Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.7 Besteuerungsrecht bei Freistellungsentschädigungen, Buchst. f)

Rz. 286a Das Besteuerungsrecht für die Nichtausübung von Tätigkeiten steht grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zu, da es in diesen Fällen keinen realen Arbeitsort gibt (Rz. 245). Allerdings schlägt Abschn. 2.6 OECD-MK zu Art. 15 OECD-MA für Freistellungsentschädigungen eine andere Regelung vor. Danach sollen Zahlungen, die der Arbeitnehmer bei einer Kündigung für die Zeit d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Den Arbeitgeber trifft vielfach eine Informationspflicht gegenüber den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen, dies gilt auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen.[1] Hiergegen kann er nicht einwenden, dass die Erteilung der Information die Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen bedeuten würde. Damit der Arbeitgeber diese nicht aus Furcht vor Wei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tarifvertrag / 2 Tarifautonomie

Das Grundgesetz enthält in Art. 9 Abs. 3 GG eine Institutsgarantie des Tarifvertrags. Damit ist den Tarifparteien verfassungsmäßig die Kompetenz verliehen, die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder im Einzelnen zu regeln und jedenfalls die Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, um eine funktionierende Tarifautonomie sicherzustellen.[1] Sie sind dabei an Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertrag: Abschluss / 4.2 Instrumente der Inhaltskontrolle im Arbeitsrecht

Seit dem 1.1.2002 ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den §§ 305 ff. BGB geregelt. Die Regelungen der §§ 305 ff. BGB finden grundsätzlich auch auf das Arbeitsrecht Anwendung. Gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB sind allerdings bei der Anwendung auf Arbeitsverträge die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist ausdr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Grunddienstbarkeit / 8.2.1 Beeinträchtigung der Dienstbarkeit

Eine Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit liegt beispielsweise vor, wenn der Eigentümer bei einem Wegerecht das Tor verengt oder ohne erkennbares Eigeninteresse eine Toranlage anbringt.[1]. Erst recht gilt dies dann, wenn die durch die Grunddienstbarkeit verbotene Handlung vorgenommen wird, also etwa der vereinbarte Grenzabstand nicht eingehalten oder bei einem Wettbewerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.3.2 Veräußerungspreis und an dessen Stelle tretender Wert

Rz. 205a Der Veräußerungsgewinn ist die Bemessungsgrundlage für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 3 KStG. Anders als bei § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG sind die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach dem Gewinn, nicht nach den "Bezügen" (Einnahmen), und daher nur nach dem Nettobetrag[1], nicht nach dem Veräußerungspreis, zu bemessen. Rz. 206 Den Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 3.4.4 Fragebogen des Finanzamts

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss von Freiberuflern zwecks Mitteilung der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ans Finanzamt ohne Aufforderung abgegeben werden. Gewerbetreibende erhalten i. d. R. vom Finanzamt die entsprechende Aufforderung. Über die Gewerbeanzeige/-anmeldung unterrichtet das Gewerbeamt das zuständige Finanzamt, das dann den Gewerbetreibenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Lösung vom Wettbewerbsverbot

aa) Aufhebungsvertrag Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemein...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds

Rz. 906 Das folgende Muster soll am Beispiel des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds die bei Nichtanwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzeigen und ist auf Geschäftsführer einer GmbH übertragbar. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.66: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Vorstandsmitglied Zwischen der Firma _______...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Klausel im Anstellungsvertrag

Rz. 919 Da bei Fremdgeschäftsführern der GmbH die Anwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB umstritten ist, empfiehlt es sich bei diesen und bei Organmitgliedern, bei denen die Wirksamkeit des Verbots besonders wichtig ist, das Schutzniveau dieser Vorschriften nicht zu unterschreiten und die Geltung der §§ 74 ff. HGB zu vereinbaren. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kann dann wie...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verschwiegenheitspflicht/Wettbewerbsverbot

Rz. 742 Die Regelung über die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot enthalten keine Besonderheiten. Es wird daher auf die Ausführungen zu den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln zur Verschwiegenheitspflicht (siehe § 1a Rdn 1537 ff.) und zum Wettbewerbsverbot (siehe § 1a Rdn 1693 ff.) verwiesen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Kundenschutz und Wettbewerbsverbot nachvertraglich, §§ 1, 2

Rz. 907 Ob der Inhalt des Wettbewerbsverbots einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB zu unterziehen ist, wurde bisher auch für Organmitglieder noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da es sich – wie bei Arbeitsverträgen (siehe oben Rdn 865 ff.) – um eine kontrollfreie Leistungsbeschreibung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB handelt, steht zu erwarten, dass die Rechtsprechung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch aus der organschaftlichen Stellung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Verzicht auf das Wettbewerbsverbot, § 75a HGB

Rz. 869 Bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist[2042] kann der Arbeitgeber gem. § 75a HGB durch eine einseitige, empfangsbedürftige, schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot verzichten (siehe unten Rdn 895 f.). Die Erklärung muss hinreichend klar und verständlich sein. Eine Erläuterung der Rechtsfolgen des Verz...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / hh) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 414 Der ausscheidende Arbeitnehmer unterliegt grds. keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Ein solches bedarf einer gesonderten Vereinbarung unter Beachtung der § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB. Allein aus der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbs...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 815 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 901 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1768] Ohne eine vert...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachträgliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot als selbstständige Abrede

Rz. 877 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.57: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Zwischen der Firma _________________________ – im Folgenden "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt – wird folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § 1 Wettbewerbsverbot (1) D...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / II. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Organe

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Or...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Wettbewerbsverbot, § 1

Rz. 878 § 1 legt den Inhalt der Unterlassungsverpflichtung in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht fest. Zeitlich ist das Verbot wegen § 74a Abs. 1 S. 3 HGB auf zwei Jahre beschränkt. Inhaltlich ist das Verbot unternehmensbezogen formuliert, das heißt es verbietet dem ehemaligen Arbeitnehmer jede Tätigkeit in einem Wettbewerbsunternehmen, auch wenn dieser dabei in ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Tätigkeitsbezogenes Wettbewerbsverbot in arbeitsvertraglicher Klausel

Rz. 887 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.58: Tätigkeitsbezogenes Wettbewerbsverbotmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 920 Nach (bisheriger) Ansicht des BAG verzichtet ein Arbeitgeber im Fall der Freistellung mit der Möglichkeit der Verdienstanrechnung auf die Einhaltung des vertraglichen Wettbewerbsverbots. Einen abweichenden Willen müsse der Arbeitgeber in der Freistellungserklärung zum Ausdruck zu bringen.[2142] Diese Argumentation überzeugt nicht.[2143] Ein unterstellter Verzicht des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / I. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehme...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht

aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch au...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnung anderweitigen Verdienstes und vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 385 Im Falle einer Freistellung besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, bereits während des Ablaufs der restlichen Vertragslaufzeit seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie hierbei erzielter Verdienst zu behandeln ist, insbesondere ob eine Anrechnung dieses Verdienstes auf die fortzuzahlende Vergütung vorgenomme...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Bedingte Wettbewerbsverbote

Rz. 861 Bei Abschluss des Arbeitsvertrages und des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist für den Arbeitsgeber häufig nicht absehbar, ob sich das Arbeitsverhältnis so entwickeln wird, dass bei Vertragsende ein Interesse am Wettbewerbsverbot besteht. Dieser Unsicherheit kann Rechnung getragen werden, indem die Geltung des Wettbewerbsverbots von aufschiebenden oder auflösend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 83. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1148 Erläuterungen hierzu erfolgen in einem eigenen Kapitel (siehe unten § 1b Rdn 850 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 137. Wettbewerbsverbot

a) Hintergrund Rz. 1693 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbverbots

Rz. 862 Eine weitere kautelarische Gestaltungsmöglichkeit stellt der Abschluss eines Vorvertrags dar. In diesem erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, auf Verlangen des Arbeitgebers ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.[2002] Dabei kann die Vereinbarung bereits inhaltlich fixiert als Anlage dem Arbeitsvertrag beigefügt werden.[2003] Im Hinblick auf die Warnfunktion des § 74 A...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vorvertrag gerichtet auf den Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbverbots

Rz. 888 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.59: Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotsmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Erweiterung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots

Rz. 1709 Das Wettbewerbsverbot kann durch vertragliche Regelung über den sachlichen Geltungsbereich des § 60 Abs. 1 HGB erweitert werden. Dies folgt aus der Vertragsfreiheit. Eine derartige Vereinbarung darf allerdings nicht unzulässig in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nach Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen. Mit diesem Grundrecht ist eine Erweiterung des Wettbewerbsverbotes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Vorformulierte Wettbewerbsverbote

Rz. 865 Ist das Wettbewerbsverbot vom Arbeitgeber vorformuliert, unterliegt es der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Da Wettbewerbsverbote im Arbeitsleben – jedenfalls bei Führungskräften – üblich sind, ist ihre Einbeziehung im Regelfall nicht überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB.[2025] Die Einordnung als unwirksame Überraschungsklausel kommt aber in Frage, wenn die Wettbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Inhalt und Inhaltskontrolle nachvertraglicher Wettbewerbsverbote

aa) Inhalt Rz. 856 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1964] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1965] Rz. 857 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IV. Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

Rz. 35 In so manchem Arbeitsvertrag sind schriftlich wirksame nachvertragliche Wettbewerbsverbote verankert. Danach erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe des hälftigen zuvor erzielten Bruttogehaltes und enthält sich dafür einer Wettbewerbstätigkeit. Das Wettbewerbsverbot richtet sich im Wesentlichen nach den §§ 74 ff. HGB....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / v) Wettbewerbsverbote

Rz. 111 Die Frage, ob der Bewerber einem Wettbewerbsverbot aus einem früheren Arbeitsverhältnis unterliegt, ist zulässig. Zwar berührt ein solches Verbot nicht die Rechtswirksamkeit des neu zu schließenden Arbeitsvertrags, denn das Verbot verpflichtet den Arbeitnehmer nur schuldrechtlich dem früheren Arbeitgeber gegenüber. Ein dringendes Interesse des Arbeitgebers an der Exi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Grenzen des § 74a HGB

Rz. 863 Nach § 74a Abs. 1 HGB ist das Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (Satz 1) oder soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthält (Satz 2). Maßgeblicher Zeitpun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / B. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

I. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes un...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Treuepflicht

Rz. 134 Der Geschäftsführer hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Der alleinige Gesellschafter unterliegt keiner Treuepflicht; er ist daher nicht schadensersatzpflichtig, wenn er der GmbH Vermögen entzieht und dabei nicht gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstößt (vgl. BGH GmbHR 1993, 427). Die Treuepflicht finde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Schriftform

Rz. 854 Das gesetzliche Schriftformerfordernis in § 74 Abs. 1 HGB wird gem. § 126 Abs. 1, 2 BGB durch eigenhändige Unterschriften oder notariell beglaubigte Handzeichen der Vertragsparteien auf derselben Urkunde gewahrt. Das Wettbewerbsverbot kann entweder als Klausel i.R.d. Arbeitsvertrags enthalten sein oder als selbstständige Abrede gefasst werden.[1955] Wird sie als Anla...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entschädigung, § 3

Rz. 910 Wird als Kompensation für ein umfassendes Tätigkeitsverbot keine oder eine zu niedrige Entschädigung zugesagt, kann dies zur Nichtigkeit des Verbots über § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG führen. Dies wurde vom BGH allerdings noch nicht entschieden.[2185] Enthält die Vereinbarung keine Entschädigungszusage, kann das Organmitglied unabhängig von der Frage der Wirksamkeit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 856 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1964] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1965] Rz. 857 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 3

Rz. 880 Da der dem Unternehmen durch Wettbewerbsverstöße entstehende Schaden in der Praxis regelmäßig nur schwer beziffer- und nachweisbar ist, sollte die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafenregelung abgesichert werden. Die Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen durch eine Vertragsstrafe ist in der Praxis so üblich, dass sie in Formu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Inkrafttreten und Ruhestand, §§ 4 und 5

Rz. 884 Die §§ 4 und 5 enthalten Bedingungen für das In- und Außerkrafttreten der Wettbewerbsabrede. Diese führen nicht zum Vorliegen eines unzulässigen und deshalb unverbindlichen sog. "bedingten Wettbewerbsverbots". Ein solches bedingtes Wettbewerbsverbot liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber durch einschränkende Formulierungen die Entscheidung vorbehält, ob er das Wettbewe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Anwendungsbereich der §§ 74 ff. HGB

Rz. 851 Die unmittelbar nur für Handelsgehilfen i.S.d. HGB geltenden §§ 74 ff. HGB sind über §§ 110 S. 2, 6 Abs. 2 GewO auch auf Arbeitnehmer anwendbar. Wegen ihres vergleichbaren Schutzbedürfnisses wird der Geltungsbereich der §§ 74 ff. HGB darüber hinaus auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter erstreckt.[1950] Bei den Angehörigen freier Berufe treten nachvertraglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Ruhestand, § 5

Rz. 914 Wie in Arbeitnehmerverträgen kann auch in nachvertraglichen Wettbewerbsabreden mit Organmitgliedern die Geltung des Verbots von objektiven Bedingungen, wie z.B. einer bestimmten Laufzeit des Anstellungsverhältnisses oder dem Erreichen einer Altersgrenze (Ruhestand) abhängig gemacht werden.[2210] Problematisch und noch nicht höchstrichterlich geklärt sind dagegen die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Verzicht, § 6

Rz. 915 Überwiegend wird unter Bezug auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1992 davon ausgegangen, dass auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Verzichtsrecht des § 75a HGB, als eine den Arbeitgeber begünstigende Vorschrift, auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Organmitgliedern analog anzuwenden ist.[2216] Der BGH hatte 2002 ein Verzichtsrecht der Gesellschaft abgelehn...mehr