Fachbeiträge & Kommentare zu Wertpapier

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die ‚Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen’ hat eine lange Historie (zu Einzelheiten vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78; Spiegelberger, DStR 2007, 1277 mwN). Sie geht zurück auf eine langjährige Rechtsprechung, die es für geboten hielt, bei einer vorweggenommenen Erbfolge die finanzielle Absicherung der weichenden Generation bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Mittelbarer Zusammenhang ausreichend

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der BFH legt dem WK-Begriff das Veranlassungsprinzip zugrunde (> Rz 12, 15). WK sind somit nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (BFH 161, 290 = BStBl 1990 II, 817 mwN; BFH 189, 151 = BStBl 1999 II, 778 mwN; GrS 1/06, BFH 227, 1 = ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Übertragbares Vermögen

Rz. 35 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Seit dem VZ 2008 ist der Anwendungsbereich von § 10 Abs 1a Nr 2 EStG auf einen Kernbereich zurückgeführt worden; zu den Ursachen > Rz 7. Dahinter steht die Absicht des Gesetzgebers, die steuerliche Begünstigung der Unternehmensübergabe neben der traditionellen Hofübergabe an die nachfolgende Generation zielgenauer zu regeln. Diese Bestimmung...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.3 Zahlungsmittel, Geldforderungen, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 44 In Fortsetzung der Regelungen zur Einheitsbewertung (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 BewG) und zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer (§ 158 Abs. 4 Nr. 3 und 6 BewG) gehören Zahlungsmittel, Geldforderungen, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Der Gesetzgeber hat hi...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5 Wirtschaftsgüter, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen gehören (Abs. 4)

Rz. 35 § 232 Abs. 4 BewG enthält einen Negativkatalog an Wirtschaftsgütern, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen gehören. Nach der abschließenden Aufzählung in § 232 Abs. 4 BewG gehören folgende Wirtschaftsgüter nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen: Grund und Boden sowie Gebäude bzw. Gebäudeteile, die Wohnzwecken oder anderen nicht land- und fo...mehr

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Umlaufvermögen / 2.6 Wertpapiere

Wertpapiere sind i. d. R. Anlagevermögen. Sie können Umlaufvermögen sein, wenn sie zur Veräußerung bestimmt sind. Eigene Anteile dürfen nicht aktiviert werden.[1] Bei Körperschaften hat die Frage der Zuordnung der Anteile zum Anlage- oder Umlaufvermögen Bedeutung, wenn es um die Anwendung der Regelungen des § 8b Abs. 1–6 KStG geht, wonach bestimmte Bezüge und Gewinne bei der ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Umlaufvermögen / 4.1 Wertminderung

Teilwertabschreibungen auf das Umlaufvermögen sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zulässig. Für die Teilwertabschreibung von Umlaufvermögen stehen grundsätzlich die progressive (= Orientierung am Beschaffungsmarkt) sowie die retrograde Methode (= Orientierung am Absatzmarkt) der Wertermittlung zur Verfügung. Bei der Teilwertbestimmung muss an einen Erwerber geda...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3.1 Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 3–20 In diesen Zeilen werden die Einnahmepositionen der Gewinn- und Verlustrechnung danach zugeordnet, ob es sich um nicht begünstigte Einnahmen handelt. Diese Einnahmen verstehen sich ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer wird erst in Zeile 28 zugeordnet. Zeile 3 In dieser Zeile sind die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung zuzuordnen. Begünstigt ist die Bewirtsch...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gen... / 3.2 Korrekturen der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 21–26 In diesen Zeilen sind bestimmte Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung zu korrigieren, da sie nur Erträge, nicht aber die für die Bemessung der 10 %-Grenze maßgebenden Einnahmen enthalten. Statt der Erträge sind die entsprechenden Einnahmen anzusetzen. Zeilen 21–22 Bei der Veräußerung von Anlagevermögen (Inventar) handelt es sich um Hilfsgeschäfte, die begü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 2.2.1 Zuordnung

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen hängt nicht von der Qualifikation der Einkünfte, sondern ausschließlich von ihrer betrieblichen Zweckbestimmung ab.[1] Den Zweck des jeweiligen Wirtschaftsguts bestimmt der Unternehmer (= subjektiver Wille des Steuerpflichtigen). Das gilt auch im Fall von Personengesellschaften. So ist die Entscheidung ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umlaufvermögen / 1 Arten von Umlaufvermögen

Die Zweckbestimmung des jeweiligen Wirtschaftsguts muss anhand objektiver Merkmale nachvollziehbar sein:[1] Art des Wirtschaftsguts, Art und Dauer der Verwendung, Art des Unternehmens, ggf. Art der Bilanzierung. Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 2 HGB gehören zum Umlaufvermögen: Vorräte , insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige L...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage SPIFA / 2 Allgemeine Angaben

Die Anlage SPIFA ist für jede Gesellschaft und für jede Fonds-Beteiligung gesondert auszufüllen. Sowohl bei einer mittelbaren Beteiligung über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft werden die Einkünfte auf dieser Ebene gesondert festgestellt. Die dort festgestellten Beträge sind in das Formular SPIFA zu übernehmen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIFA a...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 192 Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 3.2 Abgrenzung zur privaten Veranlassung

Rz. 30 Einnahmen, die durch private Umstände veranlasst sind, sind keine Betriebseinnahmen. Dies ist beispielsweise eindeutig gegeben bei der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens oder bei üblichen Geschenken, z. B. anlässlich eines Geburtstags. Die private Mitveranlassung schließt jedoch die Annahme einer Betriebseinnahme nicht aus, wie z. B. das Geschenk eines G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes ­Verwaltungsvermögen

Leitsatz Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809, BStBl...ErbStG§ 13a Abs. 4 ErbStGmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / b) Die Überzeugungsbildung im Aussetzungsverfahren

Das Finanzamt nahm den Antragsteller (und späteren Kläger) gem. § 71 AO wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 638 Fällen in Haftung. Der Antragsteller war Leiter der Wertpapieradministration bei einem großen deutschen Kreditinstitut. Als leitender Angestellter und Prokurist war er unmittelbar dem Vorstand verantwortlich. Das Kreditinstitut war an Gesellschaften im Auslan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 78 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Wertsachen

Rz. 4 Gegenstand des Augenscheinsbeweises nach § 100 AO sind Wertsachen. Nach der Legaldefinition des § 100 Abs. 1 S. 1 AO fallen hierunter Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten. Der Geldbegriff umfasst alle gültigen in- und ausländischen Zahlungsmittel.[1] Wertpapiere sind ein Recht verkörpernde Urkunden, bei denen das sich aus dem Papier ergebende Recht an die Person des Inh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 11 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 6a S. 4 GrEStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren – OGAW-IV-Umsetzungsgesetz – OGAW-IV-UmsG – (§ 23 Abs. 10 GrEStG)

Rz. 12 Die Frage, ob abhängige Gesellschaften i. S. d. § 6a S. 4 GrEStG auch Personengesellschaften sein können, war seit der Einführung des § 6a GrEStG umstritten, weil die ursprüngliche Fassung nur am Kapital anknüpfte, welches eine Personengesellschaft bei korrekter juristischer Deutung so nicht haben konnte. Da aber die Finanzverwaltung von Anfang an auf dem Standpunkt g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.3 Leistung an Erfüllungs statt (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 10 Nimmt ein Gläubiger anstelle der ihm ursprünglich geschuldeten Leistung ersatzweise eine andere Leistung des Schuldners als Leistung als Erfüllungs statt an,[1] was nach der Rechtsprechung des BFH zunächst ein bestehendes, auf eine andere Leistung gerichtetes SchuIdverhältnis voraussetzt,[2] ist Gegenleistung der Wert, zu dem die Leistung an Erfüllungs statt angenomme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / e) Kostenlose oder nicht kostendeckende Leistungen

Wie bei vielen Unternehmen ist es auch in der Kreditwirtschaft üblich geworden, bestimmte Leistungen ohne Entgelt (das BMF benutzt die unglückliche Formulierung "kostenlos", obwohl natürlich Kosten für den Unternehmer anfallen) oder verbilligt anzubieten, um Kunden zu akquirieren bzw. Geschäft zu generieren. Gängig in der Kreditwirtschaft sind nach wie vor Girokonten oder Te...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / d) Anmerkungen zum Margenschlüssel

Umsatzgröße als Aufteilungsmaßstab nur bedingt geeignet: Bereits im alten BMF-Schreiben war ein sog. "Margenschlüssel" vorgesehen.[43] Hintergrund ist dem BMF zufolge – zutreffend – wie bereits ausgeführt, dass die reinen Umsatzgrößen bei Banken für viele Tätigkeiten nicht die erwirtschaftete Wertschöpfung widerspiegeln.[44] Es gebe Leistungsbereiche, deren Umsatz weitgehend ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Tausch (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 9 Von einem Tausch ist auszugehen, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks ausschließlich zu einer Gegenleistung verpflichtet, die keinen Kaufpreis i. S. v. § 433 Abs. 2 BGB darstellt. Dies wäre z. B. bei einer Vereinbarung der Fall, bei der sich der Grundstückserwerber gegenüber dem Veräußerer ausschließlich zur mietfreien Überlassung eines (anderen) Grundstücks oder z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.3.4 Beteiligungs- und Vermögensverwaltung

Rz. 12 Ist eine Gesellschaft nur vermögensverwaltend tätig und sind mangels aktiver Tätigkeit besondere organisatorische Vorkehrungen wie das Halten von Büroräumen usw. nicht erforderlich, kann der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung auch dort liegen, wo die Verwahrung z. B. der Wertpapiere, die laufende Kontrolle des Vermögens, die Anfertigung der Steuererklärungen u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Sicherheitsleistung

Rz. 10 Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten. Die Sicherheitsleistung deckt nur die Risiken ab, die sich aus der baulichen Maßnahme ergeben. Maßgebend für die Höhe der Sicherheitsleistung sind insoweit die Rückbaukosten, zusätzlich eines Sicherheitszuschlages für Preissteigerungen (Bieber, in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktien / 1.3 Wertpapier

Den Aktionären werden Aktienurkunden ausgestellt. Die AG kann entweder Inhaberaktien oder Namensaktien ausstellen. Eine weitere Besonderheit stellen vinkulierte Namensaktien dar, bei denen zur Übertragung zusätzlich die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich ist.[1] Aktien werden mit Gewinnanteilsscheinen (auch Dividendenscheine oder Kupons genannt) ausgegeben. Hierbei hande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 8.2 Einschränkung der Anrechnung

§ 36a EStG regelt seit 2016 Einschränkungen bei der Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden und Erträge aus Genussscheine, wenn die Wertpapiere zur Sammelverwahrung zugelassen sind. Eine volle Anrechnung der Steuerabzugsbeträge erfolgt nur dann, wenn der Steuerpflichtige während der Mindesthaltedauer (45 Tage innerhalb eines Zeitraums von 45 Tagen vor und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktien / Zusammenfassung

Begriff Aktiengesellschaften (AG) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft, es handelt sich somit um Wertpapiere. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Aktien können vom Aktionär selbst verwahrt werden (Eigenverwahrung). Regelmäßig wird die Verwahrung aber durch W...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abgeltungsteuer / 5.1 Einkünfte und Veräußerungsgewinne

Laufende Einnahmen wie Zinsen und Dividenden sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei Stillhaltergeschäften werden die Aufwendungen für die Glattstellung gegengerechnet. Auch beim Verkauf von Wertpapieren und Kapitalforderungen sowie bei Termingeschäften wird der Gewinn abzgl. der Veräußerungskosten angesetzt. Von diesen Einnahmen wird der Sparer-Pauschbetrag[1] abgezogen, we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.3.2 Bauhandwerkersicherung

Der Unternehmer kann vom Besteller nach § 650f Abs. 1 Satz 1 BGB beim Bauvertrag die Leistung einer Sicherheit in Höhe von 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs verlangen. Die Erfüllung des Anspruchs ist eine Hauptpflicht des Bestellers, die der Unternehmer notfalls klageweise durchsetzen kann. Ausschluss der Bauhandwerkersicherung Nach § 650f Abs. 6 BGB kommt eine Bauha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / 1.2 Bewertung

Pensionsverpflichtungen sind in der Handelsbilanz mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bewertungsstichtag ist der Abschlussstichtag. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags richtet sich danach, ob eine nicht wertpapiergebundene oder eine wertpapiergebundene Verpflichtung vorliegt.[1] Wertpapiergebundene Pensionsverpflichtu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4 Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen

Wertpapiere (Kapitalanlagen), die keine Beteiligung verkörpern, sind i. d. R. kein notwendiges Betriebsvermögen, weil sie nicht wesentlich für die Betriebsführung sind. Ausnahmen sind denkbar, z. B. bei Wertpapiergeschäften eines Bankiers. Wertpapiere (Kapitalanlagen) können jedoch gewillkürtes Betriebsvermögen sein (auch bei der Land- und Forstwirtschaft und beim Freiberufl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 7 Erträge aus Wertpapieren

Gehören Wertpapiere zum notwendigen oder aber gewillkürten Betriebsvermögen sind die aus Ihnen bezogenen Erträge grundsätzlich ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Zu den Erträgen aus Wertpapieren gehören: Dividenden aus Aktien oder Anteilen an einer GmbH Ausschüttungen aus Aktien- oder Rentenfonds Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren Zinsen aus variabel verzinsten Pa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6.1 Festverzinsliche Wertpapiere, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen

Bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens, die eine Forderung in Höhe des Nominalwerts der Forderung verbriefen, kann i. d. R. keine dauernde Wertminderung eintreten. Eine Teilwertabschreibung unter dem Nennwert ist daher allein wegen gesunkener Kurse regelmäßig nicht zulässig. Eine Teilwertabschreibung unter den Nennwert ist nur zulässig, wenn ein B...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.5 Sicherungsgüter bei Freiberuflern

Sind ausschließlich betriebliche Gründe für den Erwerb von Wertpapieren gegeben, ist auch bei Freiberuflern der Ausweis der Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen möglich. Gemäß geltender Rechtsprechung ist hierfür der bloße Erwerb der Wertpapiere aus betrieblichen Mitteln und der Ausweis in der Gewinnermittlung aber unzureichend. Es muss hier zwingend ergänzend ein H...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.1 Der Unternehmer bestimmt den Umfang der betrieblichen Nutzung

Regelmäßig bestimmt der Unternehmer den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit und damit auch den Umfang seines Betriebsvermögens. Der Unternehmer entscheidet, ob bei einer objektiv möglichen betrieblichen Veranlassung das Wirtschaftsgut dem Betrieb dienen soll oder nicht. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen setzt dann eine Einlage ins Betriebsvermögen voraus. Ebenso entscheid...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 3.1 Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung: Wann Wertpapiere als Betriebsvermögen gelten und wann nicht

Betriebsaufspaltung: Nach der Rechtsprechung des BFH gehören bei einer Betriebsaufspaltung die Anteile, die dem Besitzunternehmer an der Betriebskapitalgesellschaft gehören, zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens.[1] Diese Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen gilt nicht, wenn keine personelle Verflechtung und somit keine Betriebsaufspaltung vorlie...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsvermögen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Notwendiges Betriebsvermögen Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen Ausschließliches Privatvermögen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 4.4 Betriebliche oder private Gründe für die Übernahme in den betrieblichen Bereich

Ob Beteiligungen oder andere Wertpapiere objektiv geeignet oder nicht geeignet waren, stellt sich oft erst zu einem späteren Zeitpunkt heraus. Spätere Erkenntnis darüber, ob eine Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich war oder ob die Zuordnung zum Privatvermögen zwingend war, sind nicht maßgebend. Eine Zuordnung zum Betriebsvermögen ist anzunehmen, wenn der Unternehmer glaub...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 6 Finanzanlagen des Anlagevermögens: Teilwertabschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Bei Finanzanlagen des Anlagevermögens, welche dem Betrieb dauerhaft zu dienen bestimmt sind, besteht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine Abweichung zwischen der handels- und steuerrechtlichen Behandlung. Handelsrechtlich besteht die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung, wohingegen das Steuerrecht ein Wahlrecht zur Abschreibung auf den niedrigeren Wert zuläs...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / 5 Einnahmen-Überschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung kann ebenso wie bei der Bilanzierung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Auch hier gilt: Voraussetzung ist, dass die Wertpapiere objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen und ihn zu fördern. Ebenso ist auch bei der Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschussrechnung ein verbindlicher und nach au...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Wertpapiere im Betriebsverm... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Notwendiges Betriebsvermögen Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen Ausschließliches Privatvermögenmehr