Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.3 Verhinderung typischerweise im Vorstellungsgespräch

Rz. 413 Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses tritt neben den Tatbestand der Verhinderung eines Vorstellungsgespräches alternativ das Verhalten des Arbeitslosen, etwa gerade in einem Vorstellungsgespräch, das die weiterführende Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert, weil der Arbeitgeber aufgrund des Verhaltens d...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.1 Überblick

Rz. 305 Verhaltensbedingte Kündigungen resultieren aus kündigungsrelevantem Verhalten des Arbeitnehmers, das ist ein von seinem Willen gesteuertes Handeln, durch das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt werden. Der verhaltensbedingte Kündigungsgrund wird im Gesetz nicht definiert. Anders als bei einem personenbedingten Kündigungsgrund will der Arbeitnehmer sich nicht seine...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015, 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017, 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015, 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegung, NZ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sommer 2025: Aktuelle heiße Themen für ausländisch investierte Unternehmen in China

Zusammenfassung Ausländische Unternehmen in China müssen die Einhaltung chinesischer Gesetze sicherstellen, während sie sich gleichzeitig wachsenden Spannungen mit den Vorschriften ihrer Heimatländer stellen. Eine robuste Risikobewertungen und Strategiekoordination ist dabei entscheidend. Dazu im Folgenden eine Auswahl relevanter Themen, die dabei zu beachten sind: Datenschut...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 1.2 Immaterielles Wirtschaftsgut

Immaterielle Wirtschaftsgüter unterscheiden sich von den materiellen Wirtschaftsgütern durch ihre "Unkörperlichkeit"; es handelt sich zumeist um "geistige Werte" (z. B. Ideen) und Rechte (Berechtigungen). Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte, aber auch ungeschützte Erfindungen, Software, Rechte aus vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Rückstellung für Vorruhestandsmodell: Maßgeblichkeit der Leistungszusage

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund eines Vorruhestandsmodells, nach dem der Arbeitnehmer bei mindestens 22-jähriger Betriebszugehörigkeit unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von der Arbeitsleistung freigestellt wird, sind ab dem Zeitpunkt der zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf künft...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.6 Gehört das Unternehmen beiden Eheleuten, sind vielschichtige Probleme zu lösen

Schwierig sind Trennungen von Ehegatten, die beide Anteile an einem gemeinsamen Unternehmen halten, vor allem, wenn noch beide Partner mitarbeiten. Der "Ausstieg" eines Ehepartners hat regelmäßig zur Folge, dass eine Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) aufgelöst wird oder bei einer Kapitalgesellschaft ein GmbH-Anteil im besten Fall auf den anderen Ehepartner übergeht. Neben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die bestimmte Zeit

Rn. 942 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Str ist, ob unter einer bestimmten Zeit nur eine Zeitspanne zu verstehen ist, die rechnerisch insb nach dem Kalender bestimmt werden kann (so früher überwiegend die einschlägigen Kommentierungen – Döllerer, BB 1969, 505 u ZGR 1983, 408; Söffing, FR 1981, 512; Bordewin, DStZ 1982, 463; Mathiak, StuW 1983, 69, 74; Federmann, BB 1984, 246, 250...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Provisionsverbindlichkeiten gegenüber Handelsvertretern

Rn. 1100 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht bei Geschäftsabschluss aufschiebend bedingt (BFH BStBl II 1973, 212). Mit Ausführung des Geschäftes fällt die Bedingung weg; dann ist die Provisionsverpflichtung bilanzierbar (BFH BStBl II 1973, 481). Dem folgt die hM; aA Killinger, BB 1981, 1925 u Körner, WPg 1984, 43. Erhält der Handel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Einzelfälle aus der BFH-Rspr

Rn. 495 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Beispiele aus Rspr für wertbeeinflussende Tatsachen (ansatz- bzw wertbegründend):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 654 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Zu den abnutzbaren materiellen WG gehören Gebäude/selbstständige Gebäudeteile, einschließlich bei abschnittsweisem Bau bereits fertig gestellte bilanziell selbstständige Gebäudeteile (BFH v 09.08.1989, X R 77/87, BStBl II 1991, 132), auch ein unfertiges, aber in Gebrauch genommenes Gebäude (BFH v 18.02.1987, X R 21/81, BStBl II 1987, 463), n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 720 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Theoretisch-definitorisch stellt der Geschäfts- oder Firmenwert (oder Goodwill) den Betrag dar, um den der Ertragswert des Unternehmens die Summe aller Zeitwerte von Vermögensgegenständen abzüglich Schulden übersteigt (s A/D/S, 6. Aufl, § 255 HGB Rz 257). Dieser Unterschiedsbetrag kann auch negativ sein, s die Diskussion über das Vorhanden- ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Greifbarkeit/selbstständige Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern in Abgrenzung zum Geschäfts-/Firmenwert

Rn. 610 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beispiele aus der Rspr für – gegenüber dem Geschäfts-/Firmenwert – selbstständige (immateriellen) WG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rn. 646 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Immaterielle WG sind unkörperliche Güter (zB BFH v 30.10.2008, III R 82/06, BStBl II 2009, 421; BFH v 18.05.2011, X R 26/09, BStBl II 2011, 865), die keine Finanzwerte sind. § 1 Abs 3c AStG definiert immaterielle Werte übereinstimmend als Vermögenswerte,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Geheimes Wettbewerbsverbot oder Sperrabrede

Es ist zulässig, dass verschiedene Arbeitgeber, die dem gleichen Wirtschaftszweig angehören, gegenseitig vereinbaren, keine Arbeitnehmer des jeweils anderen Arbeitgebers einzustellen (sog. Sperrabrede). Sinn einer solchen Vereinbarung ist es, dass sich die Unternehmen jeweils keine "Geschäfte" abjagen wollen. Dies führt natürlich dazu, dass ein Arbeitnehmer keine Möglichkeit...mehr

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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Sonstige Einschränkungen der Tätigkeit

Zusammenfassung Überblick Neben dem grundsätzlichen Wettbewerbsverbot während des Bestehens eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses und neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, gibt es noch weitere von der Rechtsprechung akzeptierte Einschränkungen einer nachvertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters. ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail, Scan u...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Mindestbedingungen für ein wirksames Wettbewerbsverbot Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei in der Wahl seiner beruflichen Tätigkeit.[1] Der Arbeitnehmer kann auf diese Freiheit unter bestimmten Voraussetzungen aber vertraglich, also freiwillig, verzichten. Nach § 110 GewO, der nicht nur für gewerbliche Arbeitnehmer gilt[2], kann die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters na...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem grundsätzlichen Wettbewerbsverbot während des Bestehens eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses und neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, gibt es noch weitere von der Rechtsprechung akzeptierte Einschränkungen einer nachvertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters. Diese Vereinbar...mehr

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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Beschäftigte dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, d. h. nicht zu ihm in Wettbewerb treten. Diese vertragliche Nebenpflicht muss nicht ausdrücklich vereinbart sein, sondern ergibt sich aus der sog. Treuepflicht. Konkurrenz oder Wettbewerb bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch eine – wie auch imme...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Begriff und Umfang

Was verbietet das Wettbewerbsverbot? In § 110 GewO wird von der Einschränkung der "beruflichen" Tätigkeit gesprochen, in § 74 HGB von der Einschränkung der "gewerblichen" Tätigkeit. Mit beiden Formulierungen ist allgemein die Verwertung der Arbeitskraft gemeint, sie ist nicht auf bestimmte Arten von Tätigkeiten beschränkt. Durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vereinba...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Schweigepflichtvereinbarungen

Grundsätzlich ohne Entschädigung zulässig Zulässig ist nach der Rechtsprechung des BAG auch eine entschädigungslose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich auf die Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können demnach vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Geh...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 5 Cooling-Off-Klauseln

Aus dem politischen Umfeld sind die sog. Cooling-Off-Klauseln bekannt. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte aus "Aufsichtsorganen" in die beaufsichtigten Unternehmen ohne Karenzzeit wechseln. Beamte bedürfen der Zustimmung ihres Dienstherrn, wenn sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / Zusammenfassung

Überblick Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Beschäftigte dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, d. h. nicht zu ihm in Wettbewerb treten. Diese vertragliche Nebenpflicht muss nicht ausdrücklich vereinbart sein, sondern ergibt sich aus der sog. Treuepflicht. Konkurrenz oder Wettbewerb bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch eine – wie auch immer geartete – Ne...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4 Beschränkungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das seit dem 26.4.2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)[1] schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Es soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gewährleisten. Das GeschGehG verlangt dazu zunächst vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Geheimhaltungsma...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Abwerbungsverbot und Mandantenschutzklausel

Die Arbeitsvertragsparteien können ein Abwerbungsverbot oder eine allgemeine Mandantenschutzklausel vereinbaren. Abwerbungsverbot Bei der Vereinbarung von Abwerbungsverboten wird es dem Angestellten untersagt, sich nachvertraglich aktiv um Mandanten, Kunden oder auch Mitarbeiter des bisherigen Arbeitgebers zu bemühen. Mandantenschutzklausel Bei allgemeinen Mandantenschutzklausel...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.6 Verschwiegenheitspflicht

In der Nähe zum Wettbewerbsverbot ist das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung von Betriebsgeheimnissen zu sehen. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht. Sie verpflichtet den Arbeitnehmer, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb ste...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3 Vertragsstrafenvereinbarungen

Vertragsstrafen können zugunsten des Arbeitgebers gemäß § 339 BGB für den Fall vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht oder nicht gehörig erfüllt. Damit ist der Rahmen für die verschiedenen Klauseltypen aufgezeigt, die sich in der arbeitsvertraglichen Praxis gebildet haben. Die juristische Zulässigkeit der unterschiedlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafe / 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, er unter Vertragsbruch ausscheidet oder ihm der Arbeitgeber wegen schuldhafter Verletzung der Arbeitspflicht außerordentlich kündigt. Sie finden sich ferner regelmäßig zur Absicherung eines vereinbarten Wettbewerbsverbots. Die Verpflichtung zur Zahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vertragsstrafe / 4 Inhaltskontrolle und berechtigtes Interesse

Strafabreden – insbesondere formularvertraglich vereinbarte – müssen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten. Sie dürfen keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners beinhalten und insbesondere nicht zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt werden.[1] Vertragsstrafenabreden in formularmäßigen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.11 Freistellungsklausel

Rz. 44 In der Literatur ist umstritten, inwieweit der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach einer Kündigung bereits im Voraus im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann. Höchstrichterlich ist diese Frage noch nicht entschieden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser sog. allgemeine Beschäftigungsanspruch hat seine...mehr

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Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 2 Inhalt

Abfindungen, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, sind ihrer Natur nach kein Entgelt für die frühere Tätigkeit des Arbeitnehmers. Sie dienen auch nicht seiner Versorgung. Es handelt sich vielmehr um eine Entschädigung für den Verlust künftiger Arbeitseinkünfte.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber zur Verdrängung des BFH-Urteils in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d),...mehr

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Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 1 Systematische Einordnung

Abfindungen, die Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb von dem Arbeitgeber erhalten, sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG; vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV. Es kann sich um Einkünfte als Ersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes handeln, um Zahlungen bei Arbeitsfreistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder um eine Karenzentschädigung ...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.2 Nebenpflichten im Einzelnen

Die wichtigsten Nebenpflichten sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. a) Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungspflichten Bei den Anzeige- und Auskunftspflichten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Auskunftspflichten wie etwa aus § 5 Abs. 1 EFZG (Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) und solchen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und der Treuepflic...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.1 Allgemeine Treuepflicht

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B. die Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Versch...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.6 Untaugliche Kriterien

Rz. 39 Daneben gibt es zahlreiche Kriterien, die von der Rspr. bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB ausdrücklich als untauglich gewertet wurden. Entsprechend können sie auch jetzt nicht das Merkmal persönlicher Abhängigkeit ausfüllen. Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz für oder gegen die Selbstständigkeit eines Mitarbeiters dar.[1]...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 9 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1f...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.1 Wettbewerbsverbot

Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abweichende, ggf. temporäre Regelung zu treffen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Schwerpunkt der Leistung/eigenständige wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 466 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Enthält eine einheitliche Leistung sowohl nicht steuerbare, veräußerungsähnliche Elemente als auch steuerbare Elemente in Form sonstiger Leistungen, ist grds anhand der Gesamtumstände des Streitfalls bzw des Gesamtbilds der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen, worauf die Beteiligten den Schwerpunkt der Leistungserbringung gelegt hab...mehr