Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / VI. AGB-Kontrolle?

Rz. 221 Die vorstehende Überschrift ist bewusst etwas provokant gewählt und trifft dogmatisch auch nicht die Vorsorgevollmacht, zumindest dann nicht, wenn sie – wie im Regelfall – außerhalb irgendwelcher Verträge erteilt wird. Dogmatisch kommt die Vorsorgevollmacht allerdings dann in das AGB-Recht, wenn bspw. Verträge zur Pflege und/oder Heimunterbringung Vollmachten beinhal...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / bb) Lösung 1: "Schubladenlösung"

Rz. 192 Spezifizierung "Unbedingte" Vollmachtserteilung und deren private Aufbewahrung, sog. Schubladenlösung, "unbedingte" Erteilung der Vollmacht, aber zunächst Verwahrung privat (zu Hause oder bei einer Vertrauensperson), ggf. ohne dass der Bevollmächtigte informiert wird (Letzteres funktioniert nur, wenn die Vollmacht nicht im Zentralen Register für Vorsorgevollmachten (...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / d) Differenzierung bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 129 Bei Erörterung der persönlichen Angelegenheiten auch und insbes. im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung wünscht der Vollmachtgeber bei mehreren Bevollmächtigten in der Konstellation Partner und Kinder (Familie), dass ein Bevollmächtigter "Vorrang" hat (i.d.R. der Partner gegenüber den Kindern) oder dass sich Bevollmächtigte bei besonders schwerwiegenden und ins...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / IV. Vergütungsfälligkeit

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vergütung des Anwalts nach den Regeln des Auftragsrechts erst fällig, wenn der Auftragszweck erreicht oder aus einem sonstigen Anlass beendet ist.[58] In Anlehnung an §§ 675, 669 BGB kann eine Vorschussvereinbarung getroffen werden. Die Ausübung der Vollmacht erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, der auch mehrere Jahre andaue...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / IV. ABC der Fälle mit ausreichender rechtsgeschäftlicher Vertretung

Rz. 12 In Abgrenzung zu den vorherigen Konstellationen, in denen der Gesetzgeber das Erfordernis einer gesetzlichen Vertretung vorgeschrieben hat, ist grundsätzlich eine Vertretung aufgrund einer (Vorsorge-)Vollmacht zulässig und ausreichend. Hierzu einige Beispiele:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 36 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 263 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 7 [Autor/Stand] Mit einer Geldbuße bewährt ist die unzutreffende Übermittlung von Vollmachtsdaten (§ 80a AO) entgegen § 80a Abs. 1 Satz 3 AO (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Unterlassung, entgegen § 80a Abs. 1 Satz 4 AO den Widerruf oder die Veränderung einer nach § 80a Abs. 1 übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber unverzüglich mitzuteilen (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Gefälligkeit

Rz. 37 Vom Schuldverhältnis abzugrenzen sind bloße Gefälligkeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf einer sozialen Verständigung beruhen und dass sie uneigennützig, unentgeltlich und ohne rechtliche Verbindlichkeit sind.[29] Entscheidend für die Annahme einer Gefälligkeit ist insoweit, dass das Tätigwerden des Bevollmächtigten im Belieben desselben st...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / I. Überblick zum alten Recht

Rz. 17 Nach bis zum 31.12.2022 geltenden Recht war der Kontrollbetreuer nicht "automatisch" auch zum Vollmachtswiderruf ermächtigt. Die Ermächtigung zum Vollmachtswiderruf stellt einen besonderen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar, der nur gerechtfertigt ist, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht.[39] Ein Betreuer konnte eine Vollmacht nur widerrufen, wenn ih...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 2. Inhaltliche Anforderungen in gesundheitlichen Angelegenheiten

Rz. 10 Für die Ausgestaltung einer Vollmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten gelten besondere inhaltliche Gestaltungsanforderungen (qualifizierte Vorsorgevollmacht). Die Vorsorgevollmacht in persönlichen Angelegenheiten kann nicht als schlichte Generalvollmacht erteilt werden. Die Vollmacht muss konkretisiert werden. § 1820 Abs. 2 BGB (§ 1904 Abs. 5 BGB a.F.) bestimmt, d...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / IV. Muster für qualifizierte Vorsorgevollmachten in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in Personalangelegenheiten ("persönlichen" Angelegenheiten) wird von unterschiedlichen Autoren unterschiedlich weit verstanden und formuliert. Deshalb finden sich in der Literatur auch sehr unterschiedliche Textbausteine. Im Rahmen einer General-Vorsorgevollmacht an eine einzelne Person macht das keinen erheblichen Unterschied, weil die einzelnen Aufzähl...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / II. Prüfungen durch das Grundbuchamt

Rz. 25 Das Grundbuchamt prüft Wirksamkeit und Umfang der Vollmacht und hat insoweit eine weitgehende eigene Prüfungspflicht unabhängig von den bereits vom Urkundsnotar getroffenen Feststellungen.[33] Der Nachweis der erteilten Vollmacht erfolgt durch Vorlage der unterschriftsbeglaubigten oder öffentlich beurkundeten Vollmacht. Der zur Wirksamkeit der Vollmachtserteilung erfo...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / III. Bedingte und beschränkte Vollmachtserteilung

Rz. 26 Bei der Verwendung von notariellen Vorsorgevollmachten gegenüber dem Grundbuchamt kann es zu Problemen führen, wenn die Vollmacht mit Einschränkungen erteilt wurde. Enthält die Vollmacht z.B. die Bestimmung, dass der Bevollmächtigte keine Schenkungen vornehmen darf, kann sich bei Grundstücksveräußerungen oder Grundstückserwerben die Frage stellen, ob es sich um ein vo...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / A Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis werden von dem Vollmachtgeber, auch in Ermanglung geeigneter anderweitiger Vertrauenspersonen, zunehmend Rechtsanwälte als Bevollmächtigte gewählt. Diese haben mit der Annahme der Vollmacht unabhängig von deren Inhalt und unabhängig von zusätzlich geschlossenen Vollmachtvereinbarung Pflichten, die denen eines rechtlichen Betreuers zumindest angeglichen si...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / IV. Grundverhältnis

Rz. 164 Die Erteilung einer (Vorsorge-)Vollmacht ist ein einseitiges Rechtsgeschäft (§ 167 Abs. 1 BGB; i.d.R. Innenvollmacht, Alt. 1). Von der – einseitigen – Erteilung der Vollmacht zu unterscheiden ist das der Vollmacht zugrunde liegende – zweiseitige – Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, das sog. Grundverhältnis (Abstraktionsprinzip, mit gewisse...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 2. Mehrere Vollmachtgeber in einer Urkunde?

Rz. 25 Früher war es unter Ehegatten üblich, dass diese sich in einer Urkunde gegenseitig bevollmächtigten und ggf. ihre Kinder als Ersatzbevollmächtigte; wobei hier klargestellt sei, dass es sich dann auch um zwei Vollmachten handelt. Entsprechende Formulare werden noch "angeboten".[61] Die Emotionslage ist bei Eheleuten ggf. vergleichbar mit der "liebgewonnen Einrichtung" ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / c) Schlussfolgerungen aus den Entscheidungen des Landgerichts Detmold und des Landgerichts Hamburg

Rz. 21 Aus den vorgenannten Entscheidungen lässt sich schließen, dass Banken ein gewisser Aufwand bei der Überprüfung der Wirksamkeit einer Vollmacht zumutbar ist. Soweit der Vollmachtgeber noch lebt und ansprechbar ist, muss die Bank bei Zweifeln am Bestand der Vollmacht jedenfalls Kontakt zum Vollmachtgeber suchen. Ist eine Rücksprache mit dem Vollmachtgeber nicht möglich,...mehr

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§ 18 Die Umsetzung der Pati... / 1. Die Gesundheits-/Krankheitsvollmacht unter der Bedingung der Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 26 Für vermögensrechtliche Vollmachten ist man sich einig darüber, dass eine Vollmacht unter einer Bedingung praxisuntauglich ist, weil der Dritte den Eintritt der Bedingung in der Regel nicht prüfen kann. Deshalb muss angeordnet werden, dass die Vollmacht im Außenverhältnis unabhängig von der Regelung im Innenverhältnis unbedingt – also ohne Bedingung – erteilt wird. Die...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.5 Entsprechende Anwendung für Bevollmächtigte, § 1827 Abs. 5 BGB

Mit der Vorschrift wird klargestellt, dass sich die Pflichten des Bevollmächtigten vorrangig aus einer Vollmacht ergeben. § 1827 Abs. 1 bis 3 BGB gelten entsprechend, sofern in der Vollmacht nichts Abweichendes geregelt ist. Der Patient kann neben einer Patientenverfügung oder unabhängig hiervon eine sogenannte Vorsorgevollmacht als Spezial- oder Generalvollmacht errichten, u...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ansprüche wegen (pflichtwidrigen) Handelns des Bevollmächtigten

Rz. 29 Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz können sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis ergeben.[83] Dabei handelt es sich grundsätzlich um die gleichen Ansprüche, die auch aus dem Innenverhältnis zwischen Erblasser und Bevollmächtigtem resultieren; handelt der Bevollmächtigte pflichtwidrig, so macht er sich gegenüber dem Erblasser bzw. den E...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 9. Auslandsbezug

Rz. 162 Im Grundmuster I (Rdn 8) wird im "Sammelbecken" des § 4 (siehe zum Aufbau der Grundmuster Rdn 3 f.) für einen Auslandsbezug[249] die nachstehende Regelung angeboten; das "Angebot" dient als Stoppstelle für weitere Überlegungen. Wenn ersichtlich kein Auslandsbezug vorliegt, mag die vorgeschlagene Klausel zur "Entschlackung" der Vollmacht entfallen. Bei der notariell b...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / III. Anmerkungen zur "kurzen" Vorsorgevollmacht

Rz. 10 Bei bewusst kurzer Fassung entfallen die Hinweise aus dem Grundmuster I (dort § 5) in der Vollmachtsurkunde (alternativ könnten Sie mit dem nachstehenden Text als § 3a in der Urkunde aufgenommen werden). Ggf. sollten die nachstehenden Anmerkungen zur Erläuterung für den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten (dem dann mit der Vollmachtsurkunde eine Ablichtung/Abschri...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Die Vorsorgevollmacht ergänzende Betreuung ("Auffangregelung")

Rz. 144 Mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht entsprechend einhelliger Empfehlung regelmäßig – in der Urkunde der Vorsorgevollmacht – die Errichtung einer Betreuungsverfügung einher (siehe zur Betreuungsverfügung § 4).[223] Da der Vollmachtgeber regelmäßig den Wunsch hat, den Staat – mit einem vom Gericht bestellten Betreuer und gerichtlichen Genehmigungsverfahren –...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 7. Kombination mit Patientenverfügung

Rz. 149 Vielfach, ja vielleicht sogar regelmäßig wird der Vollmachtgeber im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung errichten wollen (siehe zu Inhalt und Gestaltung der Patientenverfügung § 3). Ob der Gestalter bzw. im Endergebnis der Vollmachtgeber die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht in einer Urkunde errichtet oder ob die Patientenve...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 2. Öffentliche Beglaubigung nach § 7 Abs. 1 BtOG und § 29 GBO

Rz. 32 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Soll eine Eintragung aufgrund einer durch einen Stellvertreter abgegebenen Willenserklärung vorgenommen werden, ist a...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / V. Besonderheiten bei Vor- und Nacherbschaft

Rz. 32 Hinsichtlich der Vor- und Nacherbfolge ist umstritten, ob der Bevollmächtigte vor Eintritt des Nacherbfalls nur den Vorerben oder auch den Nacherben vertreten kann.[87] Ließe man auch die Vertretung des Nacherben schon zu, so würde dies die Möglichkeit eröffnen, den Vorerben letztlich von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien, was von § 2136 BGB eigentlic...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / d) Sonderthema: Auskunft über notarielle Verfügungen von Todes wegen

Rz. 102 Unklar bzw. streitig ist, ob die Befreiung des Notars von seiner Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 18 BNotO) ein höchstpersönliches Recht ist oder ob bei – ausdrücklicher – Bevollmächtigung eine Befreiung durch einen Bevollmächtigten möglich ist (siehe § 4 Rdn 12). Die Frage ist für die Vorsorgevollmacht von Relevanz, wenn es um die Frage geht, ob der Notar dem Bevollm...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Anmeldungen durch Vorsorgebevollmächtigten zum Handelsregister und Vereinsregister

Rz. 37 Nach § 12 Abs. 1 S. 1 HGB sind die "Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen". Die gleiche Form gilt für Vollmachten zur Anmeldung, § 12 Abs. 2 S. 2 HGB. Dies gilt für sämtliche Anmeldungen bei allen Gesellschaftsformen und bei Einzelkaufleuten.[44] Da § 12 Abs. 2 S. 2 HGB das Formerfordernis für Vollm...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / B. Rechtsfolgen

I. (Schwebend) Unwirksames Rechtsgeschäft 1. Vertrag schwebend unwirksam Rz. 3 Wird der Bevollmächtigte aufgrund unwirksamer Vollmacht nach außen hin tätig, so ist ein mit dem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam;[2] dies gilt auch für dingliche Geschäfte wie die Auflassung.[3] Nach § 177 Abs. 2 BGB hängt das Rechtsgeschäft von der Genehmigung des Vertretenen ab. ...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / I. (Schwebend) Unwirksames Rechtsgeschäft

1. Vertrag schwebend unwirksam Rz. 3 Wird der Bevollmächtigte aufgrund unwirksamer Vollmacht nach außen hin tätig, so ist ein mit dem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam;[2] dies gilt auch für dingliche Geschäfte wie die Auflassung.[3] Nach § 177 Abs. 2 BGB hängt das Rechtsgeschäft von der Genehmigung des Vertretenen ab. Während dieser Schwebezeit bestehen keine...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / D. Vorsorgevollmacht und Nachlass(insolvenz)verwaltung

Rz. 38 Werden auf Antrag eines Nachlassgläubigers oder eines Erben Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung (siehe auch § 16 Rdn 46) zur Haftungsbeschränkung des Erben auf den Nachlass (§ 1975 BGB) angeordnet, so verliert neben dem Erben (§ 1984 Abs. 1 S. 1 BGB) über § 117 InsO (analog bei der Nachlassverwaltung) auch der Vorsorgebevollmächtigte die Verwaltungs- und Verfügu...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Lösungen für einen verzögerten Start

Rz. 190 Für einen verzögerten Start der Vollmacht bieten sich folgende "Lösungen" an,[284] wobei die bedingte Vollmacht nur der Vollständigkeit halber genannt wird und für die Vorsorgevollmacht und für den Berater aus dem Angebot für den Vollmachtgeber zu streichen ist (Ausnahme: Besitz der Vollmachtsurkunde, siehe Rdn 188): aa) Grundsätzlich keine Lösung: Bedingte Vollmacht ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Sonderfall: Schenkungen

Rz. 94 Vorsorglich sollte ausdrücklich geklärt werden, ob und inwieweit der Bevollmächtigte (bei mehreren Bevollmächtigten siehe Rdn 101) befugt ist, Vermögenswerte des Vollmachtgebers an sich oder Dritte zu verschenken. Zwar wird davon ausgegangen, dass ein Generalbevollmächtigter (auch ohne dahingehende ausdrückliche Erklärung des Vollmachtgebers) zu Schenkungen befugt ist...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / I. Vorsorgevollmacht trotz Testamentsvollstrecker?

Rz. 39 Anders ist dies bei gleichzeitiger Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Anordnung von Testamentsvollstreckung. Hier kann es zu einem Nebeneinander und damit gegebenenfalls auch zu einem echten Konkurrenzverhältnis kommen;[107] denn auch wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat, bleibt die Vollmacht postmortal nach allgemeinen Grundsätzen zunächst wir...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht für U... / I. Trennungs- und Abstraktionsprinzip

Rz. 87 Von der durch Vollmacht vermittelten rechtsgeschäftlichen Vertretungsbefugnis im Außenverhältnis (sog. rechtliches Können) ist stets das Innenverhältnis (sog. rechtliches Dürfen) zu unterscheiden. Die Vollmacht ist zudem abstrakt. Mängel des der Vollmacht im Innenverhältnis zugrundeliegenden Grundgeschäfts lassen die Vollmacht grundsätzlich unberührt.mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / I. Änderungen durch Reform

Rz. 4 § 1896 Abs. 3 BGB a.F. ist in § 1815 Abs. 3 BGB aufgegangen. Es handelt sich um den Aufgabenbereich Kontrolle des Bevollmächtigten. Danach ist es dem Kontrollbetreuer möglich, die Rechte des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten geltend zu machen.[2] Hierzu zählt auch der Widerruf der Vollmacht.[3] Nach altem Recht musste die Befugnis, Vollmachten zu widerrufen, ...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Notariell beglaubigte Urkunden

Rz. 16 Ist durch Gesetz für eine Erklärung die öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden, § 129 Abs. 1 S. 1 BGB. Gemäß § 126 Abs. 1 BGB ist bei Schriftformerfordernis (nur) das bloße Handzeichen notariell zu beglaubigen. Der Notar soll Unterschriften oder Handzei...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / B. Berufsrecht

Rz. 5 Wird ein Anwalt mit einer Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten bestellt und gleichzeitig eine Vollmachtsvereinbarung getroffen, geschieht dies vordringlich wegen der Stellung und der damit verbundenen beruflichen Tätigkeit, Erfahrung und Verantwortung des Anwaltes. Als Bevollmächtigter und Partei der Vereinbarung mit dem Vollmachtgeber (im Folgenden Bevollmächtigter ...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Besonderer Maßstab für die Vorsorgevollmacht

Rz. 20 Das OLG München hat bereits 2009 zur Vorsorgevollmacht den Satz aufgestellt, dass die Wirksamkeit einer Bevollmächtigung auch dann zu bejahen sein kann, Zitat "wenn keine Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber das Wesen seiner Erklärung begriffen hat und diese in Ausführung freier Willensentschließung abgibt, sollte auch seine Geschäftsfähigkeit im allgemeinen Rechts...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 1. Rechtsnatur des Grundverhältnisses – Auftragsrecht?

Rz. 166 I.d.R. wird angenommen, dass der Vorsorgevollmacht als Rechtsverhältnis ein (unentgeltlicher) Auftrag (§§ 662 ff. BGB) oder eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB) zugrunde liegt.[252] Es kommt aber auch durchaus ein Gefälligkeitsverhältnis (d.h. kein Rechtsverhältnis) in Betracht[253] (insbes. unter Ehegatten, aber auch bei Kindern, die umfassend in ...mehr

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Die Patientenverfügung / 3.5.2 Form

Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, § 126 BGB. Eine mündliche Bevollmächtigung reicht nicht aus. Das Formerfordernis dient insbesondere der Rechtssicherheit und dem Schutz des Vollmachtgebers vor willkürlichen Entscheidungen eines mutmaßlich Bevollmächtigten.mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Konkurrenz in Bezug auf Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses bei Vorsorgevollmacht an Dritte oder die Erben

Rz. 44 Vollmacht und Testamentsvollstreckung können bei der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses aber auch in einer unerwünschten Konkurrenz stehen,[133] wenn sie Dritten, aber vor allem dann, wenn die Vollmacht dem Erben erteilt ist. In diesem Fall könnte die Anordnung der Testamentsvollstreckung die Rechte der Erben in Bezug auf den Nachlass einschränken; durch die Vol...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / 1. Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung?

Rz. 63 Erscheint der Mandant in der Praxis des Notars mit einer ausformulierten Urkunde, die Vorsorgevollmacht und Patienten- und Betreuungsverfügung beinhaltet, stellt sich die Frage, ob der Mandant die preiswerte Unterschriftsbeglaubigung in Auftrag gibt (Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf) oder den vorgefertigten Text in die notarielle Beurkundung einbringen will. Im ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde durch das "Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" vom 17.6.2016[2] eingefügt. Die zunächst im Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens"[3] bestehende Fassung wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens fast vollständig überarbeitet. Die Ursprungsversion lautete wie folgt: § 383b Bußgeldvorschriften b...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / D. Aufgaben des Kontrollbetreuers und diesbezügliche Betreuungsverfügungen

Rz. 29 Ein Kontrollbetreuer nach § 1815 Abs. 3 BGB (§ 1896 Abs. 3 BGB a.F.) hat die Rechte auszuüben, die dem Vollmachtgeber gegenüber seinem Bevollmächtigten zustehen, und zwar[61]mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Form

Rz. 24 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung bei den "sonstigen" Erklärungen im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO hat im Grundbuchverfahren die E...mehr