Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.27 Vertragsabschluss, eigenmächtiger

Vielfach sehen Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen eine Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss bestimmter Verträge vor – insbesondere zum Abschluss von Hausmeisterverträgen oder Verträgen mit Reinigungskräften. Derartige Ermächtigungen sollten den Verwalter aber nicht dazu verleiten, eigenmächtig entsprechende Verträge abzuschließen und schon gar nicht solche, die ...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.5 Durchführung der Einsichtnahme

Der Verwalter sollte stets berücksichtigen, dass er zur Vorlage geordneter Unterlagen verpflichtet ist. Völlig ungeordnete Unterlagen hat er vor der Einsichtnahme zu ordnen, wobei das entsprechende System seinem Ermessen obliegt. Begehrt der Wohnungseigentümer Einsicht in bestimmte von ihm bezeichnete Unterlagen, genügt der Verwalter seiner Einsichtsverpflichtung nicht, wenn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Der Insolvenzplan als Regelungsgrundlage für die Rechtsstellung der Beteiligten bedarf der Legitimation.[1] Die Gläubiger haben daher einen Beschluss über den Insolvenzplan zu fassen. Zu diesem Zweck bestimmt das Gericht gemäß § 235 Abs. 1 Satz 1 einen Erörterungs- und Abstimmungstermin. Bei diesem handelt es sich um eine besondere Form der Gläubigerversammlung i.S.v. §...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Minderheitenschutz

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt das in § 245 bis § 246a geregelte Obstruktionsverbot. Während dort sichergestellt wird, dass die Angehörigen einer Gruppe – wenn sie sich innerhalb der Gruppe gegen den Insolvenzplan ausgesprochen haben – die Fiktion ihrer Zustimmung nur dann hinnehmen müssen, falls die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und zudem eine angemessene Beteiligung am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3 Aufsicht des Gerichts (§ 58)

Rn 31 Der vorläufige Verwalter steht gemäß § 58 unter der Aufsicht des Gerichts und ist diesem gegenüber auskunfts- und berichtspflichtig.[95] Bei den Insolvenzgerichten haben sich zumeist bestimmte Usancen ausgebildet, wonach in regelmäßigen Abständen (zumeist ein bis vier Wochen) eine unaufgeforderte Berichterstattung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfolgen ha...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.2 Herausgabeverweigerung

Die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen nach § 667 BGB gehört zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist damit insoweit aktivlegitimiert.[1] Das Verfahren gegen den ehemaligen Verwalter auf Herausgabe der Verwaltungsunterlagen ist ein wohnungseigen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Haftung des Verwalters ist nicht davon abhängig, dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen ist. Dem Verwalter obliegen vielmehr bereits gesetzlich geregelte Pflichten, bei deren Verletzung er sich den Wohnungseigentümern und der Eigentümergemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig machen kann. Die gesetzlich geregelten Pflichten des Verwalters ergeben sich dabei aus §§...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Vertretung im Zollrecht

Tz. 54 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig lässt sich der Verein bei der Einfuhrabfertigung durch Speditionen oder Zolldienstleister vertreten. Im Zollrecht existieren zwei verschiedene Arten der Vertretung: Bei der direkten Vertretung handelt der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen; bei der indirekten Vertretung handelt der Vertreter in eigenem Namen, aber für...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Legitimationsprinzip (§ 245 Abs. 1 Nr. 3)

Rn 28 Neben einer Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Plans auf die betroffenen Gläubigerklassen muss für eine Zustimmungsfiktion auch die Mehrzahl aller Gruppen dem Plan zugestimmt haben (§ 245 Abs. 1 Nr. 3). Während der Regierungsentwurf in Anlehnung an die US-amerikanische Regelung[55] bereits die Zustimmung einer Gruppe von Gläubigern für ausreichend gehalt...mehr

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Verwalterzustimmung zur Ver... / 1.3 Beschluss

Durch einfachen Mehrheitsbeschluss kann eine Veräußerungsbeschränkung nicht geschaffen werden. Es bedarf vielmehr zwingend einer Vereinbarung. Anders aber dann, wenn die Gemeinschaftsordnung eine Öffnungsklausel enthält, nach der die Gemeinschaftsordnung selbst oder das Wohnungseigentumsgesetz in seinen abdingbaren Regelungsbereichen geändert werden kann. Enthält die Gemeins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Ziel des Obstruktionsverbots

Rn 1 Die Vorschrift versucht, dem in einer "unbegründeten" Verweigerung der Zustimmung zum Insolvenzplan zu erblickenden Missbrauch einer Beteiligtengruppe vorzubeugen. Ein wirtschaftlich sinnvoller Plan soll nicht am auf unsachlichen Gründen[1] beruhenden Widerstand einzelner Gläubiger scheitern können. Die für die Prüfung des Vorliegens eines vernünftigen Grundes maßgeblic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Betretungsverbot

Rn 19 Das Gericht kann – neben der Schließung der Betriebsräume durch Siegelung – gegenüber dem Schuldner und/oder Dritten Betretungsverbote für die Geschäftsräume oder das Betriebsgelände aussprechen. Zielführender dürfte aber regelmäßig die Ermächtigung eines (schwachen) vorläufigen Insolvenzverwalters zur Erteilung von Betretungsverboten sein. Dabei ist es nicht erforderl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Besonderheiten bei vorläufiger Eigenverwaltung

Rn 11 Im Anwendungsbereich der §§ 270b- 270e, also bei den sog. vorläufigen Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, sind die Befugnisse des Insolvenzgerichts aus § 21 eingeschränkt und modifiziert. Das Gericht soll im Regelfall keine Verfügungsbeschränkungen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 anordnen (§ 270c Abs. 3 Satz 1). Anstelle eines vorläufigen Insolvenzverwalters sol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Beispiele für Anordnungen

Rn 13 Anordnungen gegen Dritte sind jedoch nicht von der Ermächtigung in § 21 Abs. 1 gedeckt. In Ermangelung einer Teilnahme am Eröffnungsverfahren dürfen Rechte unbeteiligter Dritter nicht aktiv verkürzt werden, sondern der passive Schutz des Schuldnervermögens darf allenfalls zu einer mittelbaren Beschränkung der Rechte Dritter führen.[34] Dies zeigt sich bereits darin, da...mehr

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Haftung des Verwalters (WEMoG) / 2.3 Auftragsvergabe, eigenmächtige

Eine Haftung des Verwalters kommt stets dann in Betracht, wenn er eigenmächtig Aufträge vergibt, obwohl es sich nicht mehr um eine unbedeutende Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG handelt und weder eine Ermächtigung im Verwaltervertrag noch eine solche durch Beschluss dies rechtfertigt.[1] Allerdings muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgeri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung ermächtigt das BFM, durch RechtsVO ohne Zustimmung des Bundesrats zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 6 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Abruf erfolgen kann. Dies betrifft insbesondere die technischen Anforderungen für den automatisierten Datenabruf (BT-Drucks 19/8691, 67).mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.2 Beschluss-Sammlung

§ 24 Abs. 7 Satz 8 WEG verleiht den Wohnungseigentümern das Recht zur Einsichtnahme in die Beschluss-Sammlung. Auch einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, steht das Recht zu, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Abweichende Zuständigkeitsregelungen der Länder

Rn 12 Gemäß Abs. 2 besteht für die Bundesländer, die für die Justizorganisation zuständig sind, die Möglichkeit, von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 durch Rechtsverordnung abzuweichen und zusätzliche oder andere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. Die Norm eröffnet damit die Möglichkeit die genannten Varianten auch zu kombinieren. Die Zuständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3 Einsicht

Vor Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 war das Recht zur Einsichtnahme in (Verwaltungs-)Unterlagen lediglich in § 24 Abs. 6 Satz 3 WEG bezüglich der Versammlungsniederschriften und in § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG bezüglich der Beschluss-Sammlung geregelt. Ein Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer in die übrigen Verwaltungsunterlagen wurde aus den Bestimmungen der §§ 675, 666 BGB...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 3.1.1 Umfang

Jeder Wohnungseigentümer hat nach § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Gewährung von Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen.[1] Da die Einsichtnahme auch der Überprüfung der Verwaltertätigkeit dient, besteht das Einsichtsrecht nach der bestandskräftigen Genehmigung der auf Grundlage der Jahresabrechnung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzen Nachschüsse bzw. Anpassungs...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der … Antrag … ist nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da die Klage des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung (VG 11 K 401/22) nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt (§ 42 Abs. 2, 1. Alt. VwGO analog). § 45 Abs. 1 S....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 17. Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)

Rn 65 Am 20.06.2019 wurde die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) verabschiedet, und unter dem 26.06.2019 im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

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Verwaltungsunterlagen – Auf... / 4.1 Grundsätze

Im Fall der Amtsbeendigung – aus welchem Grund auch immer – hat der Verwalter sämtliche Verwaltungsunterlagen herauszugeben. Er hat diejenigen Unterlagen herauszugeben, die er aufgrund eigener Verwaltertätigkeit erlangt hat[1], die aus der Geschäftsbesorgung resultieren[2] und die er von seinem Amtsvorgänger erhalten hat.[3] Zu übergeben sind stets die Originalunterlagen. Die Üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Allgemeines Verfügungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 45 Neben der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Dies dürfte die effektivste Maßnahme darstellen, gläubigerbenachteiligende Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners kurzfristig und nachhaltig zu unterbinden. Sie führt gemäß § 24 zu einer absoluten Unwirksamkeit der von §§ 81, 82 erfassten Verfüg...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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Vollmacht

Zusammenfassung Gemäß § 164 BGB bedarf eine rechtsgeschäftliche Handlung, die in Vertretung eines anderen vorgenommen wird, einer wirksamen Bevollmächtigung des Vertreters. Der Rechtsanwalt kann wirksame Erklärungen für seinen Mandanten nur im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis abgeben. Diese ergibt sich aus seiner Vollmacht. Dabei ergeben sich Unterschiede, ob es sich um eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollmacht / 1 Außergerichtliche Vollmacht

Wozu eine konkrete Vollmacht im Einzelnen berechtigen soll, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden, da es sich dabei um eine Willenserklärung des Vertreters handelt. Bei Abfassung eines Vollmachtsentwurfs ist daher besonderes Augenmerk auf den aktuellen, aber auch möglichen zukünftigen Umfang des Mandats zu legen. Der Rechtsanwalt oder sonstige Vertreter des Arbeitgebers...mehr

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Vollmacht / 2 Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts sollte der Klage bzw. der Klageerwiderung beigefügt werden, § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 80 Abs. 1, 88, 89 ZPO. Sie muss spätestens vorgelegt werden, wenn die Gegenseite die Bevollmächtigung rügt. Eine Prozessvollmacht bezieht sich nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 81 ZPO immer auch auf Weiterungen wie Widerklage, Wiederaufnahme des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vollmacht / Zusammenfassung

Gemäß § 164 BGB bedarf eine rechtsgeschäftliche Handlung, die in Vertretung eines anderen vorgenommen wird, einer wirksamen Bevollmächtigung des Vertreters. Der Rechtsanwalt kann wirksame Erklärungen für seinen Mandanten nur im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis abgeben. Diese ergibt sich aus seiner Vollmacht. Dabei ergeben sich Unterschiede, ob es sich um eine außergerichtli...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 4.5 Pfändung des Zuweisungsrechtes

Weiß der nach § 8 WEG Aufteilende (noch) nicht, welchem Sondereigentümer ein Sondernutzungsrecht zustehen soll, kann er die Begründung "hinauszögern".[1] Dafür werden mehrere Wege diskutiert. Ein Weg soll darin bestehen, dass für den Gegenstand das (Mit-)Gebrauchsrecht sämtlicher Wohnungseigentümer sofort ausgeschlossen wird. Die Wohnungseigentümer müssen dann ferner vereinb...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.1 Allgemeines

Für eine Zwangsversteigerung bedarf es gemäß § 15 ZVG eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist (etwas anderes gilt, wenn in dem betreffenden Bezirk Zuständigkeiten konzentriert wurden). Der Antrag wird häufig vom Verwalter gestellt. Dazu hat er nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5.1 Verwalter ist bereits zur gerichtlichen Beitreibung ermächtigt

Ist der Verwalter bereits zur gerichtlichen Betreibung ermächtigt worden, umfasst seine Ermächtigung auch die normale Zwangsvollstreckung (nicht: Entziehungsklage[1] und Durchsetzung, nicht Versorgungssperre[2]), sodass es einer besonderen Ermächtigung nicht bedarf. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte eine Ermächtigung allerdings ausdrücklich (ggf. auch) die Zwangsvollstrec...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.2.3 Mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte

Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicheru...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.3 Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Für eine Zwangsverwaltung bedarf es eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Anordnung der Zwangsverwaltung an die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes , in dem die Wohnungseigentumsanlage belegen ist. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die besonderen Vollstreckungsvora...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5.2 Abberufung des Verwalters

Die Abberufung des Verwalters führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.[1]mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.2 Inhalt

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden[1] sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufügen. Ferner muss der Antrag bezeichnen, in welcher Rangklasse die gel...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.3 Forderungsanmeldung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 45 Abs. 3 ZVG ferner die Möglichkeit, ihre Forderungen gegen einen Hausgeldschuldner bei einem von einem Dritten betriebenen Verfahren anzumelden.[1] Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig[2], wenn er die Anmeldung im Termin unterlässt und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dadurch ein Schaden entsteht, weil d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung durch GewSt-Messbescheid

Rz. 13 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags erfolgt durch den GewSt-Messbescheid. [1] Erlassen wird er von den FÄ. Bei dem GewSt-Messbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO).. Folgebescheide des GewSt-Messbescheids sind der GewSt-Bescheid (§ 16 Abs. 1 GewStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 155 AO), der Zerlegungsbescheid (§ 188 AO i. V. m. §...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 3.1 Vollmacht und Vertretungsmacht

Will sich eine Person vertreten lassen, muss sie eine Vollmacht erteilen. Dies geschieht durch eine Erklärung (§ 167 Abs. 1 BGB). Die Person kann sich gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten erklären, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Der besonderen Mitteilung einer Bevollmächtigung durch den Vollmachtgeber steht es gleich, wenn dieser dem Vertreter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 3.3 Offene/verdeckte Vollmacht

Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt nach § 164 Abs. 1 Satz 1 BGB unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht gem. § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB "keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob bloß die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 3.4 Duldungs-/Anscheinsvollmacht

Neben der "normalen" Vollmacht (siehe Kap. 3.1) stehen nach h. M. die gesetzlich nicht geregelten Duldungs- und die Anscheinsvollmachten. Bei einer Duldungs- oder einer Anscheinsvollmacht hat der Vertretene keine Vollmacht erteilt. Dennoch muss er die Erklärungen eines Dritten als die seines Vertreters gegen sich gelten lassen: Duldungsvollmacht Eine Duldungsvollmacht liegt vo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeines Vertragsrecht (... / 5.2.1 Wohnungseigentumsanlagen

Das WEG schreibt die Schriftform für keine einzige Handlung in einer Wohnungseigentumsanlage vor. Es gibt aber eine Reihe von vor allem alten Gemeinschaftsordnungen, die für Vollmachten, z. B. für die Vertretung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer, die Schriftform anordnen. Wirksamkeit Ob diese Schriftform-Vereinbarungen am 1.12.2020 durch das WEMoG[1] unwirksam gewor...mehr