Rz. 1091

Die A-GmbH mit 50 Arbeitnehmern und einem gebildeten Betriebsrat hat seit Monaten wirtschaftliche ­Probleme. Mitte April 2020 stellt der Geschäftsführer mit seinen rechtlichen Beratern fest, dass die Gesellschaft sowohl ausweislich ihrer Bilanz überschuldet als auch zahlungsunfähig ist. Vereinzelt hat der Geschäftsführer bereits im März und April 2020 Arbeitsverhältnisse mit Arbeitnehmern gekündigt und diese freigestellt. Drei Arbeitnehmer haben beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erhoben. Seit Anfang 2020 wurden die Gehälter an alle Arbeitnehmer verspätet gezahlt. Die März-2020-Gehälter wurden gar nicht mehr ausgezahlt. Am 15.4.2020 stellt der Geschäftsführer beim Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der A-GmbH. Am 16.4.2020 wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und am 29.5.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet. Alle Arbeitnehmer der A-GmbH sind bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren verunsichert, da sie nicht wissen, was mit ihren Arbeitsverhältnissen passiert.

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