Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.4 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot

Rz. 368 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Vergütungen an den Arbeitnehmer für ein Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot fallen unter Art. 15 OECD-MA. Es handelt sich hierbei um Vergütungen, die für eine in die Zukunft gerichtete Verpflichtung gezahlt werden und nicht der Abgeltung und Abwicklung von Interessen aus dem bisherigen Rechtsverhältnis dienen (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996, B... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfindungen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abfindungen sind einmalige Geld- oder Sachleistungen, mit denen Rechtsansprüche abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie steuerfrei oder werden ermäßigt besteuert. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerfrei sind zB Kapitalabfindungen aus der GRV und aufgrund der Beamtengesetze (§ 3 Nr 3 EStG). Ergänzend > Beamte Rz 3 Ab... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.1 Umfang des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers betrifft in erster Linie die Konkretisierung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort, Zeit und Art der geschuldeten Arbeitsleistung innerhalb des arbeitsvertraglichen Rahmens verbindlich festzulegen (siehe Punkt 3.2 ff.). Eine Weisung des Arbeitgebers zur Zeit, zum Ort oder zur Art der Arbei... mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.3 Vergleich der Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut"

Rz. 7 Auf der Grundlage des in § 5 Abs. 1 EStG fixierten Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz scheint es zunächst eine Grundvoraussetzung für dessen Anwendbarkeit zu sein, dass der handelsrechtliche Begriff "Vermögensgegenstand" mit dem steuerrechtlichen Begriff "Wirtschaftsgut" übereinstimmt. Der BFH orientiert sich bei der Auslegung des Wir... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkü... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Überlassung von Geschäftschancen

Rn. 351 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wettbewerbsverbot Mit seinem Urt BFH v 13.11.1996, I R 152/93, BStBl II 1998, 711 hat der BFH seine bisherige Rspr zum Wettbewerbsverbot deutlich eingeschränkt und strenge Kriterien für die Annahme einer vGA festgelegt. Eine vGA liegt demnach nur dann vor, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Informationen oder Geschäftschancen der KapGe... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einzelheiten zur Einstellung der Berufstätigkeit

Rn. 615 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für die räumliche Entfernung lassen sich keine allg Regeln festlegen; entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles, ua gekennzeichnet durch die Vergleichbarkeit der Betätigung, den Bekanntheitsgrad des Veräußerers und Art und Struktur des Mandantenkreises (BFH BFH/NV 1999, 1594; BFH/NV 2006, 298). Eröffnet der Veräußerer in einer Entfern... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerliche Wirkungen

Rn. 316 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Einkünfte einer KapGes sind stets gewerblich, keine solchen nach § 18 Abs 1 EStG (§ 8 Abs 2 KStG; § 2 Abs 2 GewStG); sie kann nicht die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit erfüllen (BFH BStBl II 2004, 303; BFH BStBl II 2008, 681; BFH BStBl II 2010, 40; BFH BStBl II 2013, 79; BVerfG StEd 2004, 32; aA Kess, FR 2004, 1308). Zivil- und... mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit... mehr

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Die Vereinbarungstreuhand (... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Treuhandverträge haben auch nach der Verschärfung der geldwäscherechtlichen Bestimmungen weiterhin praktische Bedeutung. Sie ermöglichen die Beteiligung einer Person an der GmbH, ohne dass diese – etwa in der Gesellschafterliste – in Erscheinung tritt. Die Motive hierfür sind unterschiedlicher Natur. Anlass kann etwa die Bindung des Treugebers an Wet... mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht... mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.23 Buchführung

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Für inländische Vertriebsgesellschaften eines ausländischen Konzerns prüfte man bei einer Änderung der Funktion bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung vorrangig, ob eine vGA wegen nicht geltend gemachter Ausgleichsansprüche besteht. Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahre... mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder... mehr

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Ausbildung / 2.1.2 Verhalten während der Berufsausbildung

Bei einem Berufsausbildungsverhältnis besteht gem. § 13 Satz 1 BBiG die Hauptpflicht des Auszubildenden darin, sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Die Auszubildenden sind gem. § 13 Satz 2 BBiG insbesondere dazu verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben so... mehr

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Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Überblick

Seit VZ 2022 werden die Vorschriften zur Funktionsverlagerung in einem separaten Absatz[1] normiert, in dem neben dem bisherigen Inhalt des § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG das Transferpaket nunmehr legal als "Verlagerung der Funktion als Ganzes" definiert wird. Laut Gesetzesbegründung soll damit allerdings insoweit keine Änderung der bisherigen Regelungen verbunden sein. Eine Verschär... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Rechtslage seit VZ 2022

Eine Funktionsverlagerung liegt nach § 1 Abs. 2 FVerlV 22 vor "[...] wenn eine Funktion einschließlich der dazugehörigen Chancen und Risiken sowie der mitübertragenen oder mit überlassenen Wirtschaftsgüter oder sonstigen Vorteile ganz oder teilweise übertragen oder überlassen wird, sodass das übernehmende Unternehmen diese Funktion ausüben oder eine bestehende Funktion auswe... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 10 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Die einvernehmliche Begründung, Aufhebung oder Änderung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist möglich. Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen, kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den Vo... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.3 Konkurrenztätigkeit

Während eines im Aufhebungsvertrag vereinbarten Freistellungszeitraums ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Konkurrenztätigkeit verboten, da das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 HGB trotz Freistellung weiter gilt. Entfaltet der Arbeitnehmer gleichwohl eine Konkurrenztätigkeit, berechtigt dies den Arbeitgeber zur Kündigung. Zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten s.... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien unterliegt, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil, weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklun... mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirku... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot

4.2.1 Allgemeines Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbe... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Tz. 889 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei Verstoß gegen ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot kann die Gesellschaft Unterlassung, Schadensersatz und / oder Vorteilsherausgabe (§§ 675, 677 BGB) verlangen. Es entsteht also ein zivilrechtlicher (Geld-)Anspruch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob durch die (ggf nachträgliche) Aktivierung eines Schadensersatzspru... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Vertragliche Wettbewerbsverbote

Tz. 877 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, können sich zivilrechtliche Ansprüche auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn diese eine Konkurrenztätigkeit ausschließen. Dies ist zB bei einem Minderheitsgesellschafter denkbar, der nicht gleichzeitig GF der Kap-Ges ist. Außerdem ist es natürlich möglich, mit einem vertraglichen Wett... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872 ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck ha... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Die Begriffe und ihr Zusammenhang

Tz. 850 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 VGA wg eines Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot und aufgrund der sog Geschäftschancenlehre stehen in einem engen Zusammenhang. Dies zeigt sich sowohl inhaltlich als auch in der Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte. Bei beiden Themenkreisen geht es um die Frage, ob ein Ges-GF einer Kap-Ges außerhalb "seiner" Kap-Ges auf eigene Rechnung ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Allgemeines

Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbewerbsverbote soll... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Prüfungsreihenfolge

Tz. 957 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Geschäftschancenlehre hat nach den dargestellten Grundsätzen zwischenzeitlich eine weit größere Bedeutung als die Prüfung einer vGA wg Verletzung eines Wettbewerbsverbots. Da nach der Rspr des BFH ein Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot nur dann entstehen kann, wenn der Gesellschafter in diesem Zusamm... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Ausblick

Tz. 955 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Fin-Verw hat bisher auf die oben erläuterte Rspr-Änderung, die bereits im Jahr 1995 begonnen hat (Relativierung des Wettbewerbsverbots und stärkere Fokussierung auf die Geschäftschancen) und zwischenzeitlich als ständige Rspr bezeichnet werden muss, noch nicht reagiert. In der Lit wird dies tw – uE etwas überzogen – als rechtsstaatlich p... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.4 Zivilrecht

Tz. 920 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Ist eine Geschäftschance der Kap-Ges zuzurechnen, kommt es für den Ansatz einer vGA nicht darauf an, ob die Kap-Ges auch einen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz oder auf Vorteilsherausgabe hat. Die vGA ist nämlich nicht deshalb anzusetzen, weil sie auf einen zivilrechtlichen Anspruch, sondern deshalb, weil sie auf ein gegenüber ei... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Prüfungsschema

Tz. 958 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Legt man die og BFH-Rspr (s Urt des BFH v 18.12.1996, BFH/NV 1997, 332) zugrunde, wonach eine vGA aufgrund der Verletzung eines Wettbewerbsverbots immer auch die Nutzung einer Geschäftschance voraussetzt, ergibt sich folgendes Prüfungsschema (in Anlehnung an Gosch, DStR 1997, 442): Tz. 959 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Zu etwas abweichenden Schem... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6 Geschäftschancen bei verbundenen Unternehmen

Tz. 944 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Die Geschäftschancenlehre ist grds auch bei verbundenen Unternehmen zu prüfen (s Wassermeyer, DStR 1993, 329 und Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 KStG Tz 795). Jedenfalls gibt es keine Ausnahmen für Konzerne und Unternehmensgruppen (so auch Centrale für GmbH, GmbHR 2000, 180). Beim Wettbewerbsverbot mag dies anders sein; zumindest h... mehr

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Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Wettbewerbsverbot. mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3.7 Zusammenfassung

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