Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.9 Wettbewerbsverbot

Unterliegt der ausscheidende Mitarbeiter einem Wettbewerbsverbot, ist dies, obwohl für den potenziellen neuen Arbeitgeber ggf. wichtig, nicht in ein Arbeitszeugnis aufzunehmen.[1] mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nebenleistungs- und Sonderpflichten

Rz. 69 Im Gegensatz zu der AG (vgl. § 55 AktG) sieht das GmbHG keine Einschränkung der Neben- oder Sonderpflichten einzelner oder aller Gesellschafter vor, soweit sich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen Entgegenstehendes ergibt. Mithin ist hier für die an sich "kapitalistisch" gedachte Gesellschaftsform der GmbH Raum geschaffen, der durch personalistisch orientierte Abreden... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Entlastung der Geschäftsführer

Rz. 61 Die Entlastung ist die Billigung der Geschäftsführung für die Vergangenheit; mit ihr wird gleichzeitig für die künftige Geschäftsführung das Vertrauen ausgesprochen, soweit sich nicht aus den Umständen ergibt, dass nur eine Entlastung für die Vergangenheit gewollt ist (z.B. bei Ausscheiden des Geschäftsführers, vgl. BGH GmbHR 1985, 357). Bei der Entscheidung über die ... mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / V. Aufnahme von Nebenpflichten in den Vertrag

Rz. 77 Die Aufnahme von Nebenpflichten in den Gesellschaftsvertrag schafft zwar, sofern wirksame Vereinbarungen vorliegen, mehr Rechtssicherheit. Hier besteht jedoch die bereits mehrfach erwähnte Gefahr der Überfrachtung (vgl. oben § 2 Rz. 16 ff.). Die Vor- und Nachteile beider Gestaltungen sind hier abzuwägen. Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass sich gerade hier ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Inländische Einkünfte

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliches Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats

Rz. 124 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Aus Art 15 OECD-MA ergeben sich folgende Grundregeln: Stimmen Tätigkeitsstaat und Ansässigkeitsstaat überein, ergibt sich ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitslohn aus Quellen innerhalb eines anderen Staats bezogen wird, in dem die Arbeit verwertet wird oder wo der Arbeitslo... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. § 50d Abs 12 (Abfindungen)

Rz. 378 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit steht nach dem OECD-MA und den DBA, die entsprechende Regelungen enthalten, grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu (> Rz 122 ff). Das gilt auch für Abfindungen, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, wobei der Kommentar zum OECD-MA (> Rz 112) diese Zahlung... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 7 Wettbewerbsverbote des Verkäufers zugunsten des Käufers – Konkurrenzschutz

Der Erwerber eines Unternehmens hat zumeist ein erhebliches Interesse daran, dass der Verkäufer nicht mehr in seinem bisher ausgeübten "Beruf" tätig wird bzw. diese Tätigkeit nicht im näheren räumlichen Umfeld stattfindet. Ein solcher betriebswirtschaftlich begründeter Hinweis des Steuerberaters an den Mandanten ermöglicht diesem, die mögliche und erforderliche rechtliche Ab... mehr

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Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3.3 Treuepflicht

Der Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht gegenüber der OHG bzw. den Mitgesellschaftern. Er ist nicht nur zur Mitwirkung bei der Erreichung des Gesellschaftszwecks verpflichtet, sondern er muss seine Gesellschafterrechte auch aktiv wahrnehmen. Zudem ist er verpflichtet, alles zu unterlassen, was der OHG einen Schaden zufügen könnte.[1] Daraus wird auch ein Wettbewerbsv... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 12 Erforderliche Grundlagen/Maßnahmen für die Beratung (Checkliste)

Unternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug Aktueller Gesellschaftsvertrag mit allen Nachträgen/Ergänzungen Gründungsvertrag mit allen anschließend gefassten Beschlüssen Liste aller Gesellschafter Nachweise über jeweilige Einlageleistung der Gesellschafter und Vermögen der Gesellschaft Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter bzw. Unternehmer und Angehörigen Gewerbeanmeld... mehr

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Nebentätigkeit / 4 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen,[1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Die Ausübung einer Konkurrenztätigkeit ist an sich geeignet, eine außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.[1] Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter... mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Vertragsstrafen

Vertragsstrafen können Werbungskosten sein, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit Überschusseinkünften gegeben ist. Dies ist z. B. der Fall bei Zahlungen, die ein Arbeitnehmer wegen Verletzung eines Wettbewerbsverbots an seinen (früheren) Arbeitgeber zu leisten hat. Auch die Zahlung einer in einem Ausbildungsverhältnis begründeten Vertragsstrafe kann zu Erwerbsaufwendun... mehr

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Arbeitslohn-ABC / Wettbewerbsverbot

Entgelt eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers vom früheren Arbeitgeber für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots gehört zu den sonstigen Einkünften, die als Entschädigung tarifbegünstigt zu besteuern sein können.[1] mehr

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§ 3 Rechtskonforme Verwendu... / III. Wem was gehört

Rz. 272 Ein Thema, das beim Einsatz von generativer KI zur Erfüllung von Vertragsleistungen enormes Konfliktpotenzial birgt, ist die Klärung der Rechte an Code, Modellen und generierten Inhalten. Verträge müssen eindeutig regeln, wer welche Nutzungs-, Verwertungs- oder Eigentumsrechte erhält.[366] Bevor man sich allerdings Gedanken darüber macht, wie man sich mit dem Kunden ... mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.3 Immaterielles Anlagevermögen beim Unternehmenserwerb

Bei einem Unternehmenserwerb stellt sich die Frage, inwieweit der über das materielle Vermögen hinausgehende Kaufpreis auf immaterielle Einzelgüter entfällt oder goodwill ist. Die genaue Unterscheidung ist deshalb notwendig, weil die Einzelgüter in der Regel planmäßig abschreibbar sind, der goodwill aber nie. Nach IFRS 3 und IAS 38.34 kommt es hinsichtlich des Ansatzes immate... mehr

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Nebentätigkeit / 5 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen, [1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i... mehr

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Nebentätigkeit / 3.2.1 Konkurrenzsituation

Aus der allgemeinen Treuepflicht ergibt sich, dass der Arbeitnehmer keine Nebentätigkeit ausüben darf, die in Konkurrenz zu seinem Arbeitgeber steht. Allerdings gilt das Konkurrenzverbot bei reiner Hilfstätigkeit nur eingeschränkt. Unter reiner Hilfstätigkeit wäre z. B. die Tätigkeit als Bote, Telefonistin oder Reinigungskraft zu verstehen.[1] Die Treuepflicht gilt nur währen... mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 4 Voraussetzung für § 158 SGB III ist, dass der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder zu beanspruchen hat. Dieses ist weit zu verstehen. Insofern wird als Entlassungsentschädigung i. S. d. § 158 SGB III jede Leistung bezeichnet, die für die Zeit nach der Tätigkeit des Arbeitnehmers wegen... mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 3. Laufzeitregelungen

Rz. 115 Die Vertragsfreiheit ist durch das MoPeG bei Regelungen zur Kündigung der Gesellschaft gestärkt worden, da § 725 Abs. 6 BGB und § 132 Abs. 6 HGB nunmehr nur Einschränkungen der Kündigung aus wichtigem Grund für unwirksam erklärt. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts können daher zukünftige nur noch einer Sittenwidrigkeitsprüfung... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Begriff der Treuhandschaft

Wesentliches Merkmal des Treuhandvertrags ist, dass der Treuhänder (tritt nach außen in Erscheinung) Rechte im Außenverhältnis vom Treugeber (bleibt anonym) übertragen bekommt, die umfassender sind als die, die er nach der schuldrechtlichen Vereinbarung im Innenverhältnis mit dem Treugeber tatsächlich hat. Die im Innen- und Außenverhältnis unterschiedlichen Rechtswirkungen we... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

Die Treuhandschaft ist u. a. ein altbewährtes und zuverlässiges Mittel, um z. B. eine Beteiligung an einer Gesellschaft zu anonymisieren. § 9 HGB erlaubt jedem die Einsicht ins Handelsregister. Da der Treuhandvertrag dem Handelsregister nicht vorgelegt werden muss, ist die Geheimhaltung des Treugebers gewährleistet. Es gibt große Treuhandgesellschaften, die nur zum Zweck geg... mehr

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Personalakten richtig führen / 7.4 Betriebsrat

§ 83 Abs. 1 BetrVG enthält bezüglich der Personalakten eine das allgemeine Persönlichkeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers berücksichtigende und schützende Sonderregelung, die hinsichtlich der Personalakten grundsätzlich einem eigenständigen und jederzeitigen Vorlageanspruch des Betriebsrats gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG entgegensteht. Der Arbeitgeber hat es zu unterlasse... mehr

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Interim-Management in der b... / 5.3 Was gilt es beim Einsatz von Interim-Managern zu beachten?

Nachfolgend erhalten Sie eine Liste der wesentlichsten Punkte, die Sie beim Einsatz von Interim-Managern im Vorfeld überlegen und berücksichtigen sollten (Überblick, keine Garantie auf Vollständigkeit): Aufgaben und Ziele Berichtswege und Weisungsbefugnisse Vollmachten Laufzeit-, Kündigungs- und Verlängerungsmöglichkeiten Dienst- oder Werkvertrag Einsatzintensität (also Anzahl der... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.6 Matrix der Umsatzerlöse

Rz. 69 In Anbetracht der Komplexität einzelner Ausweisentscheidungen und deren insg. zu konstatierenden Facettenreichtum wird im Folgenden eine Matrix der Umsatzerlöse aufgezeigt, welche die im bisherigen und im weiteren Verlauf der Kommentierung aufgegriffenen Abgrenzungs- und Ausweisentscheidungen im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen konsolidierend darstellt. In Betracht k... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.2 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (Abs. 2 A. I. 2.)

Rz. 27 Konzessionen sind befristete Genehmigungen, die von einer öffentlichen Behörde i. S. v. § 98 GWB zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit vergeben werden. Im Unterschied zum (öffentlichen) Auftrag übernimmt der Konzessionsnehmer zu einem wesentlichen Teil das Nutzungsrisiko der übernommenen Tätigkeit. Zu unterscheiden sind Real- bzw. Sachkonzessionen (z. B. Betri... mehr

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Ausschlussfrist / 3.2.2.1 Ansprüche des Arbeitgebers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Arbeitgebers fallen: Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (z. B. auch Schadensersatz aus unerlaubter Handlung,[1] vorsätzliche Rechtsverletzung[2] oder eine Obliegenheitsverletzung eines Geschäftsführers;[3] siehe aber Punkt 3.2.1 bei Geltung durch Bez... mehr

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Ausschlussfrist / 1 Einleitung

Das Arbeitsrecht zeichnet sich zum einen durch eine große Regelungsdichte und zum anderen durch das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aus.[1] Es hat sowohl in wirtschaftlicher als auch sozialer Hinsicht große Bedeutung für die Beteiligten. Dies gilt sowohl für den Arbeitgeber, aber vor allem für den Arbeitnehmer. Traditionell sind diese Vertragsverhältnisse ... mehr

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Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wettbewerbsverbote.

Rn 206 Wettbewerbsbeschränkungen des Mieters zu Gunsten des Vermieters müssen ausdrücklich vereinbart werden. Sie sind zulässig, wenn sie örtlich, zeitlich und gegenständlich das notwendige Maß unter Berücksichtigung des schützenswerten Interesses des Vermieters nicht überschreiten (BGH NJW 97, 3089; Celle ZMR 00, 447). mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Unterlassung von Wettbewerb und Nebentätigkeiten.

Rn 84 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der ArbN Wettbewerb unterlassen (vgl § 110 GewO; BAG NZA 13, 748), ferner Nebentätigkeiten, soweit das Arbeitsverhältnis dadurch beeinträchtigt wird (BGH NZA 20, 952). Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann weiterhin vertraglich unter Genehmigungspflicht gestellt werden (BAG NZA 20, 952 [BAG 19.12.2019 - 6 AZR 23/19]). De... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Erforderlich ist zunächst ein Leistungshindernis nach § 275 (BGH BeckRS 11, 22879 Rz 20). Bei § 275 II oder III ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Schuldner seine Einrede geltend macht. Zu §§ 439 IV, 635 III s Rn 2. Im Rahmen der Drittschadensliquidation begründet § 285 analog (außer im Anwendungsbereich von § 421 HGB [Versendungskauf]) oder doppelt analog (§ 644) d... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Treu und Glauben.

Rn 4 Mit dem Begriffspaar von ›Treu und Glauben‹ ist zum einen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und zum anderen das Gebot eines gerechten Interessenausgleichs angesprochen. Rn 5 So widerspricht es dem Grundsatz von Treu und Glauben, eine Vertragsklausel so auszulegen, dass sie im Widerspruch zu einer anderen Vertragsklausel oder dem Zweck des Vertrages steht (BGHZ 146,... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 2 Für Dienstverhältnisse gelten neben den Vorschriften des allg Teils für Rechtsgeschäfte und Verträge und des allg Schuldrechts für vertragliche Schuldverhältnisse auch die Regelungen zu gegenseitigen Verträgen, §§ 320 ff (MüKo/Spinner § 611 Rz 7). Erhält der Dienstverpflichtete daher keine Vergütung über den Vorleistungszeitraum (§ 614 Rn 1–3) hinaus, steht ihm ein Leis... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Arbeitsvertrag.

Rn 42 Wesentliche Rechtsquelle zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Arbeitsvertrag (Einzelheiten und zahlreiche Muster bei BLDH/Lingemann Kap 2, 3, 6–8, 10–12; Preis, Arbeitsvertrag, 1 ff; Schaub/Schrader/Straube/Vogelsang 1 ff; Hümmerich/Reufels 1 ff). Er enthält typischerweise Regelungen zu folgenden Punkten: Vertragsbeginn, Gegenstand der geschuldeten Tätigkeit, ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wahlrecht des Gläubigers.

Rn 3 Voraussetzung für den Verzug des Gläubigers mit der Ausübung des Wahlrechts ist mangels anderer Vereinbarung, dass ihn der Schuldner nach den §§ 293 ff in Annahmeverzug gesetzt hat (MüKoBGB/Krüger § 264 Rz 10), also die zur Wahl stehenden Leistungen wörtlich (§ 295) anbietet. Nimmt der Gläubiger die Wahl nicht vor, kann ihm der Schuldner eine angemessene Frist zur Vorna... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 37 (1) Beim Verkauf einer freiberuflichen Praxis (BTDrs 14/6040, 242) können die Daten von Patienten/Mandanten nur mit deren Einwilligung übertragen werden (BGHZ 116, 268, 272 ff), auch bei Übergabe der Akten (BGH NJW 96, 2087, 2088). Die Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Rechtsanwalt ist wegen § 49b IV BRAO ohne Zustimmung des Mandanten zulässig (BGH NJ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folgen der Beendigung.

Rn 7 Die Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses führt zum Erlöschen der Hauptpflichten (§ 611 Rn 65 ff), nachwirkende Nebenpflichten (§ 611 Rn 83 ff) bleiben erhalten. Ansprüche auf Ruhestandsbezüge, soweit vereinbart, entstehen idR erst mit Beendigung. Originäre Pflichten werden ausgelöst, zB zur Zeugniserteilung (§ 630), Rückgabe von Arbeitsmitteln, Ausfüllung von Arb... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB N

Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis § 130 BGB 1; § 903 BGB 14 Beispiele § 903 BGB 17 Nachbarrecht IPR Art 44 EGBGB 1 Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch § 906 BGB 33, 41 Nachbarwand § 921 BGB 10 Nachbesserung § 275 BGB 12 Anspruch § 278 BGB 20 eigenmächtige ~ § 275 BGB 12 Kaufsache § 439 BGB 25 Nachbesserungsanspruch des Vermächtnisnehmers § 2183 BGB 1 Nacherbe § 1967 BGB 12; § 196... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ... mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche

Rz. 1303 [Autor/Stand] Entstehung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche bei Funktionsverlagerungen. Einen Sonderfall der Einzelbewertung bilden zivilrechtliche Schadenersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüche. Es ist eine Vielzahl von Fällen denkbar, in denen einem Konzernunternehmen gegenüber einem anderen Konzernunternehmen Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Ausgle... mehr