Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Weiter Umfang (Abs. 1): Geltungserhaltende Reduktion gem. § 74a Abs. 1 HGB

Rz. 213 Was den Umfang eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots angeht, sind in der Praxis auch engere Formulierungen geläufig, die insbesondere den sachlichen und/oder räumlichen Geltungsbereich von Wettbewerbsverboten auf bestimmte Branchen bzw. Tätigkeiten (bspw. als Vertriebsmitarbeiter im Banksektor) bzw. bestimmte Räume (bspw. Deutschland) beziehen. Der Nachteil eine...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Grundlagen

Rz. 198 Nach § 60 Abs. 1 HGB dürfen Handlungsgehilfen ohne Einwilligung ihres Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dessen Handelszweig für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen; im Fall eines Verstoßes gegen diese Vorgaben kann der Prinzipal neben einer Unterlassung derartiger Wettbewerbshandlungen nach § 61 Abs. 1 HGB Schadensersatz fordern oder stat...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / a) Anwendungsbereich (Abs. 1 und 2)

Rz. 203 Es empfiehlt sich sowohl aus rechtlichen als auch praktischen Transparenzanforderungen, den sachlichen Anwendungsbereich des vertraglichen Wettbewerbsverbots an die Formulierung in § 60 HGB anzulehnen und gleichzeitig – in klarer und verständlicher Form – zwischen den beiden möglichen Wettbewerbshandlungen zu differenzieren, d.h. zum einen das Geschäftemachen im Gesc...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 179 Der Raum für (praktikable) alternative Regelungsvorschläge ist durchaus begrenzt. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere deklaratorische sowie weitergehende absolute und partielle Nebentätigkeitsverbote regelmäßig keine zweckmäßigen Alternativen liefern. Darüber hinaus wären Vertragsstrafen auf Rechtsfolgenseite zwar grundsätzlich denkbar, sie sind in...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / e) Ausnahme: Ausscheiden im Rentenalter

Rz. 219 Darüber hinaus verliert der Arbeitgeber sein grundsätzlich bestehendes Interesse an der Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten oftmals dann, wenn der Mitarbeiter mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. In derartigen Konstellationen eines (einvernehmlichen) Ausscheidens – die meisten Arbeitsverträge sehen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / d) Vertragsstrafe (Abs. 3)

Rz. 218 Im Zusammenhang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gilt der Grundsatz, wonach eine Vertragsstrafe wesentlicher Bestandteil einer jeden Wettbewerbsabrede sein sollte, in verschärfter Form. Sollte der Arbeitgeber ein Wettbewerbsverbot insbesondere mit Blick auf seine eigenen wirtschaftlichen Belastungen infolge der Karenzpflicht für sachdienlich erachten, ist un...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Musterklausel

Rz. 197 Muster 3.28: Wettbewerbsverbot Muster 3.28: Wettbewerbsverbot (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Anstellungsvertrags im Geschäftszweig des Arbeitgebers weder für eigene noch für fremde Rechnung Geschäfte zu machen. Dies gilt nicht für einfache Tätigkeiten, die allenfalls zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung eines Konkur...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 206 Aufgrund der genannten Erwägungen erscheinen ebenfalls weitere von der Mustervertragsklausel grundlegend abweichende Regelungskonzepte wenig zweckdienlich. Gleichwohl bleibt vor allem abzuwägen, ob eine Aufnahme von Wettbewerbsverboten sowie eine zusätzliche Verbindung mit einer Vertragsstrafenregelung zweckmäßig ist oder dies ein negatives "Recruiting-Argument" bild...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

a) Form, § 74 Abs. 1 HGB Rz. 211 Sollte nach hinreichender Abwägung die Entscheidung zugunsten der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ausfallen, sind vor allem mit Blick auf die §§ 74ff. HGB zahlreiche formale und inhaltliche Anforderungen zu beachten, damit dieses wirksam und verbindlich ist, um somit Wettbewerbshandlungen auch nach Vertragsende effektiv...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / b) Vertragsstrafe

Rz. 204 Aufgrund der erheblichen finanziellen Risiken, die von Wettbewerbsverstößen ausgehen können, empfiehlt es sich oftmals, auf der Rechtsfolgenseite Vertragsstrafen mit aufzunehmen. Eine in der Vertragspraxis oft gebrauchte Floskel geht so weit, den Wert des Papiers zu entwerten, auf dem das Wettbewerbsverbot steht, sollte es nicht mit einer Vertragsstrafe verbunden sei...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternative Regelungsvorschläge

Rz. 220 Ergänzend zur eingangs vorgeschlagenen Klausel kann etwa noch Folgendes geregelt werden: Muster 3.30: Alternativen Muster 3.30: Alternativen (5) Das Wettbewerbsverbot gilt auch im Verhältnis zu einem Rechtsnachfolger des Arbeitgebers, insbesondere geht es bei einer Veräußerung auf den Erwerber über. Der Arbeitnehmer ist mit dem Übergang der Rechte aus dieser Vereinbaru...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / a) Form, § 74 Abs. 1 HGB

Rz. 211 Sollte nach hinreichender Abwägung die Entscheidung zugunsten der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ausfallen, sind vor allem mit Blick auf die §§ 74ff. HGB zahlreiche formale und inhaltliche Anforderungen zu beachten, damit dieses wirksam und verbindlich ist, um somit Wettbewerbshandlungen auch nach Vertragsende effektiv verhindern zu können. R...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Kontrollfreiheit der Hauptleistungspflichten

Rz. 95 Ausgenommen sind von einer Angemessenheitskontrolle ferner die vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten. Dass dies so ist, folgt zwar nicht schon ohne Weiteres aus dem Wortlaut des § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, wird jedoch – wie auch schon früher unter § 8 AGBG – aus der Vorschrift und dem Gedanken abgeleitet, dass es für die Festlegung der Hauptleistungspflichten in...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Sonstiges (Abs. 3 und 4)

Rz. 165 Der weitere Absatz 3 stellt klar, dass derartige Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Geheimnisschutz auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Absatz 4 soll verhindern, dass Absatz 3 im Einzelfall faktisch zu einem umfassenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbot führt, ohne jedoch die rechtlichen Anforderungen eines solchen zu erfüllen und damit Wirks...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 7. Freistellung

Rz. 282 Möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, ist dies unter Berücksichtigung des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers nicht ohne Weiteres möglich. Es bedarf regelmäßig eines sachlichen Grunds, der allerdings für den Fall des Ausspruchs einer Kündigung – unabhängig von welcher Partei – in der Regel gegeben sein wird. Dennoch ist eine Abwägung der Interess...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 168 Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die das Thema der Nebentätigkeit von Arbeitnehmern ausdrücklich und unmittelbar regeln. Eine Ausnahme stellt allenfalls § 60 HGB dar, auch wenn hier keine ausdrückliche Vorschrift zur Nebentätigkeit an sich enthalten ist, sondern ein gesetzliches Wettbewerbsverbot, m.a.W. also das Verbot des Sonderfalls einer (konkurrierenden)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / 1

Rz. 1 Im folgenden 5. Teil dieses Buchs werden – aufbauend auf den Erläuterungen und Klauselbesprechungen der vorangegangenen Abschnitte – einige Arbeitsvertragsmuster für typische Fallkonstellationen bereitgestellt, die in der Praxis als Ausgangspunkt für die Gestaltung eines konkret benötigten Vertrags dienen sollen. Neben einigen in deutscher Sprache gefassten Vorlagen wi...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gel...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 183 Die jüngeren Entwicklungen in der Vertragspraxis haben gezeigt, dass separate und umfassende Vertragsstrafenregelungen jedenfalls nicht zu denjenigen Standardklauseln gehören, die flächendeckend mit allen Mitarbeitern unabhängig von Funktion und Hierarchieebene vereinbart werden. Dies liegt zum einen daran, dass Vertragsstrafen teilweise bereits in spezielleren arbei...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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Berücksichtigung einer Abfi... / 2.2 Zahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Keine Entlassungsentschädigungen sind Leistungen, die noch während des Arbeitsverhältnisses erarbeitet wurden und lediglich aus Anlass der Beendigung ausgezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere rückständiges Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltungen, anteiliges Weihnachtsgeld oder andere einmalige Leistungen für zurückliegende Zeiten, Treueprämien, Erfindervergütungen, Jubiläumsgelder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Inhalt

Rz. 151 Dieser deckt sich weitgehend mit der Grunddienstbarkeit. Auf das dort Aufgeführte wird verwiesen (vgl. Rdn 111 ff.). Zum positiven Handeln ist der Eigentümer nur im Rahmen einer Nebenpflicht verpflichtet.[537] Im Übrigen sind alle drei Belastungsarten zulässig, auch der dritte Tatbestand des § 1018 BGB.[538] Die einzelnen Arten können miteinander verbunden werden. Es...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / e) Verbleibende Kontrollmöglichkeiten

Rz. 103 Auch dann, wenn eine an §§ 307 ff. BGB ausgerichtete Inhaltskontrolle wegen § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausscheidet, weil es sich lediglich um eine deklaratorische Klausel oder eine kontrollfreie Hauptleistungsabrede handelt, scheidet eine rechtliche Überprüfung der Klausel im Übrigen natürlich nicht aus. Wie bereits erwähnt, bleibt ausweislich § 307 Abs. 3 S. 2 BGB zunäch...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG unterliegen alle "wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses" der Nachweispflicht. Die Aufzählung der Mindestangaben in § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1–15 NachwG ist insoweit nicht abschließend zu verstehen.[15] Vielmehr erfasst § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG u.a. auch vertragliche Ausschlussfristen [16] und Regelungen zur Anordnung von Kurzarbe...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 301 Es ist in der Praxis üblich und aus verschiedenen Gründen auch sehr sinnvoll, arbeitsvertragliche Vereinbarungen schriftlich abzuschließen.[371] Für den arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag folgt ein Schriftformerfordernis bereits zwingend aus §§ 623, 126 BGB. Ein nicht schriftlich geschlossener Aufhebungsvertrag ist unwirksam (§ 125 S. 1 BGB). Auch die Befristung ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1.3 Ermäßigte Besteuerung

Werden Schadenersatzzahlungen als Entschädigungen[1] identifiziert, kann die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung [2] für außerordentliche Einkünfte in Anspruch genommen werden. Abgrenzungsfälle zur ermäßigten Besteuerung sind z. B. Folgende: Wird bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eine Entschädigung für ein umfassendes Wettbewerbsverbot des Ausscheidenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2 Schadensersatz vom eigenen Arbeitnehmer

Schadensersatzleistungen an den Arbeitgeber können Werbungskosten sein, wenn sie ihren Ursprung in der beruflichen Tätigkeit oder Stellung des Arbeitnehmers haben. Das ist auch der Fall bei Schadensersatzleistungen wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots oder schlechter Geschäftsführung. Wird der Schadensersatz unmittelbar vom Arbeitslohn einbehalten, hat der Arbeitgeber di...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Änderungen in Bezug auf das Recht der Kommanditgesellschaft haben im Wesentlichen die Änderungen der §§ 105 ff. HGB nachvollzogen. Daneben wurde die Reform zum Anlass genommen, einzelne Mängel in der Gesetzesformulierung zu beheben, die auf ein zuweilen überholtes Normverständnis mit gesetzeshistorischen Wurzeln im Recht der stillen Gesellschaft zurückzuführen waren. Im ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 5 Abstimmung über die Tagesordnungspunkte

Nun wird die Abstimmung eingeleitet. Die Mehrheiten, mit denen über die Tagesordnungspunkte beschlossen wird, ergeben sich in der Regel aus dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt es an einer solchen Regelung, beschließt die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. In wenigen gewichtigen Fällen ist gesetzlich vorgesehen, dass unabdingbar mindestens ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 3 Vertragsstrafen sind Werbungskosten

Von den Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgeldern in diesem Sinne sind die gelegentlich in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgelegten Vertragsstrafen zu unterscheiden. Vertragsstrafen wegen dienstlicher Verfehlungen des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber gefordert und vom Arbeitslohn einbehalten werden, mindern den steuerpflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 1 Unwirksames Wettbewerbsverbot

Während der bestehenden Geschäftsführerstellung muss ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich vereinbart werden. Es ergibt sich bereits aus der Treuepflicht. Insofern stellt sich während der Tätigkeit meist nicht die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot unwirksam ist. Dies kann ausnahmsweise der Fall sein, wenn ein vertragliches Wettbewerbsverbot weit über das Ziel hinausschießt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 4 Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot

In jedem Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe in Höhe von ______ EUR zu zahlen. Zugleich entfällt für den entsprechenden Monat des Verstoßes die Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung durch die Gesellschaft. Bei Dauerverstößen ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Etw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Begriff Der Geschäftsführer der GmbH ist verpflichtet, alles zu tun, was der GmbH nutzt und alles zu unterlassen, was der GmbH schadet (Treuepflicht zur GmbH). Dazu gehört ein generelles Wettbewerbsverbot, das dem Geschäftsführer verbietet, im Gegenstand der GmbH Geschäfte auf eigene Rechnung zu machen bzw. Kunden der Konkurrenz zuzuführen oder für Konkurrenzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer der GmbH ist verpflichtet, alles zu tun, was der GmbH nutzt und alles zu unterlassen, was der GmbH schadet (Treuepflicht zur GmbH). Dazu gehört ein generelles Wettbewerbsverbot, das dem Geschäftsführer verbietet, im Gegenstand der GmbH Geschäfte auf eigene Rechnung zu machen bzw. Kunden der Konkurrenz zuzuführen oder für Konkurrenzunternehmen täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 3 Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung

Es kommt immer auf die exakte Formulierung der Wettbewerbsvereinbarung an, wenn der Geschäftsführer sicherstellen will, dass er für die vereinbarte Zeit nach seinem Ausscheiden tatsächlich Karenzzahlungen erhält. Empfehlenswert ist ein expliziter Hinweis darauf, dass die Vorschriften des § 75ff. HGB analog für den Geschäftsführer gelten sollen. Praxis-Beispiel Musterformulier...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / 2 Anspruch auf Karenzzahlungen

Da die GmbH nach Ausscheiden des Geschäftsführers in der Regel ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, dass dieser für eine gewisse Zeit nicht wettbewerblich tätig wird, kann als Ausgleich für das Unterlassen der Konkurrenztätigkeit eine Entschädigung vereinbart werden (sog. Karenzentschädigung). Diese kann zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer in der Höhe frei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Vom gesetzlichen Wettbewerbsverbot betroffener Personenkreis

Tz. 872 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Für den Vorstand einer AG ist in § 88 AktG ein gesetzliches Wettbewerbsverbot verankert. Danach dürfen die Vorstandsmitglieder ohne Einwilligung des Aufsichtsrats weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Sie dürfen ohne Einwilligung auch nicht Mitglied des Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot

4.2.1 Allgemeines Tz. 870 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Verstößt ein Ges-GF gegen ein Wettbewerbsverbot, können daraus zivilrechtliche Ansprüche der Kap-Ges gegen ihren Gesellschafter (oder eine ihm nahe stehende Person) entstehen. Daraus können sich in der Folge vGA ergeben, wenn diese Ansprüche nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Mit den Vorschriften über Wettbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Befreiung von einem bestehenden Wettbewerbsverbot

Tz. 886 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Sowohl von einem ges als auch von einem vertraglichen Wettbewerbsverbot kann dem Ges-GF eine Befreiung erteilt werden. Bei einem Alleingesellschafter kann ein (hier idR nur vertraglich denkbares) Wettbewerbsverbot ohne weiteres aufgehoben werden. Diese Aufhebung kann auch konkludent erfolgen (s Gosch, DStR 1997, 442). Zivilrechtlich gibt es k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Wettbewerbsverbot

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zum Wettbewerbsverbot s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 850ff und zur Geschäftschancenlehre s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 946ff. Zum nachträglichen Wettbewerbsverbot von GmbH-GF s Müller (GmbHR 2014, 964).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Tz. 889 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Bei Verstoß gegen ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot kann die Gesellschaft Unterlassung, Schadensersatz und / oder Vorteilsherausgabe (§§ 675, 677 BGB) verlangen. Es entsteht also ein zivilrechtlicher (Geld-)Anspruch. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob durch die (ggf nachträgliche) Aktivierung eines Schadensersatzspru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Literatur vor der Rechtsprechungsänderung des BFH Timm, Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre im Recht der GmbH, GmbHR 1981, 177; von der Osten, Einige grds Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Schiessl, Die Wahrnehmung von Geschäftschancen der GmbH durch ihren GF, GmbHR 1988, 53; von der Osten, Das Wettbewerbsverbot von Gesellschaftern und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Vertragliche Wettbewerbsverbote

Tz. 877 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Besteht kein gesetzliches Wettbewerbsverbot, können sich zivilrechtliche Ansprüche auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn diese eine Konkurrenztätigkeit ausschließen. Dies ist zB bei einem Minderheitsgesellschafter denkbar, der nicht gleichzeitig GF der Kap-Ges ist. Außerdem ist es natürlich möglich, mit einem vertraglichen Wett...mehr