Rz. 34
Die Merkmale der AG & Co. KG decken sich weitestgehend mit denen der GmbH & Co. KG.[1] Die Geschäftsführung übernimmt jedoch, als persönlich haftende Gesellschafterin, die Aktiengesellschaft, die durch ihren Vorstand vertreten wird. Im Wesentlichen unterscheidet sich die AG & Co. KG von der GmbH & Co. KG in folgenden Punkten:[2]
- Das Mindest-Stammkapital der Aktiengesellschaften beträgt 50.000 EUR (statt 25.000 EUR bei der GmbH).
- Bei der Aktiengesellschaft muss zwingend ein Aufsichtsrat eingerichtet werden.
- Die Vorstandsmitglieder der Aktiengesellschaften unterliegen gegenüber der Aktiengesellschaft einem Wettbewerbsverbot, nicht jedoch gegenüber der KG.
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