Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Verschwiegenheitspflicht/Wettbewerbsverbot

Rz. 742 Die Regelung über die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot enthalten keine Besonderheiten. Es wird daher auf die Ausführungen zu den einzelnen Arbeitsvertragsklauseln zur Verschwiegenheitspflicht (siehe § 1a Rdn 1537 ff.) und zum Wettbewerbsverbot (siehe § 1a Rdn 1693 ff.) verwiesen.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Kundenschutz und Wettbewerbsverbot nachvertraglich, §§ 1, 2

Rz. 907 Ob der Inhalt des Wettbewerbsverbots einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB zu unterziehen ist, wurde bisher auch für Organmitglieder noch nicht höchstrichterlich entschieden. Da es sich – wie bei Arbeitsverträgen (siehe oben Rdn 865 ff.) – um eine kontrollfreie Leistungsbeschreibung i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB handelt, steht zu erwarten, dass die Rechtsprechung de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch aus der organschaftlichen Stellung de...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / hh) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 414 Der ausscheidende Arbeitnehmer unterliegt grds. keinem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Ein solches bedarf einer gesonderten Vereinbarung unter Beachtung der § 110 GewO, §§ 74 ff. HGB. Allein aus der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann regelmäßig nicht auf die Aufhebung eines zuvor arbeitsvertraglich vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbs...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Verzicht auf das Wettbewerbsverbot, § 75a HGB

Rz. 869 Bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, d.h. bis zum Ablauf der Kündigungsfrist[2042] kann der Arbeitgeber gem. § 75a HGB durch eine einseitige, empfangsbedürftige, schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot verzichten (siehe unten Rdn 895 f.). Die Erklärung muss hinreichend klar und verständlich sein. Eine Erläuterung der Rechtsfolgen des Verz...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / j) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 815 Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (siehe hierzu auch Rdn 901 ff.) besteht für den Geschäftsführer nur dann, wenn dies vertraglich ausdrücklich begründet wird. Allerdings darf der Geschäftsführer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft auch nach Beendigung seiner Geschäftsführerstellung nicht zum Nachteil der Gesellschaft nutzen.[1768] Ohne eine vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Nachträgliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot als selbstständige Abrede

Rz. 877 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.57: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Zwischen der Firma _________________________ – im Folgenden "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden "Arbeitnehmer" genannt – wird folgendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart: § 1 Wettbewerbsverbot (1) D...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / II. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Organe

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Or...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Wettbewerbsverbot, § 1

Rz. 878 § 1 legt den Inhalt der Unterlassungsverpflichtung in zeitlicher, räumlicher und sachlicher Hinsicht fest. Zeitlich ist das Verbot wegen § 74a Abs. 1 S. 3 HGB auf zwei Jahre beschränkt. Inhaltlich ist das Verbot unternehmensbezogen formuliert, das heißt es verbietet dem ehemaligen Arbeitnehmer jede Tätigkeit in einem Wettbewerbsunternehmen, auch wenn dieser dabei in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Tz. 889 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei Verstoß gegen ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot kann die Gesellschaft Unterlassung, Schadensersatz und / oder Vorteilsherausgabe (§§ 675, 677 BGB) verlangen. Es entsteht also ein zivilrechtlicher (Geld-)Anspruch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob durch die (ggf nachträgliche) Aktivierung eines Schadensersatzspru...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 920 Nach (bisheriger) Ansicht des BAG verzichtet ein Arbeitgeber im Fall der Freistellung mit der Möglichkeit der Verdienstanrechnung auf die Einhaltung des vertraglichen Wettbewerbsverbots. Einen abweichenden Willen müsse der Arbeitgeber in der Freistellungserklärung zum Ausdruck zu bringen.[2142] Diese Argumentation überzeugt nicht.[2143] Ein unterstellter Verzicht des...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / I. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht

aa) Vertragliches Wettbewerbsverbot Rz. 813 Auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht existiert, entspricht es allgemeiner Auffassung,[1751] dass der Geschäftsführer während des Bestehens seines Anstellungsverhältnisses vertragsrechtlich einem generellen Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft unterliegt. Daneben begründet sich das Wettbewerbsverbot auch au...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / dd) Anrechnung anderweitigen Verdienstes und vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 385 Im Falle einer Freistellung besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, bereits während des Ablaufs der restlichen Vertragslaufzeit seine Arbeitskraft anderweitig zu verwerten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie hierbei erzielter Verdienst zu behandeln ist, insbesondere ob eine Anrechnung dieses Verdienstes auf die fortzuzahlende Vergütung vorgenomme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Vertragliche Wettbewerbsverbote

Tz. 877 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, können sich zivilrechtliche Ansprüche auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn diese eine Konkurrenztätigkeit ausschließen. Dies ist zB bei einem Minderheitsgesellschafter denkbar, der nicht gleichzeitig GF der Kap-Ges ist. Außerdem ist es natürlich möglich, mit einem vertraglichen Wett...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Bedingte Wettbewerbsverbote

Rz. 861 Bei Abschluss des Arbeitsvertrages und des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist für den Arbeitsgeber häufig nicht absehbar, ob sich das Arbeitsverhältnis so entwickeln wird, dass bei Vertragsende ein Interesse am Wettbewerbsverbot besteht. Dieser Unsicherheit kann Rechnung getragen werden, indem die Geltung des Wettbewerbsverbots von aufschiebenden oder auflösend...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 83. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 1148 Erläuterungen hierzu erfolgen in einem eigenen Kapitel (siehe unten § 1b Rdn 850 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 137. Wettbewerbsverbot

a) Hintergrund Rz. 1693 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbverbots

Rz. 862 Eine weitere kautelarische Gestaltungsmöglichkeit stellt der Abschluss eines Vorvertrags dar. In diesem erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, auf Verlangen des Arbeitgebers ein Wettbewerbsverbot zu vereinbaren.[2002] Dabei kann die Vereinbarung bereits inhaltlich fixiert als Anlage dem Arbeitsvertrag beigefügt werden.[2003] Im Hinblick auf die Warnfunktion des § 74 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck hat...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vorvertrag gerichtet auf den Abschluss eines nachvertraglichen Wettbewerbverbots

Rz. 888 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.59: Vorvertrag zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotsmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Erweiterung des gesetzlichen Wettbewerbsverbots

Rz. 1709 Das Wettbewerbsverbot kann durch vertragliche Regelung über den sachlichen Geltungsbereich des § 60 Abs. 1 HGB erweitert werden. Dies folgt aus der Vertragsfreiheit. Eine derartige Vereinbarung darf allerdings nicht unzulässig in die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nach Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen. Mit diesem Grundrecht ist eine Erweiterung des Wettbewerbsverbotes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Vorformulierte Wettbewerbsverbote

Rz. 865 Ist das Wettbewerbsverbot vom Arbeitgeber vorformuliert, unterliegt es der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Da Wettbewerbsverbote im Arbeitsleben – jedenfalls bei Führungskräften – üblich sind, ist ihre Einbeziehung im Regelfall nicht überraschend i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB.[2025] Die Einordnung als unwirksame Überraschungsklausel kommt aber in Frage, wenn die Wettbe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Inhalt und Inhaltskontrolle nachvertraglicher Wettbewerbsverbote

aa) Inhalt Rz. 856 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1964] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1965] Rz. 857 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, ...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / IV. Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

Rz. 35 In so manchem Arbeitsvertrag sind schriftlich wirksame nachvertragliche Wettbewerbsverbote verankert. Danach erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine monatliche Karenzentschädigung in Höhe des hälftigen zuvor erzielten Bruttogehaltes und enthält sich dafür einer Wettbewerbstätigkeit. Das Wettbewerbsverbot richtet sich im Wesentlichen nach den §§ 74 ff. HGB....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / v) Wettbewerbsverbote

Rz. 111 Die Frage, ob der Bewerber einem Wettbewerbsverbot aus einem früheren Arbeitsverhältnis unterliegt, ist zulässig. Zwar berührt ein solches Verbot nicht die Rechtswirksamkeit des neu zu schließenden Arbeitsvertrags, denn das Verbot verpflichtet den Arbeitnehmer nur schuldrechtlich dem früheren Arbeitgeber gegenüber. Ein dringendes Interesse des Arbeitgebers an der Exi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und Ges-GF in der GmbH, GmbHR 198...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Grenzen des § 74a HGB

Rz. 863 Nach § 74a Abs. 1 HGB ist das Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (Satz 1) oder soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthält (Satz 2). Maßgeblicher Zeitpun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / B. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

I. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 850 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1948] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes un...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 901 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Treuepflicht

Rz. 134 Der Geschäftsführer hat die Interessen der Gesellschaft wahrzunehmen und alles zu unterlassen, was ihr schaden könnte. Der alleinige Gesellschafter unterliegt keiner Treuepflicht; er ist daher nicht schadensersatzpflichtig, wenn er der GmbH Vermögen entzieht und dabei nicht gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstößt (vgl. BGH GmbHR 1993, 427). Die Treuepflicht finde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 856 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1964] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1965] Rz. 857 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Schriftform

Rz. 854 Das gesetzliche Schriftformerfordernis in § 74 Abs. 1 HGB wird gem. § 126 Abs. 1, 2 BGB durch eigenhändige Unterschriften oder notariell beglaubigte Handzeichen der Vertragsparteien auf derselben Urkunde gewahrt. Das Wettbewerbsverbot kann entweder als Klausel i.R.d. Arbeitsvertrags enthalten sein oder als selbstständige Abrede gefasst werden.[1955] Wird sie als Anla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entschädigung, § 3

Rz. 910 Wird als Kompensation für ein umfassendes Tätigkeitsverbot keine oder eine zu niedrige Entschädigung zugesagt, kann dies zur Nichtigkeit des Verbots über § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG führen. Dies wurde vom BGH allerdings noch nicht entschieden.[2185] Enthält die Vereinbarung keine Entschädigungszusage, kann das Organmitglied unabhängig von der Frage der Wirksamkeit de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 3

Rz. 880 Da der dem Unternehmen durch Wettbewerbsverstöße entstehende Schaden in der Praxis regelmäßig nur schwer beziffer- und nachweisbar ist, sollte die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafenregelung abgesichert werden. Die Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen durch eine Vertragsstrafe ist in der Praxis so üblich, dass sie in Formu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Inkrafttreten und Ruhestand, §§ 4 und 5

Rz. 884 Die §§ 4 und 5 enthalten Bedingungen für das In- und Außerkrafttreten der Wettbewerbsabrede. Diese führen nicht zum Vorliegen eines unzulässigen und deshalb unverbindlichen sog. "bedingten Wettbewerbsverbots". Ein solches bedingtes Wettbewerbsverbot liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber durch einschränkende Formulierungen die Entscheidung vorbehält, ob er das Wettbewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Die Begriffe und ihr Zusammenhang

Tz. 850 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 VGA wg eines Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot und aufgrund der sog Geschäftschancenlehre stehen in einem engen Zusammenhang. Dies zeigt sich sowohl inhaltlich als auch in der Rechtsentwicklung der letzten Jahrzehnte. Bei beiden Themenkreisen geht es um die Frage, ob ein Ges-GF einer Kap-Ges außerhalb "seiner" Kap-Ges auf eigene Rechnung ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Ruhestand, § 5

Rz. 914 Wie in Arbeitnehmerverträgen kann auch in nachvertraglichen Wettbewerbsabreden mit Organmitgliedern die Geltung des Verbots von objektiven Bedingungen, wie z.B. einer bestimmten Laufzeit des Anstellungsverhältnisses oder dem Erreichen einer Altersgrenze (Ruhestand) abhängig gemacht werden.[2210] Problematisch und noch nicht höchstrichterlich geklärt sind dagegen die ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Anwendungsbereich der §§ 74 ff. HGB

Rz. 851 Die unmittelbar nur für Handelsgehilfen i.S.d. HGB geltenden §§ 74 ff. HGB sind über §§ 110 S. 2, 6 Abs. 2 GewO auch auf Arbeitnehmer anwendbar. Wegen ihres vergleichbaren Schutzbedürfnisses wird der Geltungsbereich der §§ 74 ff. HGB darüber hinaus auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter erstreckt.[1950] Bei den Angehörigen freier Berufe treten nachvertraglich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Verzicht, § 6

Rz. 915 Überwiegend wird unter Bezug auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1992 davon ausgegangen, dass auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Verzichtsrecht des § 75a HGB, als eine den Arbeitgeber begünstigende Vorschrift, auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Organmitgliedern analog anzuwenden ist.[2216] Der BGH hatte 2002 ein Verzichtsrecht der Gesellschaft abgelehn...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Aushändigung einer Urkunde

Rz. 855 Neben der Schriftform setzt § 74 Abs. 1 HGB die Aushändigung einer Urkunde an den Arbeitnehmer voraus, welche die zum Wettbewerbsverbot vereinbarten Bestimmungen enthält. Auch diese Urkunde muss die Originalunterschrift des Arbeitgebers aufweisen. Die fehlende Aushändigung führt als bloße Dokumentationsregelung jedoch nicht zur Formunwirksamkeit mit der Nichtigkeitsf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 868 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[2036] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[2037] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Ausgleichsklausel ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Rechtsnachfolge, § 8

Rz. 918 Da § 613a BGB nur für Arbeitsverhältnisse gilt, kann diese Vorschrift bei Organmitgliedern weder vor noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses zum Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf einen Rechtsnachfolger führen. Für den Fall von Umstrukturierungsmaßnahmen muss deshalb der Übergang der Rechte aus dem Wettbewerbsverbot auf den Rechtsnachfolger ve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Karenzentschädigung, § 2

Rz. 879 Die in Abs. 1 enthaltene Entschädigungszusage orientiert sich eng am Wortlaut des § 74 Abs. 2 HGB, um jedes Risiko der Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots zu vermeiden. Vom Vorliegen einer zu niedrigen Karenzentschädigung ist gem. § 305c Abs. 2 BGB etwa dann auszugehen, wenn diese "auf der Basis des Durchschnitts der letzten zwölf Monate des Beschäftigungsverhäl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1697 Zeitlich gilt das Wettbewerbsverbot nach § 60 Abs. 1 HGB während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses. Hierbei kommt es auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an.[4146] Daher besteht das Wettbewerbsverbot auch während einer Freistellung bis zur rechtlichen Beendigung.[4147] Dies gilt unabhängig davon, ob die Freistellung widerruflich oder unwide...mehr