Rz. 1

Wertpapiere sind Urkunden über ein privates Vermögensrecht, dessen Verwirklichung vom Besitz (Vorlage) der Urkunde (mit Legitimation) abhängig ist. Man unterteilt die Wertpapiere in sog. Forderungs- und Anteilspapiere. Forderungspapiere untergliedern sich in Wertpapiere des Zahlungsverkehrs bzw. Kapitalverkehrs.

 

Rz. 2

Anteile bezeichnen ein Mitgliedsrecht, welches neben Mitwirkungs- und Verwaltungsrechten (z. B. Stimmrecht, Auskunftsrecht) auch eine Beteiligung am Geschäftsvermögen und Gewinn eines Unternehmens (Vermögensrecht) zum Inhalt hat. Darunter fallen z. B. Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile und Investmentzertifikate. Anteile können verbrieft (z. B. Aktien) oder nicht verbrieft (z. B. GmbH-Anteil) sein.

Private Wertpapiere und Anteile gehören zum übrigen Vermögen. Betriebliche Wertpapiere und Anteile sind dem BV zuzurechnen.

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