Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 26 Kartellrecht / aa) Vertikale Vertriebsvereinbarungen

Rz. 48 Auf vertikale Vereinbarungen, d.h. auf Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Unternehmen, von denen jedes zwecks Durchführung der Vereinbarung auf einer unterschiedlichen Produktions- oder Vertriebsstufe tätig ist, und welche die Bedingungen betreffen, zu denen die Parteien bestimmte Waren oder Dienstleistungen beziehen, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kündigung

Rz. 1357 Die Kündigung durch einen Partner führt wie bei den Personenhandelsgesellschaften mangels abweichender Vereinbarung zum Ausscheiden des Partners (§ 9 Abs. 1 PartGG i.V.m. § 130 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen Gesellschaft ist die Kündigung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres mög...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte

Nun wird die Abstimmung eingeleitet. Die Mehrheiten, mit denen über die Tagesordnungspunkte beschlossen wird, ergeben sich in der Regel aus dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In wenigen gewichtigen Fällen ist gesetzlich vorgesehen, dass unabdingbar mindestens ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Wettbewerbsverbot

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Wettbewerbsverbot s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 850ff und zur Geschäftschancenlehre s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 946ff. Zum nachträglichen Wettbewerbsverbot von GmbH-GF s Müller (GmbHR 2014, 964).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

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Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.4 Der Einstellungsprozess

Das GeschGehG wirkt sich auf den Recruitment-Prozess dahingehend aus, dass der Arbeitgeber bei nach GeschGehG unzulässigen Handlungen des "Know-how-Trägers" einer Gefahr der Mithaftung nach dem GeschGehG ausgesetzt ist, soweit die Mitteilung der Information an den Arbeitgeber nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Rechtsprechung zu nachvertraglichen Tätigkeitsbeschränkungen zuläs...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und Arbeitsrecht stehen grundsätzlich nebeneinander. Was n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abgrenzung zu entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Als "entgeltlich erworben" gelten Vermögensgegenstände, deren Wert am Markt durch einen entgeltlichen Erwerbsvorgang objektiv bestätigt wurden (sog. Marktobjektivierung bzw. Markttest; vgl. Anzinger in HHR, § 5 EStG Rz. 1830 [12/2021]; Hennrichs in MünchKomm. BilR, § 248 HGB Rz. 43; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht9, 90). Durch den ent...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 216 [Autor/Zitation] § 197 öUGB Bilanzierungsverbote (1) Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals dürfen nicht als Aktivposten in die Bilanz eingestellt werden. (2) Für immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden, darf ein Aktivposten nicht angesetzt werden. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Immaterialität

Rz. 233 [Autor/Zitation] Der Begriff "immateriell" wird im öUGB nicht definiert. Der verwendete Begriff "immaterielle Gegenstände" ist dem des "immateriellen Vermögensgegenstands" gleichzusetzen. Bei der Unterscheidung, ob es sich um materielle oder immaterielle Vermögensgegenstände handelt, ist neben einer vorhandenen Unkörperlichkeit des Gegenstands auch auf die Sicherheit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 10 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das gesetzliche Wettbewerbsverbot nach § 60 HGB. Die einvernehmliche Begründung, Aufhebung oder Änderung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist möglich. Wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder während des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen, kann nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers von den Vo...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien entspricht, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklung...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.3 Konkurrenztätigkeit

Während eines im Aufhebungsvertrag vereinbarten Freistellungszeitraums ist dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Konkurrenztätigkeit verboten, da das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 HGB trotz Freistellung weiter gilt. Entfaltet der Arbeitnehmer gleichwohl eine Konkurrenztätigkeit, berechtigt dies den Arbeitgeber zur Kündigung. Achtung Karenzentschädigung zusagen Vereinbar...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Unverbindliches Wettbewerbsverbot

Rz. 45 Das Wettbewerbsverbot ist gem. § 74 Abs. 2 HGB unverbindlich, wenn sich der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für die Dauer des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Rz. 46 Das Wettbewerbsverbot ist ferner gem. § 74a Abs. 1 H...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Wettbewerbsverbot bei Betriebsübergang und Insolvenz

Rz. 111 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf ein anderes Unternehmen über, insb. beim Unternehmensverkauf, tritt der Erwerber kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613a BGB). Hiernach geht auch eine nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarung als Teil des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber ü...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XV. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 323 Haben die Vertragsparteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit dem Anstellungsverhältnis vereinbart, verfolgte dies ursprünglich bei dem Abschluss des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes den Zweck, eine definierte Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses für eine bestimmte Zeit auszuschließen (s. zum ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Nichtiges Wettbewerbsverbot

Rz. 41 Das Wettbewerbsverbot ist gem. § 74a Abs. 2 HGB nichtig,mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1007 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Besteht dagegen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein besonderes Wettbewerbsverbot, ist der Arbeitnehmer in der Verwertung seiner beruflichen Kenntnisse und seines redlich erworbenen Erfahrungswissens grds. frei...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / H. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Rz. 104 Verstößt der Arbeitnehmer während des Anstellungsverhältnisses gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot, stellt dieser Verstoß i.d.R. einen wichtigen Grund dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 190/07, NZA 2008, 1416). Nach Ausspruch einer vom Arbeitnehmer angefochtenen fristlosen Kündigung kann...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 8. Wettbewerbsverbot

Rz. 55 Ein vertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ergibt sich bei kaufmännischen Angestellten aus § 60 HGB und für alle anderen Arbeitnehmer aus der ihnen obliegenden allgemeinen Treuepflicht (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, juris; BAG v. 16.8.1990 – 2 AZR 113/90, NZA 1991, 141 = DB 1991, 1682, vgl. allgemein zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Der Anspruch...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / L. Checkliste: Prüfung eines Wettbewerbsverbots

Rz. 121 Checkliste: Prüfung eines Wettbewerbsverbotes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmermehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / G. Befreiung vom Wettbewerbsverbot

I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsv...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Einvernehmliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots

Rz. 92 Schließlich können die Parteien jederzeit das Wettbewerbsverbot einvernehmlich aufheben. Diese Vereinbarung sollte ausdrücklich und zu Beweiszwecken insb. schriftlich erfolgen. Jedoch reicht auch eine einvernehmliche mündliche Aufhebung aus (s. zu Schriftform Rdn 34). Rz. 93 Bei Aufhebungsvereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sowie ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 12. Wettbewerbsverbot während Freistellung

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§ 34 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

A. Allgemeines Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsver...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Wettbewerbsverbot

Rz. 540 Die BFH hat zu vGA aufgrund des Verstoßes gegen ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot des GGF in vielen Entscheidungen Stellung genommen (BFH v. 30.8.1995 – I R 155/94, DStR 1995, 1873; BFH v. 12.10.1995, DStR 1996, 337; BFH v. 22.11.1995, BFH/NV 1996, 645; BFH v. 11.6.1996, BB 1996, 2394; BFH v. 13.11.1996, BB 1997, 508: BFH v. 18.12.1996, DStR 1997, 575). Die gena...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / E. Inhalt, Umfang und Wirksamkeitsbeginn des Wettbewerbsverbots

Rz. 64 Verboten werden kann nur eine (selbstständige oder abhängige) konkurrierende Tätigkeit, die im Geschäftsbereich des bisherigen Arbeitgebers liegt. Dieses Verbot kann entweder tätigkeitsbezogen (= Untersagung bestimmter Arten von Tätigkeit) oder unternehmensbezogen (= Untersagung der Tätigkeit bei bestimmten Konkurrenzunternehmen) ausgestaltet werden. Der zulässige Umf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Wettbewerbsvereinbarungen mit Gesellschaftsorganen

Rz. 11 Für nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarungen mit Gesellschaftsorganen (GmbH-Geschäftsführer/AG-Vorstandsmitglieder) gelten die nur für Arbeitnehmer bestimmten Vorschriften der §§ 74 ff. HGB nicht, jedenfalls nicht uneingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Bauer/Diller, GmbHR 1999, 885 ff.). Es ist daher zulässig, Wettbewerbsvereinbarungen mit Geschäftsführern einer Gm...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 113. Wettbewerbsverbot

a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot

Rz. 1515 Nach herrschender Meinung ist wegen des Eingriffes in die private Lebensgestaltung auch die Festlegung eines Nebentätigkeitsverbotes durch Betriebsvereinbarung unzulässig (GK/Kreutz, § 77 Rn 379; Richardi/Picker, § 77 Rn 114). Dem wird zuzustimmen sein, soweit das Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Geht es allerdings um die Normierung einer Anzeigepflicht, um die ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / C. Schriftform und Inhaltskontrolle

Rz. 34 Die Wettbewerbsvereinbarung bedarf der Schriftform (§ 74 Abs. 1 HGB i.V.m. § 126 BGB). Sie muss also von beiden Parteien unterschrieben werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Abschluss durch einen Vertreter dessen Vertretungszusatz auf der Urkunde vorhanden sein muss (LAG Hamm v. 10.1.2005 – 7 Sa 1480/04, NZA-RR 2005, 428; LAG Hamm v. 19.2.2008 – 14 SaGa 5/08...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Wettbewerbsverbot

Rz. 1569 Arbeitgeber haben einerseits ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihre erlangten Kenntnisse nur zum Nutzen des Betriebs nutzen, der sie beschäftigt, und nicht für andere Unternehmen. Andererseits haben Arbeitnehmer ein Interesse an der möglichst gewinnbringenden Nutzung ihrer Fähigkeiten und an einem beruflichen Fortkommen. Dieser Interessenkonflikt zwischen den R...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Wegfall des Anspruchs auf Karenzentschädigung

Rz. 83 Auf die Entschädigung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, wenn er sich selbst nicht an das Wettbewerbsverbot hält. Besteht ein Wettbewerbsverbot sowohl aus einem verbindlichen als auch aus einem unverbindlichen Teil, so behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch, wenn er das Wettbewerbsverbot einhält, als es nach § 74a Abs. 1 S. 1 HGB verbindlich ist. Es ist nicht notw...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsverbot, wonach de...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 6 Gesetzlich geregelt sind die Vorschriften über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in den §§ 74 bis 75f HGB. Diese Vorschriften wurden nur für kaufmännische Angestellte geschaffen. Nachdem jedoch zunächst die Rspr. die Geltung auch auf Arbeitnehmer ausgeweitet hat (BAG v. 13.9.1969 – 3 AZR 138/68, DB 1970, 63), hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2003 die §§ 74 ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitpunkt der Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 25 Ob eine Wettbewerbsvereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 74 ff. HGB unterliegt, insb. mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung, hängt schließlich davon ab, wann die Vereinbarung abgeschlossen wurde. Ist dies zu Beginn oder während der Dauer des Arbeitsvertrages geschehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rz. 26 Die einschränkungslose...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 99 Nach einer Entscheidung des LAG München v. 19.12.2007 – 11 Sa 294/07 (LAGE § 74 HGB, Nr. 22) findet der § 75 HGB auch bei einer anfechtungsbedingten Beendigung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses analoge Anwendung. Rz. 100 Umstritten ist die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und insb. die analoge Anwendung des § 75 HGB bei Beendigung des Arbe...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Arbeitgeberseitiger Verzicht nach § 75a HGB

Rz. 90 Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich von der Wettbewerbsvereinbarung zu befreien, besteht darin, dass er einseitig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet (§ 75a HGB). Dieser Verzicht kann nur schriftlich und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggü. dem Arbeitnehmer erklärt werden. Dann ist der Arbeitnehmer sofort nach Vertragsende frei. Der Arbeitgeber...mehr