Als dieser Beitrag geschrieben wurde, überschlugen sich die Meldungen über Entlassungen, Kurzarbeit und Insolvenzen als ökonomischen Folgen der Corona-Krise in Deutschland. Mandanten, die vor oder während dieser Krise unternehmerisches Vermögen unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des ErbStG durch Schenkung oder von Todes wegen erhalten haben bzw. erhalten, stellen zunehmend die Frage, welche Konsequenzen diese Entwicklungen auf ihre Erwerbe haben können. Der Beitrag versucht zumindest in diesem Bereich die größten Sorgen etwas zu reduzieren.

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