Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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Internationales Steuerrecht... / 3.1 Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Für inländische Vertriebsgesellschaften eines ausländischen Konzerns prüfte man bei einer Änderung der Funktion bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung vorrangig, ob eine vGA wegen nicht geltend gemachter Ausgleichsansprüche besteht. Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut / 2.1 Unterscheidungskriterien

Wirtschaftsgüter werden danach unterschieden, ob sie beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, abnutzbar oder nicht abnutzbar sind, entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden, kurzlebig sind oder eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung, der Bilanzierung, der Bewertung, der Ab...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Rücktritt vom Wettbewerbsverbot

Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.3: Rücktritt vom Wettbewerbsverbot Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, mit Schreiben vom _________________________ hatten wir Sie unter Fristsetzung aufgefordert, Ihre Tätigkeit für die Firma _________________________ zu beenden, da hierin ein Verstoß gegen das zwischen uns bestehende Wettbewer...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / E. "Fehlerhaftes Wettbewerbsverbot"

Rz. 33 Das Gesetz kennt differenzierte Regelungen für den Fall, dass das Wettbewerbsverbot nicht den Voraussetzungen der §§ 74 ff. HGB entspricht. I. Mangel der Schriftform, § 74 Abs. 1 HGB Rz. 34 Sind die Formvorschriften des § 74 HGB nicht gewahrt, ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind an das Wettbewerbsverbot gebunden. Gleichwoh...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VI. Bedingte Wettbewerbsverbote/Wettbewerbsverbote mit Wahlrecht

Rz. 51 Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich von einmal vereinbarten Wettbewerbsverboten zu lösen, sind gesetzlich beschränkt (vgl. Rdn 56 ff.). Aus diesem Grunde sind nach der Rechtsprechung Wettbewerbsverbote unverbindlich, bei denen es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen sein soll, ob der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wettbewerb zu ...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / C. Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot und Sanktionen

I. Pflichten des Arbeitnehmers Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzun...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VII. Sonstige nichtige Wettbewerbsverbote

Rz. 53 § 74a Abs. 2 HGB sieht vor, dass ein Wettbewerbsverbot nichtig ist, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wettbewerbsverbotes minderjährig ist. Da § 74a Abs. 2 HGB lex specialis zu §§ 106 ff. BGB ist, gilt die Nichtigkeit auch dann, wenn eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB vorliegt.[73] Wettbewerbsverbote sind damit insbesond...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Wettbewerbsverbot

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.4: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Verstoß gegen ein vertragliches We...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

A. Ausgangspunkt Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der ...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Lösung des Wettbewerbsverbots bei ordentlicher Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 2 HGB

Rz. 81 § 75 Abs. 2 HGB gibt dem Arbeitnehmer ("in gleicher Weise") das Recht zu Lösung des Wettbewerbsverbotes in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Fall der außerordentlichen Kündigung wegen erheblicher, durch den Arbeitnehmer veranlasster Gründe handelt (dann analoge Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB) od...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Einvernehmliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots/vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Lösungsrechte

Rz. 86 Die Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, durch eine vertragliche Regelung das bestehende Wettbewerbsverbot aufzuheben und hierbei auch zu regeln, dass keine Karenzentschädigung zu zahlen ist. Eine einzelvertragliche Regelung, beispielsweise auch über die Grenzen des § 75a HGB hinaus, ist somit jederzeit möglich. Schließen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ein...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Mängel im Zusammenhang mit der Karenzentschädigung, §§ 74 Abs. 2, 75d HGB

Rz. 36 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ausdrücklich die Zahlung einer Karenzentschädigung zuzusagen. Dies ergibt sich aus § 74 Abs. 2 HGB. Verweist ein vertragliches Wettbewerbsverbot allerdings auf die maßgeblichen Vorschriften des HGB ("Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB"), so liegt darin im Zweifel auch die Zusage einer gesetzlichen Karenz...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Unbillige Erschwernis, § 74a Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 46 Wettbewerbsverbote sollen einen billigen Ausgleich zwischen dem Interesse des Arbeitgebers am Unterlassen des Wettbewerbes und dem Interesse des Arbeitnehmers auf berufliches Fortkommen darstellen. Aus diesem Grunde ordnet § 74a Abs. 1 S. 2 HGB an, dass ein Wettbewerbsverbot unverbindlich ist, soweit es eine unbillige Erschwernis des Fortkommens des Arbeitnehmers bede...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / F. Loslösung von rechtmäßigen Wettbewerbsverboten

I. Verzicht gem. § 75a HGB Rz. 56 Gem. § 75a HGB hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. Hiermit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf geänderte wirtschaftliche Rahmendaten zu reagieren, auf ein gemindertes oder entfallendes wirtschaftliches Interesse am Verzicht auf Wettbewerb oder schlicht dem Umstand Rechnung zu tragen, da...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / B. Fragen der Vertragsgestaltung

Rz. 8 Die Wettbewerbsabrede bedarf nach § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform nach § 126 BGB. Die Schriftform setzt voraus, dass entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein und derselben Urkunde unterschreiben oder jeder von beiden auf der für den anderen bestimmten Urkunde. Das Wettbewerbsverbot muss von der Unterschrift/den Unterschriften räumlich abgeschlossen werden. Ist das...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / A. Ausgangspunkt

Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der Arbeitnehmer wäh...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Verzicht gem. § 75a HGB

Rz. 56 Gem. § 75a HGB hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. Hiermit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf geänderte wirtschaftliche Rahmendaten zu reagieren, auf ein gemindertes oder entfallendes wirtschaftliches Interesse am Verzicht auf Wettbewerb oder schlicht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich im Laufe des Arbei...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Fristsetzung zur Unterlassung des Wettbewerbs

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.2: Fristsetzung zur Unterlassung des Wettbewerbs Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gem. § _________________________ Ihres Arbeitsvertrages unterliegen Sie einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie gegen dieses Wettbewerbsverbot verstoßen haben, indem Si...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitliche Überdehnung, § 74a Abs. 1 S. 3 HGB

Rz. 49 Ein Wettbewerbsverbot kann maximal auf die Zeit von zwei Jahren seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Das Gesetz enthält eine nicht auslegbare Höchstfrist und eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass im Falle der Überschreitung der Höchstfrist eine unbillige Erschwerung des Fortkommens gegeben ist.[66] Für die Berechnung der 2-Jahres-Frist kommt...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst au...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Mangel der Schriftform, § 74 Abs. 1 HGB

Rz. 34 Sind die Formvorschriften des § 74 HGB nicht gewahrt, ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind an das Wettbewerbsverbot gebunden. Gleichwohl die §§ 74 ff. HGB den Grundsatz kennen, dass bestimmte Fehler zu Lasten des Prinzipals/Arbeitgebers gehen, ist die Berufung auf eine solche Nichtigkeit in der Regel nicht treuwidrig.[42]...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbotsklausel

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Wettbewerbsverbotsklausel (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber im direkten oder indirekten Wettbewerb steht oder mit e...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 25 Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Karenzentschädigung verpflichtet (zur Höhe sowie zu den sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmendaten vgl. Rdn 30 ff.). Kommt der Arbeitgeber der Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung nicht nach, ist diese vor den zuständigen Arbeitsgerichten selbstständig einklagbar.mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Mangel des berechtigten geschäftlichen Interesses, § 74a Abs. 1 S. 1 HGB

Rz. 41 Hat der Arbeitgeber entgegen § 74a S. 1 HGB kein berechtigtes Interesse an dem Wettbewerbsverbot, ist dieses insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutz eines berechtigten Interesses dient. Die Unverbindlichkeit knüpft an den Schutzzweck der §§ 74 ff. HGB an. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, wenn das Wettbewerbsverbot entweder dem Schutz von Be...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / Literaturtipps

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 3 HGB

Rz. 77 Die Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers bestimmen sich dem Gesetzeswortlaut zufolge nach § 75 Abs. 3 HGB. Danach hat der Arbeitgeber im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers ein Wahlrecht hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes. Ungeachtet dessen entfällt nach § 75 Abs. 3 HGB der Anspruch d...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Verzichtserklärung gem. § 75a HGB

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.4: Verzichtserklärung gem. § 75a HGB Hiermit verzichten wir mit sofortiger Wirkung auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes. Sie sind daher gem. § 75a HGB mit sofortiger Wirkung frei darin, in einen Wettbewerb einzutreten. Die weiteren Wirkungen der Verzichtserklärungen bestimmen sich nach § 75a HGB.mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / G. Muster

I. Wettbewerbsverbotsklausel Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Wettbewerbsverbotsklausel (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber im direkten oder indirekten...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, § 75 Abs. 1 HGB

Rz. 72 Setzt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur Beendigung des Dienstverhältnisses gem. § 626 Abs. 1 BGB, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes ein Wahlrecht. Er kann sich zum einen an das Wettbewerbsverbot halten und auf Zahlung der Karenzentschädigung bestehen. Er kann zum anderen das Recht zum Widerruf gem. § 75 Abs. 1 HGB ausüben. Rz. 73 Die Aus...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / B. Karenzentschädigungen

Rz. 54 An Arbeitnehmer gezahlte Karenzentschädigungen [120] sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, die wie Arbeitsentgelt zu versteuern sind.[121] Sie sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Karenzentschädigung in einem Einmalbetrag geleistet wird.[122] Vereinbaren die Parteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung ei...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 7. Sonstige Regelungsgegenstände; große Erledigungsklausel

Rz. 66 Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang damit kann eine Vielzahl weiterer Ansprüche der Parteien gegeneinander bestehen. Es wird davon abgesehen, hier zu den zahlreichen in Frage kommenden Regelungsgegenständen Musterformulierungen aufzuführen. Entscheidend ist, dass der Anwalt mit seinem Mandanten vor dem Eintritt in Verhandlungen nach Art einer Check...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / D. Karenzentschädigung

Rz. 26 Im deutschen Recht gilt ausnahmslos der Grundsatz der bezahlten Karenz. Alle Ausnahmen, die eine entschädigungslose Wettbewerbsklausel zuließen, sind entweder für nichtig erklärt oder abgeschafft. Rz. 27 Nach der gesetzlichen Regelung muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistu...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 14. Wettbewerbs- und Nebentätigkeit

Rz. 238 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch ohne dass entsprechende individual- oder kollektivvertragliche Regelungen bestehen. Das gilt auch während einer noch laufenden Kündigungsfrist.[606] Das BAG hat bisher offengelassen, ob dies auch für einfache (Neben...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XIII. Rechtsfolgenbeispiele der Beendigung des Dienstvertrags von Vorstand/Geschäftsführer

Rz. 72 Mit der Beendigung des Anstellungsverhältnisses hat das (ehemalige) Organ keinen Anspruch mehr auf Bezüge für eine aktive Tätigkeit.[90] Ggf. bestehen Ansprüche auf Versorgungsbezüge. Der Vorstand/Geschäftsführer hat gem. §§ 675 ff., 259 BGB sämtliche Geschäftsunterlagen herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nicht zu. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung ...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / Literaturtipps

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Erforderlichkeit einer Abmahnung – Steuerbares Verhalten

Rz. 264 Nach der Rspr. des BAG ist eine Abmahnung erforderlich, wenn wegen eines nicht vertragsgerechten, steuerbaren Verhaltens gekündigt werden soll.[649] Dies gilt, wenn erwartet werden kann, dass in Zukunft eine Wiederherstellung der Vertragstreue und des Vertrauens erwartet werden kann.[650] Die frühere Unterscheidung zwischen Störungen im Leistungsbereich einerseits un...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / Literaturtipps

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / I. Arbeitnehmerfragebogen

Rz. 99 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.1: Arbeitnehmerfragebogen Kündigungsschutz Persönliche Daten Arbeitnehmer Name: _________________________ Anschrift: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Mobiltelefon): _________________________ Geburtsdatum: _________________________ Familienstand: _________________________ Grad der Behinderung, g...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / A. Einführung

Rz. 1 Im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen um eine berechtigte oder unberechtigte Kündigung können vielfältige Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen, die nachfolgend auch durchgesetzt werden müssen:mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Arbeitgeberfragebogen

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 37.2: Arbeitgeberfragebogen Kündigungsschutzstreitigkeiten Firmierung Anschrift: _________________________ Sitz: _________________________ (Telefon, Telefax, E-Mail, Internet): _________________________ Vertretungsberechtigung: _________________________ Wie viele regelmäßig Beschäftigte hat Ihr Unternehmen, wie vie...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / b) Kündigung aus anderen Gründen als dem Arbeitskampf

Rz. 27 Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, seine Arbeitnehmer aus anderen Gründen als der Arbeitsverweigerung abzumahnen oder zu kündigen.[27] Rz. 28 Beispiel[28] Der Arbeitnehmer will nach einem gewerkschaftlichen Aufruf an einem – rechtmäßigen – Warnstreik teilnehmen. Entgegen den betrieblichen Gepflogenheiten stempelt er nicht aus, als er seinen Arbeitsplatz für die...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / Literaturtipps

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / Literaturtipps

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 13. Wettbewerbsverbot

Rz. 90 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der GesGf unterliegt – auch ohne besondere Vereinbarung – grundsätzlich einem > Wettbewerbsverbot. Die bezahlte Karenz (vgl § 60, §§ 74ff HGB) gilt zwar grundsätzlich nicht für Organe juristischer Personen; soweit jedoch dem angestellten Gf die übliche Entschädigung gezahlt wird, werden die für > Arbeitnehmer geltenden Regeln angewendet (vgl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Form und Inhalt

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sowohl der beherrschende (> Rz 41) als auch der nicht beherrschende Gesellschafter können die Tätigkeit des Geschäftsführers als Arbeitnehmer ausüben oder die KapGes aufgrund eines anderen Rechtsverhältnisses nach Außen vertreten (> Rz 7 f). Maßgebend ist das Gesamtbild der vertraglichen Verhältnisse und ihre tatsächliche Durchführung (> Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.8.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.4.6 Checkliste Unternehmensbewertung

Die folgende Checkliste enthält die wichtigsten Fragen, die bei der Unternehmensbewertung für Käufer und Verkäufer relevant sind. Es wird in der Praxis keine Unternehmensbewertung geben, bei der sämtliche Fragen relevant sind. In jedem Bewertungsfall sind diejenigen Fragen auszuwählen, die für das jeweilige Unternehmen von Bedeutung sind. Checkliste Unternehmensbewertung Allge...mehr