Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf gestiegene Aktienwerte bei vorhergehender Minderung des Aktienkurses

Rechtsfrage: Findet § 8b Abs. 2 KStG auf gestiegene Aktienwerte Anwendung, wenn die vorhergehende Minderung des Aktienkurses zu einer Zeit erfolgt war, als sich die gegenständlichen Aktien wegen einer "Wertpapier-Leihe" nicht im Betriebsvermögen (BV) des Steuerpflichtigen befanden? Das FG urteilte: Im Rahmen einer Wertpapier-Leihe begründete Sachdarlehen und die Kursentwicklu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 6. Freier Verkauf von Wertpapieren nach § 821 ZPO

Rz. 467 Hat der Gerichtsvollzieher Wertpapiere gepfändet, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt, ist für die Verwertung danach zu entscheiden, ob das Wertpapier einen Börsen- oder Marktpreis hat oder nicht. Rz. 468 Hinweis Andere Wertpapiere werden im Wege der Forderungspfändung gepfändet und nach § 835 ZPO verwertet (siehe § 8 – Wertpapiere). Das heißt...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 41 Wertpapiere in Wertpapierdepots

A. Einleitung Rz. 1095 Bei den Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland bestehen schätzungsweise 24.000.000 Wertpapierdepots (2014), nachdem die Zahl 2003 nach Mitteilung der deutschen Bundesbank noch bei 34.000.000 und zwölf Jahre zuvor (1991) bei etwa 10.331.000 gelegen hat. Fast 98 % der Wertpapierdepots sind Privatpersonen zuzuor...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung bei der Sammelverwahrung

Rz. 1109 Bei der Sammelverwahrung wird der Schuldner nach § 6 Abs. 1 DepotG mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Wertpapiere beim verwahrenden Kreditinstitut Miteigentümer nach Bruchteilen an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Insoweit geht der Anspruch an dem konkret hingegebenen Wertpapier mit der Vermischung im Depot unter. Rz. 1110 D...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Pfändung bei der Sonderverwahrung

Rz. 1101 Bei der Sonderverwahrung bleibt der Schuldner als Hinterleger Eigentümer der Wertpapiere, die er aufgrund dieses Rechts zurückfordern kann. Diesen Herausgabeanspruch kann der Gläubiger nach §§ 829, 846 ZPO pfänden. Dies hat der BGH – wenn auch in anderem Zusammenhang mit seiner Entscheidung vom 16.7.2004 noch einmal bestätigt.[848] Rz. 1102 Für die bestimmte Bezeichn...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden

Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier werden grundsätzlich zwei Arten der Verwahrung unterschi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Kosten und Gebühren

Rz. 1119 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe des Wertpapiers nach §...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1095 Bei den Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland bestehen schätzungsweise 24.000.000 Wertpapierdepots (2014), nachdem die Zahl 2003 nach Mitteilung der deutschen Bundesbank noch bei 34.000.000 und zwölf Jahre zuvor (1991) bei etwa 10.331.000 gelegen hat. Fast 98 % der Wertpapierdepots sind Privatpersonen zuzuordnen. Trotz gr...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kapitalerträge

Rn. 43a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Für KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG ist ab dem Jahresanfang 2010 nicht mehr die Erstattung durch das BZSt aufgrund Sammelantrags des verwahrenden oder verwaltenden Kreditinstituts vorgesehen. Vielmehr kann das Institut selbst die Steuer erstatten und die Erstattungssumme mit der von ihm an das Betriebsstätten-FA auf andere KapErt...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Vollstreckungsauftrag bei einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

Rz. 114 Ist der titulierte Anspruch nur Zug um Zug mit der Erbringung einer Gegenleistung zu bewirken, so darf die Zwangsvollstreckung nach § 756 ZPO nur beginnen,[83] wennmehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 8. Pfändung und deren Wirkung

Rz. 254 Die Pfändung erfolgt nach § 808 Abs. 1 ZPO, indem der Gerichtsvollzieher die zu pfändende körperliche Sache in Besitz nimmt, wenn nicht der Gläubiger eine Belassenserklärung[189] abgibt. Rz. 255 Die Inbesitznahme erfolgt dabei grundsätzlich in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände, insbesondere auch Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere mitn...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Pfändung von Orderpapieren, § 831 ZPO

Rz. 216 Indossable Papiere (zur Pfändung von Wertpapieren in Wertpapierdepots vgl. § 8 – Wertpapiere) werden nach § 831 ZPO dadurch gepfändet, dass der Gerichtsvollzieher diese in Besitz nimmt. Indossable Papiere sind solche, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt. Rz. 217 Als Papiere im Sinne von § 831 ZPO kommen demnach in Betracht:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / C. Muster

I. Muster: Pfändungsbeschluss bei Sonderverwahrung Rz. 1123 Muster 8.163: Pfändungsbeschluss bei Sonderverwahrung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich un...mehr

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Bosnien und Herzegowina / II. Steuerpflichtige Personen, Steuergegenstand

Rz. 141 Dabei sieht das Gesetz über Steuern der Bürger (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) natürliche sowie juristische Personen als steuerpflichtige Personen vor, Art. 85 Abs. 1 Gesetz über Steuer der Bürger. Einige kantonale Gesetze bestimmen nur die natürliche Person, die geerbt hat, als steuerpflichtig, Art. 18 SteuerG KS, Art. 10 Abs. 1 SteuerG TK, Art. 10 Abs. 1 Steue...mehr

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung und rechtliche Grundlagen

Rz. 470 Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist das einheitlich geregelte Darlehensrecht, bisher geregelt in den §§ 607 ff. BGB, in den Gelddarlehensvertrag (§§ 488–498 BGB) und den Sachdarlehensvertrag (§§ 607–609 BGB) getrennt worden. Beide Verträge sind nunmehr als Konsensualverträge ausgestaltet, weshalb der Theorienstreit (Real-/Konsensualvertrag) keine Rolle me...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 5. Teilsteuererklärung

Rz. 308 Nach Art. 35 spanErbStG kann auf Antrag eine Teilsteuererklärung abgegeben werden. So kann der Erbe bereits vor endgültiger Veranlagung in den Genuss von Vermögensvorteilen aus der Erbschaft bzw. der Lebensversicherung gelangen. Möglich ist dies nur zum Zweck des Empfangs von Leistungen aus Lebensversicherungen, des Einzugs von Forderungen von Gegenständen, fälliger ...mehr

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Italien / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[473] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Kapitalforderungen

Rz. 27 [Autor/Stand] Der Begriff: "Kapitalforderungen" ist weder im bürgerlichen Recht noch im Steuerrecht gesetzlich definiert. Unter "Kapitalforderungen" i.S. des § 12 BewG sind solche Forderungen zu verstehen, die auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind. Rz. 28 [Autor/Stand] Zu den Kapitalforderungen gehören die folgenden Gegenstände: Darlehensforderungen, Spar- und Bankguth...mehr

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Belgien / b) Objekt der Erbschaftsteuer

Rz. 169 Objekt der Erbschaftsteuer ist das Weltvermögen des Erblassers, der an seinem Todestage Einwohner Belgiens war. Alles, was aus dem Nachlass von Todes wegen erworben wird, unterliegt der Erbschaftsteuer, d.h. insbesondere: Rz. 170 (1) Immobilien, die grundsätzlich mit dem objektiven Verkaufswert (valeur vénale) am Todestag zu bewerten sind. Bei ausländischem Immobilien...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 3. Nachweis der Sicherheitsleistung, § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 370 Ist ein Urteil als Vollstreckungstitel nicht rechtskräftig, so kann die Zwangsvollstreckung regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung beginnen. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird von dem Prozessgericht nach § 709 ZPO im Titel bestimmt. Der Schuldner soll so vor ungerechtfertigten Vollstreckungsmaßnahmen geschützt und hinsichtlich seines Schadensersatzanspruchs aus ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

I. Sonder- und Sammelverwahrung sind zu unterscheiden Rz. 1096 Wertpapiere werden regelmäßig nicht zu Hause verwahrt, sondern bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut zur Verwahrung in ein Wertpapierdepot gegeben. Rz. 1097 Die dabei zu beachtenden Regelungen finden sich im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG). Hier wer...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Muster: Pfändungsbeschluss bei Sonderverwahrung

Rz. 1123 Muster 8.163: Pfändungsbeschluss bei Sonderverwahrung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der Anlage beigefügten V...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Einleitung der Verwertung und die Verwertungsarten

Rz. 432 Der Gerichtsvollzieher führt die Verwertung des gepfändeten Gegenstands nach § 91 Abs. 2 GVGA ohne einen besonderen Auftrag des Gläubigers selbstständig durch. Rz. 433 Dabei kommen unterschiedliche Verwertungsarten je nach der Art der gepfändeten Sache in Betracht:mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / b) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 7 Der Vollstreckungsgegenstand kann eine Einzelsache sein, aber auch aus einer Mehrheit von Einzelsachen oder individuell bestimmten Sachgesamtheiten, wie z.B. einem Warenlager oder einer Bibliothek, bestehen. Rz. 8 Auch bei der Verpflichtung zur Herausgabe aus einer bestimmten Gesamtheit (Vorratsschuld) oder bei einer beschränkten Gattungsschuld richtet sich die Vollstre...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Geldforderungen sind schuldrechtliche Ansprüche des Schuldners als Gläubiger gegen einen Dritten, die von Anfang an oder nach späterem Übergang auf Zahlung von Geld gerichtet sind.[2] Sie können aus unterschiedlichen Rechtsverhältnissen stammen und auf Zahlung in in- oder ausländischer Währung gerichtet sein.[3] Abzugrenzen sind die Geldforderungen von den Geldstückschu...mehr

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Österreich / c) Sicherung des Verlassenschaftsvermögens

Rz. 130 Das Verlassenschaftsvermögen verbleibt i.d.R. in Verwahrung der Angehörigen, die sich jeder eigenmächtigen Verfügung über die Verlassenschaft zu enthalten haben. Die Sicherung des Verlassenschaftsvermögens stellt einen Schutz gegen eigenmächtige Verfügung über Verlassenschaftsgegenstände dar (§ 147 AußStrG). In der Praxis werden Sicherungsmaßnahmen äußerst selten und...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Begriff der körperlichen Sache

Rz. 30 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher Natur (§§ 985, 1006 BGB) sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz- und Eigentumsüber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kapitalerträge

Rn. 33 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Vorschrift des § 44b Abs 5 EStG erfasst grundsätzlich alle KapErtr iSd § 43 Abs 1 EStG (so Mann in Kirchhof/Kulosa/Ratschow, § 44b Rz 15: Jachmann-Michel in Brandis/Heuermann, § 44b EStG Rz 33 (02/2023); uneingeschränkt auch Levedag in Schmidt, § 44b EStG Rz 4 (23. Aufl 2024)). Für Zuflüsse nach dem 31.12.2009 werden KapErtr iSd § 43 Abs...mehr

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Türkei / IV. Bemessungsgrundlage

Rz. 121 Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb, der gem. § 10 VVK i.V.m. dem türkischen Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, VUK)[194] ermittelt wird. Von dem so ermittelten steuerpflichtigen Brutto-Erwerb werden die Nachlassverbindlichkeiten in Abzug gebracht. Dieser Nettowert des Nachlasses wird dann besteuert. Bei der Wertermittl...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Hinzurechnungstatbestände

Rz. 278 Der spanische Gesetzgeber hat in Art. 11 spanErbStG im Rahmen widerlegbarer Vermutungen Vermögensgegenstände der Erbmasse im Wege der Fiktion zugerechnet (bienes adicionales), die während eines Zeitraums vor dem Ableben des Erblassers sein Eigentum bildeten, zum Zeitpunkt seines Todes aber nicht mehr zu seinem Vermögen gehörten. Es handelt sich um hinzuzurechnende Ve...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / aa) Sicherheitsleistung

Rz. 143 Die Sicherheitsleistung hat die Funktion die Vollstreckung zu ermöglichen, wenn ein Urteil gegen Sicherheitsleistung für vollstreckbar erklärt wurde oder sie zu blockieren, wenn der Schuldner die Vollstreckung abwenden darf, indem er Sicherheit leistet, §§ 709, 707, 708, 719, 732 Abs. 2, 766 Abs. 1 S. 2, 769, 771 Abs. 3, 921 Abs. 2, 924 Abs. 3, 927 Abs. 1 ZPO. Diese ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Muster: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Sammelverwahrung

Rz. 1124 Muster 8.164: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei Sammelverwahrung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger _________________________ vertrete. Im Namen und in Vollmacht desselben beantrage ich unter Bezugnahme auf die in der An...mehr

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Ungarn / a) Sachbezogene Gründe

Rz. 231 Ein Nachlassverzeichnis[208] ist stets aufzunehmen (d.h. das Nachlassverfahren ist von Amts wegen einzuleiten), wennmehr

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Weißrussland (Republik Bela... / IV. Nachlassschutz und Nachlassverwaltung

Rz. 37 Das ZGB RB sieht diverse Möglichkeiten zum Schutz und zur (treuhänderischen) Verwaltung des Nachlasses in den Art. 1066–1068 ZGB vor. Rz. 38 Demnach leitet der am Ort des Erbfalles zuständige Notar auf Antrag eines oder mehrerer Erben, des Testamentsvollstreckers, eines örtlichen Staatsverwaltungsorgans oder anderer im Interesse der Nachlasserhaltung agierenden Persone...mehr

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Deutschland / a) Grundlagen

Rz. 153 Da der Nachlass mit dem Tod des Erblassers ohne weiteres auf den Erben übergeht (§ 1922 BGB), gibt es keinen erbenlosen Nachlass. Dies bedeutet nicht, dass es nicht Fälle gibt, in denen der Nachlass ohne tatsächliche Verwaltung ist, sei es, weil die Rechtslage unklar ist oder weil der Erbe die Erbschaft noch nicht angenommen hat oder weil der Erbe schlicht unbekannt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[88] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

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Portugal / c) Teilungsverfahren

Rz. 206 Ist das Inventarverfahren einvernehmlich oder auch streitig zum Abschluss gelangt, folgt die Erbteilung (partilha, Art. 57). Es besteht Anwaltspflicht, soweit rechtliche Fragen aufgeworfen oder diskutiert werden. Rz. 207 Im eigentlichen (Erb-)Teilungsverfahren, also nach Abschluss des Inventarisierungsverfahrens, wird zunächst den Vertretern (Anwaltspflicht) der Berec...mehr

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Dänemark / III. Wertzuwachssteuern

Rz. 178 Aus dem Nachlass ist grundsätzlich für die gesamten Einnahmen des Verstorbenen und des Nachlasses Nachlasssteuer zu entrichten. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählt alles, was der Verstorbene selber empfangen hat, darunter auch Zinseinnahmen sowie Gewinne aus Wertpapieren und Immobilien. Allerdings werden beispielsweise nach § 27 Abs. 2 des Nachlasssteuergesetzes ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Andere Sicherheitsmittel

Rz. 346 Obwohl der Gesetzestext eindeutig nur von den dargestellten Sicherheiten ausgeht, ist darüber hinaus auch jedes andere Mittel dazu geeignet, allerdings nur mit ausdrücklicher Zustimmung desjenigen, der die Sicherheit verlangt, andernfalls ist die Sicherheitsleistung auf sonstige Weise unzulässig.[363] Dies muss im Versteigerungsprotokoll festgehalten werden. In Betra...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Körperliche Sachen und Ansprüche

Rz. 660 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 Abs. 2 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher (§§ 985, 1006 BGB) Natur sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz und Eigent...mehr