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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Sch ... / 3.5 Weitere Einzelfälle der Entstehung der Schenkungsteuer

Petra Raßfeld-Wilske
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Rz. 180

Eine rechtswirksame Vermögensverschiebung und damit eine Ausführung der Schenkung ist jeweils in folgenden Fällen gegeben:

  • Sachschenkungen werden dadurch ausgeführt, dass der Schenker dem Beschenkten den geschenkten Gegenstand übereignet. Dies erfolgt in der Regel durch Einigung und Übergabe, wobei die Einigung auch konkludent erklärt werden kann. Aber auch alle anderen Formen der Übereignung, wie z. B. die Übereignung durch Abtretung eines Herausgabeanspruchs gegenüber einem Dritten, sind möglich. Die Verschaffung wirtschaftlichen Eigentums reicht hingegen für die Ausführung der Schenkung nicht aus (s. BFH vom 01.02.2001, BFH/NV 2001, 1265 m. w. N.). Man wird dies allerdings dahingehend einschränken müssen, dass die Verschaffung wirtschaftlichen Eigentums für die Steuerentstehung dann ausreicht, wenn Gegenstand der Schenkung nach dem Willen des Schenkers die Verschaffung des zivilrechtlichen Eigentums sein soll. Beabsichtigt der Schenker von vornherein nur, dem Beschenkten wirtschaftliches Eigentum zu verschaffen, so muss die Steuer dann auch schon mit der Verschaffung des wirtschaftlichen Eigentums entstehen.
  • Umgekehrt hindert es das Entstehen der Schenkungsteuer nicht, dass der Schenker nach wie vor als wirtschaftlicher Eigentümer des Gegenstandes anzusehen ist. Dies betrifft vor allem Fallkonstellationen, in denen sich der Schenker den Nießbrauch an den übertragenen Vermögensgegenständen vorbehält. Der Beschenkte ist in diesen Fällen trotz allem bereichert, da die Nießbrauchsverpflichtung niedriger als der Wert des Schenkungsgegenstandes ist (s. BFH vom 22.09.1982, BStBl II 1983, 179; BFH vom 07.11.2007, DStR 2008, 346). Die Besteuerung erfolgt in diesem Fall durch Abzug der Nießbrauchslast vom Wert des geschenkten Gegenstandes (s. § 7 Rn 397).
  • Zuwendungszeitp...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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