Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 53 Der Schuldner muss, damit Präklusion iSd § 767 III eintritt, imstande gewesen sein, die Einwendungen im ersten Vollstreckungsgegenklageverfahren geltend zu machen. Maßgeblich ist die objektive Möglichkeit der Geltendmachung; auf ein Verschulden kommt es nicht an (BGHZ 61, 25, 26, 27; WM 86, 1032, 1033; aA St/J/Münzberg Rz 52). Die Präklusionswirkung des § 767 III schli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Streitwert.

Rn 61 Bis zur einseitigen Erledigungserklärung ist der Streitwert der Hauptsache maßgeblich. Die Bemessung des Streitwerts nach einer einseitigen Erledigungserklärung ist demgegenüber sehr umstr (Überblick bei Deckenbrock/Dötsch JurBüro 03, 287). Soweit zT auf einen ggü der Hauptsache um 20–50 % geringeren Streitwert abgestellt wird (München JurBüro 95, 644; Brandbg OLGR 00,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm verlängert § 97 für Fälle der nachträglichen Unzuständigkeit. Nach § 99 kann die ursprüngliche Entscheidung, die KfH sei iSd § 95 zuständig, in drei Fällen revidiert werden; wenn der Kläger eine Zwischenfeststellungsklage erhebt, wenn der Beklagte eine Widerklage anhängig macht oder – in Abs 2 S 2 geregelt – wenn die Klage iSd § 263 ZPO geändert wird. Führt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gegenansprüche außerhalb der Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Der Antragsgegner kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Gegenansprüche geltend machen, die nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen und die er deswegen nicht im Schiedsverfahren vorbringen konnte. Das folgt aus den Geboten der Prozessökonomie und der Verfahrenskonzentration. Er braucht daher nicht zu warten, bis er den Beschl über die Vollstreckbarerklärung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendbarkeit anderer Vorschriften.

Rn 1 Durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH v 24.10.24 sind in § 555 der Regelungen des § 555 aF und des § 565 aF ohne inhaltliche Änderung zusammengefasst worden. Aufgrund der Verweisung des § 555 sind auf das Revisionsverfahren grds die §§ 253–494 (mit Ausn der §§ 348–350 und von § 278 II–V) anwendbar; die Regelung über den gerichtlichen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 166. Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gg Übereignung des Fahrzeugs und erstreb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Urteil im Urkunden- oder Wechselprozess (Abs 2 S 1 Nr 5).

Rn 33 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn das angefochtene Urt im Urkunden- oder Wechselprozess unter Vorbehalt der Rechte erlassen ist (§ 599). Wird dieses Vorbehaltsurteil vom Berufungsgericht bestätigt, so bedarf das Verfahren der Zurückverweisung, damit im Nachverfahren weiter verhandelt werden kann (Ddorf NJW-RR 09, 157; aA Celle NJW-RR 24, 1511 [OLG Celle 16.09.202...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vorgreiflichkeit.

Rn 37 Wenn darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht, liegt Vorgreiflichkeit vor, zB Wirksamkeit eines Vergleichs (BAG NZA 10, 1250 [BAG 12.05.2010 - 2 AZR 544/08]). Nicht vorgreiflich, wenn die Klage zur Hauptsache unabhängig davon abweisungsreif ist, ob das zwischen den Parteien streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH NJW-RR 10, 640). Daran fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Angriffs- und Verteidigungsmittel umfassen das tatsächliche Vorbringen der Parteien zur Begründung des Sachantrags oder zur Verteidigung gg ihn. Hierunter fallen insb das Behaupten, Bestreiten oder Beweisen von Tatsachen und der Vortrag von materiellen oder prozessualen Einwendungen und Einreden (BGH NJW 04, 2828 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 230/03]). Hierher gehören Beweisa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entspr Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer Partei im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verbindung von Streitigkeiten.

Rn 6 Die Streitparteien können durch ihre Anträge und Entgegnungen (zB Aufrechnung) keine Ansprüche in das Schlichtungsverfahren einführen, die nicht von der Zulässigkeit der Absätze 1, 2 und 3 erfasst sind. Eine Ausweitung der Zuständigkeit durch Anspruchsverbindung oder Verbindung von Gegenrechten ist also nicht zulässig. Stellt sich allerdings eine nicht von der Zuständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungserwiderung.

Rn 14 Nach Abs 2 S 2 iVm § 277 I 1 hat der Berufungsbeklagte in der Berufungserwiderung seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Allerdings gelten hier nicht die dieselben Maßstäbe wie bei dem Inhalt der Klageerwiderung nach § 277 I 1. Denn der Berufungsbekl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Deckung.

Rn 2 Die nachträgliche Pflicht zur Prozesskostensicherheit tritt nicht ein, wenn die Kosten durch einen unbestrittenen Teil des erhobenen Anspruchs gedeckt sind. Diesen kann der Beklagte einbehalten. Der Klageanspruch muss so hoch wie die Sicherheitsleistung sein. Die Unbestrittenheit des Anspruchs setzt ein unstr Klagevorbringen voraus, das die Verurteilung rechtfertigt; ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Abs 1 der Vorschrift entspricht dem ehemaligen Art 24. Mit der Reform ist die Belehrungspflicht nach Abs 2 hinzugetreten. Die Regelung des Abs 1 gilt nicht nur für den Fall der Klage; sie ist auch auf die Begründung der Zuständigkeit für eine Aufrechnungsforderung anwendbar, soweit für diese eine eigene Zuständigkeit erforderlich ist (EuGH Slg 85, 787). Das umfasst auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Wirkungen.

Rn 8 Nach der Rspr des BGH kann der Pflichtteilsanspruch bereits vor der vertraglichen Anerkennung oder Rechtshängigkeit als aufschiebend bedingter Anspruch gepfändet werden (NZI 09, 191 [BGH 18.12.2008 - IX ZB 249/07] Rz 14; Keller/Steder HdB ZVR, Kap 3 Rz 158). Die isolierte Pfändung des Pflichtteilanspruchs erfolgt nach § 829 (Ponzer Rpfleger 19, 673, 674). Der Antrag des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beispiele.

Rn 20 Das Zivilgericht ist an einen wirksamen Bescheid gebunden, mit dem das Finanzamt eine Insolvenzsteuerforderung mit einem Vorsteuervergütungsanspruch der Masse verrechnet hat. Die Einwendungen des Insolvenzverwalters gg die Zulässigkeit der Aufrechnung sind im Wege der Klage zu den Finanzgerichten zu erledigen (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Ein bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Systematik.

Rn 4 Die Bestimmung des Grundfreibetrags sowie die Berechnung der pfändungsfreien Teile des laufenden Arbeitseinkommens nach § 850c an der Quelle bilden die Schwerpunkte des sozialen Schuldnerschutzes bei der Forderungspfändung von Arbeitseinkommen. Über diesen Kernbereich des Vollstreckungsschutzes für das laufende Arbeitseinkommen hinaus ist die Reichweite der Regelung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht mögliche Abänderungen.

Rn 14 Ist der Klage unter Abweisung iÜ tw stattgegeben worden, darf auf die Berufung des Klägers keine weitergehende Abweisung, auf die Berufung des Beklagten keine weitergehende Klagestattgabe erfolgen (RGZ 161, 171). Bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung kann auf eine Berufung des Beklagten hin nicht der Vorbehalt entfallen, auf Berufung des Klägers hin die Klage nicht völlig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer des Beklagten.

Rn 280 Beim Bekl ist ohne Abzug auf das Abwehrinteresse bzgl der Leistung abzustellen; hierin besteht seine Beschwer (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 743; NJW-RR 96, 828); das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Zug-um-Zug-Leistung erhöht die Beschwer nicht (BGH JurBüro 86, 1357). Beschränkt sich das Rechtsmittel des Bekl auf das Gegenrecht, ist dessen Wert anzusetzen, begrenzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Rn 3 Darunter fallen alle Ansprüche vermögensrechtlicher Art, für die bis zu einer Höhe von 5.000 EUR die grundsätzliche Zuständigkeit des AG besteht. Die Wertberechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei. Bei Streitigkeiten zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit einer Preiserhöhung richtet sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fall eines man...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkenntnis.

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Klageforderung anerkannt wird, und zwar in prozessual wirksamer Weise, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen kann. Ergeht kein Anerkenntnisurteil, sondern erledigt sich nach dem Anerkenntnis die Hauptsache übereinstimmend, so ist nach § 91a zu entscheiden, wobei der Rechtsgedanke des § 93 zu beachten ist. Beispiel: Der Beklagte wird auf Zahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ohne Auswirkung bei negativem Kapitalkonto wegen überschießender Außenhaftung

Rn. 21a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit Einlage ist eine solche auf die "Haftsumme" (§ 171 Abs 1 HGB) gemeint (so schon BFH v 10.10.2007, BFH/NV 2008, 274). Eine nachträgliche haftungsbeendende Einlage kann kein zusätzliches Verlustausgleichsvolumen mehr schaffen, weil in gleicher Höhe die überschießende Haftung (s Rn 23) verringert wird (BFH v 10.10.2007, aaO; BFH v 10.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anerkenntnisurteil.

Rn 31 Auch das Anerkenntnis des Beklagten ist in beiden Instanzen möglich und führt zu einer Stattgabe der Klage. Die Berufung des Beklagten gg ein erstinstanzliches Anerkenntnisurteil (Kobl NJW-RR 00, 529 [OLG Koblenz 21.09.1999 - 3 U 1939/98]) wird im Fall der Erfolglosigkeit zurückgewiesen, andernfalls führt sie zur Abänderung des Urteils. Hat die Berufung Erfolg, weil na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung.

Rn 9 Die sachlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung nach § 148 liegen vor, wenn im anderen Rechtsstreit im Sinne echter Präjudizialität mit materieller Rechtskraft für den auszusetzenden Rechtsstreit über ein Rechtsverhältnis entschieden wird, das im auszusetzenden Rechtsstreit Entscheidungsrelevanz besitzt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift muss das Rechtsverhältnis den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonderfall Eigeninitiative.

Rn 11 Die Immunität hat nur die negative Bedeutung eines Schutzes vor Eingriffen idS, dass gg den ihren Schutz Genießenden die Gerichtsbarkeit nicht in Bewegung gesetzt werden darf, hindert indes nicht die eigene Inanspruchnahme der Gerichte des Empfangsstaats durch den Betreffenden als Rechtsbehelfsführer (KG Berlin FamRZ 10, 1589 unter Verweis auf RGZ 111, 149, 150; OVG Mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumnis (Abs 2).

Rn 9 Nach Fristablauf (eine Woche) werden nur die Kosten des Antragsstellers berücksichtigt und entspr der Quote festgesetzt. Ausgehend vom Wortlaut und der mit der Fristsetzung bezweckten Arbeitserleichterung für das Gericht muss der Rechtspfleger ein nach Fristablauf aber vor Hinausgabe des Kfb aus der Sphäre des Gerichts eingegangenen Antrag als verspätet nicht mehr berüc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rückfestsetzung.

Rn 9 Auf der Grundlage des bisherigen Kfb erstattete und nunmehr zurückzugewährende Kosten werden gem § 91 IV durch einen neuen Kfb (rück-)festgesetzt (Ddorf JurBüro 10, 649; 98, 309, analog § 717 II, hM; aA München JurBüro 93, 677 m abl Anm Mümmler). § 91 IV gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Anhängigkeit oder Beendigung des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 79 [BGH 16.09.2004 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterinteressen.

Rn 18 Hier genügen einfache Nachteile. Da der Mieter die Miete sowieso an den Vermieter hätte zahlen müssen, ist der Mittelabfluss kein zusätzlicher Nachteil. Eine zusätzliche Zahlung kann nur bei der Aufrechnung eintreten, wenn der Mieter zB wg Verzug des Vermieters mit der Mangelbeseitigung selbst den Mangel beseitigt hat und SchadE gem § 536a II BGB verlangt. Bei Verwendu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Flucht in die Widerklage/Klagehäufung/Klageänderung.

Rn 58 Die Widerklage ist kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst (Rn 7). Sie kann grds nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden, und zwar grds auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (BGH NJW 95, 1223, 1224 [BGH 15.12.1994 - VII ZR 13/94]). Entspr gilt, wenn der Kl die Klage erweitert oder ändert (§ 263 Rn 23), zB im Falle einer nachträglichen ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Grundlagen.

Rn 126 Maßgeblich sind für GeS und ReS grds die bis zur Klageänderung angefallenen Kosten des Rechtsstreits (BGH NJW-RR 05, 1728; MDR 06, 109; NJW 15, 3173; WuM 08, 35: ReS des Bekl; Karlsr JurBüro 81, 1231: Mahnverfahren; KG JurBüro 03, 644; 06, 201; für vollen Hauptsachewert in 2. Instanz OLGR Jena 08, 845). Wertgrenze ist der urspr Hauptsachewert (BGH MDR 15, 51 [BGH 28.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 17 § 302 gilt vorbehaltlich der Spezialregelungen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess in allen ZPO-Verfahren, auch im Rechtsmittelzug (vgl Rn 1), vgl zu § 113 FamFG zB Brandbg NZFam 16, 1004; NJW-RR 19, 840 [OLG Brandenburg 15.01.2019 - 13 UF 148/18]. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist § 302 über §§ 46 II ArbGG, 80 II ArbGG anwendbar. Die Vorschrift ist auch im Ve...mehr

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AGS 08/2025, Fragen und Lös... / I. Materiell-rechtliche Einwendungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen

Der Einwand des Beklagten, wegen der behaupteten Nichtigkeit des zwischen dem Kläger und seinem Prozessbevollmächtigten geschlossenen Anwaltsdienstvertrags stehe letzterem kein Vergütungsanspruch und damit dem Kläger auch kein Kostenerstattungsanspruch zu, stellt einen materiell-rechtlichen Einwand dar. Derartige materiell-rechtliche Einwendungen hat der Rechtspfleger im Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbarkeit aufgrund §§ 511 ff.

Rn 11 Von den erstinstanzlichen Vorschriften zumindest tw abweichende besondere Regelungen enthalten die §§ 511 ff für den Ablauf des Verfahrens (§§ 521–523), das Tätigwerden des Einzelrichters (§§ 526, 527 – §§ 348 ff), die Bindung an die Parteianträge (§ 528 – § 308 I), die Möglichkeit zum Vortrag neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 529 ff – § 296), zur Geltendmach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entschädigung.

Rn 5 Durch § 510b wird kein materieller Entschädigungsanspruch geschaffen, vielmehr setzt die Geltendmachung einer entspr Sekundärforderung eine diesbezügliche Anspruchsgrundlage im materiellen Recht, etwa gem §§ 280, 281 BGB oder aufgrund einer Vertragsstrafenregelung, voraus (vgl etwa ThoPu/Reichold Rz 9). Dies bezieht sich jedoch nur auf den Nichterfüllungsschaden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Gerichtliche Geltendmachung.

Rn 13 Für Schadensersatzansprüche, die aus § 945 abgeleitet werden, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben Dies gilt auch dann, wenn die zugrunde liegende einstweilige Anordnung von einem VG gem § 123 VwGO erlassen wurde (BGHZ 78, 127, 129 = NJW 81, 349). Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann der Schadensersatzanspruch nicht geltend gemacht werden (RGZ 58, 239; MüKoZPO/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren vor dem Einzelrichter.

Rn 17 Durch die Übertragung nach § 526 tritt der Einzelrichter vollständig an die Stelle des Kollegiums, er wird in allen Belangen zum Prozessgericht, er ist dann für alle Maßnahmen und Entscheidungen unter Einschluss der Endentscheidung allein zuständig (BGH NJW-RR 12, 702). Er führt das Verfahren in der Situation fort, in der es sich zum Zeitpunkt der Übertragung befindet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die Einwilligung ist nicht ausdrücklich zu erklären, sondern kann auch stillschweigend erteilt werden, indem sich der Gegner rügelos auf den neuen Sachvortrag einlässt (BGH NJW 13, 540 [BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11]). Es ist unerheblich, ob sich der Bekl der Klageänderung bewusst ist. Rn 2a § 267 ist auch im Berufungsverfahren anwendbar (Hamm VRS 145, Nr 25). Rn 3 Entspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Dazu gehört jedes Vorbringen, das dazu dient, den geltend gemachten prozessualen Anspruch durchzusetzen oder abzuwehren, wie Behauptungen, Bestreiten, Einwendungen, Einreden, Beweisanträge, Aufrechnung (BGHZ 91, 293) etc. Rn 4 Nicht: Rechtsausführungen, Klage, Anspruchsbegründung (§ 697 I), Klageänderung, Klageerweiterung, Sachanträge, Anschlussberufungsantrag; Aufrechnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Sonstiges.

Rn 21 Auch Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger können grds gepfändet werden (JurBüro 17, 263). Dies gilt jedenfalls, sofern die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder eine Aufrechnung verfahrensrechtlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 11, 2649 [BGH 10.03.2011 - IX ZR 82/10]). Ob eine Pfändung aufgrund eines materiellen Aufrechnungsverbots ausgeschlossen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 13 Der Gläubiger hat zwar grds die Wahl zwischen den Überweisungsformen, doch wird er regelmäßig die risikoärmere Einziehung wählen (Rn 4). Kann eine nach § 399 BGB nicht übertragbare Forderung gem § 851 II gepfändet werden, muss sie zur Einziehung überwiesen werden. Gepfändete Herausgabeansprüche können gem §§ 846, 849 ebenfalls nur zur Einziehung überwiesen werden, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrheit rechtlicher Gründe.

Rn 9 Dem Gericht steht es grds frei, aus welchen von mehreren einschlägigen Gründen es auf die Klage zuspricht oder sie abweist. Entscheidungsreife besteht, solange das Gericht auf Grundlage einer der Gründe eine abschließende Entscheidung herbeiführen kann. Das gilt auch, wenn sich die Begründungsansätze denklogisch ausschließen (zB Anspruch aus Vertrag oder aus Bereicherun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorabentscheidung zur Zulässigkeit des Rechtswegs.

Rn 6 Speziell § 17a III GVG zielt auf die möglichst frühzeitige und für das weitere Verfahren verbindliche Klärung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs. Ohne Rüge eines Beteiligten stellt § 17a III 1 GVG eine im Einzelfall veranlasste Vorabentscheidung über den Rechtsweg in das pflichtgem Ermessen des befassten Gerichts. Dessen ordnungsgem Ausübung ist im Rechtsmitt...mehr