Rz. 2338

[Autor/Stand] Zentralisierung der Finanzierungsfunktion. Auf Grund der zunehmenden Globalisierung, Deregulierung und Institutionalisierung der internationalen Finanzmärkte umfassen Finanzierungsleistungen zwischen international verbundenen Unternehmen mittlerweile weitaus mehr als die konzerninterne Darlehensgewährung (Anm. 2201), die Einräumung von Lieferantenkrediten (Anm. 2238 ff.) und die Gewährung von Finanzierungsunterstützungen (Anm. 2309 ff.). Vielmehr übernehmen konzerninterne Finanzierungsstellen bzw. konzerneigene Finanzierungsgesellschaften (Anm. 2241 ff.) bisher den Banken vorbehaltene Finanzgeschäfte selbst, um damit zum einen die konzerninternen Funktionen zu optimieren und zum anderen neue Ertragsquellen bzw. neue Kostensenkungspotentiale zu erschließen. Vor diesem Hintergrund werden Finanzmittel im Konzern gebündelt und als Darlehen an verbundene Unternehmen ausgereicht. Darüber hinaus können durch die Bündelung von Liquiditätsüberschüssen günstigere Zinskonditionen bei den Banken erzielt werden.[2]

 

Rz. 2339

[Autor/Stand] Cash-Management. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang sog. Cash-Management-Systeme, die i.d.R. in einem sog. "Corporate Treasury" organisiert sind. Durch ein solches "Corporate Treasury"[4] werden die Finanzierung und die Liquidität eines Konzerns zentral gesteuert.[5] Dabei werden im Rahmen der konzerninternen Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten (sog. "Netting") bzw. durch die Konsolidierung der Zahlungskonten der einzelnen Konzerngesellschaften mit einem Verrechnungskonto (sog. "Pooling") Finanzierungs- und Transaktionskosten eingespart und durch die Bündelung der Nachfrage nach Fremdkapital bzw. der Erhöhung des Anlagevolumens günstigere Zinskonditionen auf dem Kapitalmarkt ermöglicht. Beim Cash-Management werden täglich die Salden der Zahlungsverkehrskonten der einzelnen Konzerngesellschaften auf einem Sammelkonto der Konzernfinanzierungsgesellschaft konsolidiert bzw. "gepoolt". Dadurch werden die Kontenbestände der einzelnen Konzerngesellschaften auf "Null" gestellt bzw. ausgeglichen, so dass nur der Saldo des Sammelkontos von der zentralen Cash-Management-Gesellschaft angelegt bzw. finanziert werden muss. Zu unterscheiden ist in diesem Zusammenhang zwischen dem physischen Cash-Pooling, bei dem die Salden der am Cash-Pool teilnehmenden verbundenen Unternehmen auf ein Zielkonto (sog. "Master-Account") transferiert werden (Anm. 2340) und dem virtuellen Cash-Pooling, bei dem die Salden der am Cash-Pool teilnehmenden verbundenen Unternehmen lediglich rechnerisch auf einem (gedachten) "Master-Account" zusammengeführt werden (Anm. 2341).[6] Durch diese Verfahren werden bei den einzelnen Konzernmitgliedern hohe Sollzinsen (für Überziehungen) und niedrige Habenzinsen (für Guthaben) der Banken vermieden. Die aus dem Cash-Management resultierenden Synergieeffekte müssen nach Verrechnung der entsprechenden Kosten allen beteiligten Konzerngesellschaften zugutekommen (Anm. 2345 f.).

 

Rz. 2340

[Autor/Stand] Physisches Cash-Pooling. Beim physischen Cash-Pooling werden i.d.R. bankarbeitstäglich die Salden der jeweiligen Bankkonten der am Cash-Pooling teilnehmenden verbundenen Unternehmen auf ein Zielkonto (sog. "Master-Account") transferiert, welches im Allgemeinen bei der Muttergesellschaft oder einer Finanzierungsgesellschaft (sog. "Pool-Leader") geführt wird. Guthaben der teilnehmenden verbundenen Unternehmen werden demzufolge auf das "Master-Account" überwiesen, während der Kreditbedarf von verbundenen Unternehmen durch einen Geldtransfer vom "Master-Account" gedeckt wird. Durch diese Vorgehensweise wird im Ergebnis nur der Saldo des "Master-Account" am Kapitalmarkt angelegt oder durch Kreditaufnahme gedeckt. Daraus ergibt sich für das jeweilige, am Cash-Pooling teilnehmende verbundene Unternehmen, dass Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einer Bank durch Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber einem verbundenen Unternehmen, welches als "Pool-Leader" das "Master-Account" führt, ausgetauscht werden. Werden die Konten der teilnehmenden Konzerngesellschaften vollständig ausgeglichen, wird gemeinhin von einem sog. "Zero-Balancing"[8] gesprochen. Zivilrechtlich handelt es sich bei dem Transfer der Salden der jeweiligen Bankkonten um eine Darlehensgewährung (vgl. Anm. 2342).

 

Rz. 2341

[Autor/Stand] Virtuelles Cash-Pooling. Beim virtuellen Cash-Pooling (auch "Notional Cash-Pooling" genannt)[10] erfolgt keine tatsächliche Übertragung der Banksalden der einzelnen verbundenen Unternehmen auf das Masterkonto bei der Muttergesellschaft. Stattdessen werden die Salden der einzelnen Konten lediglich rechnerisch auf einem (gedachten) "Master-Account" zusammengeführt. Auf diesem zusammengefassten "Master-Account" ergibt sich ein Saldo, der als Grundlage für die Bestimmung der jeweiligen Soll- und Habenzinssätze dient.[11] Das virtuelle Cash-Pooling ist daher als eine Art "Bankprodukt" zu verstehen, welches durch die Verrechnung eines virtuellen Saldos ...

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