Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nachwirkung und Kontrolle der Treuepflicht

Rn. 22 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder müssen der Gesellschaft eine angemessene Kontrolle darüber ermöglichen, dass sie ihrer Treuepflicht genügen und Interessenkonflikte offenlegen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.10.1961, 6 U 36/59, GmbHR 1962, S. 135). Es besteht für die Vorstandsmitglieder insofern ein Gebot der unbedingten Offenheit gegenüber dem AR,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verbot des Einsatzes und der Ausnutzung der Organstellung

Rn. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder dürfen die ihnen aufgrund ihrer Organstellung zustehenden gesellschaftsrechtlichen Machtbefugnisse nicht zugunsten eigennütziger Zwecke, wie der Erhaltung ihres Amts, einsetzen. Auch ist ihnen das Ausnutzen der Organstellung zur Erlangung persönlicher Vorteile verwehrt. Leistungen der Gesellschaft, die ihnen weder ausdrück...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verjährung (§ 93 Abs. 6 AktG)

Rn. 82 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß § 93 Abs. 6 AktG verjähren Ansprüche aus § 93 AktG bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren. Die Verschärfung der Verjährungsfrist für börsennotierte Gesellschaften beruht auf Art. 6 Nr. 1 des Restrukturierungsgesetzes (vgl. HdR-E, AktG § 93...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.4 Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot

Rz. 368 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Vergütungen an den Arbeitnehmer für ein Konkurrenz- oder Wettbewerbsverbot fallen unter Art. 15 OECD-MA. Es handelt sich hierbei um Vergütungen, die für eine in die Zukunft gerichtete Verpflichtung gezahlt werden und nicht der Abgeltung und Abwicklung von Interessen aus dem bisherigen Rechtsverhältnis dienen (BFH-Urteil vom 12. Juni 1996, B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 6.5 Übertragung von Geschäftschancen (Geschäftschancenlehre)

Rz. 66 Übertragung/Verlagerung von Geschäftschancen Nach Rechtsprechung des BFH kann eine vGA unter anderem dann vorliegen, wenn eine Geschäftschance unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt von einer Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter oder einer diesem Gesellschafter nahestehenden Person überlassen wird. Die ältere Rechtsprechung basierte auf dem ziv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 216 Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös[1]. Der Begriff ist weit zu fassen. Einzubeziehen ist die Gesamtheit der für die Betriebsübertragung erlangten Gegenleistungen. All das, was vom Erwerber im Rahmen des Leistungsaustauschs erbracht wird, ist für den Veräußerer Teil der Gegenleistung (Rz. 55). Werden Beträge neben dem Betriebsveräußerungsvorgang geso...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwerbung / 1 Allgemeines

Die in einem Unternehmen tätigen Personen sind aufgrund der in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit in der Wahl ihres Arbeitsplatzes frei. Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf den Bestand seiner Mitarbeiter. Das Abwerben von Mitarbeitern eines Konkurrenten ist als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.[1] Das Abwerben ist insbesondere erlaubt, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abwerbung / 2 Einzelfälle aus Rechtsprechung und Praxis

Unzulässig ist das bewusste Verleiten eines Arbeitnehmers zum Vertragsbruch, also auch zu einer Handlung, die den Arbeitnehmer zur Kündigung und Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses veranlassen soll, z. B. durch Missachtung der geltenden Kündigungsfrist oder einer vereinbarten Befristung. durch die Zusage der Zahlung einer Wechselprämie oder der Übernahme einer Vertrags...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 7 Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 331 Das Gesetz lässt aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag eine Einziehung (sog. Amortisation) von Geschäftsanteilen zu, wobei zwischen einer freiwilligen Einziehung, das heißt mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters, und der in der Praxis wichtigeren Zwangseinziehung zu unterscheiden ist.[1] Nach der Gesetzesformulierung darf die Einziehu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Schadensersatz

Schadensersatzleistungen sind Werbungskosten, wenn der Grund für die Verpflichtung zur Schadensersatzleistung in der beruflichen Sphäre lag. Beispiele sind etwa Schadensersatzleistungen des Arbeitnehmers für die Zerstörung von Wirtschaftsgütern des Arbeitgebers, Schadensersatz für Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot und Schadensersatz für Vertragsbruch im Zusammenhang mit st...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Müller, DStZ 1999, 333 Für Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die allg. Grundsätze der Verursachung (Rz. 11ff.). Es genügt daher, dass die Aufwendungen durch die nichtselbstständige Arbeit veranlasst sind; es ist nicht erforderlich, dass durch diese Aufwendungen die Einkünfte gesichert oder erhöht werden (ein solcher unmittelbarer ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.10 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer und Gesellschafter und die Vertretung in Prozessen gegen Geschäftsführer

Rz. 885 Ersatzansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter Zum Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung gehört auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen (§ 46 Nr. 8 Alt. 1 GmbHG). Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass es dem obersten Gesellschaf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.7.2 Befristete Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern zu Stellvertretern fehlender oder verhinderter Geschäftsführer

Rz. 491 Wenn nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen ist, findet die Vorschrift des § 105 AktG über die Verweisungsvorschrift des § 52 Abs. 1 AktG Anwendung, soweit nicht der Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt.[1] Das bedeutet, dass auch der Aufsichtsrat einer GmbH für einen im Voraus begrenzten Zeitraum, höchstens für ein Jahr, einzelne seiner M...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.5 Immaterielle Schranken (Treuepflicht)

Rz. 509 Neben ausdrücklichen Beschränkungen können sich weitere Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis aufgrund der Treuepflicht[1] des Geschäftsführers ergeben. In solchen Fällen besteht eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung an die Gesellschafterversammlung.[2] Rz. 510 Praktische Auswirkungen haben Beschränkungen aufgrund der Treuepflicht für die Geschäftsführung in...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.6 Änderung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 95 Eine Änderung des Gesellschaftsvertrags kann nur durch Beschluss der Gesellschafter erfolgen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und muss notariell beurkundet werden (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Rz. 96 Ein Beschluss der Gesellschafter zur Änderung des Gesellschaftsvertrags ist – wie auch im Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Vertragsstrafe

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Zahlt ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber eine Vertragsstrafe, liegen Werbungskosten vor. Hat ein Arbeitnehmer oder ein Vermieter eine Vertragsstrafe zu zahlen, weil er Verpflichtungen aus dem Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außerordentliche Kündigung / 2.1 Wichtiger Grund

Für jede außerordentliche Kündigung muss ein "wichtiger Grund" vorliegen. Dabei darf das Verhalten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung des Arbeitsverhältnisses und den gesamten Umständen des Einzelfalls. Absolute Gründe für eine fristlose Kündigung, wie sie früher im Handelsgeset...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.1 Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Für inländische Vertriebsgesellschaften eines ausländischen Konzerns prüfte man bei einer Änderung der Funktion bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung vorrangig, ob eine vGA wegen nicht geltend gemachter Ausgleichsansprüche besteht. Eine vGA kommt regelmäßig in Betracht, wenn die Vertriebsgesellschaft in die vorzeitige unentgeltliche Auflösung eines seit Jahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Wirtschaftsgut / 2.1 Unterscheidungskriterien

Wirtschaftsgüter werden danach unterschieden, ob sie beweglich oder unbeweglich, materiell oder immateriell, abnutzbar oder nicht abnutzbar sind, entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden, kurzlebig sind oder eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben. Die Unterscheidung ist wichtig für die Frage der ertragsteuerlichen Behandlung, der Bilanzierung, der Bewertung, der Ab...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Rücktritt vom Wettbewerbsverbot

Rz. 89 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.3: Rücktritt vom Wettbewerbsverbot Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, mit Schreiben vom _________________________ hatten wir Sie unter Fristsetzung aufgefordert, Ihre Tätigkeit für die Firma _________________________ zu beenden, da hierin ein Verstoß gegen das zwischen uns bestehende Wettbewer...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / E. "Fehlerhaftes Wettbewerbsverbot"

Rz. 33 Das Gesetz kennt differenzierte Regelungen für den Fall, dass das Wettbewerbsverbot nicht den Voraussetzungen der §§ 74 ff. HGB entspricht. I. Mangel der Schriftform, § 74 Abs. 1 HGB Rz. 34 Sind die Formvorschriften des § 74 HGB nicht gewahrt, ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind an das Wettbewerbsverbot gebunden. Gleichwoh...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VI. Bedingte Wettbewerbsverbote/Wettbewerbsverbote mit Wahlrecht

Rz. 51 Die Möglichkeiten des Arbeitgebers, sich von einmal vereinbarten Wettbewerbsverboten zu lösen, sind gesetzlich beschränkt (vgl. Rdn 56 ff.). Aus diesem Grunde sind nach der Rechtsprechung Wettbewerbsverbote unverbindlich, bei denen es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen sein soll, ob der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wettbewerb zu ...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / C. Pflichten aus dem Wettbewerbsverbot und Sanktionen

I. Pflichten des Arbeitnehmers Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzun...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / VII. Sonstige nichtige Wettbewerbsverbote

Rz. 53 § 74a Abs. 2 HGB sieht vor, dass ein Wettbewerbsverbot nichtig ist, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Wettbewerbsverbotes minderjährig ist. Da § 74a Abs. 2 HGB lex specialis zu §§ 106 ff. BGB ist, gilt die Nichtigkeit auch dann, wenn eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gem. § 107 BGB vorliegt.[73] Wettbewerbsverbote sind damit insbesond...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 3. Wettbewerbsverbot

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.4: Antrag auf einstweilige Verfügung: Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Verstoß gegen ein vertragliches We...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

A. Ausgangspunkt Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der ...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Wettbewerbsverbot

Rz. 42 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, jedwede Konkurrenztätigkeit zu Lasten seines Arbeitgebers zu unterlassen. Dieses Wettbewerbsverbot bedarf keiner arbeitsvertraglichen Vereinbarung, sondern folgt aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Treuepflicht [44] und beruht auf § 60 Abs. 1 HGB, der auf kaufmännische Angest...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Lösung des Wettbewerbsverbots bei ordentlicher Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 2 HGB

Rz. 81 § 75 Abs. 2 HGB gibt dem Arbeitnehmer ("in gleicher Weise") das Recht zu Lösung des Wettbewerbsverbotes in allen Fällen, in denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Fall der außerordentlichen Kündigung wegen erheblicher, durch den Arbeitnehmer veranlasster Gründe handelt (dann analoge Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB) od...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Einvernehmliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots/vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Lösungsrechte

Rz. 86 Die Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, durch eine vertragliche Regelung das bestehende Wettbewerbsverbot aufzuheben und hierbei auch zu regeln, dass keine Karenzentschädigung zu zahlen ist. Eine einzelvertragliche Regelung, beispielsweise auch über die Grenzen des § 75a HGB hinaus, ist somit jederzeit möglich. Schließen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und ein...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Mängel im Zusammenhang mit der Karenzentschädigung, §§ 74 Abs. 2, 75d HGB

Rz. 36 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ausdrücklich die Zahlung einer Karenzentschädigung zuzusagen. Dies ergibt sich aus § 74 Abs. 2 HGB. Verweist ein vertragliches Wettbewerbsverbot allerdings auf die maßgeblichen Vorschriften des HGB ("Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB"), so liegt darin im Zweifel auch die Zusage einer gesetzlichen Karenz...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Unbillige Erschwernis, § 74a Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 46 Wettbewerbsverbote sollen einen billigen Ausgleich zwischen dem Interesse des Arbeitgebers am Unterlassen des Wettbewerbes und dem Interesse des Arbeitnehmers auf berufliches Fortkommen darstellen. Aus diesem Grunde ordnet § 74a Abs. 1 S. 2 HGB an, dass ein Wettbewerbsverbot unverbindlich ist, soweit es eine unbillige Erschwernis des Fortkommens des Arbeitnehmers bede...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / F. Loslösung von rechtmäßigen Wettbewerbsverboten

I. Verzicht gem. § 75a HGB Rz. 56 Gem. § 75a HGB hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. Hiermit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf geänderte wirtschaftliche Rahmendaten zu reagieren, auf ein gemindertes oder entfallendes wirtschaftliches Interesse am Verzicht auf Wettbewerb oder schlicht dem Umstand Rechnung zu tragen, da...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / B. Fragen der Vertragsgestaltung

Rz. 8 Die Wettbewerbsabrede bedarf nach § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform nach § 126 BGB. Die Schriftform setzt voraus, dass entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein und derselben Urkunde unterschreiben oder jeder von beiden auf der für den anderen bestimmten Urkunde. Das Wettbewerbsverbot muss von der Unterschrift/den Unterschriften räumlich abgeschlossen werden. Ist das...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / A. Ausgangspunkt

Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der Arbeitnehmer wäh...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Verzicht gem. § 75a HGB

Rz. 56 Gem. § 75a HGB hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, einseitig auf das Wettbewerbsverbot zu verzichten. Hiermit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, auf geänderte wirtschaftliche Rahmendaten zu reagieren, auf ein gemindertes oder entfallendes wirtschaftliches Interesse am Verzicht auf Wettbewerb oder schlicht dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich im Laufe des Arbei...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Fristsetzung zur Unterlassung des Wettbewerbs

Rz. 88 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.2: Fristsetzung zur Unterlassung des Wettbewerbs Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gem. § _________________________ Ihres Arbeitsvertrages unterliegen Sie einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie gegen dieses Wettbewerbsverbot verstoßen haben, indem Si...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitliche Überdehnung, § 74a Abs. 1 S. 3 HGB

Rz. 49 Ein Wettbewerbsverbot kann maximal auf die Zeit von zwei Jahren seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Das Gesetz enthält eine nicht auslegbare Höchstfrist und eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass im Falle der Überschreitung der Höchstfrist eine unbillige Erschwerung des Fortkommens gegeben ist.[66] Für die Berechnung der 2-Jahres-Frist kommt...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 13 Der Arbeitnehmer hat aufgrund des Wettbewerbsverbotes den Wettbewerb in dem festgelegten Umfang und für die festgelegte Zeit zu unterlassen. Der Umfang der konkreten Pflicht ergibt sich aus der Auslegung des vertraglichen Verbots. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens bezieht, umfasst au...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Mangel der Schriftform, § 74 Abs. 1 HGB

Rz. 34 Sind die Formvorschriften des § 74 HGB nicht gewahrt, ist das Wettbewerbsverbot nichtig. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer sind an das Wettbewerbsverbot gebunden. Gleichwohl die §§ 74 ff. HGB den Grundsatz kennen, dass bestimmte Fehler zu Lasten des Prinzipals/Arbeitgebers gehen, ist die Berufung auf eine solche Nichtigkeit in der Regel nicht treuwidrig.[42]...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbotsklausel

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Wettbewerbsverbotsklausel (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber im direkten oder indirekten Wettbewerb steht oder mit e...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 25 Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Karenzentschädigung verpflichtet (zur Höhe sowie zu den sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmendaten vgl. Rdn 30 ff.). Kommt der Arbeitgeber der Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung nicht nach, ist diese vor den zuständigen Arbeitsgerichten selbstständig einklagbar.mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Mangel des berechtigten geschäftlichen Interesses, § 74a Abs. 1 S. 1 HGB

Rz. 41 Hat der Arbeitgeber entgegen § 74a S. 1 HGB kein berechtigtes Interesse an dem Wettbewerbsverbot, ist dieses insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutz eines berechtigten Interesses dient. Die Unverbindlichkeit knüpft an den Schutzzweck der §§ 74 ff. HGB an. Ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers besteht, wenn das Wettbewerbsverbot entweder dem Schutz von Be...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / Literaturtipps

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / III. Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers, § 75 Abs. 3 HGB

Rz. 77 Die Rechtsfolgen einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers bestimmen sich dem Gesetzeswortlaut zufolge nach § 75 Abs. 3 HGB. Danach hat der Arbeitgeber im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers ein Wahlrecht hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes. Ungeachtet dessen entfällt nach § 75 Abs. 3 HGB der Anspruch d...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / IV. Verzichtserklärung gem. § 75a HGB

Rz. 90 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.4: Verzichtserklärung gem. § 75a HGB Hiermit verzichten wir mit sofortiger Wirkung auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes. Sie sind daher gem. § 75a HGB mit sofortiger Wirkung frei darin, in einen Wettbewerb einzutreten. Die weiteren Wirkungen der Verzichtserklärungen bestimmen sich nach § 75a HGB.mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / G. Muster

I. Wettbewerbsverbotsklausel Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Wettbewerbsverbotsklausel (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbstständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber im direkten oder indirekten...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / II. Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, § 75 Abs. 1 HGB

Rz. 72 Setzt der Arbeitgeber einen wichtigen Grund zur Beendigung des Dienstverhältnisses gem. § 626 Abs. 1 BGB, hat der Arbeitnehmer hinsichtlich des Wettbewerbsverbotes ein Wahlrecht. Er kann sich zum einen an das Wettbewerbsverbot halten und auf Zahlung der Karenzentschädigung bestehen. Er kann zum anderen das Recht zum Widerruf gem. § 75 Abs. 1 HGB ausüben. Rz. 73 Die Aus...mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / B. Karenzentschädigungen

Rz. 54 An Arbeitnehmer gezahlte Karenzentschädigungen [120] sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, die wie Arbeitsentgelt zu versteuern sind.[121] Sie sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Karenzentschädigung in einem Einmalbetrag geleistet wird.[122] Vereinbaren die Parteien bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Umwandlung ei...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 7. Sonstige Regelungsgegenstände; große Erledigungsklausel

Rz. 66 Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses oder im Zusammenhang damit kann eine Vielzahl weiterer Ansprüche der Parteien gegeneinander bestehen. Es wird davon abgesehen, hier zu den zahlreichen in Frage kommenden Regelungsgegenständen Musterformulierungen aufzuführen. Entscheidend ist, dass der Anwalt mit seinem Mandanten vor dem Eintritt in Verhandlungen nach Art einer Check...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / D. Karenzentschädigung

Rz. 26 Im deutschen Recht gilt ausnahmslos der Grundsatz der bezahlten Karenz. Alle Ausnahmen, die eine entschädigungslose Wettbewerbsklausel zuließen, sind entweder für nichtig erklärt oder abgeschafft. Rz. 27 Nach der gesetzlichen Regelung muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistu...mehr