Rz. 1096
Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot
Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot
Az. _________________________
Amtsgericht _________________________
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _________________________ eingetragenen _________________________-GmbH, _________________________ (Anschrift), vertreten durch _________________________,
Geschäftszweig: _________________________,
wird heute am _________________________, um _________________________ Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt _________________________, _________________________ (Anschrift), bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
_________________________ (Weitere Maßnahmen)
_________________________, den _________________________
(Unterschrift)
(Richter am Amtsgericht)
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