Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1 § 264 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung (1) 1Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluß (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. 2Die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalges...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.17 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Nr. 16)

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaften, die nach § 161 AktG zur Abgabe einer Erklärung zum Corporate Governance Kodex (Entsprechenserklärung) verpflichtet sind, müssen nach § 285 Nr. 16 HGB im Anhang angeben, dass diese abgegeben und wo diese zugänglich gemacht wurde. Diese Anhangangabe bezweckt, den Abschlussadressaten darüber zu informieren, ob die Entsprechenserk...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 3.1.2.2.5 Prüfung des Konzernabschlusses

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der (befreiende) Konzernabschluss (seit dem BilMoG 2009 nicht länger auch der Konzernlagebericht) muss durch einen Abschlussprüfer geprüft werden, wobei nach dem BilRUG (klarstellend) eine Prüfung auch durch mehrere Abschlussprüfer oder einen oder mehrere Prüfungsgesellschaften erfolgen kann. Es muss sich dabei nicht zwingend um einen inländ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.1.1 Überblick

Rz. 158 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Prüfungsbericht gewährleistet als unternehmensinternes Informationsinstrument vor allem eine von der Unternehmensleitung unabhängige und sachverständige Unterrichtung des Aufsichtsrats.[1] Die Dokumentation von wesentlichen Prüfungsbefunden unterstützt die Überwachung des Unternehmens durch den Aufsichtsrat. Gleichzeitig bescheinigt der ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.1 Kriterien der Abgrenzung

Rz. 83 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.66 Satz 1 definiert kurzfristige Vermögenswerte durch vier Regelbeispiele. Kurzfristig sind danach Vermögenswerte, deren Umwandlung in Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente (Realisierung) innerhalb des normalen Geschäftszyklus oder innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, Vermögenswerte, die zum Verkau...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.19 Unterlassene Abschreibung von Finanzanlagen bei vorübergehender Wertminderung (Nr. 18)

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf unter den Finanzanlagen i. S. d. § 266 Abs. 2 A. III HGB ausgewiesene Finanzinstrumente, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei lediglich vorübergehender Wertminderung nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag außerplanmäßig abgeschrieben wurden, sind gem. § 285 Nr. 18 HGB bestimmt...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 7.2.4 Kapitalmarktrechtliche Publizität

Rz. 278 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Speziell für kapitalmarktorientierte Unternehmen hat die Gesetzgebung in den letzten Jahren eine ganze Reihe von kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten geschaffen. Diesen Regelungen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass der Kapitalmarkt und insbesondere die Investoren bzw. Anleger in besonderer Weise informationsbedürftig sind. Neben dem...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.1 Pflichtpublizität

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 regelt die allgemeinen Anforderungen an die offenzulegenden Unterlagen. Erfasst werden die Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Konzernabschlusses und des Lage- oder Konzernlageberichts oder des (Konzern-)Bilanzeids und (Konzern-)Lageberichtseids (Abs. 1 Satz 1). Es gilt das Gebot der Vol...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1 §§ 289, 289a HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 289 Inhalt des Lageberichts (1) 1Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. 2Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit en...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.1 Pflicht zur Aufstellung des Abschlusses nach IFRS

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Art. 4 VO (EU) 1606/2002 v. 19.07.2002[1] schreibt in der EU börsennotierten Mutterunternehmen vor, einen konsolidierten Abschluss nach den unionsrechtlichen IFRS aufzustellen. Die Vorschrift ist als Verordnung unmittelbar für die adressierten Mutterunternehmen verbindlich. Sie bedarf nicht der Umsetzung in nationales Recht. Durch § 315a HGB ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.7.1 Nationale Ebene: Deutsche Prüfstelle

Rz. 307 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf nationaler Ebene sind drei Arten der Durchsetzung des Bilanzrechts (Enforcement) zu unterscheiden. Erstens gibt es die Prüfpflicht durch den Abschlussprüfer (primäres Enforcement). Zweitens prüft der Betreiber des Unternehmensregisters, ob die übermittelten Unterlagen vollständig sind (§ 329 Abs. 1 Satz 1 HGB). Daneben wurde 2004 für die...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 4.3.6 Veröffentlichung (§ 162 Abs. 4 AktG)

Rz. 476 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Da der Vergütungsbericht nicht mehr Teil von Anhang und Lagebericht ist, unterliegt er nicht den Offenlegungspflichten, denen die Rechnungslegung unterliegt (§ 325 HGB). Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber eine eigenständige Regelung getroffen, wie die Vergütungsberichterstattung zu veröffentlichen ist. Rz. 477 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.1 Grundlagen

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatz Der Erwerber hat zum Erwerbszeitpunkt getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, die übernommenen Schulden sowie alle nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen anzusetzen (IFRS 3.10). Für den Ansatz sind somit zwei Kriterien ausschlaggebend. So muss der jeweilige Posten zum Erwe...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6.9 Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Übernahmeangebots (Nr. 9)

Rz. 137 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Berichtspflicht des § 289a Satz 1 Nr. 9 HGB bezieht sich auf alle für den Fall eines Übernahmeangebots geschlossenen Entschädigungsvereinbarungen des Unternehmens mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern. Die EU-Übernahme-RL 2004/25/EG definiert ein Übernahmeangebot in Art. 2 Abs. 1 als ein an die Inhaber der Wertpapiere eines Unterne...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 5.2.1.4.2 Niedriger beizulegender Wert

Rz. 948 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist ein einheitlicher Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, wird nach überwiegend vertretener Auffassung der Beschaffungsmarkt für maßgeblich gehalten, sofern ein Fremdbezug möglich ist;[1] falls nicht, wird die Maßgeblichkeit des Absatzmarktes für die Preisfindung anerkannt. Für Handelswaren und Überbestände an unfertigen und fertigen...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 3.1 § 292 HGB

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 292 Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten (1) Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht einen Konzernabschluss und ein...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die §§ 331ff. HGB gehen auf verschiedene europäische Harmonisierungsmaßnahmen zurück.[1] Als Umsetzung der vierten, siebten und achten EG-RL zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts[2] wurden sie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 im dritten Buch des HGB zusammenfassend geregelt. Die bisherigen spezialgesetzlichen Strafvorschriften (vgl. Tz. 3) ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3.3 Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 41 Zu den sonstigen Wertpapieren gehören: Aktien, variabel verzinsliche Wertpapiere, festverzinsliche Wertpapiere, Finanzwechsel, Bezugsrechte und Optionsscheine, Gewinnanteils- und Zinsscheine und Genussscheine. Rz. 42 Unter "Sonstige Wertpapiere" werden alle Wertpapiere gebucht und ausgewiesen, die nicht schon auf anderen Konten gebucht und an anderer Stelle der Bilanz ausgewi...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.4 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 209 In der Taxonomie werden Wertpapiere des Anlagevermögens in Zeile 261 ff. behandelt. Zum Posten "Wertpapiere des Anlagevermögens" rechnen auch die Beteiligungen[1] und die Anteile an verbundenen Unternehmen.[2] Erfüllen Wertpapiere des Anlagevermögens die Voraussetzungen als Beteiligungen oder Anteile an verbundenen Unternehmen, werden sie als solche behandelt. Unter ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.3 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 34 Wertpapiere des Anlagevermögens können sein Stammaktien, Vorzugsaktien, Genussscheine, Investmentzertifikate, Gewinnobligationen, Wandelschuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere. Rz. 35 Wertpapiere an einem anderen Unternehmen können erworben werden durch Zurverfügungstellung von Eigenkapital oder Überlassung von Fremdkapital. ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.3 Aus Betriebsmitteln erworbene Wertpapiere

Rz. 66 Wertpapiere, die aus Betriebsmitteln erworben wurden und im Betriebsvermögen belassen werden, bei deren Erwerb aber nicht bereits erkennbar ist, dass sie dem Betrieb nur Verluste bringen können,[1] können als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden. Das hat der BFH sogar für einen Freiberufler entschieden. Das muss daher erst recht für einen Gewerbetreibenden...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.3 Nicht zu Beteiligungen verdichtete Wertpapiere

Rz. 58 Wertpapiere, die keine Beteiligungen verkörpern, gehören i. d. R. nicht zum notwendigen Betriebsvermögen, da sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Rz. 59 In der Regel haben sie auch dann noch nicht eine für den Betrieb unerlässliche Funktion, wenn sie für einen Betriebskredit verpfändet werden.[1] Wertpapiere können aber durch Verpfändung gewillkürtes Betri...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 2 Arten der Wertpapiere

Rz. 3 Die Wertpapiere lassen sich nach der Person des Berechtigten einteilen in Inhaberpapiere, Orderpapiere und Rekta- oder Namenspapiere. 2.1 Inhaberpapiere Rz. 4 Bei Inhaberpapieren wird der Berechtigte nicht namentlich genannt. Der jeweilige Inhaber des Papiers kann das verbriefte Recht geltend machen. Er braucht seine Berechtigung nicht nachzuweisen. Die Beweislast ist viel...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 38 Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind zu unterscheiden: Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstige Wertpapiere. 3.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Rz. 39 Der Ausweis der Anteile an verbundenen Unternehmen geht wie beim Anlagevermögen[1] auch beim Umlaufvermögen dem Ausweis unter anderen Bilanzposten vor. Daher sind hier auch unverbriefte Anteile an verb...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.4 Handel mit Wertpapieren

Rz. 60 Aus der Art und Durchführung des Handels mit Wertpapieren kann auf deren Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen geschlossen werden. Ob der An- und Verkauf von Wertpapieren als (private) Vermögensverwaltung oder als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen ist, hängt, wenn eine selbstständige und nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.1.1 Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 12 Die Wertpapiere können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören. Als Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind es Finanzanlagen. Bei den Wertpapieren sind daher die Finanzanlagen von den Wertpapieren des Umlaufvermögens abzugrenzen. Finanzanlagen sind gem. § 247 Abs. 2 HGB dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, d. h. sie werden mehrmals ge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.2.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 214 Zur Abgrenzung von den Wertpapieren des Anlagevermögens s. Rz. 12 ff. In der Taxonomie ist in Zeile 515 ein Summenmussfeld hierfür vorgegeben. Es sind daher die Ausführungen in Rz. 200 zu beachten. Rz. 215 Unterpositionen sind: Anteile an verbundenen Unternehmen (Umlaufvermögen), Zeile 517, Sonstige/nicht zuordenbare Wertpapiere des Umlaufvermögens, Zeile 525. Für beide ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.2 Verlustbringende Wertpapiere

Rz. 65 Ist beim Erwerb von Wirtschaftsgütern bereits erkennbar, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur Verluste bringen können, sind sie nicht geeignet, den Betrieb zu fördern. Ebenso, wenn aus anderen Gründen ein betrieblicher Anlass für den Erwerb fehlt.[1] Dann können Vermögensgegenstände und damit auch Wertpapiere zwar zum Gesellschaftsvermögen (vor dem 1.1.2024...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.3 Durchschnittsbewertung

Rz. 81 Liegen die Wertpapiere in einem Sammeldepot, sind sie nach der Rechtsprechung mit dem durchschnittlichen Anschaffungspreis sämtlicher Papiere derselben Art zu bewerten. Der Hinterleger verliert das Eigentum an den von ihm eingelieferten Stücken und erwirbt dafür Miteigentum an den zum Sammelbestand des Verwahrers gehörenden Wertpapieren derselben Art. Bei Veräußerunge...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.1.5 Stückzinsen

Rz. 90 Stückzinsen kommen vor, wenn festverzinsliche Wertpapiere im Laufe eines Zinszahlungszeitraums mit dem laufenden Zinsschein veräußert werden. Mit dem Zinsschein erwirbt der Käufer den Anspruch auf die Zinsen für den ganzen Zinszahlungszeitraum. Ihm stehen aber nur die Zinsen für die Zeit ab Erwerb des Wertpapiers zu. Er hat daher dem Veräußerer den Zinsbetrag zu vergü...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.1 Bilanzposten und Bestandskonten

Rz. 195 Wertpapiere werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen bestimmt § 247 Abs. 1 HGB allgemein, dass Vermögensgegenstände, zu denen die Wertpapiere gehören, je nach ihrer Zugehörigkeit als Anlagevermögen oder Umlaufvermögen auszuweisen sind. Für die Bilanzen der Kapitalgesellschaften ist ein Gliederungsschema vorgeg...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.2 Bilanzierung beim Verkäufer des Optionsrechts (Stillhalter)

Rz. 159 Muss der Stillhalter aufgrund der Optionsausübung Wertpapiere an den Optionskäufer verkaufen (Kaufoption, call), ist die Optionsprämie seinem Veräußerungserlös zuzuschlagen.[1] Praxis-Beispiel Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 Aktien vom Stillhalter B gekauft, die bei diesem mit 275 zu Buche stehen. Bei Zahlung der Optionsprämie durch A hatte B...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.1 Begriffe

Rz. 122 Bei einem Wertpapier-Pensionsgeschäft überträgt ein Kreditinstitut oder der Kunde eines Kreditinstituts ihm gehörende Wertpapiere einem anderen Kreditinstitut oder einem seiner Kunden gegen Zahlung eines Betrags. Der Übertragende ist der Pensionsgeber, der Empfangende der Pensionsnehmer. Es wird gleichzeitig vereinbart, dass die Wertpapiere später gegen Entrichtung d...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 137 Die Kurse der Wertpapiere schwanken. Käufer von Wertpapieren sind daran interessiert, Wertpapiere bei steigenden Kursen zu kaufen und hierbei möglichst hohe Kursgewinne zu erzielen, bei fallenden Kursen zu verkaufen und hierbei möglichst geringe Verluste zu erleiden. Rz. 137a Es können Optionsrechte erworben werden, Wertpapiere zu im Voraus festgelegten Vertragsbedingun...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.2 Wertpapiere des Umlaufvermögens

4.2.2.1 Börsenpreis oder beizulegender Wert Rz. 112 Handelsrechtlich sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt (§ 253 Abs. 4 Satz 1 HGB). Es besteht daher immer ein Abschreibungsgebot, weshalb dieser Abschreibungsgrundsatz auch "strenges Niederstwertprinzip" heiß...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2 Wertpapiere des Anlagevermögens

3.2.1 Beteiligungen[1] 3.2.1.1 Begriff Rz. 17 Eine Beteiligung ist (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB): ein Anteil an einem anderen Unternehmen, der eine dauernde Verbindung zu dem anderen Unternehmen herstellt, und dazu bestimmt ist, dem eigenen Unternehmen zu dienen. Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft, der insgesamt 20 % des Nennkapitals der Kapitalgesellschaft überschreitet, gilt im...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7 Wertpapiere im IFRS-Abschluss

7.1 Regelungsbereich Rz. 218 Die Behandlung von Wertpapieren wird – wie bereits in der Kommentierung für HGB und EStG – danach untergliedert, ob die Wertpapiere eine Beteiligung darstellen oder nicht. Wenngleich stets im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren im Zusammenhang stehend, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags: Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3, Konz...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.5 Ausbuchung

Rz. 247 Die Ausbuchung von Wertpapieren erfolgt gemäß dem Schema aus IFRS 9.B3.2.1 in der Regel bei Übertragung oder Weiterreichung der Wertpapiere oder der Rechte hieraus. Abb. 6: Ausbuchung von Wertpapieren nach IFRS 9mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.3.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 156 Übt der Optionsrechtskäufer das Optionsrecht innerhalb der Optionsfrist aus, so ist zu unterscheiden, ob er Wertpapiere kauft (Kaufoption, call) oder verkauft (Verkaufsoption, put). Bei der Kaufoption stellt der Optionspreis zusätzliche Anschaffungskosten für die Wertpapiere dar.[1] Praxis-Beispiel Kaufoption: Der Basispreis beträgt 280, der Optionspreis 10. A hat 100 ...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 4.2.1 Wertpapiere des Anlagevermögens

4.2.1.1 Finanzanlagen Rz. 93 Gehören Wertpapiere zum Anlagevermögen, rechnen sie zu den Finanzanlagen.[1] Deren Nutzung oder Verwendung ist nicht zeitlich begrenzt. Für sie kommt daher weder handelsrechtlich die planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB noch steuerrechtlich die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG in Betracht. 4.2.1.2 Handelsbilanz Rz. 94 Handelsrec...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.2 Wertpapierleihgeschäfte

Rz. 134 Wertpapierleihgeschäfte (auch Wertpapierdarlehen oder Wertpapierleihe genannt) sind nicht gesetzlich geregelt. Ihre bilanzielle Behandlung richtet sich daher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Rz. 135 Bei dem Wertpapierdarlehen werden Wertpapiere vom Darlehensgeber dem Darlehensnehmer übereignet mit der Verpflichtung, nach Ablauf der vereinbarten Zeit P...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 7.4 Bewertung

7.4.1 Klassifizierung Rz. 227 Die Bewertung von Finanzinstrumenten ist von deren Klasse abhängig. Entsprechend muss zunächst die Klassifizierung vorgenommen werden, bevor entsprechend der Klasse bewertete werden kann. Die Klasse entscheidet darüber, nach welchem Bewertungsmodell bewertet wird und ob Wertänderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst werden. Rz. 228 Hier...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 6.1.2 GuV-Posten und Erfolgskonten

Rz. 197 Die Erträge aus Wertpapieren und die mit Wertpapieren zusammenhängenden Aufwendungen werden nach dem für die Gewinn- und Verlustrechnungen von Kapitalgesellschaften maßgebenden Gliederungsschema des § 275 HGB in folgenden Posten ausgewiesen (GKV/UKV):mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.3.2.1 Bilanzierung beim Käufer des Optionsrechts

Rz. 144 Der Käufer erwirbt das Optionsrecht zum Optionspreis, der Optionsprämie. Das sind die Anschaffungskosten des Optionsrechts. Rz. 145 Optionsrechte sind wegen ihrer kurzen Laufzeit nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen und gehören daher zum Umlaufvermögen. Nicht verbriefte Optionsrechte werden als immaterielle Vermögensgegenstände unter den "Sonsti...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.1.3 Unechtes Pensionsgeschäft

Rz. 129 Beim unechten Pensionsgeschäft hängt die Rückübertragung der Wertpapiere und das Entstehen der Rückzahlungsverpflichtung von der Ausübung des vertraglichen Rechts durch den Pensionsnehmer ab. Übt er sein Recht nicht aus, bleiben die Wertpapiere in seinem Vermögen und ist der Pensionsgeber nicht zur Rückzahlung des empfangenen oder zur Zahlung des vereinbarten höheren...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Wertpapiere sind rechtlich gesehen i. d. R. Urkunden, in denen Privatrechte in der Weise verbrieft sind, dass zu ihrer Ausübung das Innehaben der Urkunde erforderlich ist. Das Recht kann also nur der aus dem Papier Berechtigte geltend machen. Es handelt sich um ein Recht aus dem Privatrecht. Es besteht Vorlagepflicht.[1] Das Wertpapierhandelsgesetz erweitert den Wertpa...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.3.4 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 68 Wertpapiere, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, können steuerrechtlich zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gewillkürt werden. Rz. 69 Der Gesellschafter führt im Rahmen der Personengesellschaft keinen eigenen Betrieb, sondern er überlässt die Wertpapiere der Personengesellschaft zur Nutzung. Deshalb gehören sie nur dann zum gewillkür...mehr