Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 2.2 Haftung für unerfüllte Verbindlichkeiten (Satz 2)

Rz. 13 Können die Verpflichtungen der geschlossenen Ersatzkasse bei der Liquidation aus dem Restvermögen der geschlossenen Ersatzkasse nicht erfüllt werden, trifft nach Satz 2 die Haftung der verbliebenen Ersatzkassen nach § 155 Abs. 4 Satz 4 bis 7 und Abs. 5 ein. Rz. 14 Die Haftung der verbleibenden Ersatzkassen für nicht gedeckte Verbindlichkeiten, die der Abwicklungsvorsta...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

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Sommer, SGB V § 171 Auseina... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die geschlossene Krankenkasse – Rechtsprobleme und erste Erfahrungen mit der Abwicklung, KrV 2012 S. 101. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 89. Gaßner/Hager, Die Schließung von Krankenkassen wegen Über...mehr

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Die gesamtschuldnerische Haftung Dritter hindert die Insolvenzanfechtung nicht

Zusammenfassung Zahlungen aus dem Schuldnervermögen können auch vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn eine gesamtschuldnerische Haftung Dritter mit der insolventen Gesellschaft besteht. Nur wenn durch die Gesamtschuldner sämtliche Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft bedient werden könnten, läge keine Gläubigerbenachteiligung vor. Hintergrund Durch Abspaltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Weitere Einzelfälle

Rn. 6 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH BStBl III 1964, 330 lehnt Zwangsläufigkeit der Schuldaufnahme zB für Studienkosten mit Recht ab, weil die Berufswahl Sache der freien Willensentschließung sei; nur in Grenzfällen könnte in Anlehnung an den BFH Zwangsläufigkeit anerkannt werden, zB wenn Darlehensaufnahme zur Beendigung eines weit fortgeschrittenen Studiums notwendig is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bauträgervertrag

Eine verlorene Anzahlung aus Bauträgervertrag wegen Insolvenz des Bauträgers ist keine ag Belastung (FG RP v 24.03.2010, 2 K 1029/09, juris).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Insolvenzverfahren

Die Kosten für ein Insolvenzverfahren sind nicht gem § 33 EStG abzugsfähig (glA Rössler, FR 1999, 1357; aA Müller, DStZ 1999, 645; vgl auch BFH BStBl II 1974, 516 zur Aufwendungen zur Abwehr eines Konkurses). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der StPfl die entscheidende Ursache selbst gesetzt hat (BFH BStBl II 2017, 276). Ebenso die erneute Zahlung zur Abwendung eines Insolven...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anerkannte Ausnahmen

Rn. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 So kommt zB ein Abzug von ag Belastungen bei Schulden in Betracht, wenn die Verschuldung auf zwangsläufige Arbeitslosigkeit zurückzuführen ist. Nach Auffassung des BFH HFR 1964, 418 muss auch bei diesem Sachverhalt die Frage nach den Verhältnissen des Einzelfalls geprüft werden. Vgl auch dazu FG Mchn EFG 1983, 412: Darlehensrückzahlung keine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bauschaden

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Schäden, die an einem Wohnhaus altersbedingt entstehen, sind nicht außergewöhnlich (FG Bre StEd 1998, 406). Ebenso sind Kosten, die durch einen allmählichen Grundwasseranstieg entstanden sind, deshalb nicht als ag Belastung absetzbar, weil das Ereignis nicht plötzlich u überraschend eingetreten ist (FG Ha EFG 2000, 1325). Auch sind bauliche S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.4 Übersicht: Vorpfändung, Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Insolvenz

Rz. 18 Die Vorpfändung und ihre nachfolgende Hauptpfändung können in unterschiedliche Phasen des Insolvenzverfahrens fallen. 5.1.1 Rückschlagsperre Rz. 19 Nach h. M. (Zöller/Herget, § 845 Rn. 5; Stöber, Rn. 805; Musielak/Voit/Becker, ZPO, § 845 Rn. 9; RGZ 151, 265 – für das frühere Vergleichsverfahren; LG Karlsruhe Rechtspfleger 1997, 268) entfällt die Wirkung der Vorpfändung,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.3 Zwangsverwaltung und Insolvenz

Rz. 169 Oft tritt ein Insolvenzverfahren mit einem Zwangsverwaltungsverfahren zusammen. Hier ist § 110 InsO zu beachten. Danach gilt: Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, ist diese Verfügung nur wirksam, soweit ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3 Konkurrenz von Mobiliar- Immobiliarvollstreckung/Insolvenz

Rz. 162 In der Praxis greifen Gläubiger sowohl im Rahmen der Mobiliar- als auch im Rahmen der Immobiliarvollstreckung auf Miet- und Pachteinnahmen zu. Hinzu kommt, dass parallel auch ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bei dieser Konkurrenz ist Folgendes zu beachten: 9.9.3.1 Pfändungen im Rahmen der Mobiliarvollstreckung durch Einzelgläubiger Rz. 163 Gläubiger G. 1 pfändet ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Insolvenz

Rz. 20b Der Anspruch auf verschleiertes Arbeitseinkommen i. S. v. § 850h Abs. 2 ZPO gehört auch in Höhe des pfändbaren Teils der angemessenen Vergütung zur Insolvenzmasse (BAG, ZInsO 2013, 1357 = EBE/BAG 2013, 106 = ZIP 2013, 1433 = MDR 2013, 1047 = ZVI 2013, 349 = NZA 2013, 1079 = DZWIR 2013, 572 = ArbR 2013, 359 = DB 2013, 1795 = FA 2013, 250 = NZI 2013, 705 = GWR 2013, 36...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.4 Finanzielle Basis/Hintergrund

In diesem Bereich ist der Steuerberater extrem gefordert. In der Praxis zeigt sich, dass Gründer oft völlig unbedarft sind und z. B. Risiken im Unternehmen wie Forderungsausfälle, eigene Krankheit, Mängelrügen nicht wahrnehmen und oft keinen Überblick haben, welche privaten Ausgaben sie haben. Kapitalbedarf Der Kapitalbedarf für produzierende Gründer ist ein anderer als der fü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Existenzgründungsberatung d... / 12 Informationsbedarf über Forderungsmanagement

Immer mehr Kunden lassen sich immer mehr Zeit mit der Bezahlung ihrer Rechnungen. Zahlungsfristen zwischen 30 und 60 Tagen sind die Regel – totale Forderungsausfälle durch Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit der Kunden auch. Der Steuerberater als Unternehmer (und ausgebildeter Betriebswirt) kann und muss dem Gründer deutlich machen, dass von Anfang an das Forderungsmanagement ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.4 Insolvenzgeld

Rz. 190g Insolvenzgeld stellt eine Lohnsersatzleistung für die Ausfallzeit dar. Gem. § 165 SGB III haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren ein sog. Insolvenzereignis vorliegt wie z. B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers oder die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Entsprechende Anwendung der §§ 850 ff. ZPO

Rz. 24 Kein Arbeitseinkommen, sondern Sozialleistungsansprüche sind das Winter- und das Insolvenzausfallgeld. Ihre Pfändbarkeit richtet sich grundsätzlich nach den §§ 54, 55 SGB I. Für das Insolvenzausfallgeld allerdings gelten Besonderheiten (§§ 141a ff. AFG). Anspruch auf Insolvenzausfallgeld (als Ausgleich des ausgefallenen Arbeitsentgelts) haben Arbeitnehmer bei Zahlungs...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.3 Vorpfändung liegt vor der Krise, Hauptpfändung fällt in die Krise

Rz. 23 Es stellt sich die Frage der Insolvenzfestigkeit, wenn die Vorpfändung außerhalb, die nachfolgende Hauptpfändung aber innerhalb des Anfechtungszeitraumes liegt. Aus dem Grundsatz, dass die Pfändung der Forderung rückwirkend ab dem Tag der Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots gilt, sofern binnen eines Monats dem Drittschuldner der endgültige Pfändungs- und Überwe...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 4.3 Übernahme eines GmbH-Anteils einer aktiven GmbH

Aufgabe des Steuerberaters ist es hierbei v. a., die Angemessenheit des Kaufpreises zu überprüfen. Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und muss den Gründer bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen, und kann dann auch eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.3.2 Standard-GmbH

Die Gründung einer "normalen" GmbH ist nur mit einem Stammkapital von 25.000 EUR möglich. § 2 Abs. 1a GmbHG ermöglicht aber eine Standardgründung, wenn der bzw. die Gründer der GmbH das in der Anlage 1 zum GmbHG vorhandene Musterprotokoll verwenden. Eine GmbH unterliegt im vollen Umfang den Vorschriften des HGB, d. h. der Verpflichtung zur Führung von Handelsbüchern und der Er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Einsichtsgründe (Abs. 1)

Rz. 2 Satz 1 nennt die sieben Zwecke, zu deren Erfüllung Einsicht in die Angaben nach § 882b ZPO genommen werden darf. Rz. 3 Nr. 1: hierunter fallen Vollstreckungszwecke, wozu auch Vollstreckungen im Verwaltungsverfahren zählen. Ein vollstreckungsbedingtes Einsichtsinteresse besteht insbesondere hinsichtlich der Entscheidung, ob ein Vollstreckungsversuch unternommen werden ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.2 Vorpfändung und Hauptpfändung liegen vor der Krise

Rz. 22 Liegen sowohl Vor- als auch Hauptpfändung vor der Krise, genießen sie in der Insolvenz des Schuldners Bestandsschutz und sind anfechtungs- und daher insolvenzfest. Der Gläubiger hat somit ein Recht auf abgesonderte Befriedigung gem. § 50 Abs. 1 InsO mit der Folge, dass ein Anspruch darauf besteht, dass er aus dem Erlös der Forderung vorzugsweise aus der Insolvenzmasse ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2.1 Vorpfändung und Hauptpfändung fallen in die Krise

Rz. 21 Werden beide Pfändungen während der Krise vorgenommen, sind sie jeweils anfechtbar und wirkungslos.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Es muss sich um nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder um sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, handeln. Insofern fallen Vergütungen, die ein Unternehmer für die durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer erbrachten Leistungen erhält, nicht unter den Anwendungsbereich der Norm. Die Norm ist anzuwenden be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.1 Pfändungen im Rahmen der Mobiliarvollstreckung durch Einzelgläubiger

Rz. 163 Gläubiger G. 1 pfändet wegen 2.000 EUR die Mieteinnahmen des Schuldners S. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem Mieter M. als Drittschuldner am 15.8. zugestellt. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Gläubiger G. 2 – eine Bank – pfändet wegen einer Forderung von 4.000 EUR anschließend. Dessen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird am 23.8. dem M. zugestellt. Lösung...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.1 Rückschlagsperre

Rz. 19 Nach h. M. (Zöller/Herget, § 845 Rn. 5; Stöber, Rn. 805; Musielak/Voit/Becker, ZPO, § 845 Rn. 9; RGZ 151, 265 – für das frühere Vergleichsverfahren; LG Karlsruhe Rechtspfleger 1997, 268) entfällt die Wirkung der Vorpfändung, wenn die Zustellung der nachfolgenden Pfändung im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens in die Frist der sog. Rückschlagsperre (§ 88 InsO) ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1.2 Krisenhafte Zeit

Rz. 20 Der für den die Einzelzwangsvollstreckung betreibenden Gläubiger gefährliche Zeitraum ist insbesondere derjenige, der 3 Monate vor der Insolvenzantragstellung besteht. (sog. Krise). Nach BGH-Rechtsprechung ist eine während dieser kritischen Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen und damit anfechtbar (BGHZ 1...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Probleme der internationalen Forderungsvollstreckung

Rz. 3 Bei der Vollstreckung in eine Geldforderung (§ 829 Abs. 1 ZPO) wird nicht unterschieden, welche Rechtsordnung der Forderung zugrunde liegt, ob sie nach deutschem oder ausländischem Recht begründet ist. Auch spielt es, sofern die Zuständigkeit eines inländischen Amtsgerichts zum Erlass des Pfändungsbeschlusses gegeben ist (§ 828 Abs. 1 und 2 ZPO), keine Rolle, ob der Sc...mehr