Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicherungshypothek ist unzulässig.[1] Der einzelne Betrag nach der Verteilung muss wiederum jeweils den Mindestbetrag von 750,01 EUR erreichen.

 

Musterschreiben: Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek[2]

An das

Grundbuchamt

____________

____________

Grundbuch von _______ [genaue Bezeichnung]

In der Zwangsvollstreckungssache

der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ___________, vertreten durch den Verwalter __________ [Name und Anschrift]

– Gläubigerin –

gegen

__________ [Name und Anschrift]

– Schuldner –

Der Schuldner ist Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage ____________. Er ist Eigentümer der Wohnungen Nr.____ und Nr. ____ der Wohnungseigentumsanlage ____________ – Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch in Fotokopie.

Wegen folgender Ansprüche beantrage ich im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ____________ die

 
Eintragung einer Zwangshypothek

über das vorstehend bezeichnete Wohnungseigentum anzuordnen:

Zahlungsanspruch in Höhe von _______ EUR [Höhe] aus Versäumnisurteil des Amtsgerichtes ________ [Name], Aktenzeichen ______ vom ______ [Datum], zzgl. ____ EUR [Höhe] Zinsen seit dem ______ [Datum]. Das Originalurteil ist beigefügt.

Zum Beleg meiner Ermächtigung füge ich in der Anlage die Niederschrift der Versammlung vom ______ [Datum] bei, in der beschlossen wurde, dass ich dieses Verfahren betreiben soll. Ich bitte, mir nach Eintragung den Titel und die anliegenden Vollstreckungsunterlagen zurückzureichen. Meine Vertretungsmacht folgt aus § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG.

Unterschrift

[1] Bruns/Hintzen, ZWE 2018, S. 73, 77.
[2] Siehe auch Bruns/Hintzen, ZWE 2018, S. 73, 79; Keller in Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht, Teil 5 Rn. 83.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge