Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität im Unternehmen / 6 Das Fuhrparkmanagement

Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressource...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 2 Bestandsschutzstreitigkeiten

Neben Kündigungsschutzklagen sind im Arbeitsrecht noch weitere Bestandsschutzstreitigkeiten denkbar, die das Arbeitsverhältnis als solches in seinem Bestand betreffen. Das Arbeitsgericht ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG für Klagen dieser Art zuständig. Für Bestandsschutzstreitigkeiten einschl. Kündigungsschutzverfahren besteht in § 61a ArbGG eine besondere Prozessförderungspf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Vollmacht nach § 174 BGB

Rz. 127 Eine Handlungsvollmacht, die einen Anwalt im Namen des Mandanten zur Anfechtung, Kündigung oder z.B. einem Widerruf ermächtigt, kann nach diesseitiger Ansicht elektronisch (zurzeit) nicht dargestellt werden,[82] denn § 174 BGB spricht von einer "Urkunde" und nicht von einer "elektronischen Urkunde". Auch die Rechtsprechung des BGH, dass ein Fax-Exemplar einer Handlun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / III. Vollmachten

1. Prozessvollmacht Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht quali...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / 1. Prozessvollmacht

Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht qualifiziert elektronisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / e) BGH zur Vollmachtsvorlage – Inkassodienstleister

Rz. 76 Der BGH hat in einem Fall zur alten Rechtslage am 29.9.2021 entschieden, dass Inkassodienstleister vereinfachte Vollstreckungsaufträge i.S.d. § 754a ZPO nicht stellen können, da sie verpflichtet sind, Original-Vollmachten vorzulegen. Zitat "Die Möglichkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden gemäß § 829a ZPO ist für einen Gläubiger, der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / a) Einführung

Rz. 45 Nach diesseitiger Auffassung bedeutet die Formulierung in § 130d ZPO "schriftlich einzureichende Anträge", dass die elektronische Einreichpflicht nur für solche Anträge/Aufträge gelten kann, die unterschrieben (Schriftform) bei Gericht eingereicht werden müssen. Es ist also bei dieser Formulierung "schriftlich einzureichende Anträge" nicht einfach auf Anträge, die in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / I. Müssen Anlagen signiert werden?

Rz. 114 Der Gesetzgeber regelt in § 130a Abs. 3 S. 2 ZPO: Zitat Satz 1 gilt nicht für Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind. Somit müssen Anlagen weder qualifiziert elektronisch signiert noch einfach elektronisch signiert mit Eigenversand (siehe dazu § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 u. 2 ZPO) versehen werden. Der Gesetzgeber definiert allerdings nicht, was unter dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Materiell-rechtliche Erklärungen

Rz. 60 Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich, dass Vorgaben des materiellen Rechts, wie etwa § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB, der die Vorlage von öffentlichen Urkunden oder Ausfertigungen in gerichtlichen Verfahren vorschreibt, als leges speciales von der allgemeinen Nutzungspflicht elektronischer Kommunikationswege unberührt bleiben.[60] Hierzu der Gesetzgeber konkret:[61] Zitat "Dassel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / B. Elektronische Aktenführung

Rz. 3 Die elektronische Aktenführung in Strafsachen ist bisher eine "Kann-Regelung", vgl. dazu § 32 StPO. Zitat § 32 StPO Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen "(1) 1Die Akten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / 2. Von der ERVV umfasste Rechtsgebiete und Dokumente

Rz. 21 Die Regelungen der ERV-Verordnung bezogen auf die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs gelten für die Übermittlung elektronischer Dokumente inmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / V. FamFG – Familiensachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 18 § 14 Abs. 2 FamFG regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung und enthält einen Verweis auf die Anwendung des § 130a ZPO. Rz. 19 Zitat § 14 FamFG (1) 1Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. 2 § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) 1Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Rechtssicheres ersetze... / II. Vernichtung oder Archivierung

Rz. 72 Der logische Schritt nach der Durchführung des ersetzenden Scannens ist die Vernichtung der Originaldokumente. Dies ist nicht für alle Dokumente zulässig. Neben dem digitalen Dokument, das z.B. in die elektronische Akte fließen kann, wird parallel ein Papierarchiv, in dem das Originaldokument für die Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar gehalten wird, angelegt. Doku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / V. Beratungshilfe

Rz. 139 Fraglich ist, ob dem Gericht bei Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung der Original-Berechtigungsschein vorgelegt werden muss (in Papier) oder nicht. Die bisherige Rechtsprechung hält die Vorlage des eingescannten Berechtigungsscheins für ausreichend: Zitat "Der Antragsteller muss bei einem elektronisch eingereichten Antrag auf Festsetzung der Beratungshil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. Pflichtangabe der beA-Daten auf Schriftsätzen

Rz. 6 § 130 Nr. 1a ZPO verlangt die Angabe von Daten, die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlich sind, sofern eine solche Angabe möglich ist. § 130 Nr. 1a ZPO wurde erst zum 18.5.2017 neu eingefügt.[1] Dabei wird nicht die Angabe der "technischen" beA-Adresse verlangt, somit einer beA-SAFE-ID. Angegeben werden sollten vielmehr die Daten des zuständigen S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Elektronische Dokumente / III. ERVB (Rechtslage bis 31.12.2021)

Rz. 10 Bis zum 31.12.2021 gab es bereits drei ERVB (ERVB 2018, ERVB 2019 u. ERVB 2021), die gem. § 5 ERVV bekannt gemacht wurden. Diese ERVB wurden zum 1.1.2022 durch eine einheitliche ERVB 2022 abgelöst; diese wiederum durch die 2. ERVB 2022 ersetzt, siehe hierzu ab Rdn 41 ff. Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[7] verkündet, welches zum 1.1.2022 in Kraf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / C. Einreichung elektronischer Dokumente

Rz. 6 Die Einreichung elektronischer Dokumente ist seit dem 1.1.2018 in § 32a StPO geregelt, der § 41a StPO ersetzt und weitgehend § 130a ZPO [4] entspricht. § 32a StPO regelt dabei weder die justizinterne Kommunikation noch die ausgehende Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten. Angesprochen ist hier lediglich die Einreichung von elektronischen Dokumenten. Rz. 7 Zitat § 32a St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung zum beA und ERV / D. Streit zur Einführung des beA/Verfassungsmäßigkeit

Rz. 32 Zum 1.1.2016 wurde § 31a BRAO eingefügt, der zum 1.1.2018 eine weitere Anpassung erfuhr.[36] § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO regelt(e) die Verpflichtung der BRAK zur Einrichtung eines empfangsbereiten beA für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Zitat § 31a BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Überblick über beA, Ges... / VII. beSt

Rz. 70 Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform[58] ins Leben zu rufen und, wie sie selbst schreibt, als erste Anwendungsform dieser Plattform ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) empfangsbereit ­einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Die Errichtung eines solchen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Ausnahme: Aufgaben der Gerichtsverwaltung

Rz. 10 Während § 32 FGO die Übertragung von Verwaltungsgeschäften außerhalb der Gerichtsverwaltung auf das FG verbietet, ist im Umkehrschluss die Übertragung von Verwaltungsgeschäften innerhalb der Gerichtsverwaltung nicht verboten. Rz. 11 Gemeint sind damit alle Organisations- und Verwaltungstätigkeiten, die zur Gewährleistung der rechtsprechenden Tätigkeit erforderlich sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 8.1.1 Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 3 WEG haben die Wohnungseigentümer die Möglichkeit, einen Wohnungseigentümer durch Beschluss zur Einberufung von Wohnungseigentümerversammlungen zu ermächtigen. Bedeutung hat diese seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 geschaffene Möglichkeit insbesondere in verwalterlosen Gemeinschaften, in denen auch ein Verwaltungsbeirat nicht bestellt ist. Die Wohnungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 4.3 Beschlussanfechtung durch Wohnungseigentümer nach abgelehntem Antrag (Negativbeschluss)

Insbesondere in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters vorliegt, die Wohnungseigentümer den Verwalter aber dennoch nicht abberufen wollen, der entsprechende Beschlussantrag also nicht die erforderliche Mehrheit erreicht, haben Wohnungseigentümer die Möglichkeit, die Abberufung im Wege einer Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 6.2 Klage

In seiner Klage sollte sich der Wohnungseigentümer nicht lediglich darauf beschränken, die Abberufung des bisherigen Verwalters herbeizuführen. Zur Vermeidung einer verwalterlosen Zeit sollte er vielmehr auch die Bestellung eines neuen Verwalters durch das Gericht beantragen. Hierbei kann er ein von ihm favorisiertes Unternehmen bereits im Klageantrag benennen. Hilfsweise so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 7.5.3 Zahlungsklage

Der Verwalter sollte sich ohnehin darauf beschränken, entsprechende Zahlungsklage zu erheben. Im Rahmen dieser Klage wird dann inzidenter geprüft, ob die Kündigung wirksam oder wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Zeitnahe Geltendmachung Auch wenn die Zahlungsklage zeitlich unbefristet erhoben werden kann, sollte sich der Verwalter nicht allzu viel Zeit las...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 5.2.1 Wichtige Verwaltungsunterlagen

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere folgende Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Liste aller Eigentümer mit Namen und Anschriften Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 8.1.2 Verwalterbestellung im Wege der Beschlussersetzung

Der vom Gericht im Wege der Beschlussersetzung bestellte Verwalter hat dann denselben Aufgabenkreis, den auch ein durch die Wohnungseigentümer bestellter Verwalter hätte. Das Gericht ist in seiner Entscheidung nicht an eine beantragte Bestelldauer gebunden. Setzt es keinen Bestellzeitraum fest, gilt die Höchstbestelldauer von 5 Jahren, nach Begründung des Wohnungseigentums v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 5.2.2 Herausgabeanspruch durchsetzen

Eigener Anspruch des neuen Verwalters? Häufig gestaltet es sich schwierig, den Herausgabeanspruch gegenüber dem alten Verwalter durchzusetzen. Ist es in diesem Zusammenhang und im Verzugsfall des ausgeschiedenen Verwalters erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, so ist der übernehmende Verwalter jedoch nicht berechtigt, den Herausgabeanspruch in eigenem Namen geltend zu m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 7.3 Pflicht zur Unterlagenherausgabe

Der abberufene Verwalter ist verpflichtet, sämtliche Verwaltungsunterlagen entweder an einen neu bestellten Verwalter oder den nach § 9b Abs. 2 WEG fungierenden Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter herauszugeben. Hierbei handelt es sich qua Gesetz um den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats. Die Wohnungseigentümer können aber auch einen an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 8.1 Klageverfahren

Konkret setzt der klagende Wohnungseigentümer seinen Anspruch mittels Beschlussersetzungsklage nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG durch. Nach dieser Bestimmung fasst das Gericht den Beschluss, so eine notwendige Beschlussfassung unterbleibt. Grundsätzlich bestehen insoweit 2 Möglichkeiten: Der klagende Wohnungseigentümer begehrt im Wege der Beschlussersetzung seine Ermächtigung zur E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.2 Übernahme eines bestehenden Verwalterunternehmens

Will der Verwalter ein bestehendes Verwalterunternehmen übernehmen, kommt es für die Frage, ob die von diesem zu übernehmenden verwalteten Gemeinschaften ohne ihre Mitwirkung auf den neuen Inhaber übergehen, auf die Rechtsform des zu übernehmenden Unternehmens an. Handelt es sich bei dem zu übernehmenden Unternehmen um eine juristische Person, also insbesondere eine GmbH, wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 4.2.2.1.3 Zahlreiche unwirksame Vertragsklauseln

Grundsätzlich unterliegt der Verwaltervertrag der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB. Allerdings findet eine entsprechende richterliche Überprüfung erst im laufenden Vertragsverhältnis, also bei Durchführung bzw. Anwendung des Vertrags statt. Ob der Beschluss über den Abschluss des Verwaltervertrags etwa wegen einer Vielzahl unwirksamer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abberufung des Verwalters (... / 4.2 Beschlussanfechtung durch Wohnungseigentümer

Die Abberufung des Verwalters bedarf nach wie vor der Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer. Entscheidet sich die Mehrheit der in der Versammlung anwesenden oder vertretenen Wohnungseigentümer für die Abberufung des Verwalters, wird diese Entscheidung von den übrigen Wohnungseigentümern in aller Regel zu respektieren sein. Eine Anfechtungsklage dürfte erfolglos bleib...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.6 Was bei der Umsetzung beachtet werden muss

Wurde ein Nachfolger gefunden, geht es ab jetzt um die Beantwortung der Frage, wie und innerhalb welcher Zeit dieser die Geschäfte im Betrieb übernehmen soll, und auch wie die Übergabe geregelt werden kann. Wahrscheinlich haben die Mitarbeiter den Nachfolger schon einmal gesehen, z. B. während einer Betriebsbesichtigung oder auf dem Weg zu den Übergabegesprächen. Wenn der Na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5 Unternehmenswert bestimmen

Ein Punkt, der für Verkäufer und Käufer von zentraler Bedeutung ist. Der Altinhaber muss wissen, was sein Betrieb derzeit noch wert ist, und möchte ggf. über Möglichkeiten informiert werden, den Wert in der Zeit bis zur Übergabe noch zu steigern. Der potenzielle Nachfolger ist daran interessiert, zu erfahren, welche Substanz das Unternehmen hat und welchen Kaufpreis er entri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstückserwerb durch die... / 3. Vertretungsberechtigung der GF vor der Eintragung

Die Frage, ob die Vertretungsregelung des § 37 Abs. 2 GmbHG auch im Vorstadium der GmbH i.G. gilt, ist umstritten (hierzu Protz/Krome im Beck’schen Handbuch der GmbH, 6. Aufl. 2021, § 2 Rz. 17 mit Nachweisen zum Meinungsstand). Nach überwiegender Auffassung kann der GF ohne Ermächtigung durch die Gesellschafter nur die Geschäfte tätigen, die zur Entstehung und Eintragung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 3.2 Vereinbarte Verwalterermächtigung

In einer Gemeinschaftsordnung kann der Verwalter zur Erstellung einer Hausordnung ermächtigt sein. Insoweit wiederum ist entscheidend, welche Formulierung die Gemeinschaftsordnung enthält. Einerseits kann sie den Verwalter ermächtigen, andererseits kann sie ihn verpflichten, eine Hausordnung aufzustellen. Aus der Ermächtigung ergibt sich keine Verpflichtung, sodass die Gemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung im Wohnungseige... / 3.3 Hausordnung aufgrund Beschlussfassung

In der Regel beschließen die Wohnungseigentümer eine Hausordnung. Ausreichend ist grundsätzlich ein einfachmehrheitlicher Beschluss. Formulierungsvorschläge werden zumeist auf der Grundlage gängiger Muster von Verwaltern oder Verwaltungsbeiräten vorbereitet und den Wohnungseigentümern zur Beschlussfassung vorgelegt. Allerdings darf die Verwendung derartiger Muster die Entsch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Methoden d... / 3.4.1 Elektronische Aufzeichnungssysteme seit 1.1.2017

Das BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [1] regelte bislang u. a. die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Die darin enthaltene Übergangsfrist ist mit Ablauf des 31.12.2016 ausgelaufen. Damit müssen ab dem 1.1.2017 Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 2 AO, die durch elektronische Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern usw. erstellt worden si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.1.2.7 Darlehensauszahlung

Abhängig vom konkreten Einzelfall, entspricht eine langfristige Darlehensaufnahme durch die Gemeinschaft den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.[1] Der Gesetzgeber erkennt die Möglichkeit der Kreditaufnahme seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in § 9b Abs. 1 WEG ausdrücklich an. Diese Bestimmung regelt die Vertretungsmacht des Verwalters und ordnet insoweit zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Auslagen / II. Verauslagte Beträge

Rz. 5 Soweit der Anwalt Beträge verauslagt, etwa Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage o.Ä., kann er nach §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV diese Beträge dem Mandanten in voller Höhe in Rechnung stellen, und zwar neben den sonstigen Auslagentatbeständen. Zu den Kosten eines in eigenem Namen des Prozessbevollmächtigt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.2.2 Erstellung der Jahresabrechnung durch den Verwalter

Da der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet. Der Verwalter ist allerdings im Innenverhältnis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr