Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Umsätze von Wertpapieren wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf Optionsgeschäfte mit Wertpapieren ausgedehnt worden.[1] Außerdem war – zur Klarstellung – das Wort "Depotgeschäft" eingefügt worden. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Vermögensverwaltung in B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermittlung

Rz. 58 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung von Krediten steuerfrei. Der Begriff der "Vermittlung" ist im UStG nicht definiert. Eine steuerfreie Kreditvermittlung liegt regelmäßig vor, wenn die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht wird und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird; der Leistun...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 4. Anwendungsbereich

Die Anlage KAP ist der ESt- oder KiSt-Erklärung beizufügen und personenbezogen abzugeben. Werden Ehegatten/Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und jeder Ehegatte/Lebenspartner erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner eine eigene Anlage KAP abzugeben. Beraterhinweis Durch das Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 v. 10.12.201...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten) unbekannt sind. Die Ersa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Danach ist die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solchen definierten Sondervermögen steuerbefreit. In der deutschen Fassung des bis Ende 2006 geltenden Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Steuerbefreiung für die Vermögensverwaltung nach dem KAGG [1] war zum 1.1.1980 neu in das Gesetz aufgenommen worden. Das BMF-Schreiben v. 24.8.1970[2] wurde damit gegenstandslos.[3] Nach der Gesetzesbegründung[4] sollte mit der Regelung erreicht werden, dass Sparer, die ihr Geld bei Wertpapier- oder Grundstücksfonds anlegen, nicht mit USt belastet werden. Im Ergebni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Änderungen gegenüber der Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 80a Durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Art. 1 InvStRefG das InvStG mWv 1.1.2018 neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Inv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.1 Verwaltung von Investmentfonds nach dem InvStG

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes" bezieht sich nur auf das Objekt der Verwaltung, den Investmentfonds und nicht auch auf die Verwaltungstätigkeit als solche. Demzufolge sind andere Tätigkeiten nach dem InvStG bzw. nach dem KAGB als die Verwaltung [1], insbesondere Tätigkeiten der Verwahrung von Investmentfonds (ab 1.1.20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Investmentsteuerrecht und KAGB

Rz. 26 Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG i. d. F. bis 31.12.2017 erstreckt sich auf "die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes". Nicht unter die Steuerbefreiung fallen Leistungen der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der die mit den Leistungen beauftragte Bank aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG sind bestimmte Umsätze der Verwaltung von Vermögen bestimmter Einrichtungen steuerfrei, nämlich die Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Investmentsteuergesetzes bis 31.12.2017 [1] (ab 1.1.2018) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 KAGB und die Verwaltung von Alternativen Investmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 78 Insbesondere folgende Leistungen sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht als Tätigkeiten der Verwaltung eines Investmentvermögens angesehen werden und daher nicht unter die Steuerbefreiung fallen können[1]: Erstellung von Steuererklärungen, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung wie allgemeine Rechercheleistungen (sofern diese nicht unselbstst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Steuerfreie Verwaltungstätigkeiten

Rz. 74 Für die Verwaltung der Investmentvermögen erhält die Verwaltungsgesellschaft von der Verwahrstelle aus den zu einem Investmentvermögen gehörenden Konten eine Vergütung und den Ersatz von Aufwendungen.[1] Derartige Entgelte sind Gegenstand der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG. Die der Verwahrstelle für die Verwahrung von Investmentvermögen zustehende Vergü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Ausgelagerte Verwaltungstätigkeiten als Gegenstand der Steuerbefreiung

Rz. 63 Für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltung von Investmentfonds (ab 1.1.2018: Investmentvermögen), die nach § 36 Abs. 1 KAGB auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ausgelagert worden sind, kann ebenfalls die Steuerbefreiung in Betracht kommen. Zur steuerfreien Verwaltung gehören – so die EuGH-Rechtsprechung[1] – auch Dienstleistungen der administrativen un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, sondern auch auf OGAW anz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Verwahrung von Investmentvermögen nach dem KAGB

Rz. 48 Die OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sicherzustellen, dass für jeden von ihr verwalteten OGAW eine Verwahrstelle beauftragt wird, die ein i. S. d. § 68 Abs. 2 KAGB zugelassenes Kreditinstitut ist.[1] Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss nach § 80 Abs. 1 S. 1 KAGB dafür sorgen, dass eine Verwahrstelle i. S. d. § 80 Abs. 2 oder 3 KAGB beauftragt wird. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Investmentvermögen

Rz. 80b Investmentvermögen, die die Anforderungen der sog. OGAW-Richtlinie [1] erfüllen, stellen grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber hinaus können auch AIF in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen, sofern diese dieselben Merkmale aufweisen wie OGAW und somit dieselben Umsätze tätigen oder diesen soweit ähnlich sind, dass sie mit ihnen im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Angebot der Leistung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher hat die Gegenleistung des Gläubigers so, wie sie nach dem Titel geschuldet wird, vollständig anzubieten (OLG Düsseldorf, MDR 2018, 1341; LG Wuppertal, DGVZ 1986, 90). Nach § 294 BGB ist regelmäßig ein tatsächliches Angebot beim Gläubiger der Gegenleistung (dem Schuldner) notwendig (vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 994 Rn. 1-6). Ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Sonstige Einzelfälle

Rz. 29 Veräußert ein Bauunternehmer seine Werklohnforderung aus einem Bauvertrag an einen Dritten aufgrund eines gesonderten Forderungskauf- und Gewährleistungsübernahmevertrags, so sind dies keine Zahlungen des Dritten für die an den Bauherren erbrachten Bauleistungen. Es liegt eine Zahlung aufgrund einer eigenen Verpflichtung vor, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff der Forderungen

Rz. 11 Eine Forderung gibt dem Gläubiger einen Anspruch gegen den Schuldner, kraft eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu verlangen. Die Leistung kann auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen.[1] Forderungen können nicht nur im Zivilrecht (z. B. Kaufpreisforderungen, Darlehensforderungen) begründet werden. Sie können ihren Rechtsgrund auch im öffentlichen Recht haben ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Einrichtungen nach § 4c Abs. 2 Nr. 2

Rz. 18 Nach § 4c Abs. 2 Nr. 2 UStG sind begünstigte Einrichtungen die EU-Kommission sowie nach dem Unionsrecht geschaffene Agenturen und Einrichtungen. Die EU-Kommission [1] (als EU-Institution, Brüssel/Belgien) legt Gesetzesvorschläge vor, stellt die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts sicher und verwaltet die EU-Ausgabenprogramme. Die Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rats ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Geschäfte der Warenterminbörse (WTB)

Rz. 27 Ein Termingeschäft ist ein Vertrag über die Lieferung oder Abnahme von Waren (Warentermingeschäft, Terminkontrakt etc.), der erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird. Der dann zu entrichtende Gegenwert wird entweder bereits bei Vertragsabschluss vereinbart oder bestimmt sich aufgrund der börsenmäßig festgestellten Kurse. Terminmärkte enthalten ein ausgeprägtes sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft(en) gemäß § 264d

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 264d ist eine KapG kap.-marktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihr ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel beantragt hat. Ein organisierter Markt i. d. S. ist ein im "Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Erweiterung der Postenbezeichnung

Rn. 97 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 265 Abs. 5 Satz 2 erlaubt das Hinzufügen neuer Posten und Zwischensummen. Kommt es zu solchen Hinzufügungen auf einer Gliederungsebene unterhalb eines mit arabischen Zahlen versehenen Postens, so kann es für die Klarheit des Abschlusses erforderlich sein, die Bezeichnung dieses Postens zu erweitern, um den Inhalt des hinzugefügten Postens a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorgeschriebene Bilanzstruktur

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Kaufmann hat zunächst nach § 246 Abs. 1 in seine Bilanz alle seinem Geschäftsbetrieb – nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise – zuzurechnenden VG, Schulden und RAP (Vollständigkeitsprinzip) aufzunehmen, soweit keine anderweitigen Bilanzierungsverbote oder -wahlrechte nach § 248 bestehen. Im Vergleich hierzu ist der Inhalt der Bilanz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung bei mehrfacher Zugehörigkeit

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Bilanzgliederung des § 266 folgt nicht konsequent einem einzelnen Gliederungskriterium, sondern berücksichtigt verschiedene Gesichtspunkte: Art der VG bzw. Schulden (z. B. Verbindlichkeiten versus Rückstellungen); Dauer der voraussichtlichen Zugehörigkeit zum UN (z. B. Wertpapiere des AV versus Wertpapiere des UV); Verflechtungen mit Kontrah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien (Satz 1 Nr. 7)

Rn. 194 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 289a Satz 1 Nr. 7 sind weiterhin die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien anzugeben (vgl. DRS 20.K209). Berichtspflichtig sind nicht die allg. gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des Vorstands oder die individuellen Kompetenzen einzelner Vorstandsmitglieder, sondern solche Befugnisse, die dem Vorstand dur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorgaben

Rn. 23 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Das Gesetz gibt für die Inhalte des Lageberichts in den §§ 289 und 289a–f einen groben Berichtsrahmen vor. Es definiert damit lediglich den Mindestumfang des Lageberichts. Bei dessen inhaltlicher Gestaltung verbleiben der UN-Leitung daher umfangreiche Ermessensspielräume. Diese werden jedoch in mehrfacher Hinsicht eingeschränkt. Zunächst ist ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Vorliegen wesentlicher finanzieller Interessen (§ 319b i. V. m. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Hat ein Mitglied des Netzwerks wesentliche finanzielle Interessen an dem zu prüfenden UN, so ist als Konsequenz der Prüfer von dieser AP ausgeschlossen. Als wesentliche finanzielle Interessen i. d. S. gelten (vgl. ausführlich zu den einzelnen Indikatoren HdR-E, HGB § 319, Rn. 68ff.) Anteile an der zu prüfenden KapG, andere nicht nur unwesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / b) Buch- oder Giralgeld

Im Ergebnis ist eine zivilrechtliche Betrachtung für das Vorliegen eines Vermögenswertes maßgeblich, es ist also als Gegenstand alles gemeint, was selbständig rechtlich übertragbar sein kann, wozu u.a. bewegliche und unbewegliche Sachen sowie Forderungen oder sonstige Vermögensrechte gehören. Auch wenn das Gesetz für den Wert des Gegenstandes keine Geringfügigkeitsgrenze bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Arten der Zusammenfassung und Verlagerung

Rn. 114 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Grds. sind folgende Arten der Zusammenfassung möglich: Zusammenfassung von zwei oder mehreren Posten zu einem einzigen Posten (Variante (1)) Beispiel: Zusammenfassung der Sachanlageposten "Technische Anlagen und Maschinen" und "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" zum Posten "Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Postenstetigkeit

Rn. 11 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Postenstetigkeit verlangt eine Identität der Zuordnung von gleichartigen Geschäftsvorfällen zu den einzelnen in Bilanz, GuV und Anhang dargestellten Posten im Zeitablauf, um auf diesem Weg für eine Vergleichbarkeit der Einzelposten in aufeinander folgenden JA zu sorgen. Sie bezieht sich damit zunächst auf die im Gesetz angeführten Wahlrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mindestgliederungstiefe

Rn. 18 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wie unter HdR-E, HGB § 247, Rn. 17, erläutert, erfüllt die in § 266 für kleine KapG vorgeschriebene Bilanzgliederung die Anforderungen des § 247 Abs. 1 an die Gliederungstiefe von Bilanzen von Nicht-KapG, die weder haftungsbeschränkt sind, noch unter das PublG fallen. Wird die Bilanzstruktur gemäß § 266 Abs. 2f. gewählt, erfolgt die Gliederun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prüfungs- und Einsichtsrecht

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der AP hat den JA nicht nur auf formale, sondern auch auf materielle Richtigkeit zu prüfen (vgl. § 317). Dieser Pflicht kann er nur nachkommen, wenn ihm neben dem JA, dem Lagebericht und dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht als Prüfungsunterlagen auch alle dem JA und Lagebericht zugrunde liegenden Aufzeichnungen, also die Bücher und Schr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterien der Trennung

Rn. 45 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Für die wirtschaftliche Zweckbestimmung eines VG kommt es zum einen auf die objektive Eignung eines VG und zum anderen auf die subjektive Widmung des Kaufmanns an (vgl. ADS (1998), § 247, Rn. 110ff.). Die objektiv-sachliche Komponente ergibt sich aus der Art eines VG bzw. aus dessen typischer Nutzung in einer Branche. So sind etwa Grundstücke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bericht über das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 4)

Rn. 167 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Mit dem BilMoG wurde § 289 um eine Pflicht zur Beschreibung der wesentlichen Merkmale des IKS und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RL-Prozess erweitert. Die Vorschrift setzt Art. 46a Abs. 1 lit. c) der Abänderungs-R 2006/46/EG (ABl. EU, L 224/1ff. vom 16.08.2006) in deutsches Recht um. Hintergrund der Berichtspflicht waren Bilanzs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzrisikobericht: Angaben zu Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Rn. 141 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert Angaben zu bestimmten Finanzrisiken und ihrem Management. Dieser sog. Finanzrisikobericht wurde durch die Umsetzung der sog. Fair Value-R 2001/65/EG (ABl. EG, L 283/28ff. vom 27.10.2001) i. R.d. BilReG im HGB verankert. Ziel der Vorschrift ist es, den Informationsgehalt von Lageberichten zu erhöhen und die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen KapG haben den JA und den Lagebericht sowie ggf. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach deren Aufstellung unverzüglich dem AP vorzulegen (vgl. § 320 Abs. 1 Satz 1). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorschrift soll der AP in die Lage...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anwenderkreis

Rn. 290 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Kreis der UN, der von der Pflicht zur Erstellung einer Erklärung zur UN-Führung nach § 289f betroffen ist, umfasst nur einen Teil der zur Lageberichterstattung verpflichteten UN. Aufgrund der besonderen Vorgaben verschiedener Gesetze und R variiert der Anwenderkreis bei den einzelnen Angaben innerhalb der Erklärung zur UN-Führung. Maßgeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs (§ 289 Abs. 1 Satz 5)

Rn. 132 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) vom 05.01.2007 (BGBl. I 2007, S. 10ff.) wurde § 289 Abs. 1 um einen Satz 5 ergänzt, nach dem die gesetzlichen Vertreter bestimmter kap.-marktorientierter UN eine Erklärung zur Ordnungsmäßigkeit des Lageberichts abgeben müssen. Damit wurden die Vorgaben der Transparenz-R 2004/109/EG ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.6 Keine Vermögensverwaltung

Rz. 17 Keine gewerblichen Einkünfte liegen vor, wenn die Tätigkeit, mit der die Einkünfte erzielt werden, eine Vermögensverwaltung darstellt. Dabei handelt es sich um ein negatives Merkmal, das nicht im Gesetz enthalten, sondern von der Rechtsprechung entwickelt worden ist.[1] In der Praxis ist diese Abgrenzung häufig schwierig zu treffen. In der Regel lässt sie sich nur anh...mehr