Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bewilligungsgrundsatz.

Rn 7 Aufgrund des formellen Konsensprinzips ist zur Änderung der Eintragung bei Rechtsänderung oder Grundbuchberichtigung nur die einseitige Bewilligung (§ 19 GBO) in öffentlich beglaubigter Form (§ 29 GBO) des von der Rechtsänderung Betroffenen erforderlich. Lediglich bei einer Auflassung oder Bestellung, Inhaltsänderung oder Übertragung eines Erbbaurechts ist dem Grundbuch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik.

Rn 1 Die ZPO enthält keine allgemeine Regelung über das Erlöschen der Prozessvollmacht. Die Vorschrift bestimmt ebenso wie § 87 lediglich, dass bestimmte Ereignisse nicht zu einem Erlöschen führen und begrenzt damit die Wirkungen des Erlöschens der Vollmacht nach den materiell-rechtlichen Vorschriften. Gründe der Rechtssicherheit und der Prozesswirtschaftlichkeit lassen es u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Führen eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts.

Rn 6 Voraussetzung der Überlassung der Wohnung ist, dass Täter und Opfer zum Tatzeitpunkt einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben. Der Begriff ist dem Mietrecht, dort § 563 II 3 BGB, entnommen. Hierunter fallen in erster Linie Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie nicht eingetragene Lebenspartner, doch soll nach den Intentionen des Gesetzgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Voraussetzungen.

Rn 4 Nach § 796c I 2 gelten die §§ 796a, 796b entspr. Es muss daher ein von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht der von ihnen vertretenen Parteien abgeschlossener Vergleich vorliegen, in welchem sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (§ 796a Rn 5, 7). Zudem darf der Vergleich nicht auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet sein oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kontensperrung.

Rn 18 Zur Sicherung des Nachlasses kann das Nachlassgericht eine Kontensperrung veranlassen (KG Rpfleger 82, 184), um das Risiko des Missbrauchs von transmortalen Vollmachten zu begrenzen und einen unkontrollierten Geldabfluss zu vermeiden. Dabei hat es insb Rechte Dritter zu berücksichtigen, wenn diese nach dem Erbfall Rechte am Nachlassvermögen erworben haben (KG RPfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsmittelrüge der Parteien.

Rn 6 Der Streit über eine Sachurteilsvoraussetzung kann durch die beschwerte Partei (BGHZ 110, 294, 295 f = NJW 90, 1734) mit einem Rechtsmittel zur Prüfung der höheren Instanz gestellt werden. Verneint das Rechtsmittelgericht die Sachurteilsvoraussetzung, wird nicht das Rechtsmittel als unzulässig verworfen, sondern die Klage als unzulässig abgewiesen (vgl Rz 5). Ebenso ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu besonderen Vollstreckungsregeln.

Rn 4 Abgrenzungsprobleme bestehen zur Herausgabevollstreckung nach §§ 883 ff (s schon bei § 887) und zur Vollstreckung zur Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 . Im letztgenannten Fall werfen die Verpflichtung des Schuldners zur Erteilung einer Vollmacht (s schon bei § 887) und der begehrte Widerruf einer (ehrverletzenden) Behauptung Fragen auf. Die hM spricht sich für ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Aushändigung bedeutet persönliche Übergabe (nicht: Einlegen in das Anwaltsfach) durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, einen von ihm Beauftragten oder auch durch den Richter oder Rechtspfleger. Der Empfänger muss Annahmewillen haben, § 179 ist nicht anwendbar. Das Schriftstück kann offen übergeben werden (§ 176 I gilt nicht). Die Amtsstelle umfasst alle Diensträu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsnatur und Anfechtbarkeit.

Rn 2 Die Vollmachtskundgabe ist nach hM eine rein deklaratorische, rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf welche die Vorschriften über Willenserklärungen (§§ 104 ff) entspr anzuwenden sind (Staud/Schilken Rz 2; aA Flume II § 51 9). Es muss ein adressatengerichteter Kundgabewille vorliegen (Bork Rz 1524) und der Kundgebende muss voll geschäftsfähig sein (BGH NJW 77, 622, 623 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Das Erlöschen der Rechtsscheinvollmacht gem § 172 II.

Rn 6 Die Rechtsscheinvollmacht erlischt mit Rückgabe der Vollmachtsurkunde an den Vollmachtgeber (vgl § 175) und der Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde (vgl § 176). Rückgabe iSd § 172 II meint Besitzerlangung durch den Vollmachtgeber mit Wissen des Bevollmächtigten (Erman/Maier-Reimer/Finkenauer Rz 13). Der Vollmachtgeber kann den Rechtsschein auch durch einen Widerruf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. GdW.

Rn 8 Die nach § 9a I 1 in Teilbereichen voll rechtsfähige GdW (auch: ›Verband‹, ›Verband sui generis‹, ›GdWE‹ usw) steht wie ein Verband (aA ›fremdnütziges Zweckgebilde‹) neben den WEigtümern und der Gemeinschaft iSv Rn 6, was aus § 10 I 2 und der Trennung von gemE (§ 1 Rn 10 ff) und Gemeinschaftsvermögen (§ 9a III) folgt (str). Neben der GdW gibt es weder eine rechtsfähige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Nichteheliche Gemeinschaften.

Rn 95 Für den Vertragsschluss einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten dieselben Regeln wie für Eheleute (Engel MietRB 07, 326, 327). Eine Vollmacht des einen für den anderen ist aber nicht anzunehmen (AG Osnabrück WuM 96, 754 [AG Osnabrück 11.10.1996 - 44 C 345/96]). Auch die Vorschriften des § 1568 V (s Rn 35) sind nicht analog anwendbar (Hamm NJW-RR 05, 1168). Der P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formerfordernis (Abs 1 S 1).

Rn 2 Vermittlungsverträge u nachträgliche Änderungen mit einem Verbraucher, nicht solche mit einem Dritten (§ 655a I 1), müssen einschl der wesentlichen Nebenabreden unter genauer Bezeichnung des zu vermittelnden Darlehens zur Vermeidung der Nichtigkeit (II) schriftlich (§ 126) abgeschlossen, dh von beiden Parteien unterzeichnet werden. AGB müssen mit dem Vertrag körperlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schranken.

Rn 4 Schranken ergeben sich, soweit das WEG zwingend ist (§§ 9 I 3, 17 III, 26 V), aus den Grenzen der Privatautonomie nach §§ 134, 138 BGB (BGH ZMR 22, 570 Rz 32; ZMR 21, 405 Rz 18; ZMR 11, 397 = NJW 11, 679; NJW 1987, 650), aus dem Öffentlichen Recht (Vor §§ 1–49 Rn 32) sowie ggf aus den ›Strukturprinzipien des WEG‹ (Frankf ZWE 15, 263: keine allumfassende Vollmacht des Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 89 dient der Prozessökonomie und erlaubt die einstweilige Zulassung eines Prozessvertreters, der keine Vollmacht hat oder diese nicht nachweisen kann, um die Fortsetzung des Prozesses schon vor Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Nach Sinn und Zweck ist die Vorschrift nur bei behebbaren Mängeln anwendbar (allgM MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 1; Musielak/Voit/Weth § 89 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schriftform.

Rn 15 Ein Ratenlieferungsvertrag, nicht aber eine Vollmacht dazu (§ 167 II), bedarf nach I 1 der Schriftform. Bei Rahmenverträgen betrifft dies den Grundvertrag, während die Ausführungsgeschäfte formfrei bleiben. Die Regelung in I 3 (Mitteilung des Vertragsinhalts in Textform) bezieht sich auf alle Ratenlieferungsverträge. Die Formerleichterungen des § 492 I 2 u 3 gelten nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvollmacht.

Rn 31 Die Beauftragung eines RA umfasst im Zweifel alle Sozien (BGH NJW-RR 88, 1299 [BGH 10.03.1988 - III ZR 195/86]). Zur Scheinsozietät s Rn 41. Entsprechendes gilt für Steuerberater (BGH NJW 90, 827, 828) und Ärzte (BGHZ 97, 277). Eine Prozessvollmacht (s § 164 Rn 25) ermächtigt nach § 81 ZPO grds auch zur Abgabe und Entgegennahme von materiell-rechtlichen Erklärungen wie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einordnung und Auslegung.

Rn 1 Art 11 ordnet für die Frage der Form, die stets als Teilfrage eines anderweitig angeknüpften (zB Art 13, Art 3 ff ROM I/Art 27 ff, sog Geschäfts- oder Wirkungsstatut) rechtlichen Verhältnisses auftaucht, eine Sonderanknüpfung an. Soweit das Rechtsverhältnis ein Schuldvertrag (mit Ausn eines Gesellschaftsvertrages, vgl Art 1 II Buchst f ROM I) ist, ist Art 11 seit 17.12....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 13 VSBG – Vertretung.

Gesetzestext (1) Die Parteien können sich im Streitbeilegungsverfahren durch einen Rechtsanwalt oder durch eine andere Person, soweit diese zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen befugt ist, vertreten lassen. (2) Die Parteien dürfen nicht verpflichtet werden, sich im Streitbeilegungsverfahren vertreten zu lassen. Rn 1 Das Verbraucherschlichtungsverfahren ken...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abd) Sachliche Weisungsgebundenheit

Rn. 71 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine persönliche Weisungsgebundenheit des Vertreters ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 1972, 785). Bei ArbN ergibt sich die sachliche Weisungsgebundenheit bereits aus dem Anstellungsvertrag, bei Selbstständigen aus dem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis (Bärsch in H/H/R, § 49 EStG Rz 234, August 2019). Wie eng die FinVerw die sa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwaltsvertrag.

Rn 38 Die Beiordnung führt nicht zu einem Kontrahierungszwang für den Anwalt (anders beim Notanwalt, s Rn 25). Sie begründet auch keine Prozessvollmacht und kein Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Partei (Dürbeck/Gottschalk Rz 649). Auch dadurch, dass der Anwalt der Partei oder dem Gericht mitgeteilt hat, dass er zur Vertretung bereit ist, entsteht weder Mandatsvertrag n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsrücknahme.

Rn 3 Die Antragsrücknahme ist bis zur Unterzeichnung der Eintragung möglich. Streitig ist, welcher Form die Rücknahme des Antrags bzw Widerruf der Vollmacht zur Antragstellung bedarf. Teilweise wird vertreten, dass eine öffentliche beziehungsweise öffentlich beglaubigte Urkunde gem §§ 29, 31 GBO (Ddorf Rpfleger 00, 62 [BayObLG 30.09.1999 - 2 Z BR 146/99]; Hamm Rpfleger 85, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erlöschensanzeige iSv § 170.

Rn 4 Der Vertragspartner kann sich auf den Vertrauensschutz nach § 170 nicht mehr berufen, sobald ihm das Erlöschen der Vollmacht angezeigt wurde. Die Erlöschensanzeige ist nach zutreffender Ansicht eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf welche die Vorschriften über Willenserklärungen (§§ 104 ff) entspr Anwendung finden (MüKo/Schubert Rz 11; Flume II § 51 9). Der Zugang ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Sonderfälle.

Rn 46 Können Willenserklärungen für eine Vielzahl von Personen Bedeutung erlangen, ist ausschließlich der objektive Inhalt der Erklärung maßgeblich (BGH NJW 07, 2912 [BGH 09.07.2007 - II ZR 232/05] Tz 10). AGB sind unabhängig von den Einzelfallumständen objektiv auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einschränkungen und Erweiterungen.

Rn 11 Einschränkungen des gesetzlichen Umfangs der Prozessvollmacht sind nur zulässig und wirken nur in den durch § 83 gezogenen Grenzen ggü dem Gericht und dem Gegner. Wird die Prozessvollmacht nur für eines der in einem Rechtsstreit verbundenen Prozessrechtsverhältnisse erteilt (zB bei subjektiver Klagehäufung oder § 61), ist das kein Fall einer Beschränkung (vgl auch § 83...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Die Nachforderungsklage ist ein selbstständiger Prozess, für den die Vollmacht des Vorprozesses nicht ausreicht. Die Behauptung der erheblichen Verschlechterung ist besondere Prozessvoraussetzung. Ihr Vorliegen ist iRd Begründetheit zu prüfen. Der Klageantrag ist darauf zu richten, dass hinsichtlich der zukünftig fällig werdenden Ansprüche Sicherheit zu leisten oder die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 671 enthält zwei Instrumente (Widerruf, Kündigung), die zur Beendigung des Auftrags mit Wirkung für die Zukunft führen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben davon unberührt (BGH NJW 91, 2210 [BGH 19.03.1991 - XI ZR 102/90]). Der Widerruf des Auftraggebers und die Kündigung des Beauftragten können jederzeit erfolgen. Es handelt sich um einseitige, empfangsbedürftige, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff, Bedeutung.

Rn 30 Der Anwaltsvergleich iSv §§ 796a–c ZPO ist ein Vergleich, der außergerichtlich von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht ihrer Parteien abgeschlossen wird (BTDrs 13/5274 29; Zö/Geimer § 796a Rz 1; B/L/H/A/G/Schmidt § 796a Rz 1 f). Rn 31 Sinn und Zweck des Anwaltsvergleichs ist es, die sofortige Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich ohne eine Entscheidung des Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt im Zusammenwirken mit den §§ 82, 83 den Umfang der Prozessvollmacht und löst diese vom beliebig gestaltbaren Innenverhältnis zwischen der Partei und ihrem Bevollmächtigten. Sie ist – soweit § 83 nichts anderes bestimmt – im Verhältnis zu Gericht und Gegner nicht beschränkbar (BGH NJW 92, 142; BFH NJW 97, 1029, 1930 [BFH 13.06.1996 - III B 23/95]). Sie sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertretung.

Rn 16 Jeder Partner kann grds nur sich selbst rechtsgeschäftlich verpflichten. Die Ehegatten gegebene Möglichkeit der Mitverpflichtung nach § 1357 findet keine (analoge) Anwendung (Staud/Löhnig Anh zu § 1297 Rz 49), da sie dem Wesen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft widersprechen würde, die sich von der Ehe gerade durch das Fehlen wechselseitiger Pflichten unterscheidet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Pflichten des Verwalters.

Rn 15 Der Nachlassverwalter hat alsbald den Nachlass in Besitz zu nehmen. Verweigert der Erbe dessen Herausgabe, muss der Verwalter klagen (Stuttg BWNotZ 78, 164), weil der Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts nach noch hM keinen Vollstreckungstitel iSd § 794 I Nr 3 ZPO darstellt (MüKo/Küpper § 1985 Rz 3; aA Erman/Horn § 1985 Rz 2). Das Prozessgericht ist an die Anordnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkungen.

Rn 6 Werden die durch eine zulässige und ordnungsgemäß bekannt gemachte Beschränkung gezogenen Grenzen der Vollmacht überschritten, fehlt es an einer Prozesshandlungsvoraussetzung und die Prozesshandlung ist unwirksam (Musielak/Voit/Weth § 83 Rz 5; Zö/Althammer § 83 Rz 2; MüKoZPO/Toussaint § 83 Rz 11). Das Gericht muss die Einschränkung vAw berücksichtigen und ggf darauf hin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Entgegen der Überschrift betrifft die Vorschrift nicht generell die Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren. Die Vorschrift regelt nur die Entscheidung über die Kosten, soweit das Rechtsmittel erfolglos war (Abs 1), das Rechtsmittel erfolgreich war, allerdings auf Grund neuen Vorbringens, das in einem früheren Rechtszug bereits hätte geltend gemacht werden können (Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterwerfung durch den Nichteigentümer.

Rn 6 Auch derjenige, der noch nicht Grundstückseigentümer ist, kann sich der Vollstreckung in das Grundstück unterwerfen. Entscheidend ist, dass der Schuldner die Eigentümerstellung zu dem Zeitpunkt besitzt, zu dem die Unterwerfungserklärung nach § 800 I 2 eingetragen und damit wirksam wird (BGHZ 108, 372, 376). Es liegt eine bedingte Unterwerfung vor; als Verfügung, die nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gutgläubigkeit des Vertragspartners.

Rn 44 Analog § 173 ist der Vertragspartner bei der Duldungs- und Anscheinsvollmacht nicht geschützt, wenn er das Fehlen der Vollmacht kennt oder kennen muss. Bei aufwändigen, ungewöhnlichen und nicht eilbedürftigen Rechtsgeschäften kann eine Rückfrage geboten sein (Köln NJW-RR 92, 915, 916 [OLG Köln 03.04.1992 - 19 U 191/91]). Eine bezogene Bank ist verpflichtet, Schecks vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertretung.

Rn 33 Vermieter und Mieter können beim Vertragsschluss vertreten sein (ua Rn 80). Zulässig ist auch die verdeckte Stellvertretung (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff zur Mieterhöhung; s.a. zu Eheleuten Ddorf ZMR 00, 210; Schlesw ZMR 93, 69; LG Gießen ZMR 07, 863, 864; Rn 92). Wird nicht deutlich, für wen der Vertreter handeln wollte, kommt gem § 164 II der Vertrag allerdings mit dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möblierter Wohnraum in Vermieterwohnung iSd Nr 2.

Rn 4 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Wohnraum innerhalb der vom Vermieter in eigener Person genutzten Wohnung (Schmidt/Futter/Lehmann-Richter § 549 Rz 35) liegen und mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen. Dem Sinn und Zweck der Ausnahmebestimmung zufolge kann die Vermieterwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen (KG NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 139...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Form des Widerspruchs, § 574b I.

Rn 2 Der Kündigungswiderspruch ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die in schriftlicher Form (§ 126) ggü dem Vermieter erklärt werden muss. Ein Telefax reicht nicht. Ein Formfehler führt nach § 125 zur Nichtigkeit des Widerspruchs (Karlsr NJW 73, 1001 [OLG Karlsruhe 16.02.1973 - 5 REMiet 1/72]). Ein Handeln durch Stellvertreter ist zulässig. § 174 ist ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Parteivertretung im Zivilprozess.

Rn 25 Der Parteivertreter im Zivilprozess ist zwar Stellvertreter iSv § 164 (Soergel/Leptien vor § 164 Rz 80; vgl BGH NJW 21, 2360 [BGH 11.05.2021 - II ZB 32/20] Rz 11; aA Erman/Maier-Reimer/Westermann vor § 164 Rz 30), untersteht aber dem Sonderrecht der §§ 78 ff ZPO, neben dem materiell-rechtliche Regelungen über die Stellvertretung und insb über die Vollmacht nur anwendba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 14 Die Partei kann die Prozessführung nachträglich genehmigen. Die Genehmigung kann nur für die gesamte Prozessführung erfolgen, eine Beschränkung auf einzelne Prozesshandlungen ist nicht zulässig und auch für den genehmigten Teil wirkungslos (BGH NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; Zö/Althammer § 89 Rz 10; Musielak/Voit/Weth § 89 Rz 14; einschränkend St/J/Jacoby §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfügungen.

Rn 3 Verfügungen iSd § 893 sind nur diejenigen, die keinen unmittelbaren Rechtserwerb bewirken (RGZ 90, 398). § 893 gilt nur für dingliche, nicht aber schuldrechtliche Rechtsgeschäfte (RGZ 90, 399), auch wenn diese verfügungsähnlich wirken wie die Vermietung und Verpachtung mit Besitzüberlassung (RGZ 106, 113; Staud/Gursky Rz 23; aA teilw MüKo/Lettmaier Rz 12). Zu den dingli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der Irrtum kann bereits ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anknüpfungspunkt.

Rn 5 Wie bisher ist Rechtswahl zulässig. Ist eine solche nicht getroffen worden, kommt eine Anknüpfungsleiter zum Zuge. Die dreiseitige Rechtswahl kann ex ante wie ex post erfolgen, die einseitige durch den Vollmachtgeber allein hingegen nur ex ante, und dies mit positivem Wissen von Bevollmächtigtem und Drittem. Ob es sich bei einseitiger Rechtswahl um eine empfangsbedürfti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Wirkungen.

Rn 17 Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung zurück, auch wenn sie nicht innerhalb der Frist erklärt wurde, die für die Prozesshandlung gilt (BGH NJW-RR 22, 1430 [BGH 21.04.2022 - I ZB 36/21] Rz 18; NJW 87, 130 [BGH 19.07.1984 - X ZB 20/83]; 95, 1901, 1902 [BGH 10.01.1995 - X ZB 11/92]; Beschl v 30.10.13 – V ZB 9/13; Celle OLGR 06, 64; BFH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bereitschaft zur Vertretung.

Rn 33 Im Normalfall ist die Bereitschaft zur Vertretung daraus zu entnehmen, dass der Anwalt seine Beiordnung beantragt. Ist dies nicht der Fall, hat sich das Gericht davon zu überzeugen, dass der gewählte Anwalt zur Vertretung bereit ist. Eine Beschränkung der Vollmacht oder der Bereitschaftserklärung auf einzelne Verfahrensabschnitte kommt in Betracht, jedoch nicht nur für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Zweck des Zivilprozesses.

Rn 3 Zentraler Zweck des Zivilprozesses ist und bleibt der Schutz und die Durchsetzung subjektiver Rechte des einzelnen Rechteinhabers. Dieser Schutz und damit die Institution des Zivilprozesses sind verfassungsrechtlich garantiert (s.u. Rn 6, 36 ff). Wenn der Gesetzgeber dem Einzelnen subjektive Rechte zuteilt und ihm Selbsthilfe verbietet, muss er zur Durchsetzung dieser s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 13a GVG – [Zuständigkeit durch Landesrecht].

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte Sachen aller Art ganz oder teilweise zuzuweisen sowie auswärtige Spruchkörper von Gerichten einzurichten, sofern dies für die sachdienliche Förderung oder schnellere Erledigung von Verfahren zweckmäßig ist. 2Die Landesregierungen können die Erm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einberufungsermächtigung.

Rn 3 Kommt das zuständige Vereinsorgan dem Einberufungsverlangen nicht nach und ist der vereinsinterne Rechtsweg ausgeschöpft, kann die gerichtliche Ermächtigung von dem Quorum (KG FGPrax 20, 218) beantragt werden. Sind die verlangten Tagesordnungspunkte behandelt worden, scheidet eine Ermächtigung aus (KG FGPrax 21, 208). Es entscheidet der Rechtspfleger (§ 3 Nr 1a RPflG) i...mehr