Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Beitrag aus Finance Office Professional
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3.3 Treuepflicht

Der Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht gegenüber der OHG bzw. den Mitgesellschaftern. Er ist nicht nur zur Mitwirkung bei der Erreichung des Gesellschaftszwecks verpflichtet, sondern er muss seine Gesellschafterrechte auch aktiv wahrnehmen. Zudem ist er verpflichtet, alles zu unterlassen, was der OHG einen Schaden zufügen könnte.[1] Daraus wird auch ein Wettbewerbsv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Fremdvergleich

Rz. 1451 [Autor/Stand] Soweit der BFH eine vGA bereits dann annimmt, wenn es im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus geschlossenen Vereinbarung fehlt[2] (s. Rz. 1421), kann aus dem bloßen Nichterfüllen formeller Nachweispflichten kein strafrechtlich relevantes Verhalten gefolgert werden[3]. Dagegen hat de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begriff der vGA

Rz. 1421 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs vGA gibt es nicht. Verdeckte Gewinnausschüttungen werden ausdrücklich nur in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG im Zusammenhang mit der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens erwähnt. Nach dieser Regelung mindern verdeckte Gewinnausschüttungen das Einkommen einer Körperschaft nicht. Sie sind daher von der auszahlenden ...mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit ist an sich geeignet, eine außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.[1] Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 4 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen,[1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Dies ist z. B. der Fall bei Zahlungen, die ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber zu leisten hat. Auch die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.3 Immaterielles Anlagevermögen beim Unternehmenserwerb

Bei einem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage, inwieweit der über das materielle Vermögen hinausgehende Kaufpreis auf immaterielle Einzelgüter entfällt oder goodwill ist. Die genaue Unterscheidung ist deshalb notwendig, weil die Einzelgüter in der Regel planmäßig abschreibbar sind, der goodwill aber nie. Nach IFRS 3 und IAS 38.34 kommt es hinsichtlich des Ansatzes immate...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.1 Umfang des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht betrifft danach in erster Linie die Konkretisierung der Hauptleistungspflicht. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, dauerhaft oder kurzfristig den Inhalt der geschuldeten Arbeitsleistung verbindlich festzulegen (siehe Punkt 3.2 ff.). Eine vom Arbeitgeber hinsichtlich der Zeit, des Orts und der Art der Arbeitsleistung vorgenommene Weisung hat für den Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter reiner Hilfstätigkeit wäre z. B. die Tätigkeit als Bote, Telefonistin oder Reinigungskraft zu verstehen.[1] Die Treuepflicht gilt nur währen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 5 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen, [1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Interim-Management in der b... / 5.3 Was gilt es beim Einsatz von Interim-Managern zu beachten?

Nachfolgend erhalten Sie eine Liste der wesentlichsten Punkte, die Sie beim Einsatz von Interim-Managern im Vorfeld überlegen und berücksichtigen sollten (Überblick, keine Garantie auf Vollständigkeit): Aufgaben und Ziele Berichtswege und Weisungsbefugnisse Vollmachten Laufzeit-, Kündigungs- und Verlängerungsmöglichkeiten Dienst- oder Werkvertrag Einsatzintensität (also Anzahl der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.6 Matrix der Umsatzerlöse

Rz. 69 In Anbetracht der Komplexität einzelner Ausweisentscheidungen und deren insg. zu konstatierenden Facettenreichtum wird im Folgenden eine Matrix der Umsatzerlöse aufgezeigt, welche die im bisherigen und im weiteren Verlauf der Kommentierung aufgegriffenen Abgrenzungs- und Ausweisentscheidungen im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen konsolidierend darstellt. In Betracht k...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 1 Einleitung

Das Arbeitsrecht zeichnet sich zum einen durch eine große Regelungsdichte und zum anderen durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aus.[1] Es hat sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht große Bedeutung für die Beteiligten. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber, aber vor allem für den Arbeitnehmer. Traditionell sind diese Vertragsverhältnisse ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung,[1] vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers;[3] siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wettbewerbsverbote.

Rn 206 Wettbewerbsbeschränkungen des Mieters zu Gunsten des Vermieters müssen ausdrücklich vereinbart werden. Sie sind zulässig, wenn sie örtlich, zeitlich und gegenständlich das notwendige Maß unter Berücksichtigung des schützenswerten Interesses des Vermieters nicht überschreiten (BGH NJW 97, 3089; Celle ZMR 00, 447).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Treu und Glauben.

Rn 4 Mit dem Begriffspaar von ›Treu und Glauben‹ ist zum einen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und zum anderen das Gebot eines gerechten Interessenausgleichs angesprochen. Rn 5 So widerspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, eine Vertragsklausel so auszulegen, dass sie im Widerspruch zu einer anderen Vertragsklausel oder dem Zweck des Vertrages steht (BGHZ 146,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist zunächst ein Leistungshindernis nach § 275 (BGH BeckRS 11, 22879 Rz 20). Bei § 275 II oder III ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Schuldner seine Einrede geltend macht. Zu §§ 439 IV, 635 III s Rn 2. Im Rahmen der Drittschadensliquidation begründet § 285 analog (außer im Anwendungsbereich von § 421 HGB [Versendungskauf]) oder doppelt analog (§ 644) d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 37 (1) Beim Verkauf einer freiberuflichen Praxis (BTDrs 14/6040, 242) können die Daten von Patienten/Mandanten nur mit deren Einwilligung übertragen werden (BGHZ 116, 268, 272 ff), auch bei Übergabe der Akten (BGH NJW 96, 2087, 2088). Die Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Rechtsanwalt ist wegen § 49b IV BRAO ohne Zustimmung des Mandanten zulässig (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wahlrecht des Gläubigers.

Rn 3 Voraussetzung für den Verzug des Gläubigers mit der Ausübung des Wahlrechts ist mangels anderer Vereinbarung, dass ihn der Schuldner nach den §§ 293 ff in Annahmeverzug gesetzt hat (MüKoBGB/Krüger § 264 Rz 10), also die zur Wahl stehenden Leistungen wörtlich (§ 295) anbietet. Nimmt der Gläubiger die Wahl nicht vor, kann ihm der Schuldner eine angemessene Frist zur Vorna...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folgen der Beendigung.

Rn 7 Die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses führt zum Erlöschen der Hauptpflichten (§ 611 Rn 65 ff), nachwirkende Nebenpflichten (§ 611 Rn 83 ff) bleiben erhalten. Ansprüche auf Ruhestandsbezüge, soweit vereinbart, entstehen idR erst mit Beendigung. Originäre Pflichten werden ausgelöst, zB zur Zeugniserteilung (§ 630), Rückgabe von Arbeitsmitteln, Ausfüllung von Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Böswilliges Unterlassen.

Rn 19 Böswillig unterlassen iSv 2 (entspr § 11 Nr 2 KSchG, BAG NZA 17, 988; NJW 04, 316 [BAG 24.09.2003 - 5 AZR 500/02]) wird Zwischenverdienst, wenn der ArbN zumutbare Arbeit grundlos ablehnt, oder vorsätzlich verhindert, dass ihm zumutbare Arbeiten angeboten werden (BAG NZA 24, 408 [BAG 24.01.2024 - 5 AZR 331/22]; 21, 938; 20, 1113). Der ArbN muss Arbeitslosigkeit gem § 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Rz. 1303 [Autor/Stand] Entstehung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche bei Funktionsverlagerungen. Einen Sonderfall der Einzelbewertung bilden zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche. Es ist eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen einem Konzernunternehmen gegenüber einem anderen Konzernunternehmen Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Ausgle...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bausparkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bausparbeiträge entgegenzunehmen und daraus den Bausparern Baudarlehen zu gewähren (vgl § 1 Abs 1 BSpKG – Gesetz über Bausparkassen). Ergänzendes enthält die VO vom 29.12.2015, BGBl 2015 I, 2576, geändert durch VO vom 23.07.2021, BGBl 2021 I, 3206. Für die Wohnun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Teilbarkeit.

Rn 15 Der Fortbestand eines teilnichtigen Rechtsgeschäfts verlangt weiterhin, dass ein abtrennbarer Teil des Rechtsgeschäfts für sich bestehen kann und die Parteien dies mutmaßlich wollen (BeckOGK BGB/Jackl § 139 Rz 58). Die aus einer anderen Rechtsnorm resultierende Nichtigkeit muss sich auf einen abtrennbaren Teil des Rechtsgeschäfts beziehen. Erforderlich ist ein teilbare...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Treuepflicht.

Rn 22 Die mitgliedschaftliche Treuepflicht ist die besondere gesellschaftsspezifische Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben und kann Besonderheiten des gesellschaftlichen Rechtsverhältnisses in ihrer Intensität über § 242 hinausgehen, besteht inbesondere nicht als bloße Schranke eigener Rechtsausübung. Sie kann auch Pflichten des Gesellschafters erst begründen, so ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorvertrag.

Rn 27 Der Vorvertrag ist die vertragliche Verpflichtung zum Abschluss eines (Haupt-)Vertrags. Insofern begründet er einen gewillkürten Kontrahierungszwang. Es gibt ihn nur hinsichtlich verpflichtender Verträge, denn die vertragliche Verpflichtung zur Vornahme einer Verfügung ist selbst schuldrechtlicher Hauptvertrag (BGH NJW-RR 92, 977 [BGH 30.04.1992 - VII ZR 159/91]; Karls...mehr