Fachbeiträge & Kommentare zu Wettbewerbsverbot

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / v) Wettbewerbsverbote

Rz. 110 Die Frage, ob der Bewerber einem Wettbewerbsverbot aus einem früheren Arbeitsverhältnis unterliegt, ist zulässig. Zwar berührt ein solches Verbot nicht die Rechtswirksamkeit des neu zu schließenden Arbeitsvertrags, denn das Verbot verpflichtet den Arbeitnehmer nur schuldrechtlich dem früheren Arbeitgeber gegenüber. Ein dringendes Interesse des Arbeitgebers an der Exi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Grenzen des § 74a HGB

Rz. 864 Nach § 74a Abs. 1 HGB ist das Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (Satz 1) oder soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthält (Satz 2). Maßgeblicher Zeitpun...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 902 Für in Gesellschaftsform betriebene Unternehmen ist die Konkurrenz durch ihre Organe, namentlich die Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft und den Geschäftsführer bei einer GmbH, wegen deren umfassenden Einblicks in alle Geschäftsvorgänge der Gesellschaft wesentlich gefährlicher als die Konkurrenz von Arbeitnehmern. Während ihrer Organstellung unterliegen ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Schriftform

Rz. 855 Das gesetzliche Schriftformerfordernis in § 74 Abs. 1 HGB wird gem. § 126 Abs. 1, 2 BGB durch eigenhändige Unterschriften oder notariell beglaubigte Handzeichen der Vertragsparteien auf derselben Urkunde gewahrt. Das Wettbewerbsverbot kann entweder als Klausel i.R.d. Arbeitsvertrags enthalten sein oder als selbstständige Abrede gefasst werden.[1749] Wird sie als Anla...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Entschädigung, § 3

Rz. 911 Wird als Kompensation für ein umfassendes Tätigkeitsverbot keine oder eine zu niedrige Entschädigung zugesagt, kann dies zur Nichtigkeit des Verbots über § 138 BGB i.V.m. Art. 12 GG führen. Dies wurde vom BGH allerdings noch nicht entschieden.[1970] Enthält die Vereinbarung keine Entschädigungszusage, kann das Organmitglied unabhängig von der Frage der Wirksamkeit de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Inhalt

Rz. 857 Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot handelt es sich um einen gegenseitigen Vertrag i.S.d. §§ 320 ff. BGB.[1758] Im Synallagma stehen die Pflicht des Arbeitnehmers zur Unterlassung von Wettbewerb und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung einer Karenzentschädigung.[1759] Rz. 858 Kern der Vereinbarung ist das an den Arbeitnehmer gerichtete Verbot, nach Beend...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 3

Rz. 881 Da der dem Unternehmen durch Wettbewerbsverstöße entstehende Schaden in der Praxis regelmäßig nur schwer beziffer- und nachweisbar ist, sollte die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots durch eine Vertragsstrafenregelung abgesichert werden. Die Sanktionierung von Wettbewerbsverstößen durch eine Vertragsstrafe ist in der Praxis so üblich, dass sie in Formu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Anwendungsbereich der §§ 74 ff. HGB

Rz. 852 Die unmittelbar nur für Handelsgehilfen i.S.d. HGB geltenden §§ 74 ff. HGB sind über §§ 110 S. 2, 6 Abs. 2 GewO auch auf Arbeitnehmer anwendbar. Wegen ihres vergleichbaren Schutzbedürfnisses wird der Geltungsbereich der §§ 74 ff. HGB darüber hinaus auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter erstreckt.[1744] Bei den Angehörigen freier Berufe treten nachvertraglich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Ruhestand, § 5

Rz. 915 Wie in Arbeitnehmerverträgen kann auch in nachvertraglichen Wettbewerbsabreden mit Organmitgliedern die Geltung des Verbots von objektiven Bedingungen, wie z.B. einer bestimmten Laufzeit des Anstellungsverhältnisses oder dem Erreichen einer Altersgrenze (Ruhestand) abhängig gemacht werden.[1995] Problematisch und noch nicht höchstrichterlich geklärt sind dagegen die ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Verzicht, § 6

Rz. 916 Überwiegend wird unter Bezug auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1992 davon ausgegangen, dass auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Verzichtsrecht des § 75a HGB, als eine den Arbeitgeber begünstigende Vorschrift, auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Organmitgliedern analog anzuwenden ist.[2001] Der BGH hatte 2002 ein Verzichtsrecht der Gesellschaft abgelehn...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Inkrafttreten und Ruhestand, §§ 4 und 5

Rz. 885 Die §§ 4 und 5 enthalten Bedingungen für das In- und Außerkrafttreten der Wettbewerbsabrede. Diese führen nicht zum Vorliegen eines unzulässigen und deshalb unverbindlichen sog. "bedingten Wettbewerbsverbots". Ein solches bedingtes Wettbewerbsverbot liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber durch einschränkende Formulierungen die Entscheidung vorbehält, ob er das Wettbewe...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / h) Muster: Lossagung durch den Arbeitgeber bei außerordentlicher Kündigung

Rz. 899 Muster 1b.41: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Muster 1b.41: Lossagung des Arbeitgebers vom Wettbewerbsverbot Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Gleichzeitig sagen wir uns von dem mit Ihnen im Arbeitsvertrag vom _________________________ vereinbarten nachvertraglic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Lossagung durch Arbeitnehmer

Rz. 898 Muster 1b.40: Lossagung des Arbeitnehmers vom Wettbewerbsverbot Muster 1b.40: Lossagung des Arbeitnehmers vom Wettbewerbsverbot Hiermit erkläre ich gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2 HGB, dass ich mich an das im Arbeitsvertrag vom _________________________ unter § _________________________ vereinbarte nachvertragliche Wettbewerbsverbot nicht gebunden erachte.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Aufhebungsvertrag

Rz. 869 Das Wettbewerbsverbot kann jederzeit einvernehmlich durch formlosen Vertrag aufgehoben werden.[1825] Die Aufhebung des Arbeitsvertrags hingegen lässt die Wettbewerbsabrede grds. unberührt.[1826] Enthält der Aufhebungsvertrag jedoch eine allgemeine Erledigungsklausel oder wird das Arbeitsverhältnis durch einen gerichtlichen Vergleich mit allgemeiner Ausgleichsklausel ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / gg) Rechtsnachfolge, § 8

Rz. 919 Da § 613a BGB nur für Arbeitsverhältnisse gilt, kann diese Vorschrift bei Organmitgliedern weder vor noch nach Beendigung des Dienstverhältnisses zum Übergang des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots auf einen Rechtsnachfolger führen. Für den Fall von Umstrukturierungsmaßnahmen muss deshalb der Übergang der Rechte aus dem Wettbewerbsverbot auf den Rechtsnachfolger ve...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Aushändigung einer Urkunde

Rz. 856 Neben der Schriftform setzt § 74 Abs. 1 HGB die Aushändigung einer Urkunde an den Arbeitnehmer voraus, welche die zum Wettbewerbsverbot vereinbarten Bestimmungen enthält. Auch diese Urkunde muss die Originalunterschrift des Arbeitgebers aufweisen. Die fehlende Aushändigung führt als bloße Dokumentationsregelung jedoch nicht zur Formunwirksamkeit mit der Nichtigkeitsf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Rechtsnachfolge, § 6

Rz. 886 Kommt es vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang, ergibt sich der Übergang des Wettbewerbsverbots auf den Erwerber bereits aus § 613a BGB.[1896] Ob nach diesem Zeitpunkt § 613a BGB analog zum Übergang des Wettbewerbsverbots führt, ist umstritten,[1897] weshalb der Übergang zur Sicherheit in § 6 vertraglich vereinbart...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Rechtsfolgen der Verletzung der Konkurrenzklausel

Rz. 877 Verletzungen des Wettbewerbsverbots führen zu einem Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers, der im Klageweg oder über eine einstweilige Verfügung (siehe unten Rdn 900) geltend gemacht werden kann.[1841] Hiermit verbunden ist ein Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Auskunft über den Namen des neuen Arbeitgebers, dessen Geschäftszweck sowie Art und Umfang der neuen Bes...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Lossagungsrecht bei außerordentlicher Kündigung, § 7

Rz. 918 Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Lossagungsrechte in § 75 HGB ist zu differenzieren: Nach h.M. sind auch Organmitglieder analog § 75 Abs. 1 HGB berechtigt, sich binnen Monatsfrist vom Wettbewerbsverbot zu lösen, wenn das Anstellungsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Unternehmens aufgelöst wird.[20...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Lossagung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, § 75 HGB

Rz. 872 § 75 HGB regelt das Schicksal des Wettbewerbsverbots im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses; ungeregelt bleibt nur der Fall der arbeitnehmerseitigen ordentlichen Kündigung, die folglich das Wettbewerbsverbot unberührt lässt. Rz. 873 Nach Abs. 1 besteht bei einer außerordentlichen arbeitnehmerseitigen Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (b) Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1676 Zeitlich gilt das Wettbewerbsverbot nach § 60 Abs. 1 HGB während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses. Hierbei kommt es auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an.[3828] Daher besteht das Wettbewerbsverbot auch während einer Freistellung bis zur rechtlichen Beendigung.[3829] Dies gilt unabhängig davon, ob die Freistellung widerruflich oder unwide...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 479 Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam mit der Gesellschaf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Karenzentschädigung, § 2

Rz. 880 Die in Abs. 1 enthaltene Entschädigungszusage orientiert sich eng am Wortlaut des § 74 Abs. 2 HGB, um jedes Risiko der Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots zu vermeiden. Vom Vorliegen einer zu niedrigen Karenzentschädigung ist gem. § 305c Abs. 2 BGB etwa dann auszugehen, wenn diese "auf der Basis des Durchschnitts der letzten zwölf Monate des Beschäftigungsverhäl...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 787 Muster 1b.32: Geschäftsführervertrag Muster 1b.32: Geschäftsführervertragmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1694 Muster 1a.88: Wettbewerbsverbot Muster 1a.88: Wettbewerbsverbot (1) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die objektiv geeignet ist, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, unabhängig davon, ob dies auf eigene oder fremde Rechnung geschieht. Dies gilt auch für die Förderung von Wettbewerb im familiären, persönlichen oder privaten Umfeld...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Verzicht gemäß § 75a HGB

Rz. 896 Muster 1b.39: Verzicht gemäß § 75a HGB Muster 1b.39: Verzicht gemäß § 75a HGB Hiermit verzichten wir gem. § 75a HGB auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gem. § _________________________ Ihres Arbeitsvertrages vom _________________________. Sie werden mit Zugang dieser Erklärung von der Verpflichtung zur Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots frei. Mi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Allgemeine Mandantenschutzklausel

Rz. 892 Besonders in den dem Berufs- und Standesrecht unterliegenden freien Berufen (Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater usw.) besteht die Gefahr, dass ehemalige Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden durch ihre Konkurrenztätigkeit in den Mandantenkreis ihres bisherigen Arbeitgebers eingreifen. Die aktive und gezielte Abwerbung von Mandanten des bisherigen Arb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragsstrafe, § 4

Rz. 914 Auch bei Organmitgliedern ist die Vertragsstrafenregelung wegen der Nachweisschwierigkeiten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. In vorformulierten Arbeitsverträgen steht § 309 Nr. 6 BGB der Wirksamkeit der Vertragsstrafe nicht entgegen, da Wettbewerbsverstöße nicht vom Wortlaut dieses Klauselverbots erfasst w...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Anwendbare Vorschriften, § 7

Rz. 887 Die Abrede endet mit einem deklaratorischen Verweis auf die Anwendbarkeit der Vorschriften des HGB. Zweck der nachfolgenden Empfangsbestätigung ist der Nachweis der gem. § 74 Abs. 1 HGB erforderlichen Aushändigung der Vertragsurkunde. Da das Empfangsbekenntnis die Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers umkehrt, bedarf sie in vorformulierten Verträgen gem. § 309 Nr. 1...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 1673 Das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot ist für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte in § 60 HGB geregelt. Nach dieser Vorschrift darf der kaufmännische Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Handelszweig des Arbeitgebers keine Geschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigen....mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

a) Nachträgliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot als selbstständige Abrede Rz. 878 Muster 1b.34: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Muster 1b.34: Nachvertragliches unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot Zwischen der Firma _________________________ – im Folgenden "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden "Arbeitn...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Geltungserhaltende Reduktion?

Rz. 1284 Eine geltungserhaltende Reduktion dient dazu, eine unangemessene oder unwirksame Klausel auf das zulässige Maß zu reduzieren, um damit die Geltung so weit wie möglich zu erhalten. Rz. 1285 Zum Teil sieht das Gesetz die Aufrechterhaltung unwirksamer Abreden ausdrücklich vor. Beispiel 1: § 89 Abs. 2 S. 2 HGB, Kündigungsfristen bei Handelsvertreterverträgen Werden die ge...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Form

Rz. 854 § 74 Abs. 1 HGB knüpft die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote an die Einhaltung der Schriftform und die Aushändigung einer vom Arbeitgeber unterzeichneten, die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Arbeitnehmer. aa) Schriftform Rz. 855 Das gesetzliche Schriftformerfordernis in § 74 Abs. 1 HGB wird gem. § 126 Abs. 1, 2 BGB durch eigenhändig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1672 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist. Zur Klarstell...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 851 Während des Arbeitsverhältnisses ergibt sich auch ohne gesonderte Vereinbarung für alle Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot aus einer analogen Anwendung des § 60 HGB .[1742] Ohne die Vereinbarung eines den Vorschriften der §§ 74 ff. HGB entsprechenden nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes unterliegt die Konkurrenztätigkeit ehemaliger Arbeitnehmer nach Vertragsende nur ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster und Erläuterungen

a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot als Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds Rz. 907 Das folgende Muster soll am Beispiel des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds die bei Nichtanwendbarkeit der §§ 74 ff. HGB vorhandenen Gestaltungsspielräume aufzeigen und ist auf Geschäftsführer einer GmbH übertragbar. Muster 1b.43: Nachvertragliches Wett...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines/Einleitung

Rz. 233 Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht gemäß § 60 HGB ein allgemeines Wettbewerbsverbot zugunsten des Vertragsarbeitgebers.[588] § 60 HGB verbietet dabei den Betrieb eines eigenen Gewerbes und den Wettbewerb auf eigene oder fremde Rechnung. Soweit also klauselmäßig ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers für die Dauer des Arbeitsverhältnisses geregelt werd...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Verbot für andere Arbeitnehmer

Rz. 1686 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG gelten die §§ 60, 61 HGB auch für Arbeitnehmer und Auszubildende.[3847] Die Vorschriften sind eine Ausprägung der allgemeinen Rücksichtspflichten aus Treu und Glauben des Arbeitnehmers, so dass das für Handlungsgehilfen normierte Wettbewerbsverbot in § 60 Abs. 1 HGB mithin für sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Auszubilde...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Vertragliches Abwerbeverbot für die Dauer des Arbeitsverhältnisses

Rz. 236 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig machen will, seine künftige Tätigkeit auch schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten. § 60 Abs. 1 HGB verbietet ihm lediglich die Aufnahme der werbenden Tätigkeit, insbesondere also das Vorbereiten der Vermittlung und des Abschlusses von Konkurrenzgeschäften. Unzul...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (a) Personeller Anwendungsbereich

Rz. 1675 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[3826] Auf andere Personen (gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende, Handelsvertreter) wird § 6...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / i) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung

Rz. 900 Muster 1b.42: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung Muster 1b.42: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung "An das Arbeitsgericht" _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung In Sachen _________________________/_________________________ (volles Rubrum) vertreten wir die Antragstellerin. Namens und i...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Mandantenübernahmeklausel

Rz. 895 Muster 1b.38: Mandantenübernahmeklausel Muster 1b.38: Mandantenübernahmeklausel Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach seinem Ausscheiden für die unmittelbare oder mittelbare Übernahme der bislang von der Firma betreuten Mandanten eine Entschädigung zu zahlen, die 20 % des Gesamtumsatzes (exklusive Umsatzsteuer) aus den übernommenen Mandanten für die Dauer von zwei J...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verbot überraschender Vertragsstrafenabreden, Transparenz- und Bestimmtheitsgebot

Rz. 1605 Die Rechtsprechung hat Vertragsstrafen wiederholt am Verbot überraschender Klauseln gem. § 305c Abs. 1 BGB (siehe hierzu Rdn 183 f.) scheitern lassen. Der sicherste Weg, einen Überraschungseffekt zu vermeiden, besteht darin, den Regelungskomplex Vertragsstrafe unter einer eigenen Überschrift "Vertragsstrafe" in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.[3532] Das BAG hat es in...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 840 Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Muster 1b.33: Anstellungsvertrag Vorstandsmitglied Anstellungsvertrag zwischen der _________________________ AG, vertreten durch ihren Aufsichtsrat, dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn _________________________, _________________________ (Straße) _________________________, _________________...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragsstrafe

Rz. 1689 Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen sein vertragliches Wettbewerbsverbot kann der Arbeitgeber – wie dargestellt – Schadensersatz-, Unterlassungsansprüche sowie das Eintrittsrecht bzw. den Herausgabeanspruch geltend machen. Besonders hinsichtlich des Schadensersatzanspruches dürfte es dem Arbeitgeber regelmäßig schwerfallen, den konkreten Schaden und vor allem ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

Rz. 205 Vor der Schuldrechtsreform neigte das BAG allerdings dazu, Klauseln, die über das Maß des Angemessenen hinausschossen, nicht für insgesamt unwirksam zu erklären. Überlange Bindungszeiten von Rückzahlungsklauseln wurden beispielsweise auf ein angemessenes Maß zurückgeführt,[503] zu hohe Vertragsstrafen herabgesetzt.[504] Der BGH dagegen ließ eine derartige geltungserh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Vertragliches Abwerbeverbot für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses

Rz. 243 Von dem Verbot der Abwerbung von Kollegen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich zu unterscheiden sind Abwerbeverbote für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Anders als während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr das allgemeine vertragliche Wettbewerbsverbot nach § 60 BGB. Mit dem En...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Allgemeines Rz. 1673 Das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot ist für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte in § 60 HGB geregelt. Nach dieser Vorschrift darf der kaufmännische Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Handelszweig des Arbeitgebers keine Geschäfte für eigene oder fremde Re...mehr