Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2 Betriebswirtschaftliche Methode als prospektiver Ansatz

4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldn...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1 Einzelne Problemaspekte

4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fäll...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2 Umfang der Verbindlichkeitenerfüllung

4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.2 Strafrechtliche Perspektive als vorwiegend retrospektiver Ansatz

Rz. 12 Für die strafrechtliche Perspektive ist der BGH-Beschluss vom 23.5.2007 zu berücksichtigen. Hier wird vom 1. Strafsenat einschlägig ausgeführt: "Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Auf die Merkmale der ‚Dauer‘ und der ‚Wesentlichkeit‘ hat der Gesetzgeber der Insolvenzordnun...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung

1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechte...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.1 Bankrotthandlungen

Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 StGB beispielhaft: Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Beschädigen von Vermögensbestandteilen Eingehen von Risikogeschäften und Verbrauch übermäßiger Beträge Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere Vortäuschung fremder Rechte Unterlassene und ma...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.3 Dauer der Liquiditätslücke

Rz. 14 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.5.2005[1] wird zur Dauer einer Liquiditätslücke im Rahmen der Feststellung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit Folgendes ausgeführt: "(…) Der Gesetzgeber der Insolvenzordnung wollte diesen Zeitraum (gemeint ist der Zeitraum zur Abgrenzung zwischen einer bloßen Zahlungsstockung und einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, Anmerkung ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Durch das MoMiG wurde die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrags vom GmbHG in die InsO verlagert. Die Antragspflicht ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsu...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.2 Liquiditätsplan/Finanzplan

Rz. 22 Im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik erfolgt die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht, damit auf der Grundlage eines Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und eines darauf aufbauenden Liquiditätsplans (Finanzplans). Ein derartiger Liquiditäts- oder Finanzplan kommt allerdings nur zum Tragen, wenn keine bloße Zahlungsstockung (=...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.1 Fälligkeit der Verbindlichkeiten

Rz. 5 Fälligkeit wird zivilrechtlich als der Zeitpunkt bezeichnet, von dem ab der Gläubiger die Leistung verlangen kann.[1] Zur Problematik der (insolvenzrechtlichen) Fälligkeit der bestehenden Verbindlichkeiten sind u. a. die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 19.7.2007[2] zu berücksichtigen: "Im allgemeinen Zivilrecht wird mit ‚Fälligkeit‘ derjenige Zeitpunkt bezeichnet...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.3 Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG

Rz. 29 Nach der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG hat der neu gefasste § 64 GmbHG nunmehr folgenden Wortlaut: Satz 1: "Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden." Satz 2: "Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch na...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 2 Illiquidität als Zahlungsstockung

Rz. 2 Nach § 17 Abs. 2 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Wobei Zahlungsunfähigkeit in der Regel anzunehmen ist, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Aus der (Grundsatz-)Entscheidung des BGH vom 24.5.2005 geht hervor, "dass eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhal...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus

Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldner, wenn ihm die Erfüllung der fälligen Zah...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.2 Untreue als existenzvernichtender Eingriff

Rz. 26 Der Untreuetatbestand des § 266 StGB ist durch 2 Untreuevarianten gekennzeichnet. Es ist demnach zwischen der Missbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue zu unterscheiden. Bei der Missbrauchsuntreue handelt der Täter aufgrund einer nach außen wirksamen Verfügungs- und Verpflichtungsbefugnis und verletzt dabei eine im Innenverhältnis bestehende Vermögensbetreuungspfli...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 1 Betriebswirtschaftliches Verständnis der Liquidität

Rz. 1 Unter dem Begriff der Liquidität sind die Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens zu verstehen, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Die betriebswirt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schädlingsbekämpfer/Desinfe... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

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zfs 07/2020, Deckung für Be... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist zwar zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Es mangelt an einer ausreichenden Glaubhaftmachung der Anspruchshöhe des Verfügungsanspruchs (dazu 1.) sowie an einem Verfügungsgrund (dazu 2.)" 1. Die Kammer ist zwar der Ansicht, dass der Verfügungsklägerin aus den zwischen den Parteien bestehenden Betriebsunterbr...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 660 Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalkon...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.8 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 71 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 71) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf d...mehr

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Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.4 Änderungskündigung

Durch betriebsbedingte Änderungskündigungen oder betriebsbedingte Beendigungskündigungen können zwar ebenfalls Einspareffekte erzielt werden. Da in beiden Fällen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten sind, tritt eine Einsparwirkung aber erst danach ein. Zu beachten ist hierbei vor allem der allgemeine Kündigungsschutz, der, außerhalb vo...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Namensschuldverschreibungen

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Namensschuldverschreibungen sind als bestimmte Form der Wandelschuldverschreibung (> Rz 15) oder der Gewinnschuldverschreibung (> Rz 18) geförderte Vermögensbeteiligungen. Ohne Bedeutung für die Förderung ist es, ob die Einlösung nach Fristablauf, Kündigung oder bei Rückgabe vorgesehen ist; ebenso, ob zB die Einlösung zum Kurs einer entsprec...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Übernahme von Versorgungsverpflichtungen

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur – ggf – steuerfreien Übernahme von Versorgungszusagen bei Wechsel des ArbG oder Trägers der Versorgung sowie bei Insolvenz > Betriebliche Altersversorgung Rz 166 ff, 200 ff, 210 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.1 – VermBG

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Vorbemerkung Vor der unten abgedruckten Fassung galten das (1.) Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 909; BStBl. I, 680), das 2. VermBG vom 1. Juli 1965 (BGBl. I, 585; BStBl. I, 346) in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I, 1853; BStBl. I, 644), das 3. VermBG in den Fassungen vom 27. Juni 1970 (BG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Übernahme von lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die mit dem LSt-Abzug verbundenen Pflichten des ArbG muss dieser grundsätzlich selbst wahrnehmen, soweit sie nicht einem anderen übertragen worden sind. ArbG kraft gesetzlicher Fiktion sind zB in Fällen der Insolvenz des ArbG (§ 3 Nr 65 EStG; allgemein > Insolvenzverfahren) ggf die Versorgungseinrichtung, der der PSV die Abwicklung der Versorgungsa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gewinnschuldverschreibungen

Rz. 18 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Begünstigt sind nur Gewinnschuldverschreibungen (Gewinnobligationen) des in- oder ausländischen ArbG (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b VermBG) sowie solche, die von einem in- oder ausländischen Unternehmen ausgegeben werden, das als herrschendes Unternehmen (§ 18 Abs 1 AktG; > Rz 12) mit dem Unternehmen des ArbG verbunden ist (§ 2 Abs 2 VermBG). Name...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übliche Darlehen

Rz. 58 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Eine weitere Beteiligungsform ist die Begründung oder der Erwerb von Darlehensforderungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k VermBG; Abschn 4 Abs 10 VermBErl). Bei dieser Form der Mitarbeiterbeteiligung räumt der ArbG dem ArbN eine Darlehensforderung an das Unternehmen ein, ohne dass der ArbN einen entsprechenden Betrag dem Unternehmen zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Erstmals eröffnete das "Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer" vom 12.07.1961 (BGBl 1961 I, 909 = BStBl 1961 I, 680) neben anderen bestehenden Möglichkeiten (vgl alter § 19a EStG, SparPG, WoPG) einen weiteren Weg, auf dem ArbN Vermögen mit Hilfe von steuerfrei bleibenden Sonderzuwendungen ihrer ArbG bilden können. Rz. 7 St...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Veranlagungswahlrecht

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als "Veranlagen" wird das Verfahren bezeichnet, mit dem das FA die ESt gegen den Stpfl durch förmlichen > Steuerbescheid festsetzt. Erfüllen die Ehegatten die Voraussetzungen für eine Ehegattenbesteuerung (§ 26 Abs 1 EStG; > Rz 1), so können sie die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung wählen (> Rz 3). Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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Inventur und Inventar: Rech... / 3.1.3 Insolvenz-Inventur/Inventar

Rz. 34 Der Insolvenzverwalter hat nach § 151 Abs. 1 InsO ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Dieses Masseverzeichnis ist auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufzustellen und hat i. d. R. sowohl den Zerschlagungswert als auch den Fortführungswert anzugeben (§ 151 Abs. 2 InsO). Für die Bestandsaufnahme ist nach h. M. a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen / 2 Steuerfreie Einnahmen

Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Steuerbefreiungsvorschriften finden sich im EStG, z. B. §§ 3, 3b EStG, aber auch in einer Vielzahl anderer Gesetze. Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. Leistungen aus eine...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 2. Insolvenz

Nach h.M. stellt die Insolvenz eines Unternehmens einen Verstoß gegen die Behaltensregelungen nach § 13a Abs. 6 Nr. 1 bzw. Nr. 4 ErbStG dar.[4] Tritt innerhalb der 5-jährigen Behaltensfrist (Regelverschonung) oder der 7-jährigen Behaltensfrist (Vollverschonung) die Insolvenz des Betriebs oder der Gesellschaft ein, an der Anteile begünstigt erworben wurden, kommt es zum antei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Insolvenz (§ 11 Abs 7 KStG)

Tz. 67 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Mit der erst zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung v 05.10.1994 (BGBl I 1994, 2866; zuletzt geändert durch Art 24 Abs. 3 des Gesetzes v 23.06.2017 (BGBl I 2017, 1693) und dem Einführungsgesetz dazu (ebenfalls v 05.10.1994, BGB I 1994, 2911) hatte der Gesetzgeber in erster Linie das Ziel verbunden, die recht antiquierten Regelung...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / b) Unterschreitung der Mindestlohnsumme mit anschließender Insolvenz

In der momentanen Krise kann es insbesondere dann, wenn die "Abfederung" mit Kurzarbeitergeld nicht gelingt, dazu kommen, dass zunächst eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme und im Anschluss die Insolvenz einritt. Für solche "Mehrfachverstöße" enthielten die ErbStR in ihrer am 30.12.2011 veröffentlichten Fassung in RE13a.12 Abs. 3 ErbStR 2011 eine Verwaltungsanweisung,[1...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 2. Insolvenz

a) BFH und Finanzverwaltung aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG) In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer g...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG)

In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob der Wegfall der Steu...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / I. Problemaufriss

Den regelmäßigen Lesern dieser Zeitschrift muss das Begünstigungsregime für unternehmerisches Vermögen, das § 13a – § 13c, § 19a und § 28a ErbStG aufweisen, nicht erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen sich insoweit insbesondere die Probleme der Einhaltung der Mindestlohnsumme (§ 13a Abs. 3 ErbStG), der Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 Er...mehr

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zfs 06/2020, Der Abfindungs... / II. Verdienstausfall

1. Wie oben ausgeführt, führt wohl eine überstandene Corona-Infektion grundsätzlich – Stand jetzt – im Regelfall nicht per se zu einer weiteren Verschlimmerung der schadenbedingten Beeinträchtigungen. Auswirkungen auf den Verdienstschaden könnte bezüglich der körperlichen Folgen allenfalls eine vorübergehende coronabedingte Krankschreibung von Beginn der Infektion bis zur He...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grziwotz, Die Liquidation von Kap-Ges, Gen und Vereinen, DStR 1990, 1404; Grziwotz, Sonderfälle der Liquidation von Gesellschaften, DStR 1992, 1813; Sommer, Die Liquidation einer GmbH, Stb-Kongress-Report 1994; Wellkamp, Die Fortsetzung einer aufgelösten GmbH, INF 24/1995; Pape, Einführung in das neue Insolvenzrecht, NWB 1995, F 19, 2121; Erle, Anforderungen an die Kap-Ausstattun...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / d) Corona-Krise und Erlass

Auf die Corona-Krise hat der deutsche Gesetzgeber schnell, entschlossen und zielgerichtet zunächst durch das Gesetzespaket vom 27.3.2020 reagiert.[28] Hinzu treten die Initiativen auf europäischer Ebene.[29] Das BMF hat mit dem BMF-Schreiben vom 19.3.2020 an die obersten Finanzbehörden der Länder steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkung des Corona-Virus darge...mehr

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zfs 06/2020, Alleinige Gelt... / 2 Aus den Gründen:

"1. (…) Zu Unrecht hat das BG angenommen, ein etwaiger Anspruch des Kl. auf Gewährung bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes sei derzeit aufgrund des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin nicht durchsetzbar." a) Bei einer Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 VVG dem Versicherten zu. V...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / a) BFH und Finanzverwaltung

aa) Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 ErbStG) In einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung hat der BFH am 7.7.2004 zu dem Nachsteuertatbestand in Form der Aufgabe eines Kommanditanteils durch Insolvenz nach § 13a Abs. 5 S. 1 ErbStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997,[12] noch Bedenken an der Berechtigung der Nachsteuer geäußert.[13] So hat er es a...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 1

Als dieser Beitrag geschrieben wurde, überschlugen sich die Meldungen über Entlassungen, Kurzarbeit und Insolvenzen als ökonomischen Folgen der Corona-Krise in Deutschland. Mandanten, die vor oder während dieser Krise unternehmerisches Vermögen unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des ErbStG durch Schenkung oder von Todes wegen erhalten haben bzw. erhalten, stellen zuneh...mehr

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zfs 06/2020, Alleinige Gelt... / Leitsatz

Kann der Anspruch auf Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung aufgrund der vereinbarten Bedingungen nur durch die versicherte Person geltend gemacht werden (hier: Ziff. 9.1 ULLA), kommt es für die Verfügungsbefugnis allein auf die Person des Versicherten an. Eine etwaige Insolvenz des Versicherungsnehmers ist insoweit ohne Belang. BGH, Urt. v. 4.3.2020 – IV ZR 110/19mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 1. Obliegenheit der Steuerpflichtigen und Pflichten ihrer Berater

In den Fällen von begünstigten Erwerben, bei denen die 5- oder 7-Jahres Frist noch nicht abgelaufen ist, wird sich die Frage, ob die Pandemie Folgen auf die Kriterien der Nachversteuerung hat, selten stellen. Die Prüfung wird sich vielmehr darauf konzentrieren, welche Auswirkungen insoweit eintreten. Daher ist im Hinblick auf die Mindestlohnsumme und gegebenenfalls auch die ...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / 5

Anmerkung Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise werden unter anderem dazu führen, dass ohne Anwendung von Erlassregelungen Begünstigungen, die beim Erwerb unternehmerischen Vermögens gewährt wurden in höherem oder vollständigem Umfang entfallen. Dieses Ergebnis stünde im Widerspruch zu den umfassenden Initiativen der europäischen Institutionen und des deutschen ...mehr