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Kapitel 7: Aktiva und Passiva betreffende Fragestellungen / 2.4.2 IFRS

Prof. Dr. Thilo Schülke, Dr. Jan Faßhauer
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Rz. 255

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Der Ausweis von Steuerposten innerhalb der Bilanz ergibt sich aus den Vorgaben des IAS 1, woraus im Wesentlichen folgt:

  • Aktive und passive latente Steuern sind dem langfristigen Bereich (non current) zuzuordnen (IAS 1.54 i. V. m. IAS 1.56).
  • Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind brutto auszuweisen.
  • Ein Nettoausweis tatsächlicher Steueransprüche und Steuerschulden hat nur dann zu erfolgen, wenn das Unternehmen einen einklagbaren Rechtsanspruch dazu hat und eine Aufrechnung oder gleichzeitige Erledigung beabsichtigt ist (IAS 12.71).
  • Ein Nettoausweis von aktiven und passiven latenten Steuern hat nur dann zu erfolgen, wenn das Unternehmen einen einklagbaren Rechtsanspruch zur Saldierung tatsächlicher Steueransprüche und Steuerschulden hat und die latenten Steuern sich auf das gleiche Steuersubjekt und die gleiche Steuerbehörde beziehen (IAS 12.74). Der Zeitpunkt der Umkehrung der unterschiedlichen temporären Differenzen spielt nach IAS 12.75 keine Rolle.
 

Rz. 256

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Grundsätzlich sind sowohl latente als auch laufende Steuern nach IAS 12.58 GuV-wirksam zu behandeln. Ausnahmen hiervon gelten für Steuern[1]

  • aus Geschäftsvorfällen

    • die im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) (IAS 12.62) (bspw. neubewertetes Sachanlagevermögen nach IAS 16; Wertänderungen bei bestimmten Finanzinstrumenten nach IFRS 9; versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste nach IAS 19) oder
    • direkt im Eigenkapital erfasst werden (IAS 12.62 A) (bspw. retrospektive Korrekturen nach IAS 8; Kosten der Eigenkapitalbeschaffung IAS 32.35) oder
  • die einem Unternehmenszusammenschluss zuzuordnen sind (IAS 12.66 ff.).
 

Rz. 257

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

 

BEISPIEL[2]

Unternehmen A kauft für 100 GE Wertpapiere, die erfolgsneutral ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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