Rz. 34

Die Merkmale der AG & Co. KG decken sich weitestgehend mit denen der GmbH & Co. KG.[1] Die Geschäftsführung übernimmt jedoch, als persönlich haftende Gesellschafterin, die Aktiengesellschaft, die durch ihren Vorstand vertreten wird. Im Wesentlichen unterscheidet sich die AG & Co. KG von der GmbH & Co. KG in folgenden Punkten:[2]

  • Das Mindest-Stammkapital der Aktiengesellschaften beträgt 50.000 EUR (statt 25.000 EUR bei der GmbH).
  • Bei der Aktiengesellschaft muss zwingend ein Aufsichtsrat eingerichtet werden.
  • Die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaften unterliegen gegenüber der Aktiengesellschaft einem Wettbewerbsverbot, nicht jedoch gegenüber der KG.
[2] Vgl. Mayer, in Manz/Mayer/Schröder, Die Aktiengesellschaft, 7. Aufl. 2014, Teil I Rz. 169.

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