Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Beispiele möglicher immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Ergänzend zu den in § 266 Abs. 2 A. I. 1. und A. I. 2. aufgeführten Gegenständen sind neben der bereits oben erörterten IT-Software (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 22ff.) die folgenden Beispiele für den Ansatz von immateriellen VG zu nennen, die keinen erschöpfenden Katalog bilden, sondern vielmehr Interpretationshinweise für den häufig schwierig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.3.12 Besondere Angaben zu Leistungen an Mitglieder des Vorstands (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rz. 452 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 162 Abs. 2 AktG basiert – anders als § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG – nicht auf der 2. ARRL. Vielmehr wurden die Regeln, die bisher in § 285 Nr. 9 lit. a Satz 6–7 HGB enthalten waren, übertragen, um die Vergütungspublizität zu konsolidieren.[1] Daher bedarf es im Folgenden lediglich der Darstellung ausgewählter Aspekte. Rz. 453 Stand: 2. A. – ET:...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerungsrechte bei unwiderruflicher Freistellung des Arbeitnehmers

Im Streitfall ging es um Arbeitslohn, den ein in der Schweiz ansässiger Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber während des Zeitraumes einer unwiderruflichen Freistellung erhielt. Das FG München entschied, dass in diesem Fall Deutschland als Tätigkeitsstaat weiterhin abkommensrechtlich ein Zugriffsrecht hat, sofern den Arbeitnehmer auf Grund eines im Aufhebungsvertrag ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Einzelfälle

Rz. 124 In der Rspr. sind insb. folgende Einzelfälle behandelt: Alleinvertriebsrecht: Zahlungen für den Wegfall des Alleinvertriebsrechts für die Bundesrepublik Deutschland sind keine Entschädigung, weil sie im Rahmen einer üblichen und normalen Geschäftsbeziehung erfolgen.[1] Arbeitsplatzverlust: Eine einheitliche, in unterschiedlichen Vz ausgezahlte Entschädigung kann vorlie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.8 Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung (§ 24 Nr. 1 Buchst. b)

Rz. 45 Dienen die Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 Buchst. a) EStG dem Ausgleich von Interessen aus einem bisherigen Rechtsverhältnis, so ist die Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit, die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer entsprechenden Anwartschaft nach § 24 Nr. 1 Buchst. b) EStG zukunftsgerichtet. Der Verzicht auf die Erzielung von Einkü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.1 Allgemeines

Rz. 11 Nach § 24 Nr. 1 EStG ist eine Entschädigung für Einnahmen, die einer der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten zuzurechnen sind, wie Einnahmen zu behandeln; es handelt sich um einen gesetzlich geregelten Fall der Surrogation (vgl. auch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 4 EStG, § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG). Die Entschädigung braucht nicht unter dieselbe Einkunftsart zu fal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.9.2 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 53 Als Sonderregelung ist § 24 Nr. 1 Buchst. c) EStG eng auszulegen. Die Entschädigung muss unbeschadet ihrer Bezeichnung auf § 89b HGB beruhen. Der Anspruch nach § 89b HGB setzt voraus, dass der Unternehmer nach Beendigung des Vertretervertrags aus der Geschäftsverbindung mit vom Handelsvertreter geworbenen Kunden erhebliche Vorteile hat und dem Handelsvertreter infolge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsgutes nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.2.2 Bewertung des Bestandes

Rz. 57 Für die Folgebewertung ist neben der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen insbesondere die Einordnung als abnutzbares bzw. nicht abnutzbares oder immaterielles bzw. materielles Anlagegut von Bedeutung, da nur bei abnutzbaren Werten planmäßige Abschreibungen zu verrechnen sind.[1] Bei immateriellen Anlagewerten handelt es sich i. d. R. um abnutzbare Güter, weil si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.2 Unterlassen

Rz. 78 Unterlassen bedeutet Verzicht auf eigenes Tätigwerden einem anderen gegenüber. Das Unterlassen muss einen wirtschaftlichen Effekt haben. Bleibt jemand untätig, ohne dass ein anderer daraus einen wirtschaftlichen Nutzen zieht, fehlt es an einer Leistung, ganz abgesehen davon, dass eine zum Leistungsaustausch erforderliche Gegenleistung (Entgelt) nicht feststellbar sein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abmahnung: Verhältnis zur K... / 2 Entbehrlichkeit der Abmahnung

Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder ohnehin eine Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung vorliegt. Sie ist nur dann geeignetes Mittel, wenn mit ihr eine Änderung des Verhaltens erzielt werden kann. Ob dies der Fall ist oder nicht, ist vom Einzelfall abhängig. Die nachfolgenden Beispiele aus der Rechtssprechung sind daher nicht im...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Einzelfälle

Rz. 7 Ausschlussfristen sind im Arbeitsleben üblich. Sofern sie im Arbeitsvertrag hervorgehoben werden, sind sie nicht überraschend und ungewöhnlich i. S. d. § 305c.[1] Anders, wenn sie in Anlagen, unter "Schlussbestimmungen", in längeren Paragrafen oder in Klauseln mit Überschriften, die auf andere Regelungsgegenstände verweisen, versteckt werden.[2] Es empfiehlt sich daher...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kommanditgesellschaft / 1.3.3 Welche Pflichten bestehen für die Gesellschafter einer KG?

Beiträge/Einlagen Entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag hat jeder Gesellschafter seinen dort vereinbarten Beitrag zu erbringen und dadurch den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Dies können einmalige oder wiederholte Einlagen in Geld oder Sachwerten sein. Auch Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen sind als Gesellschafterbeitrag möglich.[1] Welchen bestimmte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Stille Gesellschaft / 2.4 Stille Familiengesellschaft

Wie oben bereits erwähnt, findet die stille Gesellschaft für familiäre Zusammenschlüsse gerne Verwendung. Das ist auch steuerlich gerechtfertigt. So kann diese Rechtsform unkompliziert für eine gewünschte Einkünfteverlagerung genutzt werden. Durch die Verlagerung von Gewinnen auf Angehörige mit einem geringen persönlichen Steuersatz lässt sich insgesamt die Einkommensteuerla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7. Freistellung von Arbeitnehmern

Rn 57 Wenn der Insolvenzverwalter einzelne Arbeitnehmer bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beschäftigen kann bzw. möchte, muss er sie von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freistellen. Der Arbeitnehmer wird im Insolvenzfall nicht "automatisch" von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung befreit.[135] Erforderlich ist vielmehr, dass der Inso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b S. 1 AStG)

Rz. 204 Nach § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG sind folgende Voraussetzungen für eine Funktionsverlagerung erforderlich: Ein verlagerndes Unternehmen überträgt oder überlässt einem übernehmenden Unternehmen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, zusammen mit den zugehörigen Chancen und Risiken, sodass das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die zuvor vom verlagernden U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Alles weg: Rückwirkender Wegfall der Karenzentschädigung des Geschäftsführers

Zusammenfassung Der rückwirkende und vollständige Wegfall einer Karenzentschädigung bei Verstoß gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann mit dem Geschäftsführer einer GmbH wirksam vereinbart werden. Hintergrund Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt während seiner Tätigkeit einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, das ihn verpflichtet, stets den Vorteil der Gesellsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGG / 1.2.3 Beendigung und nachvertragliche Pflichten

Bei Kündigungen ist das Kündigungsschutzgesetz vorrangig gegenüber dem AGG. Letzteres findet nur Anwendung, wenn das KSchG nicht einschlägig ist (z. B. vor Ablauf der Wartezeit, also in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhältnisses). Neben Kündigungen können auch andere Umstände zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, insbesondere Befristungen, auflösende Bedingunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berufsausbildung: Vorausset... / 3.2 Pflichten aus anderen Gesetzen

Durch § 10 Abs. 2 BBiG wird festgelegt, dass arbeitsrechtliche Vorschriften auch für Auszubildende gelten. Darüber hinaus enthalten viele arbeitsrechtliche Gesetze in ihrem Anwendungsbereich die Bestimmung, dass das jeweilige Gesetz auch für Auszubildende gilt. Hieraus lässt sich schließen, dass Auszubildende an sich keine Arbeitnehmer sind, sonst hätte der Gesetzgeber nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Inhalt und Bedeutung des Wahlrechts nach § 131 HGB

Rz. 158 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 131 Abs. 1 bis 3 HGB (§ 139 Abs. 1 bis 3 HGB a.F.) wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will. Wurde ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsgeheimnis / 3.2 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auch ohne einen ausdrücklichen Geheimhaltungsvertrag kann die Nachwirkung des Arbeitsvertrags den Arbeitnehmer verpflichten, Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse weiter zu wahren.[1] Auch hat der Arbeitnehmer selbst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Diensterfindung [2] so lange geheim zu halten, wie sie nicht frei geworden ist.[3] Ohne ein ausdrückliches We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsgeheimnis / Zusammenfassung

Begriff Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Strafrechtlicher Schutz best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3 Verzicht auf ein vereinbartes Wettbewerbsverbot

Oftmals besteht in der Praxis auch während der Laufzeit des Arbeitsvertrags das Bedürfnis, die Regelungen zu einem vereinbarten Wettbewerbsverbot aufzuheben. Unterschieden wird hier der Verzicht des Arbeitgebers auf ein Wettbewerbsverbot und die Lossagung vom Wettbewerbsverbot. 3.3.1 Verzicht auf das Wettbewerbsverbot durch den Arbeitgeber vor Beendigung des Arbeitsvertrags Wege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.2 Lossagung vom Wettbewerbsverbot

Neben dem Verzicht auf das Wettbewerbsverbot bestehen in bestimmten Fällen für Angestellte und Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Wettbewerbsverbot loszusagen.[1] Wichtig: die Regelung des § 75 Abs. 3 HGB hat das BAG für verfassungswidrig eingestuft. Lossagung durch Mitarbeitenden Hat der Arbeitnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, kann er sich auch vom Wettbewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.3.1 Verzicht auf das Wettbewerbsverbot durch den Arbeitgeber vor Beendigung des Arbeitsvertrags

Wegen der Verpflichtung der Zahlung einer Karenzentschädigung hat der Arbeitgeber/Auftraggeber oftmals ein Interesse daran, auf ein einmal vereinbartes Wettbewerbsverbot zu verzichten. Vor Beendigung des Dienstverhältnisses ist ein solcher einseitiger Verzicht zulässig.[1] Allerdings ist dabei die in § 75a HGB festgelegte Jahresfrist zu beachten, denn der Verzicht auf das We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.4 Rechtsfolgen eines Wettbewerbsverbots

Ist ein Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart worden, hat die ausgeschiedene Person für die Dauer der Geltung des Wettbewerbsverbots Anspruch auf eine monatlich zu zahlende Karenzentschädigung. Das gilt übrigens auch dann, wenn "lediglich" Mandantsschutz vereinbart wurde. Kommt der oder die ehemalige Arbeitgeber/in mit der Zahlung der Karenzentschädigung in Verzug, entfällt d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.1 Örtliche und gegenständliche Beschränkung des Wettbewerbsverbots

Ein Wettbewerbsverbot ist grundsätzlich nur wirksam, wenn es sich örtlich und vom Gegenstand her auf den Wirkungskreis der betroffenen Steuerberatungskanzlei bezieht. Praxis-Beispiel Örtliche Beschränkung des Wettbewerbsverbots Ist die Steuerberatungskanzlei ausschließlich im Grenzbereich Aachen tätig, darf sich das Wettbewerbsverbot, wenn es sich dabei um ein Niederlassungsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2 Voraussetzungen für wirksame Wettbewerbsverbote

Eine gesetzliche Regelung für Wettbewerbsverbote findet sich in den §§ 74 ff. HGB. Allerdings gelten diese Regelungen nach dem Wortlaut ausschließlich für zwischen Prinzipal und Gehilfen vereinbarte Wettbewerbsverbote. In der Praxis – und insbesondere in der ständigen Rechtsprechung – werden die dort enthaltenen Regelungen auch für Wettbewerbsverbote gegenüber Angestellten u...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.2 Zeitliche Beschränkung des Wettbewerbsverbots

Ein Wettbewerbsverbot darf grundsätzlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses[1] nicht länger als 2 Jahre gelten.[2] Diese Beschränkung soll auch bei Mandantenschutzklauseln geltend. Hinweis Fristen bis zu 5 Jahren sind möglich Ob bei ausscheidenden Gesellschaftern im Einzelfall auch längere Fristen denkbar sind, ist nicht abschließend geklärt. Hier werden teilweise Friste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.1 Arten eines Wettbewerbsverbots und deren grundsätzliche Zulässigkeit

Wegen des einschneidenden Charakters eines Wettbewerbsverbots auf die Berufsausübungsfreiheit werden an die Wirksamkeit von vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten hohe Anforderungen gestellt. Dabei wird unterschieden zwischen Niederlassungsverboten und Allgemeinen Mandantenschutzklauseln. 3.1.1 Niederlassungsverbote Beim Niederlassungsverbot wird der ehemalig mitarbeitende...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 2 Abwerben von Mandantinnen und Mandanten nach Ende des Arbeits-, Auftrags- oder Gesellschaftsverhältnisses

Abwerbemaßnahmen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind, anders als bei bestehenden Vertragsverhältnissen, grundsätzlich zulässig. Eine diesbezüglich bestehende nachvertraglich bestehende Treuepflicht, die ein Abwerben der Mandantschaft verbieten würde, gibt es grundsätzlich nicht. Aus diesem Grund kommt einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot in der Praxis e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.4 Vereinbarung einer Entschädigung (Karenzentschädigung)

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.[1] Achtung Drohende Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots Wird die Vereinbarung des Wettbewerbsverbots nicht mit der Vereinbarung einer Karenzentschädigung i. H. v. mindestens 50 % der zuletzt bezog...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3 Wettbewerbsverbote nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder des Vertragsverhältnisses

3.1 Arten eines Wettbewerbsverbots und deren grundsätzliche Zulässigkeit Wegen des einschneidenden Charakters eines Wettbewerbsverbots auf die Berufsausübungsfreiheit werden an die Wirksamkeit von vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten hohe Anforderungen gestellt. Dabei wird unterschieden zwischen Niederlassungsverboten und Allgemeinen Mandantenschutzklauseln. 3.1.1 Nieder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der Steuerberatung

Zusammenfassung Überblick Ist ein Abwerben der Mandantschaft durch in der Steuerkanzlei Beschäftigte erlaubt? Was, wenn ein Mitgesellschafter Mandantschaft abwirbt und welche Maßnahmen können zum Schutz dagegen ergriffen werden? Solche und ähnliche Fragen stellen sich spätestens dann, wenn Steuerberater und Steuerberaterinnen erstmalig mit dem Thema "Mandantsabwerbung" konfro...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.1.2 Mandantenschutzklauseln

Eine Mandantenschutzklausel verbietet Mitarbeitern oder ehemaligen Gesellschaftern für einen bestimmten Zeitraum, Mandantinnen oder Mandanten der ehemaligen Steuerberatungskanzlei zu betreuen. In einem solchen Fall ist es nicht verboten, generell zu der Steuerberatungskanzlei in Konkurrenz zu treten; verboten ist lediglich, die Mandantschaft der Steuerberatungskanzlei, für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.1.1 Niederlassungsverbote

Beim Niederlassungsverbot wird der ehemalig mitarbeitenden Person bzw. Gesellschafter/in verboten, überhaupt mit der Steuerberatungskanzlei für die diese Person bislang tätig war, in Konkurrenz zu treten, d. h. den ehemaligen Mitarbeitern bzw. Gesellschaftern wird verboten, in einem vertraglich festgelegten örtlichen Bereich für einen bestimmten Zeitraum beruflich als Steuer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.3 Mandantenübernahmeklauseln sind problematisch

In der Praxis finden sich verschiedenste Arten von Wettbewerbsverboten und Klauseln, um zu verhindern, dass der eigene Mandantenstamm ohne finanziellen Ausgleich abgegraben werden kann. Manchmal versuchen die bisherigen Arbeitgeber gar nicht erst, ihre ehemaligen Mitarbeiter/innen davon abzuhalten, die bisherige Mandantschaft abzuwerben, sondern vereinbaren in sog. Mandantenü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wettbewerbsverbote in der S... / Zusammenfassung

Überblick Ist ein Abwerben der Mandantschaft durch in der Steuerkanzlei Beschäftigte erlaubt? Was, wenn ein Mitgesellschafter Mandantschaft abwirbt und welche Maßnahmen können zum Schutz dagegen ergriffen werden? Solche und ähnliche Fragen stellen sich spätestens dann, wenn Steuerberater und Steuerberaterinnen erstmalig mit dem Thema "Mandantsabwerbung" konfrontiert werden. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Veräußerungspreis

Tz. 68 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Veräußerungspreis iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG ist – wie bei der VG-Ermittlung nach den §§ 16 Abs 2, 17 Abs 2 EStG – der gW aller Leistungen (Geldzahlungen, Sachen, Forderungen, Rechte und Vorteile), die der Veräußerer vom Erwerber (oder anderen Pers) im Gegenzug für die Übertragung der Anteile erhält (allg Meinung, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertungsfragen aus der Abgrenzung des Kaufgegenstands

Rz. 76 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wird häufig ein Wettbewerbsverbot mit den bisherigen Anteilseignern vereinbart. In solchen Fällen ist der Gesamtkaufpreis aufzuteilen. In die Kapitalkonsolidierung ist danach nur der Teilbetrag des Gesamtkaufpreises einzubeziehen, der auf die Anteile entfällt. Die Zahlung für das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 124 [Autor/Zitation] Laufende Forschungs- und Entwicklungsprojekte des erworbenen TU sind bei der Erstkonsolidierung zu aktivieren, wenn sie die Ansatzkriterien für Vermögensgegenstände erfüllen (DRS 24.43). Das ist bei Entwicklungsprojekten, die im JA ansatzfähig waren, ohne weiteres gegeben. Rz. 125 [Autor/Zitation] Bei Forschungsprojekten ist die Vermögensgegenstandseige...mehr