Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1007 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen. Besteht dagegen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein besonderes Wettbewerbsverbot, ist der Arbeitnehmer in der Verwertung seiner beruflichen Kenntnisse und seines redlich erworbenen Erfahrungswissens grds. frei...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / H. Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

Rz. 104 Verstößt der Arbeitnehmer während des Anstellungsverhältnisses gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot, stellt dieser Verstoß i.d.R. einen wichtigen Grund dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt (BAG v. 26.6.2008 – 2 AZR 190/07, NZA 2008, 1416). Nach Ausspruch einer vom Arbeitnehmer angefochtenen fristlosen Kündigung kann...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 8. Wettbewerbsverbot

Rz. 55 Ein vertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer ergibt sich bei kaufmännischen Angestellten aus § 60 HGB und für alle anderen Arbeitnehmer aus der ihnen obliegenden allgemeinen Treuepflicht (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, juris; BAG v. 16.8.1990 – 2 AZR 113/90, NZA 1991, 141 = DB 1991, 1682, vgl. allgemein zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Der Anspruch...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / L. Checkliste: Prüfung eines Wettbewerbsverbots

Rz. 121 Checkliste: Prüfung eines Wettbewerbsverbotes zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmermehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / G. Befreiung vom Wettbewerbsverbot

I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsv...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Einvernehmliche Aufhebung des Wettbewerbsverbots

Rz. 92 Schließlich können die Parteien jederzeit das Wettbewerbsverbot einvernehmlich aufheben. Diese Vereinbarung sollte ausdrücklich und zu Beweiszwecken insb. schriftlich erfolgen. Jedoch reicht auch eine einvernehmliche mündliche Aufhebung aus (s. zu Schriftform Rdn 34). Rz. 93 Bei Aufhebungsvereinbarungen zur einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sowie ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1578 Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer grundsätzlich frei, mit ihren ehemaligen Arbeitgebern in Wettbewerb zu treten oder für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden (BAG v. 22.3.2017 – 10 AZR 448/15, EversOK Ls. 7; LAG Köln v. 7.2.2017 – 12 Sa 745/16, EversOK Ls. 8). Dieses durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse der angestellten Vertriebskra...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 12. Wettbewerbsverbot während Freistellung

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§ 34 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

A. Allgemeines Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsver...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Wettbewerbsverbot

Rz. 540 Die BFH hat zu vGA aufgrund des Verstoßes gegen ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot des GGF in vielen Entscheidungen Stellung genommen (BFH v. 30.8.1995 – I R 155/94, DStR 1995, 1873; BFH v. 12.10.1995, DStR 1996, 337; BFH v. 22.11.1995, BFH/NV 1996, 645; BFH v. 11.6.1996, BB 1996, 2394; BFH v. 13.11.1996, BB 1997, 508: BFH v. 18.12.1996, DStR 1997, 575). Die gena...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / E. Inhalt, Umfang und Wirksamkeitsbeginn des Wettbewerbsverbots

Rz. 64 Verboten werden kann nur eine (selbstständige oder abhängige) konkurrierende Tätigkeit, die im Geschäftsbereich des bisherigen Arbeitgebers liegt. Dieses Verbot kann entweder tätigkeitsbezogen (= Untersagung bestimmter Arten von Tätigkeit) oder unternehmensbezogen (= Untersagung der Tätigkeit bei bestimmten Konkurrenzunternehmen) ausgestaltet werden. Der zulässige Umf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1570 Das Wettbewerbsverbot während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses ist für kaufmännische Angestellte in § 60 Abs. 1 HGB geregelt. Dessen Rechtsgedanke ist jedoch auch auf sonstige Arbeitsverhältnisse übertragbar, sodass auch für nichtkaufmännische Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot gilt (BAG v. 16.1.2013 – 10 AZR 560/11, NZA 2013, 748, 749; BAG v. 16.6.1976 – 3 AZ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Wettbewerbsvereinbarungen mit Gesellschaftsorganen

Rz. 11 Für nachvertragliche Wettbewerbsvereinbarungen mit Gesellschaftsorganen (GmbH-Geschäftsführer/AG-Vorstandsmitglieder) gelten die nur für Arbeitnehmer bestimmten Vorschriften der §§ 74 ff. HGB nicht, jedenfalls nicht uneingeschränkt (vgl. dazu im Einzelnen Bauer/Diller, GmbHR 1999, 885 ff.). Es ist daher zulässig, Wettbewerbsvereinbarungen mit Geschäftsführern einer Gm...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 113. Wettbewerbsverbot

a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Nebentätigkeits- und Wettbewerbsverbot

Rz. 1515 Nach herrschender Meinung ist wegen des Eingriffes in die private Lebensgestaltung auch die Festlegung eines Nebentätigkeitsverbotes durch Betriebsvereinbarung unzulässig (GK/Kreutz, § 77 Rn 379; Richardi/Picker, § 77 Rn 114). Dem wird zuzustimmen sein, soweit das Arbeitsverhältnis nicht berührt ist. Geht es allerdings um die Normierung einer Anzeigepflicht, um die ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / C. Schriftform und Inhaltskontrolle

Rz. 34 Die Wettbewerbsvereinbarung bedarf der Schriftform (§ 74 Abs. 1 HGB i.V.m. § 126 BGB). Sie muss also von beiden Parteien unterschrieben werden. Hierbei ist zu beachten, dass bei einem Abschluss durch einen Vertreter dessen Vertretungszusatz auf der Urkunde vorhanden sein muss (LAG Hamm v. 10.1.2005 – 7 Sa 1480/04, NZA-RR 2005, 428; LAG Hamm v. 19.2.2008 – 14 SaGa 5/08...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Wettbewerbsverbot

Rz. 1569 Arbeitgeber haben einerseits ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihre erlangten Kenntnisse nur zum Nutzen des Betriebs nutzen, der sie beschäftigt, und nicht für andere Unternehmen. Andererseits haben Arbeitnehmer ein Interesse an der möglichst gewinnbringenden Nutzung ihrer Fähigkeiten und an einem beruflichen Fortkommen. Dieser Interessenkonflikt zwischen den R...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Wegfall des Anspruchs auf Karenzentschädigung

Rz. 83 Auf die Entschädigung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, wenn er sich selbst nicht an das Wettbewerbsverbot hält. Besteht ein Wettbewerbsverbot sowohl aus einem verbindlichen als auch aus einem unverbindlichen Teil, so behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch, wenn er das Wettbewerbsverbot einhält, als es nach § 74a Abs. 1 S. 1 HGB verbindlich ist. Es ist nicht notw...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / A. Allgemeines

Rz. 1 Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vielfältige Pflichten (s. hierzu Teil 3). Zu diesen Pflichten zählt auch die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. Der Arbeitnehmer darf nicht gegen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen seines Arbeitgebers handeln. Zu dieser Treuepflicht gehört an erster Stelle das Wettbewerbsverbot, wonach de...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Gesetzliche Regelung

Rz. 6 Gesetzlich geregelt sind die Vorschriften über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in den §§ 74 bis 75f HGB. Diese Vorschriften wurden nur für kaufmännische Angestellte geschaffen. Nachdem jedoch zunächst die Rspr. die Geltung auch auf Arbeitnehmer ausgeweitet hat (BAG v. 13.9.1969 – 3 AZR 138/68, DB 1970, 63), hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2003 die §§ 74 ...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 99 Nach einer Entscheidung des LAG München v. 19.12.2007 – 11 Sa 294/07 (LAGE § 74 HGB, Nr. 22) findet der § 75 HGB auch bei einer anfechtungsbedingten Beendigung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses analoge Anwendung. Rz. 100 Umstritten ist die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und insb. die analoge Anwendung des § 75 HGB bei Beendigung des Arbe...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / V. Zeitpunkt der Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 25 Ob eine Wettbewerbsvereinbarung den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 74 ff. HGB unterliegt, insb. mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung, hängt schließlich davon ab, wann die Vereinbarung abgeschlossen wurde. Ist dies zu Beginn oder während der Dauer des Arbeitsvertrages geschehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rz. 26 Die einschränkungslose...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Arbeitgeberseitiger Verzicht nach § 75a HGB

Rz. 90 Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich von der Wettbewerbsvereinbarung zu befreien, besteht darin, dass er einseitig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet (§ 75a HGB). Dieser Verzicht kann nur schriftlich und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ggü. dem Arbeitnehmer erklärt werden. Dann ist der Arbeitnehmer sofort nach Vertragsende frei. Der Arbeitgeber...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / K. Transnationale Konfliktfälle

Rz. 116 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot haben auf internationaler Ebene besondere Bedeutung gewonnen. Dabei ist im Einzelfall zu klären, nach welcher nationalen Rechtsordnung solche Konfliktfälle zu lösen sind. Im Fall "Lopez" (General Motors./.Volkswagen AG) klagte General Motors zunächst in Deutschland mit dem Versuch, gegen VW ein Bes...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / M. Muster: Wettbewerbsvereinbarungen

Rz. 122 Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Wettbewerbsvereinbarung zwischen – im Folgenden: Arbeitgeber – und _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer –mehr

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§ 7 Mitteilungspflichten de... / F. Wettbewerbsverbote

Rz. 6 Auf bestehende einschlägige Wettbewerbsverbote, die sich auf die auszuübende Tätigkeit beziehen, muss der Arbeitnehmer von sich aus hinweisen, da sich hieraus u.U. eine erhebliche Beeinträchtigung der geschuldeten Arbeitsleistung ergibt (vgl. zum Wettbewerbsverbot § 21 Rdn 1847 ff.). Rz. 7 Soweit der Bewerber seinen Mitteilungs- und Offenbarungspflichten nicht nachkommt...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Aufhebungsvertrag

Rz. 91 Schließen die Parteien einen Aufhebungsvertrag können die in § 75 Abs. 1 und Abs. 2 HGB fixierten Befreiungstatbestände analog Anwendung finden. Dies hängt davon ab, wer Anlass und Anstoß zur Vertragsaufhebung gegeben hat (BAG v. 23.2.1977 – 3 AZR 620/75, DB 1977, 1143). Bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber gem. § 75 Abs. 1 HGB an...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Auf die Karenzentschädigung anrechenbare Leistungen

Rz. 73 Gem. § 74c Abs. 1 S. 1 HGB muss sich der Arbeitnehmer auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, was er während des Verbotszeitraumes durch anderweitige Arbeitstätigkeit verdient hat oder hätte verdienen können. Unterlässt er böswillig eine ihm zumutbare Möglichkeit zu neuer Arbeit, muss er sich auch den fiktiven Arbeitslohn anrechnen lassen. Die Entschädigungspfli...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / B. Anwendungsbereich und gesetzliche Regelungen

I. Grenze der Zulässigkeit Rz. 5 Nach Beendigung des Arbeitsvertrages unterliegt der Arbeitnehmer einem Konkurrenzverbot nur dann, wenn der Arbeitgeber dies mit ihm zuvor wirksam vereinbart hat. Automatisch gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zwar eine solche Wettbewerbsvereinbarung gewollt haben, hierbei aber nicht di...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / XV. Arbeitsverhältnisse/Wettbewerbsverbote

Rz. 39 Die Frage des Arbeitgebers nach anderen, parallelen Arbeitsverhältnissen sowie nach bestehenden Wettbewerbsverboten ist grds. zulässig. Bei hervorgehobenen Angestelltenpositionen wird sogar eine Verpflichtung des Bewerbers anzunehmen sein, Wettbewerbsverbote von sich aus nach Ort, Zeit und Gegenstand zu offenbaren (vgl. Schaub, NWB 2006, 4625). Das Recht des Arbeitgeb...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Grenze der Zulässigkeit

Rz. 5 Nach Beendigung des Arbeitsvertrages unterliegt der Arbeitnehmer einem Konkurrenzverbot nur dann, wenn der Arbeitgeber dies mit ihm zuvor wirksam vereinbart hat. Automatisch gilt das nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht. Es gilt auch dann nicht, wenn die Parteien zwar eine solche Wettbewerbsvereinbarung gewollt haben, hierbei aber nicht die vom Gesetz zwingend vorg...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Karenzentschädigung

Rz. 68 Gem. § 74 Abs. 2 HGB ist das Wettbewerbsverbot nur wirksam, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, für die Dauer des Verbotes eine Karenzentschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbotes mindestens 50 % der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Es empfiehlt sich stets, einen Prozentbetrag und nicht eine feste Summe zu nenn...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 10. Erledigung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Rz. 395 Eine Frage der Auslegung im Einzelfall ist es, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot "miterledigt" sein sollte (vgl. BAG v. 24.6.2009 – 10 AZR 707/08 (F), BB 2009, 1805 = NZG 2009, 3529; BAG v. 19.11.2008, NZA 2009, 318 = DB 2009, 686). I.d.R. spricht bei umfassenden typischen Erledigungsklauseln eine Vermutung für die Miterledigung (vgl. BAG v. 24.6.2009 – 10 A...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / III. Kundenschutzklauseln, Mandantenübernahmeklauseln

Rz. 9 Den Vorschriften zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot können auch sog. Kundenschutzklauseln unterworfen sein. Verbietet der Arbeitgeber seinem ausscheidenden Arbeitnehmer die Mitnahme bestimmter Kunden und deren künftige Betreuung zugunsten eines anderen Arbeitgebers, kann darin indirekt das Verbot oder zumindest eine erhebliche Einschränkung künftiger Berufstätigke...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / s) Wettbewerbsverbote

aa) Allgemeines Rz. 1004 Das BAG sieht das Verbot, mit dem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht begründet (BAG v. 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB – Treuepflicht). Dies besteht auch dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist (BAG v. 16.8.1990, AP Nr. 1...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / D. Nichtigkeit und Unverbindlichkeit

I. Nichtiges Wettbewerbsverbot Rz. 41 Das Wettbewerbsverbot ist gem. § 74a Abs. 2 HGB nichtig,mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / F. Entschädigungspflicht des Arbeitgebers

I. Karenzentschädigung Rz. 68 Gem. § 74 Abs. 2 HGB ist das Wettbewerbsverbot nur wirksam, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, für die Dauer des Verbotes eine Karenzentschädigung zu zahlen, die für jedes Jahr des Verbotes mindestens 50 % der vom Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht. Es empfiehlt sich stets, einen Prozentbetrag und nicht ei...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / IV. Abdingbarkeit des § 74c HGB

Rz. 82 § 74c HGB kann zugunsten des Arbeitnehmers abbedungen werden (zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen zum Nachteil des Arbeitnehmers s. BAG v. 16.12.2021 – 8 AZR 498/20, NZA 2022, 713). Wird vereinbart, die Entschädigung für die ganze Dauer des Wettbewerbsverbotes in einem Betrag im Voraus zu zahlen, ist mangels gegenteiliger ausdrücklicher Abrede anzunehmen, dass der Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; BAG v. 30.5.2018 – 10 AZR 789/16, juris...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / VI. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers

Rz. 84 Der Arbeitnehmer ist ggü. dem früheren Arbeitgeber über die Höhe anderweitiger Einkünfte auskunftspflichtig (vgl. BAG v. 27.2.2019 – 10 AZR 340/18, DStR 2019, 1583, für die Auskunftspflicht zur Anrechnung des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit). Bei Selbstständigen kann die Vorlage der Bilanz verlangt werden. Bis zur Erteilung der Auskunft steht dem Arbeitgeber ein...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / J. Sperrabreden mit anderen Arbeitgebern

Rz. 115 Zwischen verschiedenen Arbeitgebern kann vereinbart werden, dass sie sich gegenseitig verpflichten, aktuelle oder frühere Arbeitnehmer des anderen Arbeitgebers nicht abzuwerben und selbst einzustellen. Eine solche Vereinbarung (Sperrabrede) ist rechtlich aber nur eine sog. Naturalobligation. Beide Parteien können hiervon jederzeit zurücktreten. Auf Erfüllung der Vere...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / II. Berechnung der Karenzentschädigung

Rz. 70 Bei der Berechnung der Karenzentschädigung sind sämtliche vertraglichen Einkommensbestandteile zu berücksichtigen. Dazu gehören demnach: Leistungszulagen, Provisionen, 13. Gehalt, Gratifikationen, Urlaubsgeld, Natural- und Sachleistungen (vgl. dazu mit entsprechenden Rechtsprechungsnachweisen MünchArbR/Thüsing, § 74 Rn 47; Schaub/Vogelsang, ArbR-HdB, § 55 Rn 79). Natu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Wettbewerbsvereinbarung

Rz. 143 Muster 16.8: Wettbewerbsvereinbarung Muster 16.8: Wettbewerbsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird unter Bezugnahme auf den Anstellungsvertrag vom _________________________ folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1004 Das BAG sieht das Verbot, mit dem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht begründet (BAG v. 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB – Treuepflicht). Dies besteht auch dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist (BAG v. 16.8.1990, AP Nr. 10 zu § 611 BGB ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1856 Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot stehen Arbeitgebern in analoger Anwendung von § 61 Abs. 1 HGB die einem Prinzipal bei einem Wettbewerbsverbot eines Handlungsgehilfen zustehenden Ansprüche zu. Das in §§ 60, 61 HGB für Handlungsgehilfen geregelte Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt für alle Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/2...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nach Vertragsbeendigung

Rz. 680 Ob bzw. inwieweit "nach"-vertragliche Verschwiegenheitspflichten, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung zu beachten sind, ist in Rspr. und Literatur umstritten (vgl. im Einzelnen § 33 Rdn 1 ff.). Das GeschGehG enthält dazu keine Vorgaben. Insofern empfiehlt sich unbedingt eine entsprechende Regelung für die Zeit nach de...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 16 Vertragstypen / XII. Vertragsmuster

Rz. 1613 Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Muster 16.34: Arbeitsvertrag mit angestellter Vertriebskraft Die Firma _________________________ – im Folgenden auch "Firma" genannt – und Herr/Frau _________________________ – im Folgenden auch "Vertriebskraft" genannt – vereinbaren Folgendes: § 1 Rechtsstellung der Vertriebskraft, Vertragsgebiet Die Vertriebskraf...mehr

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§ 33 Nachvertragliche Treue... / C. Vertragliche Grundlage

Rz. 12 Soweit die Parteien zweckmäßigerweise zur Vermeidung jedweder Rechtsunsicherheit bereits im Anstellungsvertrag eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht vereinbart haben, muss der Mitarbeiter diese beachten (zur AGB-Kontrolle s. oben § 17 Rdn 989, 990). In der kautelarjuristischen Praxis werden Vertragsklauseln mit einer nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht...mehr