Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.2 Abgrenzungsfälle: Beispiele – wann bei Anteilen notwendiges Betriebsvermögen anerkannt wurde und wann nicht

Abgrenzungsfälle bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen: Der Anteil eines Steuerberaters an einer GmbH, die dem Betrieb einer Steuerberatungspraxis wesensfremd ist, gehört nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, auch wenn der Anteil in der Absicht erworben wurde, das steuerliche Mandat der GmbH zu erlangen oder wenn die anderen Gesellschafter der GmbH Mandanten d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.2 Nach außen erkennbarer Handlungswille

Dieser unternehmerische Handlungswille muss für einen Dritten nach außen erkennbar und nachprüfbar sein, damit die zutreffende Besteuerung gewährleistet ist.[1] Das ist z. B. möglich durch ein tatsächliches Geschehen oder ein schlüssiges Verhalten des Unternehmers, z. B. durch Bebauung, Buchung, Erklärung und Nutzung. In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des BF...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.2 Anteile an Investmentfonds, die als Finanzanlage im Anlagevermögen gehalten werden

Die zur Bewertung von börsennotierten, börsengehandelten und aktienindexbasierten Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens aufgestellten Grundsätze sind entsprechend auf im Anlagevermögen gehaltene Investmentanteile an Publikums- und Spezial-Investmentfonds anzuwenden, wenn der Investmentfonds überwiegend in börsennotierten Aktien als Vermögensgegenstände investiert ist....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unternehmer kauft Aktien

Unternehmer Huber hat 80 Aktien einer börsennotierten Aktiengesellschaft zum Preis von 100 EUR pro Stück erworben. Die Aktien sind als langfristige Kapitalanlage dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.3 Einlagen und Entnahmen: Was beachtet werden muss

Bei Einlagen und Entnahmen sind daher eindeutige, unbedingte und endgültige Handlungen erforderlich. Das gilt auch für die Einlage von notwendigem Betriebsvermögen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Anders als beim Ausscheiden aufgrund eines Rechtsvorganges ist es nicht erforderlich, dass das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheidet oder dass der Betri...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3 Zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Beteiligungen

Zum notwendigen Betriebsvermögen[1] gehören Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden. Das gilt auch für GmbH-Beteiligungen. Eine Beteiligung gehört somit zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt ist, dazu bestimmt ist, die betri...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.4 Steuerrechtliche Sonderregelungen

Steuerrechtliche Sonderregelungen stehen dem Wertaufholungsgebot nicht entgegen. So dienen die Regelungen der § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG der Umsetzung des Teileinkünfteverfahrens. Die Teilwertabschreibung als solche und damit das Wertaufholungsgebot bleiben hiervon unberührt.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.3 Wertaufholungsgebot nach vorangegangener Teilwertabschreibung

Aufgrund des Wertaufholungsgebots ergibt sich der Wertansatz eines Wirtschaftsguts für jeden Bilanzstichtag aus dem Vergleich der um die zulässigen Abzüge geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle tretenden Werts als der Bewertungsobergrenze und dem niedrigeren Teilwert als der Bewertungsuntergrenze. Hat sich der Wert des Wirtschaftsguts nach ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.4.1 Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne

Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig; bei Stillhaltergeschäften und Lebensversicherungserträgen gelten Besonderheiten.[1] Der Veräußerungsgewinn wird für Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG ab 2009 nach den Sonderregelungen des § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Es gilt:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.2 Veräußerungserträge

Ab 2009 unterliegt der Verkauf aller Kapitalforderungen der Einkommensteuer[1], wobei für die meisten der bis zum 31.12.2008 erworbenen Kapitalanlagen ein Bestandsschutz gilt. Werden "Bestandsschutzpapiere" veräußert, ist dies nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 EStG steuerfrei. Ab 2009 sind insbesondere folgende Geschäfte steuerpflichtig: Verkauf von Aktien und anderen Antei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalvermögen / 3.5 Kapitalmaßnahmen

Ab 2009 ergibt sich für bestimmte Kapitalmaßnahmen eine Steuerneutralität: [1] Qualifizierter Anteilstausch von Gesellschaftsanteilen (Sätze 1 und 2), soweit § 17 EStG keine Anwendung findet. Beispiele: Verschmelzungen, Aufspaltungen – eine erhaltene Barzuzahlung gilt als steuerpflichtige Dividende; steuerneutraler Tausch von Kapitalforderungen, wenn zum Fälligkeitszeitpunkt an...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.4 Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen

Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen gehören gem. 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG dann zum schädlichen Verwaltungsvermögen, wenn sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs, eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes zuzurechnen sind.[1] Wertpapiere und vergleichbare Forderungen können sein: Pfandbriefe, Schuldbuchforderungen, Geldmarktfonds und Festgel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilwertabschreibung / 7 Festverzinsliche Wertpapiere

Auf festverzinsliche Wertpapiere im Anlage- und Umlaufvermögen, die eine Forderung in Höhe des Nennwerts/Nominalbetrags (Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) verbriefen, ist eine Teilwertabschreibung auf den Kurswert unter diesen Nennwert in der Steuerbilanz nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 2 EStG regelmäßig nicht zulässig, weil es bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 5 Weitergabe von begünstigtem Vermögen

Wie bisher schon gibt es auch die Regelung zur Weitergabe von begünstigtem Vermögen zu beachten. Diese hat sich inhaltlich nicht verändert und ist nun in § 13a Abs. 5 ErbStG enthalten. Nach dieser Regelung kann ein Erwerber den Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG und den Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG nicht in Anspruch nehmen, soweit er begünstigtes Vermögen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.3.4 Weitere Voraussetzungen

a) Höhe des Verwaltungsvermögens Voraussetzung für die Gewährung der 100 %igen Steuerbefreiung ist aber, dass das begünstigungsfähige Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG nicht zu mehr als 20 % aus Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 3 und 4 ErbStG besteht. Dabei bestimmt sich nach § 13a Abs. 10 Satz 3 ErbStG der Anteil des Verwaltungsvermögens am gemeinen Wert des Betriebs nach ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Teilwertabschreibung / 9.2 Wertaufholung bis maximal zur Bewertungsobergrenze

Sowohl für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als auch des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und Umlaufvermögens ist, sofern sie bereits am Schluss des letzten Wirtschaftsjahrs zum Betriebsvermögen gehört haben, eine Zuschreibung auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. auf an deren Stelle tretenden Wert vorzunehmen, wenn der Steu...mehr

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Teilwertabschreibung / 6 Börsennotierte Aktien des Anlage- und Umlaufvermögens

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG ist bei an der Börse gehandelten Aktien typisierend bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist und die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % der Notierung bei Erwerb überschreitet.[1] Hinweis Börsenkurs in auslä...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 47 bis 51)

In den Zeilen 47 bis 51 sind Wertpapiere und andere Anteile anzugeben. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kurswert). Liegt a...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 6. Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11 der Anlage KAP)

Bei Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage werden die Kapitalerträge zur Zeile 7 der Anlage KAP und zusätzlich zur Zeile 11 der Anlage KAP ("Davon-Ausweis") ausgewiesen. Der Betrag der Ersatzbemessungsgrundlage i.S.d. § 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG und § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG wird als Bruttobetrag angegeben. Der Ausweis zur Zeile 11 erfolgt vor Berücksichtigung v...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 1. Steuerabzugsverfahren und Aussteller von Steuerbescheinigungen

Auf Grundlage der Regelungen in den §§ 43 ff. EStG sind der Schuldner der Kapitalerträge, die für den Verkäufer der Wertpapiere den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder die die Kapitalerträge auszahlende Stelle zur Vornahme des Steuerabzugs für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge verpflichtet. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Entstehung der Steuer. Die Kapitalertragsteue...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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Die Steuerbescheinigung als... / 4. Ausnahmen zum Ausweis von Kapitalerträgen zur Zeile 7 der Anlage KAP

Die Angaben zur Zeile 7 der Anlage KAP umfassen im Zweifelsfall nicht sämtliche Kapitalerträge, die über den Aussteller der Steuerbescheinigung erzielt wurden. Insbesondere werden die folgenden Fallkonstellationen nicht in der "Höhe der Kapitalerträge" ausgewiesen: Steuerfreie Kapitalrückzahlungen durch Investmentfonds gem. § 17 InvStG: Im Betrag zur Zeile 7 der Anlage KAP we...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.4 Ausschlagung gegen Abfindung

Schlägt der Erbe die Erbschaft aus und erhält er dafür eine Abfindung, dann tritt diese an die Stelle der Erbschaft. Steuertatbestand ist in diesem Fall § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG. Die Abfindung gilt als vom Erblasser zugewendet. Handelt es sich dabei um ein Grundstück, kommt ggf. der niedrigere Grundstückswert zur Anwendung.[1] Auch dürfte – sofern die entsprechenden Voraussetz...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 53 bis 57)

In den Zeilen 54 bis 56 sind andere Anteile, Wertpapiere und dergleichen anzugeben. Im Einzelnen gilt hier Folgendes: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kursw...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 8.1 Bewertung von ausländischem Grundbesitz

Die Bewertung von ausländischem Grundbesitz richtet sich nach § 12 Abs. 7 ErbStG i. V. m. § 31 BewG. Ausländisches Grundvermögen ist demzufolge mit dem gemeinen Wert [1] anzusetzen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, können die Bewertungsmethoden des § 182 BewG herangezogen werden.[2] Aufgrund des Verweises in § 12 Abs. 7 ErbStG auf § 31 BewG ist Folgendes zu beachten: Bestandteil...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 4.3 Was gehört zum Inlandsvermögen?

Was als Inlandsvermögen anzusehen ist, enthält § 121 BewG. Die Aufzählung des Inlandsvermögens ist abschließend. In § 121 BewG nicht genanntes Vermögen ist damit in Deutschland nicht beschränkt erbschaftsteuerpflichtig.[1] Dabei gehören zum Inlandsvermögen bei beschränkter Steuerpflicht nur solche Wirtschaftsgüter, die auch bei unbeschränkter Steuerpflicht einem Erwerb zuzure...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Durch das JStG 2020[1] ist der Abzug von Schulden und Lasten, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen, beschränkt worden, um aus der Sicht des Gesetzgebers unangemessene steuerliche Vorteile auszuschließen. Gem. § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG a. F. (bzw. § 10 Abs. 6a Satz 3 i. d. F. des JStG 2024) sind künftig nicht unmittelbar zureche...mehr

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ZErb 02/2025, Wirksamkeit v... / b. Schenkungsversprechen auf den Todesfall vs. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Eine Schenkung auf den Todesfall kann auch als echter Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) gestaltet werden: In diesem Fall vereinbart der Versprechensempfänger (= Schenker) mit seinem Vertragspartner (= Versprechender), dass im Fall seines (= des Versprechensempfängers/Schenkers) Todes der Dritte (= Beschenkte/Begünstigte) unmittelbar vom Versprechenden eine bestimmt...mehr

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FoVo 02/2025, Gewusst wie: ... / VII. Das selbst erstellte Benachrichtigungsschreiben

Was der GV kann, kann auch der Gläubiger Kostengünstiger ist es – wie gezeigt –, wenn der Gläubiger die Benachrichtigung an den Drittschuldner selbst fertigt und den Gerichtsvollzieher ausschließlich mit der Zustellung beauftragt. Zwar muss der Gerichtsvollzieher die Vorpfändung veranlassen, kann sich bei der Zustellung aber auch der Post bedienen. Da es sich um einen reinen ...mehr

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Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

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Inventur / 1 Allgemeines

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 240 HGB dazu verpflichtet, bei der Geschäftseröffnung und auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden, d. h. ein Inventar, aufzustellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nach § 241a HGB nur Kaufleute, die an den Abschlussstich...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Anlagevermögen-Check

Abnutzbares Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, Computer, usw., verliert durch die tägliche Nutzung und aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Lauf der Zeit an Wert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, z. B. Maschinen oder Pkws, dürfen nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben Gewinn mindernd berücksichtigt werden, sondern müssen über ...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.1 Bankrotthandlungen

Rz. 25 Das Insolvenzstrafrecht umschreibt in den §§ 283 ff. StGB einzelne Bankrotthandlungen. Dazu gehören nach § 283 Abs. 1 StGB beispielhaft: Beiseiteschaffen, Verheimlichen und Beschädigen von Vermögensbestandteilen Eingehen von Risikogeschäften und Verbrauch übermäßiger Beträge Schleuderverkauf kreditierter Waren und Wertpapiere Vortäuschung fremder Rechte Unterlassene und ma...mehr

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Inventur / 5.4 Verbrauchs- und Veräußerungsfolgeverfahren

Bei diesen Verfahren wird für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellt, dass die zuerst oder zuletzt beschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst oder zuletzt verbraucht oder veräußert worden sind. Nach § 256 Satz 1 HGB sind handelsrechtlich folgende Verfahren zulässig, sofern sie mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich be...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 2.5 Besonderheiten

Die Befreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellt einen Freibetrag dar und keine Freigrenze. Besteuert wird also nur der Erwerb, der den steuerfrei bleibenden Betrag übersteigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Anwendung der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vater V wendet seiner Tochter T am 1.2.2023 Hausrat (Möbel) mit einem Wert i. H. v. 60.000 EUR zu.mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.1 Umsatzkosten

Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hängt entscheidend von den angegebenen Hauptgeschäftstätigkeiten ab, die sich in den Umsatzerlösen niederschlagen. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die Investition in bestimmte Vermögenswerte, die eigenständig und weitestgehend unabhängig von den anderen Ressourcen der beric...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Ergänzende Prinzipien der GuV nach IFRS

Rz. 29 Entsprechend wie in der HGB-Rechnungslegung gelten für die IFRS-GuV-Rechnung die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung von Abschlüssen, die im Wesentlichen im Conceptual Framework niedergelegt sind. Im Gegensatz zur HGB-Rechnungslegung enthalten die IFRS keine spezifischen Gliederungsvorschriften für Unternehmen, die in einer bestimmten Rechtsform geführt werden o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.5 Zinsen bei Tafelgeschäften, Nr. 5 Buchst. d

Rz. 341 Durch den Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. cc) EStG, der durch G. v. 9.11.1992[1] eingefügt wurde, sind bestimmte Kapitalerträge der beschr. Steuerpflicht unterworfen worden, die im Zusammenhang mit Tafelgeschäften stehen. Durch G. v. 14.8.2007[2] wurde die Vorschrift in Buchst. d verselbstständigt und dabei an die Reform der Besteuerung der K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.3 Erträge aus Investmentanteilen, Nr. 5 Buchst. b (ab 1.1.2004 – 31.12.2017)

Rz. 321 Durch G. v. 15.12.2003[1] ist die beschr. Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen für Zuflüsse ab 1.1.2004 im Zusammenhang mit dem neuen Investmentsteuergesetz in § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EStG geregelt worden. Die Regelung gilt für Erträge aus inländischen und aus ausl. Investmentfonds, da § 1 InvStG insoweit keinen Unterschied macht. Die Vorschrift ist ...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.1 Voraussetzung der Steuerpflicht (Inlandsbezug)

Rz. 289 § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist der umfangreichste der Einzeltatbestände der Nr. 5. Von der beschr. Steuerpflicht werden, bei Ansässigkeit des Schuldners im Inland, folgende Sachverhalte erfasst: Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Rz. 294); Bezüge aus Kapitalherabsetzung und Auflösung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Rz. 301); Einnahmen aus stiller Gesellschaft und par...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 12 § 49 EStG war mit einem dem jetzigen Abs. 1 entsprechenden Inhalt im EStG v. 10.8.1949[1] enthalten, wobei die Gliederung in Nr. 1–8 den jetzigen Nr. 1–8 entsprachen. Der Aufbau des Abs. 1 hat sich daher seit 1949 nicht grundsätzlich geändert. Rz. 13 Durch G. v. 5.10.1956[2] wurde ein Abs. 2 angefügt, der eine Steuerfreiheit für Einkünfte aus Schiffen und Luftfahrzeuge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.7 Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen

Rz. 319 Der Tatbestand des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG ist, über die Fälle des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 6 EStG, auf Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ausgedehnt worden. Gewinnobligationen sind immer, Wandelanleihen sind bis zur Umwandlung in Gesellschaftsrechte Gläubigerrechte, keine Mitgliedschaftsrechte; sie fallen daher ni...mehr