Rz. 1165
▪ | Absicherung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer und Auszubildenden |
▪ | Zeitraum: die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. vor Antragsabweisung mangels Masse |
▪ | Antragstellung bei der Agentur für Arbeit durch den Berechtigten |
▪ | Ausschlussfrist für die Antragstellung: zwei Monate nach der Insolvenzeröffnung |
▪ | Auf Antrag Vorschuss oder Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes möglich |
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