Rz. 1096

Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot

 

Muster 2.84: Insolvenzeröffnungsbeschluss ohne allgemeines Verfügungsverbot

Az. _________________________

Amtsgericht _________________________

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts _________________________ unter HRB _________________________ eingetragenen _________________________-GmbH, _________________________ (Anschrift), vertreten durch _________________________,

Geschäftszweig: _________________________,

wird heute am _________________________, um _________________________ Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt _________________________, _________________________ (Anschrift), bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.

_________________________ (Weitere Maßnahmen)

_________________________, den _________________________

(Unterschrift)

(Richter am Amtsgericht)

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