Ein solches Verfahren ist die Diskriminanzanalyse, die zur Insolvenzprognose angewendet wird. Dazu werden Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse von Unternehmen, die in einem bestimmten Zeitraum insolvent wurden, mit den Kennzahlen verglichen, die bei Unternehmen erhoben wurden, die im gleichen Zeitraum solvent geblieben sind (die Unternehmen sollten hinsichtlich spezifischer Merkmale wie Branche, Betriebsgröße u. a. vergleichbar sein). Im Anschluss werden aus den vorhandenen Daten die Kennzahlen ermittelt, die als Merkmale für eine Prognose zur Insolvenzgefährdung angesehen werden können. Häufig ausgewählte Kennzahlen beziehen sich beispielsweise auf die Rentabilität und die Liquidität sowie auf den Verschuldungsgrad. Aus diesen spezifischen Kennzahlen wird eine Trennfunktion (Diskriminanzfunktion) gebildet.

Mit dieser Funktion lässt sich dann für jedes Unternehmen ein Diskriminanzwert errechnen, der auch als Bonitätsindikator bezeichnet wird. Außerdem wird ein cut-off point ermittelt, der als kritischer Grenzwert insolvenzgefährdete Unternehmen von bonitätsmäßig besseren Unternehmen trennt. Liegt der Diskriminanzwert des jeweiligen Unternehmens über dem cut-off point, so wird das Kreditengagement als bonitätsmäßig gut eingestuft und umgekehrt.

Die Diskriminanzanalyse basiert auf der Überlegung, dass Merkmale, die in der Vergangenheit bei insolvent gewordenen Unternehmen beobachtet wurden, auch zukünftig für eine mögliche Insolvenz hohe Prognosekraft haben. Deshalb wird ein schlechter Diskriminanzwert als Frühwarnsignal für zukünftige Unternehmensrisiken angesehen.

Auch die Diskriminanzanalyse benötigt Daten, die zum Teil aus alten Veröffentlichungen stammen. Die Kritik der Vergangenheitsorientierung gilt also auch hier. Gleichzeitig werden eventuell bereits unternommene Anstrengungen zur Verbesserung der Lage im Unternehmen unberücksichtigt gelassen.

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