Grundlage eines Schuldenbereinigungsverfahrens nach § 305...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vertretung sonstiger Beteiligter (Nr. 2)

Rz. 12 Zu diesem Personenkreis gehören der Schuldner, der eingetragene (Mit-)Eigentümer, der Miterbe, der Insolvenz-, Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker. Für diese ist grundsätzlich der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10),[16] im Verteilungsverfahren der zur Verteilung kommende Erlös (vgl. Rdn 11) maßgebend. Der Wert der Forderung spielt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennbar überflüssig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Das rechtliche Schicksal des erhaltenen Vorschusses nach Insolvenzeröffnung

Rz. 126 Hat der Anwalt vor Insolvenzeröffnung einen Vorschuss für seine Tätigkeit erhalten, stellt sich die Frage, ob er diesen Vorschuss nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Mandanten behalten oder aufgrund der vom Insolvenzverwalter gemäß §§ 129 ff. InsO geltend gemachten Insolvenzanfechtung gemäß § 143 InsO zur Masse zurückgewähren muss. Rz. 127...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 2.2.4 Insolvenz (Abs. 7)

Rz. 20 Bei einem Insolvenzverfahren unterbleibt eine Abwicklung.[1] Die Rechtsprechung hat jedoch schon in der Vergangenheit die Insolvenz (den Konkurs) der Abwicklung gleichgestellt.[2] § 11 Abs. 7 KStG ordnet auch für Fälle der Insolvenz die Geltung des § 11 Abs. 1 – 6 KStG an. Die Regelung hat aufgrund der vorstehend genannten Rechtsprechung rein deklaratorischen Charak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Gewerbsmäßigkeit bei Zahlungsunfähigkeit

Rz. 33 Ein zentrales Problem des Straftatbestands des § 26c UStG ist – wie bei § 26a Abs. 1 UStG – die Frage nach der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmers nach Anmeldung der Steuer. Wenn die angemeldete Steuer zu mehreren Fälligkeitszeitpunkten nicht gezahlt wird, dann liegen die Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit wegen der wiederholten Begehung zunächst einmal vor. Da die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit bei Umsatzsteuerbetrugsfällen

Rz. 37 Bezogen auf die Umsatzsteuerbetrugsfälle[1] kann der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehung des § 26c UStG insbesondere bei dem "missing trader" [2], der USt in seinen Rechnungen offen aufweist, diese dann (ausnahmsweise) anmeldet[3], aber dann nicht bezahlt, einschlägig sein. Die Qualifikation eines Unternehmens als missing trader ist allerdings in der Praxis bei Weit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die Gewerbsmäßigkeit bei § 26c UStG

Rz. 24 Bezogen auf den § 26c UStG muss die Absicht des Unternehmers als Täter darauf gerichtet sein, objektiv den Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG wiederholt zu begehen und hierdurch Steuerersparnisse zu erlangen, die nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind.[1]. Anders ausgedrückt muss es der Täter also darauf abgesehen haben, wiederholt von ihm in Rechnungen ausgewi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Verantwortlichkeit bei juristischen Personen

Rz. 65 Bei der Verantwortlichkeit für das Handeln juristischer Personen ist darauf abzustellen, wer diese vertritt, denn die juristische Person selber ist strafrechtlich nicht verantwortlich, weil sie ohne ein vertretungsberechtigtes Organ nicht handlungsfähig ist. Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten juristischer Personen obliegt nach § 34 Abs. 1 AO deren gesetzlichen V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.2 Mittelbare Sachwaltung

Steuerberater hat Kenntnis von "Strohmann-Geschäften" des Mandanten Der Steuerberater hat im Rahmen des Mandatsverhältnisses unter allgemeinen Fürsorgegesichtspunkten seinen Mandanten auf folgendes hinzuweisen, wenn er davon Kenntnis erlangt. Gewerbeuntersagung wegen Strohmannverhältnis[1] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO kann in den sog. Strohmannverhältnissen sowohl gegen den Str...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Fälligkeit

Rz. 32 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem geric...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 7.1 Unter welchen Voraussetzungen auch der Wechsel des Gesellschafterbestands der Grunderwerbsteuer unterliegt

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 5 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Re...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.7 Verlustabzug in der Insolvenz

Rz. 28 Der Schuldner bleibt auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eigentümer der Insolvenzmasse. Er verliert lediglich die Befugnis, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen (§ 80 InsO). Das Insolvenzverfahren berührt daher die persönliche Steuerpflicht des Schuldners nicht, d. h., es besteht nach wie vor Personenidentität, sodass...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens als vGA

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinses für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen steht die gesetzlich angeordnete Nachrangigkeit von Gesellschafterdarlehen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO) einem Risikozuschlag bei der Festlegung der Zinshöhe zum Ausgleich der fehlenden Darlehensbesicherung nicht entgegen. 2. Es widerspricht allgemeinen Erfahrungssätzen, w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 7 Die Regelung des § 10d EStG ist bis Vz 1998 verfassungsgemäß. Sie verstößt nicht gegen Art. 3 GG, der Ausfluss der Steuergerechtigkeit und damit des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Es besteht weder ein grundrechtlich geschützter Anspruch auf den Verlustabzug noch ein Vertrauensschutz für den Fortbestand der Regelung.[1] Die Re...mehr

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Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Patronatserklärung ausländischer Gesellschaften

Zusammenfassung Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig. Hintergrund Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit Sitz in Dä...mehr

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Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern

Zusammenfassung Zahlungszusagen von GmbH-Geschäftsführern können als Schuldbeitritt auszulegen sein, worauf die Geschäftsführer von Gesellschaftsgläubigern persönlich in Anspruch genommen werden können. Sachverhalt Der Beklagte war Gesellschafter und Geschäftsführer einer mittlerweile insolventen GmbH (im Folgenden: "Schuldnerin"). Die Schuldnerin schloss mit der Klägerin eine...mehr

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Haftung des Kommanditisten für Gesellschaftsverbindlichkeiten

Zusammenfassung Die persönliche Haftung des Kommanditisten besteht bei Insolvenz der Gesellschaft jedenfalls für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Auf die insolvenzrechtliche Einordnung dieser Verbindlichkeiten kommt es dabei nicht an. Hintergrund Über das Vermögen einer Publikumsfondsgesellschaft in der...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3.2 Der faktische Geschäftsführer in Krise und Insolvenz

Der BGH hat zum faktischen Geschäftsführer entschieden, dass dieser nicht nur die Pflicht zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags habe. Er muss auch die haftungs- und strafrechtlichen Folgen des Versäumnisses tragen. Daher müsse der faktische Geschäftsführer der Gesellschaft auch verbotene Auszahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die er nach Eintritt der Insolvenz...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2 Haftungsgefahr: Das Risiko der Insolvenzverschleppung

Ein weiteres haftungsträchtiges Feld betrifft die Insolvenzverschleppung. Ist die Gesellschaft insolvenzreif, muss der Geschäftsführer unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen bei Überschuldung (§ 15a I 2 InsO) – den Insolvenzantrag stellen. Von einer Insolvenzreife spricht man dann, wenn die Gesellschaft überschuldet oder...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 4 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / Einführung

Der Geschäftsführer ist erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Seine Haftung ist wesentlich umfassender als die eines GmbH-Gesellschafters. Ihn kann eine Innenhaftung gegenüber der GmbH selbst treffen. Gleichzeitig haftet er aber in einer Reihe von Fällen auch nach außen, insbesondere in der Krise der Gesellschaft. Dieser Beitrag beleuchtet ausgewählte Haftungstatbestände u...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.1 Haftungsgefahr: Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Gerät die Gesellschaft in die Krise und kann ihren Verbindlichkeiten nicht oder nicht mehr im vollen Umfang nachkommen, kommt der Geschäftsführer in eine schwierige Situation. Einerseits möchte er ggf. "nicht sofort das Handtuch werfen", andererseits löst er durch seine weitere Tätigkeit möglicherweise straf- und haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten aus. So muss dem Geschä...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.3 Weisungs- und Bestellungsbefugnis gegenüber der Geschäftsführung

Die Einflussnahme auf die Geschäftsführung ist eine besonders wichtige Funktion der Gesellschafterversammlung. Sie bestellt die Geschäftsführer, ruft sie ab, schließt mit ihnen die Anstellungsverträge, überwacht sie und erteilt ihnen Weisungen. Gerade das Recht, Weisungen zu erteilen, ermöglicht es den Gesellschaftern den Gang der Geschäfte zu bestimmen. Soweit Weisungsbesch...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.1 Spezialfall: Haftung des Geschäftsführers für ausbezahltes Insolvenzgeld

In der Krise der GmbH suchen viele Geschäftsführer nach Möglichkeiten, den Geschäftsbetrieb möglichst lange aufrecht zu erhalten, weil sie auf Besserung hoffen. Dies kann den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. Was aber geschieht, wenn der Geschäftsführer den Arbeitnehmern bewusst die Löhne nicht auszahlt, weil im Falle der Insolvenz ja ohnehin für 3 Monate Insol...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.2.2 Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Bank für Kontokorrentkredit

Der GmbH-Geschäftsführer haftet grundsätzlich nur dann für den Überziehungskredit der GmbH, wenn er sich hierfür verbürgt hat. Aber Vorsicht: Der BGH hat für diesen Grundsatz eine wichtige Ausnahme festgelegt. Danach haftet der Geschäftsführer für die Rückzahlung des Kontokorrentkredits gegenüber der Bank auch dann, wenn nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft der K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung des Gesellschaf... / b) Zahlungsunfähigkeit nach BFH-Verständnis

Einleitung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens: Im Zusammenhang mit der Fiktion des Zuflusses beim beherrschenden Gesellschafter geht der BFH – abweichend von § 17 InsO – von einem engeren Begriff aus. Nach Auffassung des BFH dürfen überhaupt keine liquiden Mittel mehr vorhanden sein, um die Forderung der Gesellschaft erfüllen zu können. Der BFH geht von einer Illiquidit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung des Gesellschaf... / a) Zahlungsunfähigkeit nach BGH-Verständnis

Insolvenzrechtlicher Begriff i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO: Der BGH beurteilt den Begriff der Zahlungsunfähigkeit nach dem insolvenzrechtlichen Begriff i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO. Danach sind in Beziehung zu setzen die im maßgeblichen Zeitpunkt verfügbaren und innerhalb von drei Wochen in Liquidität umsetzbare Vermögensgegenstände zu den am selben Stichtag fälligen und in den nächsten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.2 Verpflichtung des Vorstands

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Anzeige trifft den Vorstand. Anders als nach dem Recht der Insolvenzordnung hat er nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sondern den Sachverhalt der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand muss damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) handeln. Die Anzeige ist spätestens 3 Woc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.4 Unterrichtungs-, Anhörungs- und Auskunftspflicht (Abs. 4)

Rz. 18 Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, den GKV-Spitzenverband unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) sowohl über die eingegangene Anzeige eines Kassenvorstandes über Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (vgl. Abs. 2 Satz 1) als auch über die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung (vgl. Abs. 3 Satz 1) zu unterrich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.1 Anzeigegründe

Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolvenz von Krankenkassen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Norm ist durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 vollkommen neu gefasst worden. Sie regelt nunmehr die Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen. Ihr Regelungsgehalt entspricht im Wesentli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 3 Literatur

Rz. 25 Bohlen-Schöning, Krankenkassen in Finanznot – Fusion, Schließung oder Insolvenz?, KrV 2009 S. 289. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Überschuldung, NZS 2004 S. 632. Schmatenko, Die Schließung einer Betriebskrankenkasse sowie ihre Auswirkungen auf Schuldverhältnisse, NZS 2018 S. 306. Steinmeyer, Krankenkassen zwischen Sozialrecht, Haftung und Insolvenz,...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.7 Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen (Abs. 7)

Rz. 24 Für die bis zum 31.12.2009 entstandenen Wertguthaben aus Altersteilzeitvereinbarungen sind die Verpflichtungen nach § 8a des Altersteilzeitgesetzes vollständig spätestens ab dem 1.1.2015 zu erfüllen. Das Altersteilzeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Wertguthaben ab einer bestimmten Größenordnung gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Krankenkassen, die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Der Vorschrift dürfte in der Rechtsanwendung kaum praktische Relevanz zukommen. Die für die Finanzierung der Aufgaben eines Landesverbandes erforderlichen Mittel werden durch eine Verbandsumlage von seinen Mitgliedskassen sowie von den Krankenkassen derselben Kassenart mit Mitgliedern mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Landesverbandes aufgebracht (§ 211 Abs. 4)....mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2 Rechtspraxis

2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1) Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2 Verpflichtung zur Anzeige (Abs. 2)

2.2.1 Anzeigegründe Rz. 7 Ein Insolvenzgrund ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Vorstand der Krankenkasse der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen (Satz 1). Mit einer frühzeitigen Verpflichtung zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig in der Lage, den Antrag auf Eröffnung eines...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unterstehen. Die Länder haben ihre ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.3 Insolvenzantrag (Abs. 3)

Rz. 13 Der Insolvenzantrag kann ähnlich wie für das Kreditwesen im Kreditwesengesetz (§ 46b KWG) geregelt nur von der zuständigen Aufsichtsbehörde und nicht vom Vorstand gestellt werden (Satz 1). Auch Gläubiger der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Funktionsfähigkeit des GKV-Systems gefährdet werden könnte, wenn auch...mehr