Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

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Blockchain: Gekommen um zu ... / 4 Regulierung kann weitere Anleger anziehen

Es bleibt abzuwarten, wie einzelne Staaten und jeweilige Zentralbanken mit diesem Thema zukünftig grundsätzlich umgehen – weitere Regulierungsvorhaben sind geplant oder befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. Die beschriebenen Maßnahmen, welche mit der Trump-Präsidentschaft in Verbindung gebracht werden, können jedoch eine grundsätzliche Zäsur der bisherigen Vorgehenswe...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / III. Bewertung

Stichtagsprinzip: Für die Bewertung der im Rahmen einer Schenkung oder durch Erwerb von Todes wegen übergehenden Kryptowerte gilt – wie universell – das Stichtagsprinzip nach § 11 ErbStG. Aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowerten kann dies insbesondere bei Erbschaften aufgrund der Unplanbarkeit zu erheblichen Risiken führen. Starker Wertverfall nach Erbfall: Sinkt der r...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Bausparkassen als auszahlende Stellen i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG

Eine Bausparkasse, die eigene Wertpapiere in einem Depot bei einem anderen Kreditinstitut hinterlegt und die von diesem anderen Kreditinstitut ausgezahlten Dividendenerträge vereinnahmt, ist nicht auszahlende Stelle i.S.d. § 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. a EStG und daher nicht zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet. FG Rhein.-Pf. v. 19.6.2024 – 1 K 1508/22, EFG 2024, 1681, ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.7 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten (Miet- und Pachtverträge)

Rz. 68 Grundstücke, die als Eigentum einer GmbH & Co. KG im Grundbuch eingetragen sind, gehören unzweifelhaft zum Betriebsvermögen der KG. Dies gilt u. a. auch dann, wenn das Grundstück einem Gesellschafter zur privaten Nutzung überlassen wird.[1] Grundstücke, die nicht in der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG aussc...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.1 Segmentberichterstattung

Rz. 161 Der Anwendungsbereich des IFRS 8 ergibt sich aus IFRS 8.2 ff.. IFRS 8 ist danach nur für Unternehmen anzuwenden, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden oder die den Antrag auf Zulassung zum Handel an einem öffentlichen Markt bei der zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörde gestellt haben[1]. Sofern ein Unternehmen sowohl einen IFRS-Konzernabschluss als auch eine...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.4 Anreicherung steuerfreier Einkünfte

Auch im outbound-Fall werden gewerblich geprägte Personengesellschaften genutzt, um höhere steuerfreie Einkünfte durch "Anreicherung" zu schaffen. Praxis-Beispiel Anreicherung steuerfreier Einkünfte Der Steuerinländer D beteiligt sich an einem US-Immobilienfonds in der Rechtsform einer US Limited & Co. Die Gesellschaft hat in ihrem Vermögen je zur Hälfte Immobilien und US-Wert...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.1 Ermittlung der abzugsfähigen Schuldzinsen

Die grundlegende Funktionsweise des § 4 Abs. 4a EStG lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels erläutern: Praxis-Beispiel Ermittlung abzugsfähiger Schuldzinsen Einzelunternehmer A hat sein Handelsgeschäft zum 1.1.01 gegründet. Im Laufe des Jahres 01 erzielt er einen Gewinn von 25.000 EUR. Er entnimmt für seinen Lebensunterhalt monatlich 4.000 EUR und legt zur Jahresmitt...mehr

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Anhang nach IFRS / 3.2.2 Spezifische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 38 Nach IAS 8.27A hat eine Berichterstattende Einheit wesentliche Angaben zu seinen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu machen. Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind dann wesentlich, wenn bei gemeinsamer Betrachtung mit anderen im Abschluss enthaltenen Informationen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass diese Entscheidungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung der wertpapiergebundenen Versorgungszusage, der Wertpapiere sowie einer Mindestleistung und Übergangsregelung

Rn. 767 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen richtet sich der Wert der Versorgungsverpflichtung nach dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere, die die Höhe der Versorgungsleistung bestimmen. Die Versorgungsleistung wird also nicht versicherungsmathematisch bzw. nach den Regeln des § 253 Abs. 2 bewertet, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Begriff der wertpapiergebundenen Versorgungszusagen

Rn. 764 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber regelt in § 253 Abs. 1 Satz 3 die Bewertung von wertpapiergebundenen Versorgungszusagen. Er formuliert folgendermaßen: "Soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5. bestimmt, sind Rückstellungen hierfür zum beizuleg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 31 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Financial Futures (Futures) sind hinsichtlich Nominalbetrag, Laufzeit und Basiswert standardisierte, an Terminbörsen mit Clearing-System gehandelte Finanzterminkontrakte. Basiswert kann ein lieferbarer (z. B. Wertpapier, Geldanlage, Fremdwährungsbetrag) oder ein nicht lieferbarer Handelsgegenstand (z. B. Aktienindex) sein (vgl. Rieger (2016),...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Financial Futures

Rn. 108 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Liegen die o. g. Voraussetzungen für eine Bewertungseinheit zwischen einem Grundgeschäft (z. B. einem Wertpapier, das gegen Kursverluste aufgrund steigender Zinsen abgesichert werden soll) und einem Future-Kontrakt als Sicherungsinstrument (in diesem Fall Verkauf eines Kontrakts) vor, sind unrealisierte Gewinne und Verluste – soweit die Bewe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Initial Margin

Rn. 34 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Initial Margin, die sowohl Käufer als auch Verkäufer bei Financial Futures an die in den Kontrakt eintretende Clearing-Stelle zu entrichten haben, dient dieser als Sicherheitsleistung (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 31). Ihre Funktion, die Clearing-Stelle gegen Wertschwankungen der Kontrakte abzusichern, welche die Verlust erleidenden Partner ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Geltungsbereich von § 319

Rn. 5 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 ist anzuwenden auf alle gesetzlich vorgeschriebenen AP i. S. d. §§ 316ff., sowie auf all jene AP, bei denen ein § 322 nachgebildeter BV erteilt wird (vgl. § 31 Abs. 1 Satz ;1f. BS WP/vBP (WPK (2022)); BGH, Urteil vom 21.01.2010, Xa ZR 175/07, DB 2010, S. 436ff.). Dies umfasst mitunter neben AP nach Maßgabe des PublG (vgl. §§ 6 Abs. 1 und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Total Return Swaps (TRS)

Rn. 79 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der TRS ist ein Finanzinstrument (Finanzderivat), mit dem sowohl das Marktpreis- als auch Kreditrisiko bezogen auf ein bestimmtes Referenzobjekt (Underlying; i. d. R. zinstragendes Wertpapier) übertragen werden. Dies erfolgt dergestalt, als der Sicherungsnehmer die Zinsen aus dem Referenzobjekt (Referenzaktivum) sowie dessen Wertsteigerungen ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Berücksichtigung als Kreditsicherheit bei der Bewertung des abgesicherten Geschäfts (Kredits)

Rn. 74 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Berücksichtigung als erhaltene Kreditsicherheit erfolgt beim Sicherungsnehmer in der Art und Weise, wie bspw. eine Bürgschaft bei der Bewertung einer Kreditforderung berücksichtigt wird. Demzufolge werden sowohl die Prämienzahlung(en) als auch eine Ausgleichszahlung bilanziell analog einer Bürgschaft abgebildet (vgl. Scharpf/Schaber (2022...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Fehlender Rechnungspreis

Rn. 22 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Dominanz des Rechnungspreises setzt voraus, dass eine Eingangsrechnung für einen zu bewertenden Gegenstand vorliegt. Für den Bereich der Finanzanlagen ist dies nicht immer der Fall. An die Stelle des Rechnungspreises tritt bei Nichtvorliegen einer Eingangsrechnung der Betrag, der als Anschaffungspreis anzusehen ist. Bei Wertpapieren kann ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.5.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Hierbei gilt aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 Folgendes:[1] Um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten (z. B. Untervermächtnissen) zu vermeiden werden diese, wenn steuerbefreites Vermögen im Nachlass vorhanden ist, anteilig gekürzt.[2] Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können z. B. Untervermächtni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 45 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Forward Rate Agreements (FRA) sind zwischen zwei Vertragspartnern individuell (d. h. nicht über eine Terminbörse) vereinbarte Zinstermingeschäfte, die sich auf eine künftige Verzinsung bestimmter Beträge an einem vorab festgelegten in der Zukunft liegenden Zeitpunkt beziehen. Im Unterschied zu Financial Futures haben FRA kein konkretes Wertpa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anhangangaben bei wertpapiergebundenen Versorgungszusagen

Rn. 774 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat keine speziellen Anhangangaben für wertpapiergebundene Versorgungszusagen vorgesehen. Allerdings muss bei zugriffsfreier Auslagerung von VG i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 auch § 285 Nr. 25 i. V. m. Nr. 20 lit. a) beachtet werden, der die Nennung der AK und des beizulegenden Zeitwerts (der Papiere) verlangt sowie Art. 67 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer der Option

Rn. 8 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Stillhalter hat seine Verpflichtung in Höhe der vorschüssig erhaltenen Optionsprämie zu passivieren, solange die Leistung für dieses Entgelt noch geschuldet wird (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 17). Die sofortige oder ratierliche erfolgswirksame Vereinnahmung der Optionsprämie scheidet aus, da der Optionsverpflichtete während der Laufzeit s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Über- und Unterdeckung von Altersversorgungsverpflichtungen durch Vermögensgegenstände

Rn. 662 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Altersversorgungsverpflichtungen können am BilSt durch das "zugriffsfrei" ausgelagerte Vermögen, das mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4), mehr als gedeckt sein (Überdeckung) oder es kann eine Unterdeckung vorliegen. Im Fall der Überdeckung ist der überschießende Teil in der Bilanz unter dem Sonder...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Internationale Tendenzen

Rn. 10 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Kapitalmarktorientierte UN haben für GJ ab 01.01.2005 nach Art. 4 der EG-VO Nr. 1606/2002 die IAS/IFRS in der jeweils übernommenen Fassung verb. anzuwenden (§ 315a HGB), allerdings nur für den KA. Der EA ist außer im Fall der Offenlegung nach § 325 Abs. 2a HGB nicht betroffen. Dies gilt (mit Ausnahme für Übergangsfälle) für MU, die Wertpapier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vermögensgegenstände (Investor, Gläubiger)

Rn. 86 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In Abhängigkeit von der Art des jeweiligen Basisinstruments sind zum Zugangszeitpunkt und für die Folgebewertung die allg. Bewertungs- und Ausweisregeln für Forderungen bzw. Wertpapiere anzuwenden. Soweit i. R.d. Folgebewertung ein verlässlicher Börsen- oder Marktpreis nicht vorliegt, sind die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Bestandteil...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ansatz im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses

Rn. 46 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 FRA sind schwebende Geschäfte und damit bis zur Fälligkeit der Ausgleichszahlung grds. nicht bilanzwirksam (vgl. HdJ, Abt. I/11 (2021), Rn. 63). Bei Vertragsabschluss erfolgen keine Zahlungen. Die Kap.-Beträge werden nicht ausgetauscht. Bei Vertragsabschluss stehen sich Ansprüche und Verpflichtungen ausgeglichen gegenüber, soweit die Konditio...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 50 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Swap – übersetzt: Tausch – kann in der hier betrachteten Form ganz allg. als Vereinbarung zweier Parteien bezeichnet werden, nach festgelegten Kriterien definierte Zahlungsströme auszutauschen, die auf bestimmte Zinssätze bezogen sind und teilweise auch Kap.-Zahlungen beinhalten (vgl. Bauer, ST 1987, S. 183; Rieger (2016), S. 47f.; Schmid...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung des ausgelagerten Vermögens

Rn. 755 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Kontrastierend zu den Altersversorgungsverpflichtungen erfährt das Vermögen bei seiner zugriffsfreien Auslagerung eine Sonderbewertung. Es ist mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4). Falls der beizulegende Zeitwert des ausgelagerten Vermögens den Wert der zu bedeckenden Schulden übersteigt, ist der übersteig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Swaps

Rn. 109 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Grundgeschäft ist bei einem Swap grds. diejenige Position, deren Zinsstruktur und/oder Währung durch den Swap geändert werden soll. Rechtliche Verbindungen zwischen Grundgeschäften und Swaps bestehen aber nicht, d. h., die ursprünglichen Schuldner-Gläubiger-Beziehungen werden nicht berührt (vgl. zu den Einsatzmöglichkeiten von Swaps zur Sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bewertung der Einstandspflichten

Rn. 796 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die vorab geschilderten Einstandspflichten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 794f.) können recht unterschiedlicher Natur sein. Es kommt darauf an, obmehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 4 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei einer vorschüssig gezahlten bzw. nachschüssig zu zahlenden Optionsprämie handelt es sich sowohl bei börsengehandelten als auch bei OTC-Optionen um die AK eines nicht abnutzbaren VG "Optionsrecht" – ggf. unter Berücksichtigung einer Abzinsung (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 12: "Anschaffungskosten in Höhe der zu leistenden Optionsprämie"). Wi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 84 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für die Bilanzierung dieser Instrumente stellt sich die Frage, ob das betrachtete Instrument als Ganzes oder getrennt in seine einzelnen Bestandteile – Kassainstrument und Derivat(e) – zu bilanzieren ist. Der HFA hat mangels expliziter handelsrechtlicher Vorschriften mit IDW RS HFA 22 (2015) Regeln zu den mit diesen Instrumenten einhergehende...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen (Wertguthabenvereinbarungen)

Rn. 622 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Gesetzesmaterialien zum BilMoG nennen die Lebensarbeitszeitmodelle beispielhaft für "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (BT-Drs. 16/10067, S. 84). Bei Lebensarbeitszeitmodellen verzichtet der AN auf die Auszahlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung und lässt diesen Betrag auf einem Wertkonto gutschreiben. Dieses Wertguth...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Getrennte Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 88 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bestandteile strukturierter Finanzinstrumente sind abgesehen von den in IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 14f., genannten Fällen immer dann als separate VG (z. B. Forderungen, Wertpapiere) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen) zu bilanzieren, wenn sie aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeiner Ausschlusstatbestand

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist ein WP oder vBP von der AP einer KapG ausgeschlossen, wenn er an der zu prüfenden KapG hält. Weiterhin führt eine indirekte Beteiligung an der zu prüfenden KapG über ein verbundenes UN sowie eine Beteiligung des WP an einer Gesellschaft, die an ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Derivative Finanzinstrumente sind Finanzinstrumente, deren Wert von der Entwicklung des Werts der ihnen zugrunde liegenden Basiswerte (Underlyings) abhängt. Es handelt sich dabei insbesondere um Options- und Termingeschäfte. Diese lassen sich in bedingte (Optionen) und unbedingte Geschäfte (Termingeschäfte) unterteilen. Im Unterschied zu origin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kriterium der Kapitalmarktorientierung

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Einordnung als kleine bzw. mittelgroße KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a führt u. a. im Vergleich zu einer großen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zu einem verminderten Publizitätserfordernis und insbesondere bei kleinen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zur Aufhebung der Prüfungspflicht (vgl. §§ 326f.; überdies HdR-E, HGB ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff und Wirkungsweise einer "zugriffsfreien" Auslagerung (Outsourcing)

Rn. 660 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das BilMoG hat den in § 246 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Grundsatz manifestiert, dass VG nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen, beibehalten. Allerdings ist sogleich in Satz 2 des § 246 Abs. 2 eine bemerkenswerte Ausnahme von diesem Grundsatz etabliert worden, wonach für "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbare langfristig fä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 2 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach IDW RS BFA 6 ((2011), Rn. 3) sind Optionen "Vereinbarungen, bei denen einem Vertragspartner (Optionsberechtigter) das Recht eingeräumt wird, zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem anderen Vertragspartner (Optionsverpflichteter, Stillhalter) ein festgelegtes Vertragsverhältnis einzugehen bzw. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unterscheidung in "normale Versorgungszusagen", "zugriffsfrei ausgelagerte Altersversorgungsverpflichtungen" sowie "wertpapiergebundene Versorgungszusagen"

Rn. 671 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. BilMoG erstmalig intensiv mit der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen befasst und dabei spezielle Übergangsvorschriften und Anhangangaben vorgesehen. Zudem hat er Spezialregeln für bestimmte Gestaltungen von Versorgungszusagen geschaffen. Es geht um Versorgungszusagen, bei denen VG "zugriffsfrei" z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht umgesetzte Vorschläge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Rn. 415 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl der RefE als auch RegE des BilMoG sah die allg. (d. h. branchenunabhängige) Einführung einer Zeitwertbewertung für Handelsbestände an Finanzinstrumenten vor (vgl. zum RefE Schmidt, KoR 2008, S. 1ff.; zum RegE Löw/Scharpf/Weigel, WPg 2008, S. 1011ff.; Scharpf/Schaber, DB 2008, S. 2552ff.; BilMoG-HB (2008), Kap. X, S. 185 (212ff.)). Beg...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.2 In Betracht kommender Personenkreis

Die Haftung erstreckt sich nach dem Wortlaut des § 71 AO nicht nur auf den unmittelbaren Täter, sondern auch auf den Teilnehmer der Tat. Dies können Anstifter[1] oder Gehilfen[2] sein, selbst dann, wenn der Haupttäter unbekannt bleibt.[3] Keine Haftung kommt hingegen in Betracht für den Täter einer Begünstigung.[4] Beispiele für mögliche Haftende sind etwa: Buchhalter und Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.1.4 Betreiben, Benutzen und Halten durch mehrere Personen

Rz. 120 Liegen die in Rz. 117, 118 geschilderten Voraussetzungen vor, ermöglicht § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO die gesonderte Feststellung in zwei Fallgruppen. In der ersten Fallgruppe[1] kann die Feststellung erfolgen, wenn die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, genutzt oder gehalten werden. Voraussetzung für diese Feststellung ist...mehr