Rz. 1165

Absicherung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer und Auszubildenden
Zeitraum: die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. vor Antragsabweisung mangels Masse
Antragstellung bei der Agentur für Arbeit durch den Berechtigten
Ausschlussfrist für die Antragstellung: zwei Monate nach der Insolvenzeröffnung
Auf Antrag Vorschuss oder Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes möglich

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