Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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Schadensersatz / 2 Schadensersatz vom eigenen Arbeitnehmer

Schadensersatzleistungen an den Arbeitgeber können Werbungskosten sein, wenn sie ihren Ursprung in der beruflichen Tätigkeit oder Stellung des Arbeitnehmers haben. Das ist auch der Fall bei Schadensersatzleistungen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots oder schlechter Geschäftsführung. Wird der Schadensersatz unmittelbar vom Arbeitslohn einbehalten, hat der Arbeitgeber di...mehr

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Wettbewerbsverbot

Zusammenfassung Begriff Das Wettbewerbsverbot bezeichnet die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen (sog. vertragliches Wettbewerbsverbot). Der Arbeitne...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot

Eine Karenzentschädigung wird für die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt. Sie dient als Ausgleich für die aus dem Wettbewerbsverbot resultierenden Nachteile. Für die Beurteilung der Beitragspflicht ist entscheidend, ob die Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung während einer laufenden Beschäftigung oder im Anschluss daran gezahlt wird. 1.1 Auszahlung während der Besch...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.7 Bedingtes Wettbewerbsverbot

Unzulässig ist ein sogenanntes bedingtes Wettbewerbsverbot. Das ist eine Wettbewerbsabrede, nach der der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur dann an den Arbeitnehmer die Hälfte des zuletzt gewährten Gehalts als Entschädigung zu zahlen hat, wenn der Arbeitgeber das Wettbewerbsverbot "in Anspruch nimmt" oder der Arbeitnehmer nur mit Zustimmung des Arbeitge...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1 Vertragliches Wettbewerbsverbot

1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

2.1 Grundsatz Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem keine Konkurrenz zu machen. Er kann zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis rechtmäßig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 287 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 349 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.27: Nachvertragliches Wettbewerbsverbotmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 587 Häufig stellt sich erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Frage, ob ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot noch sinnvoll erscheint (auch unter Berücksichtigung der Karenzentschädigung) und vereinbart werden soll (siehe Rdn 286 ff.). In der Vereinbarung sollten dazu geregelt werden: sachlicher und räumlicher Geltungsbereich, Dauer, Höhe und Fälligkei...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.2 Dauer des Wettbewerbsverbots

Das Wettbewerbsverbot gilt bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das vertragliche Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Arbeitnehmer darf deshalb grundsätzlich auch nach Zugang einer von ihm gerichtlich angegriffenen fristlosen Kündigung des Arbeitgebers keine Konkurrenztätigkeit ausüben, falls sich die...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1 Geltungsbereich

1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Han...mehr

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Wettbewerbsverbot / Zusammenfassung

Begriff Das Wettbewerbsverbot bezeichnet die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, seinem Arbeitgeber ohne dessen Einverständnis Konkurrenz zu machen (sog. vertragliches Wettbewerbsverbot). Der Arbeitnehmer darf insbe...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2 Werbungskostenabzug

Der Arbeitnehmer kann die wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots gezahlten Beträge als Werbungskosten geltend machen, z. B. eine Vertragsstrafe.mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.2 Schriftform

Weitere Voraussetzung der Rechtsgültigkeit der Konkurrenzklausel für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform (Unterschrift beider Vertragspartner, nicht per Fax oder Mail) und Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten Urkunde mit den vereinbarten Bestimmungen über das Wettbewerbsverbot.[1] Wird die Schriftform verletzt, ist die Wettbewer...mehr

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Wettbewerbsverbot / Sozialversicherung

1 Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverbot Eine Karenzentschädigung wird für die Dauer des Wettbewerbsverbots gezahlt. Sie dient als Ausgleich für die aus dem Wettbewerbsverbot resultierenden Nachteile. Für die Beurteilung der Beitragspflicht ist entscheidend, ob die Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung während einer laufenden Beschäftigung oder im Anschluss daran ge...mehr

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Wettbewerbsverbot / Lohnsteuer

1 Entschädigung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit nicht auszuüben oder zu unterlassen, gehört eine vom Arbeitgeber für den Abschluss dieses Wettbewerbsverbots gezahlte Entschädigung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat die Entschädigung im Zeitpunkt des Zufl...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.5 Verjährung

Schadensersatz- und Herausgabeansprüche wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots verjähren in 3 Monaten.[1] Die Verjährungsfrist beginnt, sobald der Arbeitgeber von der allgemeinen Tatsache der Wettbewerbstätigkeit durch den Arbeitnehmer Kenntnis erlangt. Dass er auch den Inhalt oder Einzelheiten des Konkurrenzgeschäfts kennt, ist dagegen nicht erforderlich.[2] Ohne Kenntnis t...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.2 Auszahlung nach Ende der Beschäftigung

Wird eine Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung erst nach dem Ausscheiden aus der Beschäftigung fällig, ist sie nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Hier gilt der Grundsatz, dass Leistungen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen, wenn sie für Zeiten nach dem Ende der Beschäftigung gezahlt werden.[1]mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1 Auszahlung während der Beschäftigung

Eine Wettbewerbsverbots- oder Karenzentschädigung, die dem Arbeitnehmer während einer laufenden Beschäftigung gezahlt wird, ist als Einmalzahlung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Sie ist beitragsrechtlich dem Entgeltabrechnungsmonat der Auszahlung zuzuordnen.mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1.1 Kaufmännische Angestellte

Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers zum einen kein Handelsgewerbe betreiben und zum a...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.1.2 Sonstige Arbeitnehmer

Die nach dem Gesetzeswortlaut (nur) für Handlungsgehilfen geltende Regelung des § 60 Abs. 1 HGB konkretisiert einen allgemeinen Rechtsgedanken.[1] Dieser hatte nach der Rechtsprechung seine Grundlage in der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers und kommt jetzt in § 241 Abs. 2 BGB zum Ausdruck, wonach das Schuldverhältnis nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf d...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.4 Karenzentschädigung

Wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Vereinbarung eines solchen Wettbewerbsverbots für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Zahlung einer monatlichen Entschädigung, auch Karenzentschädigung genannt.[1] Die Karenzentschädigung ist das Entgelt, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zu zahlen hat, dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.6 Unverbindlichkeit

Die Konkurrenzklausel ist unverbindlich, soweit sie nicht einem berechtigten geschäftlichen Interesse des Arbeitgebers dient, wobei es insoweit auf den Zeitpunkt ankommt, in dem sich der Arbeitgeber auf das Verbot beruft. Das bloße Interesse des Arbeitgebers, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht[1]; erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber gerade wegen der Tätigkei...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.4 Folgen eines Verstoßes

Bei der Verletzung des Wettbewerbsverbots handelt es sich in der Regel um eine erhebliche Pflichtverletzung, die "an sich" geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, und zwar auch ohne vorherige Abmahnung.[1] Ferner verpflichtet sie zu Schadensersatz. Statt Schadensersatz kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung ...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.5 Anrechnungsvorschrift

Der Arbeitnehmer muss sich auf die Entschädigung anrechnen lassen, was er bei einem anderen Arbeitgeber oder durch selbstständige Arbeit (ohne Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot) verdient oder "böswillig" nicht verdient.[1] Der Arbeitnehmer darf also nicht einfach die Hände in den Schoß legen, sondern muss sich um eine Arbeit bemühen. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.3 Dauer

Die Konkurrenzklausel kann nicht auf längere Zeit als 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstreckt werden.[1] Die Konkurrenzklausel endet im Zweifel auch dann nicht mit dem Ruhestand des Arbeitnehmers, wenn er eine Betriebsrente bezieht[2] oder wenn er aus Alters- und Gesundheitsgründen keine Konkurrenz mehr machen kann.[3] Der Arbeitgeber muss also auch in dies...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1.3 Auskunftspflicht

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitsvertrags i. V. m. § 242 BGB (Treu und Glauben) einen Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung.[1] Der Arbeitnehmer ist zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben.[2] Der Arbeitgeber muss darlege...mehr

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Wettbewerbsverbot / 2.1 Grundsatz

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem keine Konkurrenz zu machen. Er kann zu seinem ehemaligen Arbeitgeber in Wettbewerb treten, seine im früheren Arbeitsverhältnis rechtmäßig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einsetzen und auch in den Kundenkreis des ehemaligen Arbei...mehr

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Wettbewerbsverbot / 1 Entschädigung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer, während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit nicht auszuüben oder zu unterlassen, gehört eine vom Arbeitgeber für den Abschluss dieses Wettbewerbsverbots gezahlte Entschädigung zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber hat die Entschädigung im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern, regelmäßig als sonstigen Bezu...mehr

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Wettbewerbsverbot / Arbeitsrecht

1 Vertragliches Wettbewerbsverbot 1.1 Geltungsbereich 1.1.1 Kaufmännische Angestellte Für kaufmännische Angestellte gilt während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ein gesetzliches Wettbewerbsverbot[1], dieses gilt jedoch nicht generell. Es bezieht sich nur auf den Handelszweig des Arbeitgebers. Das Wettbewerbsverbot verbietet dem kaufmännischen Angestellten zweierlei; er darf o...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots

Rz. 350 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.28: Einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots Wir verzichten hiermit nach § 75a HGB auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gemäß der Vereinbarung vom _________________________. Mit Ablauf eines Jahres seit dem Zugang dieser Erklärung werden wir von der Verpflichtung z...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 106 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläs...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Sondervereinbarungen

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Rz. 834 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.91: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der xy GmbH _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Antragste...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 141) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes" (Rdn 142 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:) 1. Kündigung – alternativ zu § 11 d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Abschluss

Rz. 53 Für den Abschluss von Arbeitsverträgen gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit nach Art. 2, Art. 12 GG, §§ 241, 311 BGB und § 105 GewO. Allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze sind in den §§ 105–110 GewO geregelt zum Arbeitsvertrag (§ 105 GewO); Weisungsrecht (§ 106 GewO), Arbeitsentgelt (§§ 107, 108 GewO), Zeugnis (§ 109 GewO), Wettbewerbsverbot (§ 110 GewO). Rz. 54 Z...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichte...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ii) Ausgleichsklausel

Rz. 595 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Eine Ausgleichsklausel, wonach "alle wechselseitigen Ansprüche insgesamt erledigt" sind, stellt eine "Allgemeine Geschäftsbedingung" nach § 305 BGB dar.[1010] Daher ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie z.B.:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Wettbewerb

Rz. 826 Nach § 60 HGB ist es dem Arbeitnehmer verboten, ohne Einwilligung des Arbeitgebers ein Handelsgewerbe zu betreiben oder in dem Handelszweig des Arbeitgebers für eigene oder für fremde Rechnung Geschäfte zu machen. § 60 HGB stellt die gesetzliche Ausprägung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dar, der seine Grundlage in vertraglichen Treuepflichten und Rücksichtnahmep...mehr

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§ 1 Berufsrecht / D. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Rz. 21 Seit dem 19.7.2013 gilt das PartGG, mit dem die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt worden ist. Bei der PartGmbB kann die Haftung für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt werden (§ 8 Abs. 4 PartGG). Hinsichtlich anderer Verbindlichkeiten (z.B. aus Arbeitsverhältnissen od...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 777 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.74: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 286 Der Geschäftsführer der xy-GmbH sucht anwaltliche Beratung zu den Fragen, die mit der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes, der Kfz-Überlassung, der Überlassung von Werkswohnungen und Werkmietwohnungen, Arbeitgeberdarlehen, Aus- und Fortbildung, der Gewährung einer Tantieme, einer Betriebsrentenzusage, der Altersteilzeit, der Arbeitszeit und Arbei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigungsschutzprozess

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 56 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[108] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inha...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 561 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGB: Grundlagen zu Formular... / 3.2 Überraschende Klauseln

Nach § 305c Abs. 1 BGB werden überraschende Klauseln von vornherein nicht Vertragsbestandteil. Es handelt sich nicht um die Kontrolle der inhaltlichen Zulässigkeit einer Klausel, sondern um die sogenannte Einbeziehungskontrolle. Daher gilt die Regelung für alle Klauseln, auch solche, die die Hauptleistungspflichten betreffen. So kann beispielsweise eine in einem Vertrag vers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
AGB: Grundlagen zu Formular... / 5.2 Überblick über die Inhaltskontrolle

Die eigentliche Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln dient dazu, das durch die Übermacht des Verwenders (Arbeitgebers) gestörte Verhandlungsgleichgewicht auszugleichen, wie es regelmäßig auftritt, wenn der Arbeitgeber Formulararbeitsverträge verwendet, denn diese bieten ihm die Möglichkeit, für den Arbeitnehmer belastende Vertragsregelungen zu diktieren. Daher sind diese Kl...mehr