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Kapitel 16: Rechnungslegungspublizität / 4.1.2.1 Verkürzter Umfang der Bilanz

Prof. Dr. Hanno Merkt
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Rz. 52

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB können sich für die Offenlegung der Bilanz in dem Umfang entscheiden, der für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB vorgesehen ist. In diesem Falle müssen auch mittelgroße Gesellschaften nur eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die Gliederungstiefe der in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB mit "Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten" erreicht. Auf die Aufgliederung nach den in § 266 HGB genannten arabischen Ziffern kann in diesem Falle verzichtet werden. An die Stelle der arabischen Ziffern treten die in § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB genannten Mindestangaben zur Aktiv- und Passivseite. Für Zwecke der Offenlegung ersetzt diese Untergliederung die Bilanzgliederung nach 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB.[1]

 

Rz. 53

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Inhaltlich ergeben sich folgende Besonderheiten (zu § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB): auf der Aktivseite sind bei den immateriellen Vermögensgegenständen entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen sowie geleistete Anzahlungen nicht anzugeben (A. I. Nr. 2 und Nr. 4). Der Geschäfts- und Firmenwert ist abweichend von der Standardgliederung unter Gliederungsnummer A. I. 2. auszuweisen. Bei den Finanzanlagen entfällt die Pflicht zur Angabe von Wertpapieren und sonstigen Ausleihungen (A. III. Nr. 5 und Nr. 6). Vorräte (B. I.) sind gar nicht offenzulegen. Unter den Forderungen (B. II.) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände (B. II. Nr. 1 und Nr. 4), von den Wertpapieren (B. III.) sind sonstige Wertpapiere (B. III. 2.) nicht gesondert auszuweisen. Auf der Passivseite sind die Gewinnrücklagen (A. III) und die Rückstellungen (B.) nur konsolidiert auszuweisen. Es un...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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