Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschluss, Stimmabgabe, Stimmrecht, Beschlussfähigkeit.

Rn 8 Während die Stimmabgabe des Mitglieds eine Willenserklärung darstellt, handelt es sich beim Beschl um einen Akt körperschaftlicher Willensbildung (Gesamtakt), der auch für die nicht zustimmenden Vereinsmitglieder wirkt (Soergel/Hadding Rz 21). Auf die Stimmabgabe finden die allg Vorschriften (§§ 105 ff) Anwendung. Daher wird sie mit der Wahrnehmung durch die anderen Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mehrheit von Mietern.

Rn 7 Bei einer Mehrheit von Mietern kann die nicht unter § 1357 fallende Zustimmung nur von allen abgegeben werden (KG ZMR 86, 117 [KG Berlin 05.12.1985 - 8 RE-Miet 5205/85]; LG Berlin GE 99, 573), wobei eine Vertretung zulässig ist (Rn 2; § 535 Rn 80). Eine Formularklausel, die eine gegenseitige Bevollmächtigung für die Zustimmungserklärung vorsieht, verstößt allerdings geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gemeinschaftliche Verwaltung.

Rn 7 Das Gesamtgut wird gemeinschaftlich verwaltet, wenn die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung im Ehevertrag getroffen haben. Dann müssen alle Verfügungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Möglich ist allerdings, dass die Ehegatten sich wechselseitig bevollmächtigen, um ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Ausreichend dafür ist auch eine konkludente Bevol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Anders als bei Verträgen soll bei einseitigen Rechtsgeschäften ein Schwebezustand und die damit verbundene Rechtsunsicherheit vermieden werden. § 111 findet sowohl Anwendung auf alle einseitigen Rechtsgeschäfte, auf geschäftsähnliche Handlungen (BRHP/Wendtland Rz 3) als auf die Bevollmächtigung (BGH NJW 90, 1721 [BGH 09.03.1990 - V ZR 244/88]; MüKo/Spickhoff Rz 4, 10). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 77 BGB – Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen.

Gesetzestext 1Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von Mitgliedern des Vorstands sowie von den Liquidatoren, die insoweit zur Vertretung des Vereins berechtigt sind, mittels öffentlich beglaubigter Erklärung abzugeben. 2Die Erklärung kann in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter Abschrift beim Gericht eingereicht werden. Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen. (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Form der Genehmigung.

Rn 5 Die Genehmigung kann in jeder beliebigen Form, etwa zu Protokoll (§ 15 III FamFG), durch mündliche Bekanntgabe oder selbst stillschweigend (RG 130, 148, Grüneberg/Götz § 1854 Rz 4; ausnw Staud/Veit § 1828 Rz 30; KG FamRZ 18, 851) erteilt werden und bedarf insb nicht der für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschriebenen Form. Rn 6 Adressat der Genehmigung oder ihre Versagung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anwendbarkeit schuldrechtlicher Regelungen.

Rn 19 Das allgemeine Schuldrecht, §§ 241–432, kommt grds nicht zur Anwendung, da der Herausgabeanspruch aus § 985 ein dinglicher Anspruch ist. Eine Schuldübernahme hinsichtlich der Herausgabepflicht gem §§ 414 ff, kann somit nicht erfolgen, da allein der tatsächliche Besitz maßgeblich ist. Da der Herausgabeanspruch stets aus dem Eigentum selbst erwächst, ist auch eine Abtret...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlegung der Urschrift.

Rn 2 Die Urschrift einer Urkunde ist das Schriftstück, das der Verfasser der Urkunde eigenhändig unterzeichnet hat und das Ausfertigungen und Abschriften zugrunde liegt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 435 Rz 4). Bleibt die Urschrift in der Verwahrung einer Behörde, eines Gerichts oder des Notars (vgl § 45a I BeurkG für notarielle Urkunden) und nimmt somit nicht am Rechtsverkehr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung und Prüfung des Beitritts.

Rn 14 Der Beitritt vollzieht sich in der Form des § 70. Da es sich bei dem Beitritt um eine Prozesshandlung handelt, müssen die Prozesshandlungsvoraussetzungen gegeben sein. Sie umfassen Partei- und Prozessfähigkeit, ggf ordnungsgemäße gesetzliche Vertretung, Postulationsfähigkeit sowie – in den Grenzen des § 88 II – wirksame Bevollmächtigung eines gewillkürten Vertreters (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsgeschäft.

Rn 4 Das Verbot des § 181 erfasst sämtliche Verträge und ist auch auf einseitige empfangsbedürftige Rechtsgeschäfte wie die Kündigung, den Rücktritt, den Widerruf, die Bevollmächtigung und die Gestattung zum Selbstkontrahieren (BGH WM 91, 1753, 1754 [BGH 17.06.1991 - II ZR 261/89]) sowie auf rechtsgeschäftsähnliche Handlungen wie die Mahnung, die Androhung oder die Fristsetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ordnungsgemäße Prozessvollmacht.

Rn 4 Das Verfahren nach §§ 1061, 1062 I 4 vor dem OLG ist ein Anwaltsprozess nach § 78, sobald das Gericht die mündliche Verhandlung angeordnet hat. Das folgt aus § 1063 IV. Der beauftragte Rechtsanwalt muss seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch die Vorlage einer Prozessvollmacht im Original nachweisen (BGH NJW-RR 02, 933). Eine Telekopie reicht nicht aus (BGHZ 166, 27...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 59 BGB – Anmeldung zur Eintragung.

Gesetzestext (1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen. (3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten. Rn 1 Befolgt der Vorstand die Anmeldepflicht nicht, erwirbt der Vorverei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Die Vorschrift gilt nur für Dauerschuldverhältnisse (Def. § 314 Rn 4) iSd §§ 312 bis 312m zwischen einem Verbraucher (§ 13) und einem Unternehmer (§ 14), die ein früheres Dauerschuldverhältnis ersetzen sollen. Es muss sich um einen vollständigen Wechsel des Anbieters handeln; nicht ausreichend ist es, dass der neue Anbieter lediglich eine Tochtergesellschaft des alten A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einschaltung oder Beteiligung Dritter.

Rn 11 Ein Drittes, der für ein Nicht-Verbrauchergeschäft eine Sicherheit leistet, kann Verbraucher sein (BGH NJW 96, 2156 [BGH 05.06.1996 - VIII ZR 151/95]; Soergel/Pfeiffer Rz 50; aA EuGH NJW 98, 1295). Eine andere Frage ist es jedoch, ob das Sicherungsgeschäft dem Schutzzweck einer bestimmten verbraucherschützenden Vorschrift unterfällt (vgl § 491 Rn 4 ff). Der EuGH vernei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Juristische Personen.

Rn 7 Abs 2 S 3 enthält eine Sonderregelung für die Fälle, in denen es sich bei den Vertretern nach Abs 2 S 2 Nr 1–4 nicht um natürliche Personen also idR um juristische Personen handelt. Diese handeln durch ihre Organe und die mit der Prozessvertretung beauftragten Vertreter. In welcher Weise dieser ›Auftrag‹ erteilt worden sein muss und wie er ggf nachzuweisen ist, lässt si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderfall: Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Rn 24 In der Praxis bereiten die häufigen Fälle Probleme, in denen Ansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Veräußerer (oft: Bauträger) wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Rede stehen (ausf zum Ganzen: Kniffka, FS Ganten, 125; Werner/Pastor Rz 464 ff). Dann stellt sich die Frage, ob und wenn ja, welche Mängelrechte den einzelnen Erwerbern oder der Gemeinschaft zusteh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Allgemeine Verwaltungsvorschriften (Abs 5).

Rn 11 Die verfassungsrechtlich zulässige Ermächtigung für das Bundesministerium der Justiz (BVerfGE 26, 338 [BVerfG 15.07.1969 - 2 BvF 1/64]) hat durch die Anordnung über die Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) und die ergänzenden Anordnungen der einzelnen Länder keine Bedeutung erlangt (s Rn 7).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik.

Rn 1 Nach I ist die Verfügung eines Nichtberechtigten von Anfang an wirksam, wenn sie mit Einwilligung des Berechtigten erfolgt. Davon zu unterscheiden sind die in II 1 genannten Fälle der nachträglichen Heilung (Konvaleszenz). Auf der Grundlage von I haben Rspr und Lehre die Dogmatik der Ermächtigung entwickelt (Rn 13 ff).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Klagen, die sich auf Restrukturierungssachen nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz beziehen, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das für die Restrukturierungssache zuständige Restrukturierungsgericht seinen Sitz hat. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannten Klagen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift hat nur noch Klarstellungsfunktion und ist überdies zu eng gefasst. Über den Wortlaut der Vorschrift hinausgehend können auch andere Gesetze als das GVG und die Prozessordnungen – einschließlich Landesrecht bei entsprechender bundesrechtlicher Ermächtigung, zB die Polizeigesetze und die Hinterlegungsordnungen der Länder – dem AG nach dem Grundsatz ›lex sp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast.

Rn 5 Das Vorliegen einer Ermächtigung, einer Genehmigung des Familiengerichts oder die Rücknahme hat derjenige zu beweisen, der sich darauf beruft. Ist der Minderjährige Prozesspartei, prüft das Gericht bei der Frage der Prozessfähigkeit, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 112 vorliegen (Erman/Müller Rz 10).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für Handelssachen zu bilden. 2Solche Kammern können ihren Sitz innerhalb des Landgerichtsbezirks auch an Orten haben, an denen das Landgericht seinen Sitz nicht hat. (2) Die Landesregierungen können die Ermächtigung nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei jedem Landgericht werden, soweit nichts anders bestimmt ist, sowohl Zivil- als auch Strafkammern gebildet. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei einem Landgericht mit mindestens 100 Richterstellen ausschließlich Zivil- oder Strafkammern zu bilden und diesem für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zivil- oder Strafsachen zuzuweisen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Empfangsermächtigung.

Rn 7 Bei ihr kann der Versprechende nach §§ 362 II, 185 an den Dritten leisten, doch ist er dazu nicht verpflichtet. Einen Spezialfall einer solchen Ermächtigung bildet die Anweisung nach § 783. An einer den Anweisungsempfänger berechtigenden Annahme der Anweisung (§ 784 I) muss dieser mitwirken.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 707d BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über die elektronische Führung des Gesellschaftsregisters, die elektronische Anmeldung, die elektronische Einreichung von Dokumenten sowie deren Aufbewahrung zu treffen, soweit nicht durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach § 387 Absatz 2 des Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. S 2: Gerichtliche Beschränkung.

Rn 8 S 2 gibt dem FamG die Ermächtigung, in die Alleinentscheidungsbefugnis der Pflegepersonen und der diesen gleichgestellten Personen einzugreifen, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert. Die Regelung entspricht § 1687 II (s § 1687 Rn 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Strafsenate.

Rn 3 Von den 5 Strafsenaten hat ein Senat seit 1997 seinen Sitz in Leipzig (früher in Berlin), ein weiterer, sechster Strafsenat mit Sitz in Leipzig wurde mWz 15.2.20 errichtet. Insoweit hat der BMJV von der in Abs 2 vorgesehenen Ermächtigung, auswärtige Senate zu bilden, Gebrauch gemacht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichtsakten können elektronisch geführt werden. § 298a Absatz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können als elektronisches Dokument übermittelt werden. Für das elektronische Dokument gelten § 130a der Zivilproz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bestimmungen der Landesjustizverwaltung (Abs 4).

Rn 7 Von der Ermächtigung in Abs 4 haben die Landesjustizverwaltungen in §§ 100 I, 102 III 4 GVGA Gebrauch gemacht und für Fälle, in denen der Wert der zu pfändenden landwirtschaftlichen Gegenstände oder der zu pfändenden Früchte 500 EUR nicht übersteigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Zuziehung eines Sachverständigen angeordnet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Systematik.

Rn 2 Der sachliche Anwendungsbereich der Öffnungsklausel wird zunächst in Abs 1 S 1 positiv umschrieben, indem diejenigen Streitigkeiten aufgelistet werden, bei denen die Landesgesetzgeber obligatorische Güteverfahren vorsehen dürfen (s allg zu § 15a Deckenbrock/Jordans MDR 13, 945 ff). Abs 2 nimmt anschließend bestimmte Verfahrensarten vom Geltungsbereich aus. Den Ländern s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Verpflichtungsermächtigung.

Rn 17 Mit der hM ist auch die Rechtsfigur der Verpflichtungsermächtigung abzulehnen, weil der mit ihr verbundene Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz dem dt Recht fremd ist und zur Herbeiführung der erstrebten Rechtswirkungen die Schuldübernahme bzw der Schuldbeitritt als hinreichend anzusehen sind (BGHZ 114, 96, 100; Staud/Schilken Vorbem zu §§ 164 ff Rz 70 f).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermessen.

Rn 23 Die Entscheidung des Gerichts über ein schriftliches Verfahren liegt im Ermessen des Gerichts. Die Zustimmung der Parteien ist nicht bindend, sondern lediglich eine Ermächtigung für das Gericht. Das Ermessen ist nach dem Normzweck auszuüben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anweisungslagen im Bankverkehr – Grundlagen.

Rn 91 Lehre und Kasuistik zum Bereicherungsausgleich in Mehrpersonenverhältnissen sind stark geprägt von besonderen Rückabwicklungsproblemen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr, für den durch die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2007/64/EG v 13.11.07) mit Einfügung der §§ 675c – 676c seit dem 31.10.09 neue rechtliche Grundlagen gelten (vgl Kommentierung zu §§ 675c f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung in einer wichtigen Angelegenheit.

Rn 3 Der Begriff der wichtigen Angelegenheiten ist unbestimmter Rechtsbegriff (vgl zB Staud/Veit § 1847 BGB aF Rz 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs § 1747 BGB aF Rz 2). Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine wichtige Angelegenheit zu entscheiden ist, liegt nicht im Ermessen des Gerichts (Staud/Veit § 1847 BGB aF Rz 12; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs § 1847 BGB aF Rz 2; Erman/Schulte-Bunert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zuweisung.

Rn 10 Die Ermächtigung in § 689 III ist umfassend genutzt worden, zT auch über Landesgrenzen hinaus (Abs 3 S 4). Die Adressen der zentral zuständigen Amtsgerichte sind zu finden unter www.mahngerichte.de.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachliche Zuständigkeit.

Rn 12 Die Anerkennungsbefugnisse der Landesjustizverwaltungen können gem III 1 von den Ländern durch Rechtsverordnung auf OLG-Präsidenten übertragen werden, die sie als Teil der Landesjustizverwaltung wahrnehmen (MüKoFamFG/Rauscher Rz 40). Diese Ermächtigung zur Befugnisübertragung ist ihrerseits nach III 2 auf die Landesjustizverwaltungen übertragbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Übertragbarkeit der Prozessführungsbefugnis.

Rn 40 Eine gewillkürte Prozessstandschaft scheidet bei der Geltendmachung höchstpersönlicher Rechtsgüter aus (BGH NJW 83, 1559, 1561 [BGH 17.02.1983 - I ZR 194/80]): Dazu gehören Schmerzensgeldansprüche (§ 253 BGB, BGH VersR 53, 498f), Ansprüche wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH NJW 69, 1110f), Ansprüche aus einer beschränkt persönlichen Dienstbarke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Genehmigungsanspruch des Vertreters.

Rn 8 Ausnahmsweise besteht in den Fällen der Notgeschäftsführung gem §§ 679, 680, nicht aber bereits bei einer berechtigten GoA (§§ 677, 683) ein Genehmigungsanspruch des Vertreters gegen den Vertretenen (BGH NJW 51, 398). Die Ansicht, dass der Notgeschäftsführer nach §§ 679 f gesetzliche Vertretungsmacht habe (BeckOKBGB/Schäfer Rz 11), findet im Gesetz keine Stütze (Bork Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zweck und Erscheinungsformen.

Rn 61 Die Funktion der Gesamtvertretung besteht darin, durch gegenseitige Kontrolle (Vier-Augen-Prinzip) treuwidrigen Rechtsgeschäften vorzubeugen und die Kompetenz der Vertreter in ihrer Gesamtheit zu bündeln (Staud/Schilken § 167 Rz 53). Von einer ›unechten‹ oder ›gemischten‹ Gesamtvertretung spricht man, wenn ein Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer nur zusammen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wandelbarkeit und ihr Ausschluss nach Abs 3.

Rn 33 Mit dem Ausschluss der Wandelbarkeit bei Aufenthaltswechsel ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters zielt III nicht auf eigensinnige Kinder oder Volljährige unter Betreuung ab, sondern auf die internationale Kindesentführung durch den anderen Elternteil (BTDrs 10/504, 42), der durch Begründung eines anderen gewöhnlichen Aufenthalts auch eine veränderte zuständigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 68 BGB – Vertrauensschutz durch Vereinsregister.

Gesetzestext 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. 2Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Durch den/die Vertragspartner.

Rn 9 Nur den Parteien des Mietvertrages selbst steht die Befugnis zur Kündigung originär zu. Durch Dritte ist sie nur auszuüben, wenn eine entspr rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht oder Ausübungsermächtigung besteht. Rn 10 Mit Übergang des Mietverhältnisses zB nach § 566 geht auch das unselbstständige Kündigungsrecht mit über. Die Kündigung muss bei Personenmehrheiten von a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vormund hat die Pflicht und das Recht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Ausgenommen sind Angelegenheiten, für die ein Pfleger bestellt ist, es sei denn, die Angelegenheiten sind dem Pfleger mit dem Vormund zur gemeinsamen Wahnehmung übertragen. (2) Der Vormund vertritt den Mündel. § 1824 gilt entsprechend. Das Familiengericht kann dem Vormund di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung der Eltern.

Rn 25 Die Verpflichtung der Eltern zur Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens folgt aus § 27 I. Die Mitwirkung ist allerdings nicht erzwingbar (BGH FuR 10, 406). Verweigert ein Elternteil seine Mitwirkung an der Begutachtung, kann dies nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden. IRd gebotenen Sachverhaltsaufklärung ist das Gericht in solchen Fäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Interessenkollisionen.

Rn 12 Wegen der verselbstständigten Normstruktur des § 181 kommt eine generelle Anwendung des § 181 in den Fällen einer Interessenkollision nicht in Betracht (BGHZ 91, 334, 337; Staud/Schilken Rz 34). Zu fordern ist eine materielle Personenidentität auf beiden Seiten des Rechtsgeschäfts, die lediglich nach außen verdeckt ist (MüKo/Schubert Rz 41). Hieran fehlt es, wenn der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Erkennbarkeit des Vollmachtmangels.

Rn 12 Nach einer vereinzelten Ansicht entfällt die Haftung nach II, wenn das Fehlen der Vertretungsmacht außerhalb der Erkenntnis- und Beurteilungsmöglichkeiten des Vertreters lag (Flume II § 47 3c). Gegen diese Ansicht spricht, dass ein Verschulden des Vertreters nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers für die Einstandspflicht des V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vom Antragenden gesetzte Annahmefrist, § 148.

Rn 11 Hat der Antragende durch einseitiges Rechtsgeschäft (Soergel/Wolf § 148 Rz 3) selbst eine Annahmefrist gesetzt, so ist diese maßgebend. Hierin liegt zugleich die Setzung einer Bindungsfrist nach § 145 Hs 2. Die Fristsetzung bedarf der Form des Antrags (BeckOK/H.-W. Eckert § 148 Rz 3), ist dieser formfrei, kann sie auch konkludent geschehen oder sich aus den Umständen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beteiligte.

Rn 7 Es müssen sich wie bei § 312b (vgl § 312b Rn 9) ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüberstehen. Für die Stellvertretung gilt hier ebenso wie bei § 312b, dass die situativen Erfordernisse bei dem handelnden Vertreter vorliegen müssen. Dies bestimmt I für den Unternehmer (›oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person‹) nun ausdrücklich (s dazu bereits Rn 4...mehr