Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Geheimes Wettbewerbsverbot oder Sperrabrede

Es ist zulässig, dass verschiedene Arbeitgeber, die dem gleichen Wirtschaftszweig angehören, gegenseitig vereinbaren, keine Arbeitnehmer des jeweils anderen Arbeitgebers einzustellen (sog. Sperrabrede). Sinn einer solchen Vereinbarung ist es, dass sich die Unternehmen jeweils keine "Geschäfte" abjagen wollen. Dies führt natürlich dazu, dass ein Arbeitnehmer keine Möglichkeit...mehr

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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Sonstige Einschränkungen der Tätigkeit

Zusammenfassung Überblick Neben dem grundsätzlichen Wettbewerbsverbot während des Bestehens eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses und neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, gibt es noch weitere von der Rechtsprechung akzeptierte Einschränkungen einer nachvertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters. ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Form und Inhalt

Schriftliche Vereinbarung Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss auch heute noch schriftlich vereinbart werden. Es muss also ein Vertrag geschlossen werden, der von beiden Vertragsparteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Original unterschrieben wird. Die Schriftform bedeutet auch, dass es sich um ein Originalschriftstück mit Originalunterschrift handelt, E-Mail, Scan u...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Gesetzliche Grundlagen

Mindestbedingungen für ein wirksames Wettbewerbsverbot Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer frei in der Wahl seiner beruflichen Tätigkeit.[1] Der Arbeitnehmer kann auf diese Freiheit unter bestimmten Voraussetzungen aber vertraglich, also freiwillig, verzichten. Nach § 110 GewO, der nicht nur für gewerbliche Arbeitnehmer gilt[2], kann die berufliche Tätigkeit des Mitarbeiters na...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.4 Wettbewerbsverbote

Im bestehenden Arbeitsverhältnis gilt gemäß § 60 HGB ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Die Vorschrift regelt zwar nur das Wettbewerbsverbot für den kaufmännischen Angestellten, enthält aber einen allgemeinen Rechtsgedanken, der auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar ist. Die Verletzung dieses für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbots durch den A...mehr

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Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Beschäftigte dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, d. h. nicht zu ihm in Wettbewerb treten. Diese vertragliche Nebenpflicht muss nicht ausdrücklich vereinbart sein, sondern ergibt sich aus der sog. Treuepflicht. Konkurrenz oder Wettbewerb bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch eine – wie auch imme...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Begriff und Umfang

Was verbietet das Wettbewerbsverbot? In § 110 GewO wird von der Einschränkung der "beruflichen" Tätigkeit gesprochen, in § 74 HGB von der Einschränkung der "gewerblichen" Tätigkeit. Mit beiden Formulierungen ist allgemein die Verwertung der Arbeitskraft gemeint, sie ist nicht auf bestimmte Arten von Tätigkeiten beschränkt. Durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot vereinba...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 2 Schweigepflichtvereinbarungen

Grundsätzlich ohne Entschädigung zulässig Zulässig ist nach der Rechtsprechung des BAG auch eine entschädigungslose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich auf die Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen beschränkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können demnach vereinbaren, dass der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Geh...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem grundsätzlichen Wettbewerbsverbot während des Bestehens eines Arbeits- oder Anstellungsverhältnisses und neben dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss, gibt es noch weitere von der Rechtsprechung akzeptierte Einschränkungen einer nachvertraglichen Tätigkeit des Mitarbeiters. Diese Vereinbar...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 5 Cooling-Off-Klauseln

Aus dem politischen Umfeld sind die sog. Cooling-Off-Klauseln bekannt. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte aus "Aufsichtsorganen" in die beaufsichtigten Unternehmen ohne Karenzzeit wechseln. Beamte bedürfen der Zustimmung ihres Dienstherrn, wenn sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / Zusammenfassung

Überblick Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Beschäftigte dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, d. h. nicht zu ihm in Wettbewerb treten. Diese vertragliche Nebenpflicht muss nicht ausdrücklich vereinbart sein, sondern ergibt sich aus der sog. Treuepflicht. Konkurrenz oder Wettbewerb bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch eine – wie auch immer geartete – Ne...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 4 Beschränkungen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz

Das seit dem 26.4.2019 geltende Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)[1] schützt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Es soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung gewährleisten. Das GeschGehG verlangt dazu zunächst vom Arbeitgeber, dass er entsprechende Geheimhaltungsma...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 3 Abwerbungsverbot und Mandantenschutzklausel

Die Arbeitsvertragsparteien können ein Abwerbungsverbot oder eine allgemeine Mandantenschutzklausel vereinbaren. Abwerbungsverbot Bei der Vereinbarung von Abwerbungsverboten wird es dem Angestellten untersagt, sich nachvertraglich aktiv um Mandanten, Kunden oder auch Mitarbeiter des bisherigen Arbeitgebers zu bemühen. Mandantenschutzklausel Bei allgemeinen Mandantenschutzklausel...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.6 Verschwiegenheitspflicht

In der Nähe zum Wettbewerbsverbot ist das Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung von Betriebsgeheimnissen zu sehen. Die Verschwiegenheitspflicht ist eine allgemeine vertragliche Nebenpflicht. Sie verpflichtet den Arbeitnehmer, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb ste...mehr

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Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3 Vertragsstrafenvereinbarungen

Vertragsstrafen können zugunsten des Arbeitgebers gemäß § 339 BGB für den Fall vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht oder nicht gehörig erfüllt. Damit ist der Rahmen für die verschiedenen Klauseltypen aufgezeigt, die sich in der arbeitsvertraglichen Praxis gebildet haben. Die juristische Zulässigkeit der unterschiedlichen...mehr

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Vertragsstrafe / 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen

Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, er unter Vertragsbruch ausscheidet oder ihm der Arbeitgeber wegen schuldhafter Verletzung der Arbeitspflicht außerordentlich kündigt. Sie finden sich ferner regelmäßig zur Absicherung eines vereinbarten Wettbewerbsverbots. Die Verpflichtung zur Zahlung...mehr

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Vertragsstrafe / 4 Inhaltskontrolle und berechtigtes Interesse

Strafabreden – insbesondere formularvertraglich vereinbarte – müssen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten. Sie dürfen keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners beinhalten und insbesondere nicht zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt werden.[1] Vertragsstrafenabreden in formularmäßigen ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.11 Freistellungsklausel

Rz. 44 In der Literatur ist umstritten, inwieweit der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach einer Kündigung bereits im Voraus im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann. Höchstrichterlich ist diese Frage noch nicht entschieden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser sog. allgemeine Beschäftigungsanspruch hat seine...mehr

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Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 2 Inhalt

Abfindungen, die bei Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, sind ihrer Natur nach kein Entgelt für die frühere Tätigkeit des Arbeitnehmers. Sie dienen auch nicht seiner Versorgung. Es handelt sich vielmehr um eine Entschädigung für den Verlust künftiger Arbeitseinkünfte.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber zur Verdrängung des BFH-Urteils in § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d),...mehr

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Abfindungen (Arbeitnehmer) ... / 1 Systematische Einordnung

Abfindungen, die Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus dem Betrieb von dem Arbeitgeber erhalten, sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG; vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV. Es kann sich um Einkünfte als Ersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes handeln, um Zahlungen bei Arbeitsfreistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder um eine Karenzentschädigung ...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.2 Nebenpflichten im Einzelnen

Die wichtigsten Nebenpflichten sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. a) Anzeige-, Auskunfts- und Aufklärungspflichten Bei den Anzeige- und Auskunftspflichten ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Auskunftspflichten wie etwa aus § 5 Abs. 1 EFZG (Anzeige der Arbeitsunfähigkeit) und solchen, die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und der Treuepflic...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1.1 Allgemeine Treuepflicht

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B. die Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Versch...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 171 Wird ein während des Arbeitsverhältnisses bestehendes Wettbewerbsverbot als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag hergeleitet, so entfällt mit dessen Beendigung auch die Nebenpflicht. Zur Begründung eines über die Beendigung hinaus wirkenden Wettbewerbsverbots bedarf es daher stets eines besonderen Geltungsgrunds, nämlich der Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 167 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.6 Untaugliche Kriterien

Rz. 39 Daneben gibt es zahlreiche Kriterien, die von der Rspr. bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB ausdrücklich als untauglich gewertet wurden. Entsprechend können sie auch jetzt nicht das Merkmal persönlicher Abhängigkeit ausfüllen. Ein im Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot stellt kein Indiz für oder gegen die Selbstständigkeit eines Mitarbeiters dar.[1]...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3 Wettbewerb

Rz. 166 Für Zulässigkeit, Voraussetzungen, Inhalt und Folgen eines Wettbewerbsverbots ist danach zu unterscheiden, ob das Arbeitsverhältnis besteht oder beendet ist. 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis Rz. 167 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einstellung von Arbeitnehmern / 9 Fragerecht des Arbeitgebers

Infographic Das Fragerecht und seine Grenzen ergeben sich aus der Abwägung der Arbeitgeberinteressen an möglichst umfassender Information über den Bewerber und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.[1] Das Fragerecht und die damit verbundene Abwägung hat auch die datenschutzrechtlichen Schranken zu berücksichtigen, die sich aus Art. 6 Abs. 1f...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Nr. 6 – Vertragsstrafe

Rz. 5 Vertragsstrafen werden in der betrieblichen Praxis üblicherweise für den Fall vereinbart, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nicht antritt, seine Arbeitsverpflichtung schuldhaft verweigert oder unter Vertragsbruch ausscheidet. Häufig werden sie auch zur Absicherung eines Wettbewerbsverbots, einer Verschwiegenheitsverpflichtung oder sonstiger schwerwiegender Vertragsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2.1 Wettbewerbsverbot

Einem Partner steht es nicht zu, ohne Einwilligung der anderen Partner mit der PartG in Wettbewerb zu treten.[1] Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, hierzu im Partnerschaftsvertrag eine abweichende, ggf. temporäre Regelung zu treffen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Schwerpunkt der Leistung/eigenständige wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 466 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Enthält eine einheitliche Leistung sowohl nicht steuerbare, veräußerungsähnliche Elemente als auch steuerbare Elemente in Form sonstiger Leistungen, ist grds anhand der Gesamtumstände des Streitfalls bzw des Gesamtbilds der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen, worauf die Beteiligten den Schwerpunkt der Leistungserbringung gelegt hab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Behandlung von Vertragsstrafen

Rz. 17 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Vertragsstrafen aus Tarifverträgen, Betriebsordnungen und Einzelarbeitsverträgen sind keine Geldbußen. Verletzt der ArbN arbeitsvertragliche Nebenpflichten – etwa durch verbotswidriges Arbeiten bei einem Dritten – so ist bei einer darauf beruhenden Gehaltskürzung durch den ArbG lediglich der vertrags- bzw abredegemäß gekürzte > Arbeitslohn d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcc) Überlassung von Geschäftschancen

Rn. 351 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Wettbewerbsverbot Mit Urteil BFH vom 13.11.1996, BFH/NV 1997, 142 hat der BFH seine vorangegangene Rspr zum Wettbewerbsverbot deutlich eingeschränkt und enge Kriterien für die Annahme einer vGA aufgestellt. Nur dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Informationen oder Geschäftschancen der KapGes nutzt, liegt auch eine vGA vor, sofern ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, China

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Volksrepublik (VR) China (Hauptstadt: Peking; Amtssprache: hauptsächlich Chinesisch) ist ein Staat in Ostasien. China grenzt im Norden an die > Mongolei, im Norden und Osten an > Russland, im Südosten an > Nordkorea, im Süden an > Vietnam, > Laos, > Myanmar und > Bhutan, im Südwesten an > Nepal und > Indien, im Westen an > Tadschikistan u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechnungsabgrenzungsposten (D.)

Rz. 417 [Autor/Zitation] Unter Posten D. sind als "Rechnungsabgrenzungsposten" Einnahmen vor dem Abschlussstichtag zu passivieren, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rz. 418 [Autor/Zitation] Hierzu zählen bspw. im Voraus vereinnahmte Mietzinsen, Lizenzen, Provisionen, Kreditgebühren, Einnahmen aus einer Token-Emission oder Entgelte für zeitlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Abhängigkeit von ungewissen Umständen

Rn. 62 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Wird die Höhe der Leistungen abhängig gemacht von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten oder der Bedürftigkeit des Empfängers, handelt es sich ebenfalls nicht um Rentenleistungen, sondern um dauernde Lasten (BFH BStBl II 1986, 348; BFH BStBl II 1981, 263; BFH BFH/NV 1988, 294), s Rn 86. Des Weiteren wurden voll steuerbare dauernde Lasten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (A.I.2.)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Unter Posten A.I.2. sind folgende VG auszuweisen, soweit sie entgeltlich erworben wurden (dazu auch Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 26; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 266 HGB Rz. 41): Konzessionen: befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels: gewerbliche Schutzrechte: Patente, Lizenzen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist der Geschäftswert über 15 Jahre abzuschreiben. Die AfA dürfen nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann nicht nach einer kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 15 Jahre sein wird. Z. B. bei sog. personenbezogenen Betrieben, bei denen de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Geschäftsführergehalt / 3 Bestandteile des Geschäftsführergehalts

Das Gehalt des Geschäftsführers setzt sich in aller Regel aus folgenden Bestandteilen zusammen: Jahresfestgehalt (monatliches Festgehalt) erfolgsabhängige Bezüge (Tantiemen, Prämien) Zusatz- und Sozialleistungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuwendungen usw.) Firmenwagen sonstige Nebenleistungen (Leistungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, wie z. B. Pensionszusagen, Direktver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / 3 Geschäfte außerhalb des Unternehmensgegenstands

Stellt der Fremd-Geschäftsführer einer GmbH fest, dass wesentliche Ziele des im Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Unternehmensgegenstandes nicht tatsächlich Gegenstand des operativen und strategischen Geschäftes waren und sind, sollte er die Gesellschafter darauf schriftlich hinweisen und ggf. eine Korrektur des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag einfordern ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / Zusammenfassung

Begriff Der Unternehmensgegenstand beschreibt die konkrete Tätigkeit der Gesellschaft. Als Bestandteil des Gesellschaftsvertrags wird damit erreicht, dass sich potenzielle Geschäftspartner über die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit informieren können, dass sich das Registergericht darüber vergewissern kann, ob genehmigungspflichtige oder gewerberechtliche Vorschriften ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gegenstand der GmbH / 2 Operative und strategische Geschäftsfelder

Es ist zulässig, sinnvoll und auch rechtlich geboten, den Gegenstand der GmbH weiter einzugrenzen, z. B. danach, welche Produkte (z. B. Nahrungsmittel, Bauteile für die Automobilindustrie) hergestellt werden, mit welchen Produkten (z. B. Spielwaren, Bücher, Baustoffe) Handel betrieben wird oder welche Art von Dienstleistung erbracht wird (Unternehmensberatung, Finanzberatung, I...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einpersonen-GmbH / 2 Besonderheiten der Einpersonen-GmbH

Durch das sogenannte MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wurden bereits mit Wirkung ab 1.11.2008 die Besonderheiten bei der Einpersonen GmbH weitgehend abgeschafft. Ebenso wie bei der Mehrpersonen-GmbH beträgt auch bei der Einpersonen-GmbH das Mindeststammkapital 25.000 EUR (UG: 1 EUR). Auch der Alleingesellschafter muss grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr