Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Ausgleichsklausel ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Rechtsnachfolge, § 8

Rz. 918 Da § 613a BGB nur für Arbeitsverhältnisse gilt, kann diese Vorschrift bei Organmitgliedern weder vor noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses zum Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf einen Rechtsnachfolger führen. Für den Fall von Umstrukturierungsmaßnahmen muss deshalb der Übergang der Rechte aus dem Wettbewerbsverbot auf den Rechtsnachfolger ve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Karenzentschädigung, § 2

Rz. 879 Die in Abs. 1 enthaltene Entschädigungszusage orientiert sich eng am Wortlaut des § 74 Abs. 2 HGB, um jedes Risiko der Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots zu vermeiden. Vom Vorliegen einer zu niedrigen Karenzentschädigung ist gem. § 305c Abs. 2 BGB etwa dann auszugehen, wenn diese "auf der Basis des Durchschnitts der letzten zwölf Monate des Beschäftigungsverhäl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Aushändigung einer Urkunde

Rz. 855 Neben der Schriftform setzt § 74 Abs. 1 HGB die Aushändigung einer Urkunde an den Arbeitnehmer voraus, welche die zum Wettbewerbsverbot vereinbarten Bestimmungen enthält. Auch diese Urkunde muss die Originalunterschrift des Arbeitgebers aufweisen. Die fehlende Aushändigung führt als bloße Dokumentationsregelung jedoch nicht zur Formunwirksamkeit mit der Nichtigkeitsf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1697 Zeitlich gilt das Wettbewerbsverbot nach § 60 Abs. 1 HGB während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses. Hierbei kommt es auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an.[4146] Daher besteht das Wettbewerbsverbot auch während einer Freistellung bis zur rechtlichen Beendigung.[4147] Dies gilt unabhängig davon, ob die Freistellung widerruflich oder unwide...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Rechtsnachfolge, § 6

Rz. 885 Kommt es vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang, ergibt sich der Übergang des Wettbewerbsverbots auf den Erwerber bereits aus § 613a BGB.[2108] Ob nach diesem Zeitpunkt § 613a BGB analog zum Übergang des Wettbewerbsverbots führt, ist umstritten,[2109] weshalb der Übergang zur Sicherheit in § 6 vertraglich vereinbart...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Lossagung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, § 75 HGB

Rz. 871 § 75 HGB regelt das Schicksal des Wettbewerbsverbots im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ungeregelt bleibt nur der Fall der arbeitnehmerseitigen ordentlichen Kündigung, die folglich das Wettbewerbsverbot unberührt lässt. Rz. 872 Nach Abs. 1 besteht bei einer außerordentlichen arbeitnehmerseitigen Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arb...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Rechtsfolgen der Verletzung der Konkurrenzklausel

Rz. 876 Verletzungen des Wettbewerbsverbots führen zu einem Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers, der im Klageweg oder über eine einstweilige Verfügung (siehe unten Rdn 899) geltend gemacht werden kann.[2052] Hiermit verbunden ist ein Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Auskunft über den Namen des neuen Arbeitgebers, dessen Geschäftszweck sowie Art und Umfang der neuen Bes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Lossagungsrecht bei außerordentlicher Kündigung, § 7

Rz. 917 Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Lossagungsrechte in § 75 HGB ist zu differenzieren: Nach h.M. sind auch Organmitglieder analog § 75 Abs. 1 HGB berechtigt, sich binnen Monatsfrist vom Wettbewerbsverbot zu lösen, wenn das Anstellungsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Unternehmens aufgelöst wird.[22...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 784 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.55: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Muster: Lossagung durch den Arbeitgeber bei außerordentlicher Kündigung

Rz. 898 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.64: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig sagen wir uns von dem mit Ihnen im Arbeitsvertrag vom _________________________ vereinbarten nachvertraglichen Wettbewe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Lossagung durch Arbeitnehmer

Rz. 897 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.63: Lossagung des Arbeitnehmers vom Wettbewerbsverbot Hiermit erkläre ich gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2 HGB, dass ich mich an das im Arbeitsvertrag vom _________________________ unter § _________________________ vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht gebunden erachte.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verzicht gem. § 75a HGB

Rz. 895 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.62: Verzicht gem. § 75a HGB Hiermit verzichten wir gem. § 75a HGB auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gem. § _________________________ Ihres Arbeitsvertrages vom _________________________. Sie werden mit Zugang dieser Erklärung von der Verpflichtung zur Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 1694 Das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot ist für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte in § 60 HGB geregelt. Nach dieser Vorschrift darf der kaufmännische Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Handelszweig des Arbeitgebers keine Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigen....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Allgemeine Mandantenschutzklausel

Rz. 891 Besonders in den dem Berufs- und Standesrecht unterliegenden freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.) besteht die Gefahr, dass ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden durch ihre Konkurrenztätigkeit in den Mandantenkreis ihres bisherigen Arbeitgebers eingreifen. Die aktive und gezielte Abwerbung von Mandanten des bisherigen Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1693 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist. Zur Klarstell...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1715 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.93: Wettbewerbsverbot (1) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die objektiv geeignet ist, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, unabhängig davon, ob dies auf eigene oder fremde Rechnung geschieht. Dies gilt auch für die Förderung von Wettbewerb im familiären, persönlichen o...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Inhalt der Gesellschaftsverträge/der Satzung

Rz. 30 GmbH-Gesellschaftsverträge sollten nur die notwendigsten Bestimmungen enthalten. Das ist bei Gründung mit einem Musterprotokoll unproblematisch, da der Inhalt vorgegeben ist. Wenn allerdings einzelfallgerecht maßgeschneiderte Satzungsbestimmungen erforderlich sind, ist diese Art der Gründung nicht möglich. Es ist i.Ü. zu beachten, dass der Gesellschaftsvertrag zu denj...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Geltungserhaltende Reduktion?

Rz. 1337 Eine geltungserhaltende Reduktion dient dazu, eine unangemessene oder unwirksame Klausel auf das zulässige Maß zu reduzieren, um damit die Geltung so weit wie möglich zu erhalten. Rz. 1338 Zum Teil sieht das Gesetz die Aufrechterhaltung unwirksamer Abreden ausdrücklich vor. Beispiel 1: § 89 Abs. 2 S. 2 HGB, Kündigungsfristen bei Handelsvertreterverträgen Werden die ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 4

Rz. 913 Auch bei Organmitgliedern ist die Vertragsstrafenregelung wegen der Nachweisschwierigkeiten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. In vorformulierten Arbeitsverträgen steht § 309 Nr. 6 BGB der Wirksamkeit der Vertragsstrafe nicht entgegen, da Wettbewerbsverstöße nicht vom Wortlaut dieses Klauselverbots erfasst w...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Anwendbare Vorschriften, § 7

Rz. 886 Die Abrede endet mit einem deklaratorischen Verweis auf die Anwendbarkeit der Vorschriften des HGB. Zweck der nachfolgenden Empfangsbestätigung ist der Nachweis der gem. § 74 Abs. 1 HGB erforderlichen Aushändigung der Vertragsurkunde. Da das Empfangsbekenntnis die Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers umkehrt, bedarf sie in vorformulierten Verträgen gem. § 309 Nr. 1...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehmer nach Vertragsende nur ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines/Einleitung

Rz. 234 Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht gemäß § 60 HGB ein allgemeines Wettbewerbsverbot zugunsten des Vertragsarbeitgebers.[605] § 60 HGB verbietet dabei den Betrieb eines eigenen Gewerbes und den Wettbewerb auf eigene oder fremde Rechnung. Soweit also klauselmäßig ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers für die Dauer des Arbeitsverhältnisses geregelt werd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verbot für andere Arbeitnehmer

Rz. 1707 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG gelten die §§ 60, 61 HGB auch für Arbeitnehmer und Auszubildende.[4168] Die Vorschriften sind eine Ausprägung der allgemeinen Rücksichtspflichten aus Treu und Glauben des Arbeitnehmers, so dass das für Handlungsgehilfen normierte Wettbewerbsverbot in § 60 Abs. 1 HGB mithin für sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubilde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

a) Nachträgliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot als selbstständige Abrede Rz. 877 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.57: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Zwischen der Firma _________________________ – im Folgenden "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt – wird ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Form

Rz. 853 § 74 Abs. 1 HGB knüpft die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote an die Einhaltung der Schriftform und die Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Arbeitnehmer. aa) Schriftform Rz. 854 Das gesetzliche Schriftformerfordernis in § 74 Abs. 1 HGB wird gem. § 126 Abs. 1, 2 BGB durch eigenhändig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vertragliches Abwerbeverbot für die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 237 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig machen will, seine künftige Tätigkeit auch schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten. § 60 Abs. 1 HGB verbietet ihm lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften. Unzul...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster und Erläuterungen

a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds Rz. 906 Das folgende Muster soll am Beispiel des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds die bei Nichtanwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzeigen und ist auf Geschäftsführer einer GmbH übertragbar. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogr...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 219 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verbot überraschender Vertragsstrafenabreden, Transparenz- und Bestimmtheitsgebot

Rz. 1616 Die Rechtsprechung hat Vertragsstrafen wiederholt am Verbot überraschender Klauseln gem. § 305c Abs. 1 BGB (siehe hierzu Rdn 184 f.) scheitern lassen. Der sicherste Weg, einen Überraschungseffekt zu vermeiden, besteht darin, den Regelungskomplex Vertragsstrafe unter einer eigenen Überschrift "Vertragsstrafe" in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.[3767] Das BAG hat es in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 839 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.56: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (a) Personeller Anwendungsbereich

Rz. 1696 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[4144] Auf andere Personen (gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende, Handelsvertreter) wird § 6...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

Rz. 206 Vor der Schuldrechtsreform neigte das BAG allerdings dazu, Klauseln, die über das Maß des Angemessenen hinausschossen, nicht für insgesamt unwirksam zu erklären. Überlange Bindungszeiten von Rückzahlungsklauseln wurden beispielsweise auf ein angemessenes Maß zurückgeführt,[512] zu hohe Vertragsstrafen herabgesetzt.[513] Der BGH dagegen ließ eine derartige geltungserh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliches Abwerbeverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Rz. 244 Von dem Verbot der Abwerbung von Kollegen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zu unterscheiden sind Abwerbeverbote für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Anders als während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr das allgemeine vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 BGB. Mit dem En...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

Rz. 899 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.65: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung An das Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In Sachen _________________________/_________________________ (volles Rubrum) vertreten wir die Antragstellerin. Namens und in Vollmacht der Antragstell...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragsstrafe

Rz. 1710 Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen sein vertragliches Wettbewerbsverbot kann der Arbeitgeber – wie dargestellt – Schadensersatz-, Unterlassungsansprüche sowie das Eintrittsrecht bzw. den Herausgabeanspruch geltend machen. Besonders hinsichtlich des Schadensersatzanspruches dürfte es dem Arbeitgeber regelmäßig schwerfallen, den konkreten Schaden und vor allem ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Mandantenübernahmeklausel

Rz. 894 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.61: Mandantenübernahmeklausel Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach seinem Ausscheiden für die unmittelbare oder mittelbare Übernahme der bislang von der Firma betreuten Mandanten eine Entschädigung zu zahlen, die 20 % des Gesamtumsatzes (exklusive Umsatzsteuer) aus den übernommenen Mandanten für die Dauer...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Karenzentschädigung

Rz. 468 Die Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Zahlung einer Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot nach § 148 SGB III ist durch das Dritte Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003 aufgehoben worden.[867]mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Einbeziehung in den Arbeitsvertrag

Rz. 184 Die besonderen – positiven – Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 und 3 BGB an die Einbeziehung von AGB finden auf Arbeitsverträge gem. § 310 Abs. 4 S. 2 HS 2 BGB ausdrücklich keine Anwendung. Damit scheidet eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ebenfalls aus.[416] Es gelten insoweit die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts. Als negative Einbeziehungsvoraussetzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Anwendungsbereich des § 60 HGB

(a) Personeller Anwendungsbereich Rz. 1696 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[4144] Auf andere Personen (gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubil...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 60 Abs. 1 HGB

Rz. 1703 Ein Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot eines kaufmännischen Angestellten führt nicht zur Unwirksamkeit von Rechtshandlungen, die den Betrieb eines Handelsgewerbes oder Geschäftstätigkeiten im Handelszweig des Arbeitgebers zum Gegenstand haben. Denn das Gesetz ist kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.[4163] Gemäß § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Allgemeines Rz. 1694 Das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot ist für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte in § 60 HGB geregelt. Nach dieser Vorschrift darf der kaufmännische Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Handelszweig des Arbeitgebers keine Geschäfte für eigene oder fremde Re...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kaufmännische Angestellte

(1) Anwendungsbereich des § 60 HGB (a) Personeller Anwendungsbereich Rz. 1696 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[4144] Auf andere Personen (...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (c) Inhaltliche Restriktion

Rz. 1698 § 60 Abs. 1 Alt. 1 HGB verbietet dem kaufmännischen Angestellten zunächst, ein Handelsgewerbe zu betreiben. Der reine Wortlaut ist weit gefasst und umfasst sprachlich jegliches Handelsgewerbe. Die verfassungskonforme Auslegung des § 60 HGB bedingt jedoch, dass dem kaufmännischen Angestellten nur Handelsgewerbe der Art seines Arbeitgebers untersagt sind.[4150] Hierbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Zulässige Höhe der Vertragsstrafe

Rz. 1618 Eine zu hoch bemessene Vertragsstrafe benachteiligt den Arbeitnehmer nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unangemessen und ist damit in vollem Umfang unwirksam. Eine Herabsetzung auf das gerade noch zulässige Maß kommt weder als geltungserhaltende Reduktion (siehe dazu Rdn 206 f.) noch gestützt auf den Rechtsgedanken des § 343 BGB in Betracht.[3782] Letztere Vorschrift setzt ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Ausgangspunkt – Begründung und Vermeidung der faktischen Abhängigkeit

Rz. 159 Die Mehrzahl der GmbH-Konzerne sind faktische Konzerne. Die Bezeichnung "faktischer" Konzern ist insofern ungenau, als i.d.R. nicht tatsächliche Umstände den Konzern begründen, sondern Rechtsbeziehungen (Anteilsbesitz z.B., vgl. Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 61 ff.; vgl. auch Noack Anh. B. Rz. 29: Nichtvertragskonzern). Vertragskonzerne, in denen die Beherrschung v...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr