Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

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Tod des Mitglieds – Was ist... / 5 Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds

Im Todesfall verliert der erteilte Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit, d.h. auch für die Dividenden auf die Geschäftsguthaben für übernommene Geschäftsanteile. Von den Besonderheiten bei Ehegatten abgesehen (siehe nachfolgend), hat der erteilte Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds für Alleinerbe...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / d) Verzeichnisse

Rz. 269 Gemäß § 7 Nr. 1 b AFB 87/A § 11 Nr. 1 c AFB 2008 hat der Versicherungsnehmer über Wertpapiere und sonstige Urkunden, über Sammlungen und über sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt w...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Allgemeines

Rz. 129 Die Einzelheiten hierzu werden in § 5 AERB 87 (A §§ 7 AERB 2008, 2010) geregelt. Danach ist der Versicherungswert in der Einbruchdiebstahlversicherung grundsätzlich der Neuwert. Unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen kann der Versicherungswert auch der Zeitwert oder der gemeine Wert sein. Im Übrigen wird unterschieden zwischen verschiedenen Warengruppe...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Ausgeschlossene Sachschäden

Rz. 34 Der versicherte Sachschaden wird beschränkt durch gefahrspezifische Ausschlüsse, welche die primäre Risikobeschreibung gefahrenspezifisch einschränken indemmehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / b) Aufgebotsverfahren, § 13 Nr. 1 d AERB 87, B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010

Rz. 150 § 13 Nr. 1 d AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 a jj AERB 2008, 2010) enthält für den Bereich der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insoweit eine Erweiterung des Katalogs der nach dem Versicherungsfall zu beachtenden Obliegenheiten, als der Versicherungsnehmer für abhanden gekommene oder zerstörte Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Aufgebots...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / VIII. Erweiterte Vertragstypen der Kreditversicherung

Rz. 129 Die vorstehenden Ausführungen betreffen die "klassische" Warenkreditversicherung, die den Schwerpunkt des Geschäftes darstellt. In den vergangenen Jahren haben die Kreditversicherer ihre Angebotspalette – nicht zuletzt wegen ausländischer Wettbewerber und größerer Anforderungen beim Forderungsmanagement – erweitert. Rz. 130 Vergleichbar mit anderen Inkasso-Gesellschaf...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen

Rz. 129 In der nichtindustriellen Feuerversicherung werden die versicherten Sachen in einer so genannten Pauschaldeklaration im Antragsformular näher umschrieben. Danach umfasst der Versicherungsschutz als versicherte Sachen die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte von Waren und Rohstoffen. Rz. 130 Ausdrückliche Erwähnung findet in der Pauschaldeklar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), gehören bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Al...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 3. Ausschlüsse und Einschränkungen, Punkt 3

Rz. 154 Die Auflistung in Punkt 3.1 VB-Reisegepäck 2008/2021 ergänzt die Ausschlüsse in Punkt 5 AT-Reise 2008. Sie gilt sowohl für aufgegebenes als auch für mitgeführtes Gepäck, mit Ausnahme von Punkt 3.1.5 VB-Reisegepäck 2008/2021, der nur für aufgegebenes Gepäck gilt. Rz. 155 Nicht versichert sind vergleichbar mit Punkt 1.5 AVB-Reisegepäck 1992/2008 Geld, Wertpapiere, Fahrk...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / V. Vorauszahlung

Rz. 157 Ein Versicherer kann dem Versicherungsnehmer bis zur Höhe des Rückkaufswertes (§ 169 VVG) eine sog. Vorauszahlung (auch Policendarlehen genannt) auf die Versicherungsleistung gewähren. In der Vergangenheit wurde überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich bei einem Policendarlehen nicht um ein Darlehen i.S.d. seinerzeit geltenden § 607 BGB a.F. handelt. Demgeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sockelbetrag

Rz. 181 [Autor/Stand] Der positive Saldo aus schädlichen Finanzmitteln und Schulden führt nur dann zu Verwaltungsvermögen, wenn er 15 % des Unternehmenswerts ("Sockelbetrag") übersteigt. Schädlich ist damit nur der die 15 %-Grenze übersteigende Betrag. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt demnach einen echten Freibetrag dar. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Betrag z...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Raub, Diebstahl, Betrug

Rz. 52 Anders als die Deckung für durch Vertrauenspersonen verursachte Schäden knüpft § 10 AVB-VSV an das Vorliegen einer der benannten Straftaten nach dem StGB an, bei denen es sich jeweils um Vorsatzdelikte handelt. Deckung besteht für Schäden infolge von Raub oder Diebstahl von Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögensgegenständen, sofern sich diese in einem verschlo...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 5. Vermögensschäden

Rz. 142 Die Pflicht-Haftpflichtversicherung dient dem Ersatz von (reinen) Vermögensschäden. Darunter sind nach den Versicherungsbedingungen solche Schäden zu verstehen, die weder Personen- noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen vom Versicherungsnehmer oder Personen, für die er einzutreten hat, verursachten Schäden herleiten (§ 1 I. Ziff. 2 AVB). Personenschäden sind per...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Stand] Der Begriff des Verwaltungsvermögens wurde erstmals durch das ErbStRG 2009 eingeführt. Damit wollte der Gesetzgeber überwiegend vermögensverwaltende Betriebe allgemein von den Verschonungen für – echtes – Betriebsvermögen ausnehmen.[2] Durch die nach dem Einkommensteuerrecht geschaffene Möglichkeit, Vermögensgegenstände, die nicht ihrer Natur nach der p...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.1.1 Emission von Wertpapieren

Rz. 240 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Wertpapiers ist in der IAS-VO nicht definiert. Es ist auf die Definition des Wertpapiers in Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 der Finanzmarktrichtlinie (RL 2004/39/EG v. 21.4.2004)[1] abzustellen.[2] Entscheidend ist danach, dass das betreffende Instrument an den Kapitalmärkten handelbar ist. Auf die Einordnung als Eigen- oder Fremdkapita...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.3 Wertpapiere

Rz. 826 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Wertpapiere sieht das Bilanzrecht keine Definition vor. Es handelt sich um Inhaber- oder Orderpapiere, die übertragbar (selbstständig verwertbar) sind. Wertpapiere können zugleich Beteiligungen sein. Die Abgrenzung ist eine Frage des Ausweises.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7 Wertpapiere

7.1 Ansatz 7.1.1 HGB Rz. 1123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Wertpapiere sieht das Bilanzrecht keine Definition vor. Es handelt sich um Inhaber- oder Orderpapiere, die übertragbar (selbstständig verwertbar) sind. Wertpapiere können zugleich Beteiligungen sein. Die Abgrenzung ist eine Frage des Ausweises. Wertpapiere können, wenn sie dem Unternehmen dauerhaft zu dienen bestimmt ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.16 Angaben zum Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandel­schuldverschreibungen und vergleichbaren Wertpapieren oder Rechten (Nr. 15a)

Rz. 72 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 15a HGB wurde durch das BilRUG neu eingefügt. Im Anh. ist über das Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen sowie verschiedenen vergleichbaren Wertpapieren unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen, zu berichten. Zweck der Anhangangabe ist, die künftige Belastung des Unternehmens trans...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 5.1.2.1 Schuldtitel

Rz. 63 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 327a HGB befreit kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel mit einer Mindeststückelung 100.000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begeben, von der verkürzten Einreichungsfrist des § 325 Abs. 4 Satz1 HGB und unterwir...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.1.1 HGB

Rz. 1123 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Wertpapiere sieht das Bilanzrecht keine Definition vor. Es handelt sich um Inhaber- oder Orderpapiere, die übertragbar (selbstständig verwertbar) sind. Wertpapiere können zugleich Beteiligungen sein. Die Abgrenzung ist eine Frage des Ausweises. Wertpapiere können, wenn sie dem Unternehmen dauerhaft zu dienen bestimmt sind, als Finanzanl...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 4.2.2.3.2 Finanzielle Interessen (Nr. 1)

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer oder mit ihm durch wirtschaftliche Interessenidentität verbundene Personen (§ 319 Abs. 4 HGB, § 319 Abs. 3 Satz 2 HGB) Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapGes/KapCo-Gesellschaft oder eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt, da...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.2.1 HGB

Rz. 1125 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wertpapiere sind mit den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten anzusetzen. Typische Anschaffungsnebenkosten sind bei Wertpapieren Bankspesen und Provisionen und Zuzahlungen für den Erwerb eines Bezugsrechts.[1] Typische Anschaffungspreisminderungen sind Boni und Übernahmeprovisionen in Betracht. Für die erforderlichen Abschreibung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.3.1 HGB

Rz. 1127 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wertpapiere des Umlaufvermögens unterscheiden sich grundsätzlich nicht von Wertpapieren des Anlagevermögens. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass sie nicht dauerhaft dem Unternehmensvermögen zugehören sollen. Zur Einordnung ist in einem ersten Schritt zu ermitteln, ob es sich um Anteile an einem verbundenen Unternehmen handelt. Hier ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.3.2 IFRS

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Zwecke der Bewertung von Steuerposten ist nach IAS 12 wie folgt zu unterscheiden: Tatsächliche Steuerschulden/Erstattungsansprüche werden auf Basis der Steuersätze bewertet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind (IAS 12.46). Aktive und passive latente Steuern sind unter Verwendung der Steuersätze zu bewerten, die...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.4.2 IFRS

Rz. 255 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis von Steuerposten innerhalb der Bilanz ergibt sich aus den Vorgaben des IAS 1 , woraus im Wesentlichen folgt: Aktive und passive latente Steuern sind dem langfristigen Bereich (non current) zuzuordnen (IAS 1.54 i. V. m. IAS 1.56). Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind brutto auszuweisen. Ein Nettoausweis tat...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.2.2 IFRS

Rz. 1126 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von Wertpapieren nach IFRS vgl. Tz. 827 ff.mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.1 § 275 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 275 Gliederung (1) 1Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. 2Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.2 Sicherungspositionen

Rz. 475 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Absicherung können lediglich Finanzinstrumente und Warentermingeschäfte dienen. Im Gegensatz zu den Grundgeschäften kommen folglich Sachleistungsverpflichtungen nicht in Betracht. Der Begriff Finanzinstrumente ist in Anlehnung an die IFRS und unter Rückgriff auf § 2 Abs. 2 b WpHG, § 1 Abs. 11 KWG zu interpretieren, wie die Gesetzesbegrün...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 8.1.2.3 Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV)

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute gilt die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ( RechKredV).[1] Für Banken gilt auf der Grundlage von § 29 Abs. 4 KWG die Prüfungsberichts-Verordnung (PrüfbV).[2] Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist auf der Grundlage von 89 WpHG...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.1.2 IFRS

Rz. 1124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Ansatz von Wertpapieren des Umlaufvermögens wird auf Tz. 827 ff. verwiesen, wo die Bilanzierungsvorschriften ausführlich beschrieben werden.mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1 § 264d HGB

Rz. 159 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere ...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 3.1.2.3.1 Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen

Rz. 161 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Hinblick auf die zu berücksichtigenden verwässernden Effekte ist die Betrachtung auf die konsolidierte Ebene zu erweitern. Hierbei ist gemäß IAS 33.40 i. V. m. IAS 33A11 f. wie folgt zu unterscheiden:[1] Von Tochter-, Gemeinschafts- sowie assoziierten Unternehmen emittierte Wertpapiere, die den Besitzern die Möglichkeit zum Tausch in Stamm...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 7.3.2 IFRS

Rz. 1128 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Ausweis von Wertpapieren des Umlaufvermögens vgl. Tz. 878 ff., wo die Bilanzierungsvorschriften ausführlich beschrieben werden.mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe de...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.6 Übernahmerechtliche Angaben (§ 289a HGB)

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Angaben gem. § 289a HGB sollen einem potenziellen Bieter die Einschätzung der Zielgesellschaft, ihrer Struktur sowie etwaiger Übernahmehindernisse – vor allem solcher zur Vermeidung feindlicher Übernahmen – ermöglichen.[1] Der Berichtspflicht unterworfen sind AG und KGaA, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG durch Ausga...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1 § 320 HGB

Rz. 132 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht (1) 1Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben dem Abschlußprüfer den Jahresabschluß, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. 2Sie haben ihm zu gestatten, die Bücher und Schriften der Kapitalgesellschaft sowie die Vermögens...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.2.1.3 Geltungsbereich

Rz. 108 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Segmentberichterstattungspflicht trifft Unternehmen, deren Wertpapiere bereits öffentlich gehandelt (keine Privatplatzierungen) werden, d. h. frei veräußerbar sind,[1] oder die einen Börsengang vorbereiten. Die Definition eines Wertpapieres kann in diesem Fall § 2 Abs. 1 Satz des WpHG entnommen werden. Hierzu zählen auch gehandelte Schul...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 4.1.2.3 Keine Befreiung für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 133 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Keine größenabhängige Befreiungsmöglichkeit besteht, wenn das Mutterunternehmen oder ein in dessen Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB ist, d. h. einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 5 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt od...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.3.1.3 Geltungsbereich

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Unternehmensführung gilt gem. § 289f Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich für börsennotierte AG. Darunter sind AG zu verstehen, deren Aktien am organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassen sind. Dieser umfasst nach § 2 Abs. 7 WpÜG den regulierten Markt sowohl an einer inländischen Börse als a...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.1.3 Zulassung zum Handel am geregelten Markt

Rz. 242 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Wertpapiere müssen an einem geregelten Markt zum Handel zugelassen sein. Entscheidender Zeitpunkt ist der Bilanzstichtag des Mutterunternehmens. Ob die Wertpapiere zu diesem Zeitpunkt tatsächlich gehandelt werden, ist nicht entscheidend. Zur Pflichtanwendung der IFRS bei der zeitlich vorgelagerten bloßen Beantragung der Zulassung zum Han...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 5.1.2.2 Definition der Kapitalmarktorientierung

Rz. 167 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Kapitalmarktorientierung ist gegeben, wenn die Kapitalgesellschaft einen organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nimmt. In Deutschland werden die Voraussetzungen durch den regulierten Markt (§§ 32ff. BörsG) erfüllt. Börsen in anderen EU-Staaten bzw. EWR-Vertragsstaaten sind inländischen Börsen gleichgestellt.[1] Ke...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.4 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 359 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB enthält eine Sonderregelung zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages von wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen. Diese dient der Vereinfachung der Bewertung und soll eine zutreffende Dotierung der Rückstellung bewirken, da bei Anwendung der Abzinsungsmethode nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 HGB regelmäßig eine unzu...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.1.2.1.2 Mutterunternehmen als Emittentin

Rz. 241 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut von Art. 4 IAS-VO ist entscheidend, dass das Mutterunternehmen die Wertpapiere selbst emittiert. Eine Emission von Wertpapieren ausschließlich z. B. durch ein Tochterunternehmen kann somit nicht zu einer Konzernrechnungslegungspflicht des Mutterunternehmens nach IFRS führen.[1] Ein Teil der Literatur plädiert demgegenüber –...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.1 Bilanzrecht

Rz. 29 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit der Bilanzrichtlinie von 2013[1] wurde der existierende Rechtsrahmen für die Rechnungslegung erneut überarbeitet. Stärker als früher orientiert sich die Kommission dabei an den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sowie an dem Prinzip einer Beschränkung auf Mindestharmonisierung.[2] Die bis dahin geltende Trennung des...mehr