Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Härteausgleich (Abs. 3)

Rz. 18 [Autor/Stand] Um zu verhindern, dass bei einem geringfügigen Überschreiten einer der sieben Progressionsstufen der Erwerber ebenso hoch besteuert wird wie ein Erwerber an der oberen Grenze der Progressionsstufe, begrenzt § 19 Abs. 3 ErbStG die Belastung, die auf den Mehrerwerb durch Überschreiten der letzten Stufe entfällt. Rz. 19 [Autor/Stand] Der Härteausgleich ist f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 1. Anwendungsbereich, Abgrenzungen (Konkurrenzen)

Rz. 107 [Autor/Stand] Überblick und Bedeutung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG beschränkt grundsätzlich auch die Kapitalverkehrsfreiheit (s. zum Anwendungsbereich Rz. 108 ff.; zur Abgrenzung gegenüber anderen Grundfreiheiten Rz. 109 ff.; zur Beschränkung und Rechtfertigung Rz. 116 f.). Das ist von besonderer Bedeutung, sofern der von § 50d Abs. 3 EStG versagte Entlastungs...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 2. Zurückhaltung der Banken und Sparkassen

Rz. 5 Obwohl Banken grundsätzlich einen leichteren Zugang zu potenziellen Abnehmern der Dienstleistung haben als Rechts- und Steuerberater, kann von der befürchteten Dominanz der Kreditinstitute auf dem Testamentsvollstreckungsmarkt auch Jahre nach der BGH-Entscheidung keine Rede sein.[4] Dies dürfte mehrere Gründe haben. Rz. 6 An erster Stelle steht eine strategische Überleg...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Vermögensverwaltungsmandat als Alternative zur Testamentsvollstreckung?

Rz. 3 Insbesondere für Kunden mit erheblichem Wertpapiervermögen kann sich die Auswahl einer Bank als Testamentsvollstreckerin anbieten. Größere Depotvolumina bergen im Erbfall das Risiko erheblicher Wertverluste, wenn Allokationsentscheidungen und damit die notwendigen Anpassungen an veränderte Marktbedingungen über längere Zeit unterbleiben. Je offensiver das Portfolio inv...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / II. Abzug von Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG bei Vertragsabschluss nach dem 31.12.2007: Die Rechtslage im Überblick

Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung zur vorweggenommenen Erbfolge; sie können auch auf Verfügungen von Todes wegen beruhen. Sie sind weder Veräußerungsentgelt noch Anschaffungskosten. Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können sein: Unterhaltsleistungen, wiederkehrende Leistunge...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.2 Wertpapiere und andere Anteile (Zeilen 47 bis 51)

In den Zeilen 47 bis 51 sind Wertpapiere und andere Anteile anzugeben. Dabei ist Folgendes zu beachten: Anteile an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen (Kurswert). Liegt a...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße, kleine und kleinst Unternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgenden Abschlussst...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.8 Übernahmebericht (§ 289a HGB)

Rz. 49 Durch das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 8.7.2006 wurden der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht um einen weiteren Bestandteil ergänzt. Der zunächst in § 289 Abs. 4 HGB kodifizierte Bestandteil kann als Übernahmebericht bezeichnet werden. Zweck der zusätzlichen Informationen dieses Berichtselements ist es, dem potenziellen Unternehmenserwerber eine Eins...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.3 Synoptische Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen

Rz. 17 Eine (nicht abschließende) Übersicht über die verschiedenen rechtlichen Kodifizierungen bezüglich Aufstellung, Inhalt, Offenlegung und Prüfung des Lageberichts soll Tabelle 3 geben:mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.9 Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses (§ 289 Abs. 4 HGB)

Rz. 52 Durch das am 25.5.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde für Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB die Pflicht eingeführt, im Lagebericht auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess einzugehen. Die verpflichteten Kapitalgesellschaften nach § 264d HGB...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.10 Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Rz. 56 Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde ebenfalls durch das BilMoG im Jahre 2009 in das HGB eingefügt.[1] Entsprechend des damaligen § 289a HGB, heute § 289f HGB, sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung als einen gesonderten Abschnitt in den Lagebericht aufzunehmen. Alternativ kann diese auch auf d...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

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§ 21 Vereinbarungen zwische... / II. Wirksamkeitsprüfung

Rz. 64 Dem Versorgungsausgleich ist die zweithöchste Rangstelle innerhalb des Kernbereichs des Scheidungsfolgenrechts eingeräumt.[104] Eine evident einseitige, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse und die Berücksichtigung der Belange der Ehegatten nicht gerechtfertigte Lastenverteilung ist nicht hinzunehmen.[105] Wesentliche Bedeutung kommt der F...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 4. Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Die letzte Position des sonstigen Verwaltungsvermögens stellen gem. § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG die Wertpapiere und vergleichbare Forderungen dar. Definitorisch sind hiermit ausschließlich auf dem Kapitalmarkt gehandelte Wertpapiere erfasst. Unter vergleichbaren Forderungen sind solche zu verstehen, über die keine Urkunden ausgegeben werden, die aber nach § 2 Abs. 1 WpHG als W...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.2.2 Bestandteile des Vermögens

Rz. 19 Anzugeben sind in der Vermögensauskunft zunächst Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte, die der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen.[1] Rz. 20 Bewegliche Sachen sind körperliche Gegenstände i. S. v. § 90 BGB.[2] Der Vollstreckungsschuldner muss Eigentümer der Sachen sein. Anzugeben sind also auch Sachen, die dem Vollstreckungsschuldner zur Sich...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / I. Allgemein

Rz. 16 Das Verlangen nach Sicherheitsleistung muss sofort nach Abgabe des Gebots erfolgen, § 67 Abs. 1 ZVG. Das Gericht hat über die Sicherheitsleistung sofort zu entscheiden, § 70 Abs. 1 ZVG. Die Sicherheit ist dann durch den Bieter sofort zu leisten, § 70 Abs. 2 ZVG. Rz. 17 Kann die Sicherheit nicht erbracht werden und weist das Gericht das Gebot zurück, kann der Bieter diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Genussscheine (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst f 5. VermBG )

Rn. 77 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein Genussschein ist ein Wertpapier, wenn er ein Genussrecht verbrieft, wobei der Genussschein auf Inhaber, Namen oder an Order lauten kann. Genussrechte, die keine Wertpapiere sind, können nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst l 5. VermBG erworben werden, Treiber in Brandis/Heuermann 5. VermBG § 2 Rz 70 (159. EL Oktober 2021). Genussrechte werden zwar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds

Rn. 166 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der gewinnmindernde Ausweis der Rücklage in der StB setzt gemäß § 3 Abs 2 FAG voraus, dass in mindestens gleicher Höhe ein betrieblicher Ausgleichsfonds gebildet wird. Die im Ausgleichsfonds angelegten Gelder gehören zum notwendigen BV des Forstbetriebs; sie müssen nach Auffassung der FinVerw (OFD Münster v 21.09.1988, DB 1988, 2177 und OFD...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aktien (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a 5. VermBG)

Rn. 69 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der ArbN kann vom inländischen oder ausländischen ArbG ausgegebene Aktien erwerben. Eine Begrenzung hinsichtlich der Aktienausgestaltung (Nennbetrags- oder Stückaktien, Namens- oder Inhaberaktien; Stamm- oder Vorzugsaktien) besteht nicht, Treiber in Brandis/Heuermann, 5. VermBG § 2 Rz 37. Aktienoptionen sind nicht begünstigt, wobei nach Ausü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verwendung der freien Rücklage

Tz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften werden die in die freie Rücklage eingestellten Beträge zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit ertragbringend anlegen. So können z. B. festverzinsliche Wertpapiere, Grundbesitz, Aktien oder GmbH-Anteile erworben oder festverzinsliche Darlehen gewährt werden. Tz. 48 Stand: EL 126 – ET: 04/2...mehr

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FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / 2 II. Die Entscheidung

GV hat rechtmäßige Weisungen zu beachten Grundsätzlich handelt der GV im Rahmen der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbstständig und in eigener Verantwortung. Dies ändert aber nichts daran, dass Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, für den GV bindend sind, wenn sie mit den Gesetzen nicht in Widerspruch stehen (AG Brake,...mehr

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ZErb 04/2022, Nachfolgegest... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft fällt heute nicht unter § 1822 Nr. 3 BGB, da es sich bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Aktien nicht um den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags handelt.[16] Der entgeltliche Erwerb (nahezu) sämtlicher Geschäftsanteile oder Aktien wird jedoch unter Umständen als wirtschaftlicher Übergang des Erwerbsgeschäfts angese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst b 5. VermBG)

Rn. 73 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Vom ArbG ausgegebene Wandelschuldverschreibungen sind gemäß § 221 Abs 1 S 1 AktG Schuldverschreibungen, bei denen dem Gläubiger ein Umtauschrecht (sog Wandelanleihe) oder Bezugsrecht (sog Optionsanleihe) auf Aktien eingeräumt wird, zur Begrifflichkeit ua Koch in Hüffer/Koch, AktG, § 221 Rz 3ff (15. Aufl). Hinsichtlich der weiteren Alternativ...mehr

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Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / f) Missbrauch der Missbrauchsverhinderungsvorschrift

Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 Abs. 1 S. 1 AO kann trotz Vorliegens einer speziellen Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S.d. § 42 Abs. 1 S. 2 AO gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige die Missbrauchsvorschrift selbst missbraucht, um einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil zu erlangen. Das FG München kommt zu dem Ergebnis, dass die Verlagerung von eigentlich dem Bere...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 2.1.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 17 Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird in § 232 BewG definiert. Unter Land- und Forstwirtschaft ist gem. § 232 Abs. 1 S. 1 BewG die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (land- und forstwirtschaftliche Urproduktion) zu verstehen. U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze

Rz. 18 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags. [1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Outsourcing

Rz. 13 § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG gilt [1] für alle Unternehmer, die die dort bezeichneten Umsätze ausführen, und nicht nur für Unternehmer, die ein Bankgewerbe betreiben. § 4 Nr. 8 UStG behandelt zwar in erster Linie Bank- und Börsengeschäfte, beschränkt sich in seiner Auswirkung jedoch nicht auf das Bankgewerbe, sondern befreit vielmehr alle aufgeführten Umsätze von der USt. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG beruht[1] auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht der Verwahrung und der Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.2 Totalüberschussperiode

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen beginnt die Totalüberschussperiode im Augenblick der Nutzungsüberlassung des Kapitals und erstreckt sich bis zum Ende dieser Möglichkeit. Dabei ist auf jede einzelne Kapitalanlage, also jedes einzelne Wertpapier, abzustellen.[1] Eine die Beurteilung vereinfachende Zusammenfassung von Aktien zu Gruppen ist dadurch allerdings nicht ausgeschlos...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch auf dem Gebiet der Einkünfte aus Kapitalvermögen kommt steuerliche Liebhaberei vor. So sind Schuldzinsen, die z. B. für einen Kredit zur Anschaffung von Wertpapieren gezahlt werden, keine Werbungskosten, wenn bei der Anschaffung oder beim Halten der Kapitalanlage nicht die Absicht zur Erzielung eines Gesamtüberschusses besteht. Ob der Steuerpflichtige in Bezug auf die Ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird oder weitere Anteile an der Gesellschaft, an der er bereit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Voraussetzungen der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG setzt im Wesentlichen voraus, dass überhaupt ein Gesellschafts- oder Vereinigungsanteil als solcher Gegenstand des Umsatzes ist. Die Steuerbefreiung kommt also nur in Betracht, wenn der Leistungsempfänger Anteile an einer Kapital- oder Personengesellschaft oder sonstigen Vereinigung erhält. Rz. 9 Erwirbt jemand treuhänderisch Gesellschaftsanteil...mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 5.1 Überschusserzielungsabsicht

Die bei Verträgen unter fremden Dritten bestehende Vermutung für das Vorliegen eines entgeltlichen Geschäfts ist im Fall der Übertragung eines Kapitalgesellschaftsanteils, für den der Zuwendende hohe Anschaffungskosten getragen hat, nicht alleine wegen eines Freundschaftsverhältnisses zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger als widerlegt anzusehen.[1] In die (Gesamt-)Bere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Grun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung – Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren

Rz. 17 Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren ist ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze auch nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpflichtig sind. Nach dem Wortlaut der Vorschrift rechnet auch die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren grundsätzlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Umsätze (im Geschäft mit Wertpapieren)

Rz. 10 Steuerfrei sind nach dem Gesetzeswortlaut Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren. Dies bedeutet nicht, dass hierfür nur Unternehmen infrage kommen, deren Geschäftstätigkeit sich primär auf Wertpapiere richtet. Es ist unerheblich, wer den Umsatz erbringt, sei es ein Kreditinstitut (Bank) oder ein anderer Unternehmer.[1] Nach der EuGH-Entscheidung hängt die Steuerbefreiun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren

2.1 Begriff des Wertpapiers Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren

Rz. 16 Die Vermittlung der – steuerfreien – Umsätze von Wertpapieren, Optionsgeschäften mit Wertpapieren und der Leistungen im Emissionsgeschäft ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG gleichfalls von der USt befreit. Darunter fällt im Wesentlichen die Ausführung von Kundenaufträgen zum An- und Verkauf von Wertpapieren durch Banken. Wer lediglich z. B. einem Anlageberater oder ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. e [Wertpapiere]

1 Vorbemerkung 1.1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze nicht, sodass die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Abgrenzung der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze

Rz. 20 Die Änderung des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[1] machte es vom 1.1.1991 an erforderlich, die steuerfreien Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren von der steuerpflichtigen Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren abzugrenzen. Nach BMF v. 29.6.1993 [2], dem eine Orientierungsliste des Bundesverbandes deutscher Banken...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG sind die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung solcher Umsätze steuerfrei. Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren sind ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgenommen. Eine andere Steuerbefreiungsvorschrift existiert für diese Verwahrungs- und Verwaltungsumsätze nicht, sodass diese Umsätze generell steuerpfl...mehr