Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 5. Sorgerechtsvollmacht

Rz. 143 Auch Angelegenheiten der elterlichen Sorge können durch Vollmacht geregelt werden (Sorgerechtsvollmacht) und damit Teil einer Vorsorgevollmacht sein,[219] nicht jedoch eine Vollmacht für das Kind in die Volljährigkeit zur Vermeidung einer Betreuung.[220] Siehe zur Sorgerechtsvollmacht ausführlich § 10. Muster 1.22: Baustein Grundmuster – Sorgerechtsvollmacht Muster 1....mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 5. Die Grenzen des Betreuungsrechts

Aber auch da passierte nichts. Man wurde angehört, dass ja, hat die Bedenken geteilt, aber es gebe keinen Grund und im Übrigen keine Handhabe. Es bestehe eine Vollmacht. Für die Pflegerin! Ob der Vater dazu noch imstande war? Warum sollte es nicht so sein? Ein Gutachten zu seiner Geschäftsfähigkeit? Er habe es abgelehnt, bei ihm sei alles in Ordnung. Und außerdem habe er unt...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Kostenaspekt

Rz. 27 Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Kostenaspekt, ob die Vorteile einer notariellen Beurkundung tatsächlich die Vorteile der notariell beurkundeten Vollmacht rechtfertigen. Wessen Vermögen einen Wert oberhalb von 2.000.000 EUR aufweist, hat für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht 1.735 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer zu errichten (siehe § 8 Rdn ...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / V. Streichung der Wohlschranke im neuen Betreuungsrecht – düstere Aussichten

So oder so ähnlich laufen viele Schicksale ab, die unsere Dienststelle erreichen. Wie viele solcher Fälle dringen "an die Öffentlichkeit" – belegen also das Problem? Wie viele Hochalte haben tatsächlich eine so wachsame Tochter? In dem hier relevanten Alter (Ü80) sind die Kinder meist selbst betagt und u.U. nicht mehr so fähig und in der Lage wie diese Tochter. Wann genau hä...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Mehrere Bevollmächtigte

Rz. 45 Der Vollmachtgeber kann, anstatt einen Kontrollbevollmächtigten zu bestimmen, die Einsetzung mehrerer Bevollmächtigter wählen, wobei sodann die wechselseitige Kontrolle mehrerer Bevollmächtigter untereinander in Betracht kommt. Dazu kann er mehreren Personen eine Vollmacht erteilen. Diese Personen können dann entweder nur als Gesamtvertreter gemeinsam handeln oder ben...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / V. Auslagenerstattung und deren Auszahlung

Rz. 49 Im Rahmen der Tätigkeit ergeben sich Aufwendungen, per definitionem freiwillige Vermögensopfer zum Zweck der Auftragserfüllung,[60] mit verschiedenem Inhalt und in unterschiedlicher Höhe. Diese sind im Rahmen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung neben der Vergütung grundsätzlich zusätzlich zu dieser vom Vollmachtgeber gemäß § 670 BGB zu erstatten. Zu den Aufwendungen ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / III. Die qualifizierte Vorsorgevollmacht bei freiheitsentziehenden Maßnahmen und ärztlicher Zwangsbehandlung – §§ 1831, 1832 BGB (§§ 1906, 1906a BGB a.F.)

Rz. 13 Die Vollmacht zur Regelung freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) muss ebenso wie die Vollmacht zur Einwilligung in lebensgefährdende Maßnahmen schriftlich erteilt sein und die in den § 1831 Abs. 1 und 4 BGB (§ 1906 Abs. 1 und 4 BGB a.F.) genannten Fallgestaltungen ausdrücklich umfassen (§ 1820 Abs. Nr. 2 BGB; § 1906 Abs. 5 BGB a.F.). Dass e...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / A. Wozu eine Kontrolle des Bevollmächtigten?

Rz. 1 Mit einer Vollmacht räumt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten je nach Inhalt und Umfang der Vollmacht die Berechtigung ein, für ihn zu handeln, und zwar primär dann, wenn er selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Die daraus sich ergebende Berechtigung enthält nicht nur die schlichte Handlungspflicht nach den Haftungsmaßstäben der diligentia quam in suis, sondern auc...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / A. Vorüberlegungen

Rz. 1 Für den Ernstfall muss sichergestellt sein, dass zum einen der Bevollmächtigte Kenntnis von der und Zugriff auf die Vorsorgeverfügung hat bzw. das Betreuungsgericht Kenntnis von einer Betreuungsverfügung bzw. Vorsorgevollmacht erhält. So ist eine Betreuung nicht erforderlich, soweit die anstehenden Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Übermittlung unzutreffender Vollmachtsdaten (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 8 [Autor/Stand] Im Diskussions- und im Referentenentwurf fand sich in Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift noch die Formulierung von der nicht, nicht richtigen, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung. Zudem bezog sich die Formulierung auf § 91a AO und nicht auf § 80a AO. Der Wechsel der Bezugsnorm von § 91a AO auf § 80a AO sowie auch des geänderten Wortlauts...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Beschränkungen

Rz. 66 Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Gestaltungsfreiheit ist es dem Vollmachtgeber unbenommen, einzelne Rechtsgeschäfte von dem Zuständigkeitsbereich des Bevollmächtigten auszunehmen und den konkreten Handlungsspielraum in Gestalt eines Ermächtigungskatalogs niederzulegen.[70] Nicht selten wird es sogar zweckdienlich erscheinen, die Vorsorgevollmacht...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / E. Der Anwalt als (Kontroll-)Betreuer und als Kontrollbevollmächtigter

Rz. 53 Der Anwalt, der eine Betreuung, auch eine Kontrollbetreuung für familienfremde Personen übertragen bekommt,[64] wird dieses Amt regelmäßig als sog. Berufsbetreuer übernehmen und ausführen. Nur dann übt er die Betreuertätigkeit beruflich aus. Unabhängig von seinem Status als Anwalt unterliegt er denselben Pflichten und hat dieselben Rechte wie jeder andere Betreuer. Ei...mehr

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FoVo 03+04/2023, Der allgem... / IV. Die Bankdaten

Erforderlich nur, wenn Geld eingenommen werden soll Die Bankdaten benötigt der Gerichtsvollzieher nur, wenn auch Aufträge erteilt werden, bei denen er Zahlungen entgegennehmen kann oder muss. Dies kann etwa bei Beauftragung der gütlichen Erledigung (Modul G) oder der Sachpfändung (Modul L) der Fall sein und entfällt bei isolierten Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft (M...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 8. Kombination mit Totenfürsorge

Rz. 158 Über seinen späteren Leichnam bestimmt der Vollmachtgeber, er entscheidet über die Art seiner späteren Bestattung sowie die letzte Ruhestätte. Die Entscheidung bedarf keiner bestimmten Form, insbes. nicht der Form einer Verfügung von Todes wegen.[240] Lässt sich eine Entscheidung des Erblassers bzw. sein Wille nicht ausmachen, steht die Entscheidung demjenigen zu, de...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / III. Keine Kontrolle des Bevollmächtigten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung möglich (§ 1820 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

Rz. 6 Anlass für die Einrichtung einer Kontrollbetreuung ist, dass der Vollmachtgeber seine Rechte, insbesondere seine Kontrolle, gegenüber dem Bevollmächtigten nicht mehr ausüben kann.[12] Das ist aber nicht dann schon der Fall, wenn der Bevollmächtigte geschäftsunfähig wird, weil gerade eine später eintretende Geschäftsunfähigkeit einer der Gründe für die Bevollmächtigung ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / b) Das Argument der Rechtssicherheit

Rz. 59 Auch das zweite Argument der Rechtssicherheit kann die Ungültigkeit von Vorsorgevollmachten für Organbefugnisse nicht rechtfertigen. Im Ausgangspunkt ist dem BGH zuzustimmen: Die Rechtslage in puncto Rechtssicherheit unterscheidet sich zwischen rechtsgeschäftlicher Vertretung und gesetzlicher Betreuung, für welche die Zustimmung der Gesellschafter gerade nicht erforde...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Unterschiede in den beiden Rechtsinstituten

Rz. 41 Die Rechtsinstitute unterscheiden sich aber in Bezug auf ihren Bestandsschutz und ihre Wirkungen zum Teil erheblich:[113]mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / I. Sicherungsbedürfnis

Rz. 12 Über das Vorhandensein eines Fürsorgebedürfnisses, hat das Nachlassgericht von Amts wegen zu prüfen[10] und nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Abzustellen ist dabei auf das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.[11] Die Prüfung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft erfolgt im FamFG-Verfahren. Rz. 13 Zuständig ist auch...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / aa) Unwiderruflichkeit der Zustimmung

Rz. 33 Jocher [48] hält den Widerruf der Zustimmung zur Vollmachtserteilung seitens der Mitgesellschafter für unzulässig. Er argumentiert, eine Widerrufsmöglichkeit brächte ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit mit sich. Denn bei einer Widerrufsmöglichkeit sei fraglich, ob der gesellschaftsrechtliche Widerruf den Rechtsschein der bis zur Rückgabe der Vollmachtsurkunde ode...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Die Vorsorge

Ein alter Mann, nennen wir ihn Friedhelm, war (anders als sein Name vermuten lässt), in seinem aktiven Leben durch Willenskraft und Durchsetzungsvermögen sehr erfolgreich. Er wusste Bescheid, konnte den Wechselfällen des Lebens wirkungsvoll entgegentreten und sie in seinem Sinne zufriedenstellend lösen. Auch ein erfolgreicher und sehr vermögender Mann wird alt, gebrechlich, ...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / II. Registrierungsfähige Daten

Rz. 8 Von dem Vollmachtgeber können dessen Familienname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) berücksichtigt werden (§ 1 VRegV). Entsprechendes gilt für den Bevollmächtigten, aber mit Ausnahme des Geschlechts und des Geburtsorts, dafür aber zusätzlich mit einer Telefonnummer. Seit dem 1.1.2023 kann a...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / e) Untervollmacht in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 132 Ob auch in persönlichen Angelegenheiten, namentlich in Angelegenheiten der Personensorge i.e.S. (Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung/Unterbringung, Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen) die Erteilung von Untervollmachten zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt.[204] In § 3 Abs. 1 S. 2 der Grundmuster I und II (Rdn 8 und Rdn 9) ist ein Ausschluss ...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Privatschriftliche Errichtung

Rz. 4 Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht privatschriftlich erteilen. Wenn das Gesetz die schriftliche Form vorschreibt, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden (§ 126 Abs. 1 BGB). Rz. 5 Die schriftlich errichtete Vollmachtsurkunde muss entweder durch den Vollmachtgebe...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / g) Kein Erfordernis gerichtlicher Genehmigungen

Rz. 114 Während der Betreuer als gesetzlicher Vertreter umfangreichen Genehmigungserfordernissen unterworfen ist (siehe in Vermögensangelegenheiten: §§ 1848 ff. BGB), handelt der rechtgeschäftlich (Vorsorge-)Bevollmächtigte – mit Ausnahme der §§ 1829, 1831 und 1832 BGB (§§ 1904, 1906 und 1906a BGB a.F.) (siehe dazu Rdn 126 ff.) – ohne entsprechende Einschaltung des Staates/B...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Formerfordernisse für die Vollmachtsurkunde

Rz. 2 Eine Vollmachtsurkunde ist eine schriftliche Erklärung darüber, dass einer in der Urkunde bezeichneten Person (i.d.R. Bezeichnung durch Name, Vorname, gegebenenfalls Anschrift) durch den Vollmachtgeber Vollmacht erteilt wurde.[1] Da der Gesetzgeber in § 172 BGB ausdrücklich die Vorlage einer "Urkunde" regelt, ist die Schriftform i.S.d. § 126 BGB zu wahren. Es muss sich...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Die Vorsorgevollmacht begleitende/flankierende (Kontroll-)Betreuung

Rz. 148 Der Betreuungsverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht kommt nicht nur Bedeutung für den Fall der die Vollmacht im vorstehenden Sinne ergänzenden Betreuung zu, sondern auch bei einer die Vorsorgevollmacht "begleitenden" Betreuung, insbes. einer notwendig werdenden oder auch selbst gewünschten Kontrollbetreuung; in diesem Fall wird eine andere Person als d...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 6. Kombination mit Betreuungsverfügung

a) Die Vorsorgevollmacht ergänzende Betreuung ("Auffangregelung") Rz. 144 Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht entsprechend einhelliger Empfehlung regelmäßig – in der Urkunde der Vorsorgevollmacht – die Errichtung einer Betreuungsverfügung einher (siehe zur Betreuungsverfügung § 4).[223] Da der Vollmachtgeber regelmäßig den Wunsch hat, den Staat – mit einem vom Geri...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / III. Vergütungshöhe und Zahlungsdauer

Rz. 35 Die Parteien können eine freie, einvernehmliche Höhe vereinbaren. Eine dem Grunde nach geschuldete Vergütung muss mit einer Höhenangabe konkretisiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Hierzu reicht es nicht aus, eine übliche Vergütung ohne Höhenangabe festzulegen.[53] Die Vergütungshöhe sollte grundsätzlich angemessen sein. Wobei als Orientierung die Ste...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / D. Das Genehmigungsverfahren

Rz. 88 Für das betreuungsgerichtliche Verfahren gelten die verfahrensrechtlichen Regeln der §§ 271 ff. FamFG – speziell §§ 271 Nr. 3, 274, 276, 287, 298 FamFG. Rz. 89 Ablauf und Entscheidungskriterien: Das Gericht hat den Willen des Patienten aufgrund seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (§ 37 FamFG) festzustellen. Daran ist der Arzt nic...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / a) Urteil des Landgerichts Detmold

Rz. 19 Nach einer Entscheidung des Landgerichts Detmold aus dem Jahre 2015[24] wird man diese Frage verneinen müssen. Das LG Detmold hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Der Kontoinhaber hatte eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt, wonach der Bevollmächtigte ihn unter anderem in "allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten" vertreten konnte. Später wurde für ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also nur und ausschließlich auf...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / b) Generalvollmacht kombiniert mit Vorsorgevollmacht nebst Patienten- und Betreuungsverfügung

Rz. 80 Der Notar wird beauftragt, in einer einheitlichen Urkunde dem Bevollmächtigten eine Generalvollmacht und eine Vorsorgevollmacht nebst Betreuungs- und Patientenverfügung zu errichten. Hinsichtlich der Betreuungs- und Patientenverfügung kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe Rdn 75, 77). Diese sind gegenstandsgleich und sollen bei der nachfolgenden Ber...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Überprüfungsverfahren

Rz. 245 Ein großes Problem stellt für viele – insbesondere in PKH-reichen Rechtsgebieten tätige – Anwälte mittlerweile das Überprüfungsverfahren dar. Nach zwei Entscheidungen des BGH, wonach auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens Zustellungen im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren (§§ 120 Abs. 4, 124 ZPO) jedenfalls dann gemäß § 172 Abs. 1 ZPO an den ...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Geschäftsfähigkeit oder nur Einwilligungsfähigkeit?

Rz. 8 Der Vollmachtgeber, der die Rechtsmacht zur Vertretung für Rechtsgeschäfte außerhalb von § 105a BGB erteilt, muss im Zeitpunkt der Vollmachterteilung geschäftsfähig sein (§ 130 Abs. 2 BGB). Für die Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten wird die Notwendigkeit der vollen Geschäftsfähigkeit kritisch diskutiert.[7] Die Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen. Rz. 9 Die Rec...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / dd) Stellungnahme

Rz. 38 Im Ergebnis überzeugt es, die Widerruflichkeit der erteilten Zustimmung zur gesellschaftsrechtlichen Vertretung durch einen Vorsorgebevollmächtigten vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig zu machen. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorsorgefall bereits eingetreten ist oder nicht. Rz. 39 Die Auffassung von Jocher, eine einmal erteilte Zustimmung zur gesellschaf...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / C. Ergänzungsbetreuung bei Interessenkollision

Rz. 14 Ebenfalls ist trotz Vorliegens einer Vollmacht ein Ergänzungsbetreuer entsprechend nach § 1817 Abs. 5 BGB (§ 1899 Abs. 4 BGB a.F.) zu bestellen, wenn für ein Aufgabengebiet der Bevollmächtigte aus rechtlichen Gründen gehindert ist, eine einzelne Angelegenheit zu besorgen. Die Vorschrift gilt vom Wortlaut her nur für rechtlich gehinderte Betreuer, muss aber auf rechtli...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 3. Zivilrechtliche Möglichkeiten

Und eine nachträgliche zivile Klage? Was kann die erbringen? Was genau muss die Pflegerin nachweisen? Und in welcher Form? Der Auskunftspflicht ist sie – nach eigenen Ausführungen – nach bestem Wissen nachgekommen; der Rest wird mit Nichtwissen bestritten. Es habe ja alles der Vater veranlasst. Dafür ist sie nicht haftbar zu machen. Wie soll die Tochter ihre Klage begründen?...mehr

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§ 6 Formvorschriften / VI. Prüfung der Geschäftsfähigkeit durch Notar?

Rz. 38 Ein Argument zugunsten der Beurkundung stellt das gerne von einigen Notaren vorgebrachte Argument dar, sie hätten die Geschäftsfähigkeit geprüft (siehe § 7 Rdn 11 ff.). Nach der hier Renner folgenden Rechtsauffassung (siehe Rdn 14) haben bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit auch der Notar bzw. die Betreuungsbehörde im Beglaubigungsvermerk diese Zweifel zu dokumentie...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 2. Muster

Rz. 34 Muster 22.3: Aufforderungsschreiben Abgabe eidesstattliche Versicherung Muster 22.3: Aufforderungsschreiben Abgabe eidesstattliche Versicherung Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, in der o.g. Angelegenheit kommen wir zurück auf die von Ihnen zuletzt erfolgte Rechnungslegung vom _________________________. Es bestehen erhebliche Zweifel über die Vollständi...mehr

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§ 10 Vorsorgevollmacht und ... / 3. Keine Unwiderruflichkeit

Rz. 12 Sorgerechtsvollmachten können mangels Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam unwiderruflich erteilt werden.[22] Die freiwillige Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die elterliche Sorge soll keinen Zustand schaffen, der vom Vollmachtgeber nicht mehr einseitig umkehrbar ist.[23] Unwiderruflich erteilte Vollmachten können in widerruflich erteilte Vollmachten u...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / A. Einleitung

Rz. 1 Wer das Mandat erhält, bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen zu beraten oder entsprechende Entwürfe zu fertigen bzw. als Notar anschließend zu beurkunden, sieht sich hohen Herausforderungen gegenüber, bei denen hohe Fachkompetenz ebenso gefragt ist wie Sozialkompetenz. Die insoweit abgefragte Fachkompetenz gilt es ständ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Beschränkung durch Gesetz

Rz. 10 Die Verwendung von (Vorsorge-)Vollmachten gegenüber Banken ist durch Gesetz nicht beschränkt.mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / VI. Vertretungsregelungen; Zuständigkeitsbereiche

Rz. 88 Bei der Benennung mehrerer Bevollmächtigter ist mit größter Sorgfalt darauf zu achten, die Regelungen zur Vertretung durch den oder die Bevollmächtigten sowie ggf. die jeweils zugeordneten Kompetenzfelder klar zu definieren. Hat der Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte parallel eingesetzt, stellt sich die Frage, ob diese jeweils mit Einzelvertretungsbefugnis auszusta...mehr

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§ 6 Formvorschriften / VIII. Gewissenskonflikt des Notars bei einer Beurkundung

Rz. 40 Löst der vom Vollmachtgeber gewünschte Inhalt einer Vollmacht oder Patientenverfügung bei dem Notar einen moralisch-ethischen Gewissenkonflikt aus, kann dieser zu einer Beglaubigung raten.[73] Dabei darf natürlich nicht die Grenze zu Erklärungen überschritten werden, bei der der Notar auch eine Beglaubigung ablehnen muss.mehr

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Literaturverzeichnis

Albrecht/Albrecht/Böhm/Böhm-Rößler, Die Patientenverfügung, 2018 Anders/Gehle, ZPO, Kommentar, 80. Auflage 2022 (zit. Baumbach u.a./Bearbeiter) Beck’scher Online Großkommentar, (zit. BeckOGK BGB/Bearbeiter) Beck’scher Online-Kommentar, Stand: 1.11.2021, 60. Ed. (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 (zit. Bengel/Reimann...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 56 Während früher in der Praxis die Mandanten im Überprüfungsverfahren meist direkt ohne eine Beteiligung des Anwalts angeschrieben wurden, hat sich dies seit einigen Jahren geändert. Auslöser waren zwei Entscheidungen des BGH, der entschieden hat, dass auch nach dem formellen Abschluss des Hauptsacheverfahrens Zustellungen im PKH-Überprüfungsverfahren (§§ 120 Abs. 4, 12...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / 3. Kontrolle und Sanktion bei Verstoß

Rz. 83 Damit die Gesellschafter zur Erteilung der gewünschten Vorsorgevollmacht angehalten werden, sollte ein Verstoß gegen eine gesellschaftsvertraglich vereinbarte Verpflichtung sanktionierbar und kontrollierbar sein.[126] Im Personengesellschaftsrecht ist an den Ausschluss des gegen die Klausel verstoßenden Gesellschafters zu denken. Muster 2.7: Gesellschaftsvertragliche A...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / b) Wer soll informiert werden? Wer darf handeln?

Rz. 83 Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigter haben für den nicht einwilligungsfähigen Patienten die Entscheidung über die Durchführung, Nichtdurchführung oder den Abbruch einer Untersuchung des Gesundheitszustandes, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs zusammen mit dem behandelnden Arzt in einem Gespräch nach § 1828 BGB (§ 1901b BGB a.F.) zu treffen. Es empf...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Anerkennungspflicht bei notariell beurkundeten und beglaubigten Vorsorgevollmachten

a) Notariell beurkundete Vollmachten Rz. 15 Legt der Bankkunde bzw. dessen Vertreter bei der Bank eine Ausfertigung einer notariell beurkundeten (Vorsorge-)Vollmacht vor, die den Bevollmächtigten ausdrücklich auch zur Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ermächtigt, wird man nach den vorangegangenen Feststellungen von einer Anerkennungspflicht der Bank ausgehen ...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BSG, Urt. v. 2.4.2014 – B 4 AS 27/13 R

Rz. 10 Bei mehreren Auftraggebern einer Bedarfsgemeinschaft kann "dieselbe" Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch dann vorliegen, wenn die Aufhebung und Erstattung der individuellen Ansprüche in getrennten Bescheiden geregelt wird und mit jeweils gesonderten Vollmachten selbstständige Widersprüche eingelegt werden.mehr