Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Geleistete Anzahlungen (A.I.4.)

Rz. 90 [Autor/Zitation] Wurden Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände geleistet, sind diese gesondert innerhalb der Postengruppe auszuweisen. Entscheidend für den Ausweis als geleistete Anzahlungen ist, dass der immaterielle Anlagegegenstand noch nicht in das (wirtschaftliche) Eigentum des Erwerbers übergegangen ist (Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften ab VZ 2024

Rn. 1529 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Verluste aus Termingeschäften nehmen seit der Aufhebung des § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) durch das JStG 2024 am allg Verrechnungskreis des § 20 Abs 6 S 1–3 und 5 EStG teil. Der allg Verrechnungskreis gilt für Fälle ab dem VZ 2024 sowie für alle offenen Fälle (§ 52 Abs 28 S 25 EStG). Für den KapSt-Abzug wird es nicht beanstandet, wen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1533 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rn. 1503 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es gibt zwei Möglichkeiten des Verlustvortrags: erstens im Veranlagungsverfahren und zweitens bei den die KapErtr auszahlenden Stellen (zB Kreditinstitute). Verluste aus KapVerm, die der KapSt unterliegen, verbleiben am Jahresende grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf der auszahlenden Stelle (zB beim depotführenden Kreditinstitut) und w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausstellung einer Verlustbescheinigung (bankenübergreifende Verlustverrechnung)

Rn. 1506 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die auszahlende Stelle hat auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr über die Höhe eines nicht ausgeglichenen Verlustes eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (Verlustbescheinigung) zu erteilen (§ 43a Abs 3 S 4 EStG). Nach Erteilung der Verlustbescheinigung geht der Verlust bei der auszahlenden Stelle unter und kann nur noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verluste aus der Ausbuchung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 2)

Rn. 1537 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter WG iSd § 20 Abs 1 EStG sind alle Kapitalforderungen zu verstehen, die zu Kapitaleinkünften nach § 20 Abs 1 EStG führen können. Diese WG müssen wertlos geworden sein. Bei objektiv nicht wertlosen WG greift § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) nicht. Es stellt sich die Frage, inwieweit wertlose Aktien zu behandeln sind, ob insoweit § 2...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuern als Anschaffungsnebenkosten

Rz. 192 [Autor/Zitation] Nicht unter Nr. 16 fallen alle diejenigen Steuern, die als Anschaffungsnebenkosten zu betrachten und mit diesen zu aktivieren sind (§ 255 Abs. 1 Satz 2), zB Eingangszölle, Ausgleichsteuern, Grunderwerbsteuer. Ihre spätere aufwandsmäßige Verrechnung berührt den Posten Nr. 16 nicht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verluste aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 4)

Rn. 1539 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Auch Verluste aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Verluste bei Vollrisikozertifikaten) fallen unter die Verlustbeschränkung des § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023). Rn. 1540 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verlustnutzung durch Vorlage einer Verlustbescheinigung (§ 20 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 1545 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 5 EStG idF JStG 2024 regelt, dass Verluste aus KapVerm, die dem Regime der KapSt unterlegen haben, außerhalb des Verlustverrechnungstopfes nur dann mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden dürfen, wenn der StPfl die Bescheinigung seines Kreditinstitutes nach § 43a Abs 3 S 4 EStG vorlegt (Einzelheiten s BMF v 15.12.2017,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gem. § 286 Abs. 2 Satz 1 AktG

Rz. 422 [Autor/Zitation] Nach dem Posten "gezeichnetes Kapital" sind die Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA gesondert auszuweisen (§ 286 Abs. 2 Satz 1 AktG). Wurde der Kapitalanteil aufgrund der Verrechnung anteiliger Verluste negativ, ist der übersteigende Betrag nach § 286 Abs. 2 Satz 3 AktG bei Bestehen einer Einzahlungsverpflichtung als besonder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung von Verlusten aus ausgefallenen Kapitalforderungen ab VZ 2024

Rn. 1534 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Verluste aus ausgefallenen Kapitalforderungen nehmen seit der Aufhebung des § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) durch das JStG 2024 am allg Verlustverrechnungskreis des § 20 Abs 6 S 1–3 und 5 EStG teil. Der Verlustausgleich gilt für Fälle ab dem VZ 2024 sowie für alle offenen Fälle (§ 52 Abs 28 S 26 EStG). Für den KapSt-Abzug wird es nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Allgemeines Verrechnungsverbot (§ 20 Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 1511 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 6 S 1 EStG dürfen Verluste aus KapVerm nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Die Einkünfte aus KapVerm bilden somit eine eigene Schedule. Verluste aus Kapitaleinkünften, die nach § 32d Abs 1 EStG dem besonderen Steuersatz unterliegen, dürfen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann, und gewährt ihm der ArbG stattdessen Sachlohn zB in Form eines Nutzungsvorteils (Gehaltsumwandlung), so ist der verbliebene Barlohn mit dem Nennwert und der Sachlohn mit den Werten des ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 71 [Autor/Zitation] Das Gesetz regelt nicht, wo die Erträge und Aufwendungen aus den Ergebnisausgleichsverträgen innerhalb der gesetzlichen Gliederungsschemata auszuweisen sind. Die Einordnung sollte "dem pflichtgemäßen Ermessen der Unternehmen" überlassen bleiben (Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 85 zu § 253 HGB-E). In Betracht kommen der gesonderte Ausweis unter einem eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG gem § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005 (BGBl I 2005, 3683) mit Wirkung ab dem 31.12.2005 (Tag nach der Verkündung im BGBl) in das EStG eingefügt. § 15b EStG schließt die Verrechnung von negativen Ein...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zuschreibungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Unter "Zuschreibungen" sind rein wertmäßige Erhöhungen des Anlagevermögens zu verstehen (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 284 Rz. 114). Wegen des Nominalwertprinzips kann es sich dabei idR nur um Korrekturen früher erfolgter Abschreibungen handeln (vgl. § 253 Rz. 808 ff.; zu weitergehenden Abgrenzungen im Rahmen des Anlagespiegels vgl. Rz. 167, 169). Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Kumulierte Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres

Rz. 180 [Autor/Zitation] Mit den Abschreibungen werden alle rein wertmäßigen Verminderungen des Anlagevermögens verrechnet, die auf die am Abschlussstichtag zum Anlagevermögen zählenden VG entfallen. Aufgrund des Bruttoprinzips sind bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens eines VG aus dem Anlagevermögen alle Wertminderungen unter den kumulierten Abschreibungen zu erfassen. Mit dem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 185 [Autor/Zitation] Bei immateriellen VG ergeben sich besondere Probleme bei der Festlegung des Zugangs- und des Abgangszeitpunkts. Da es hier an einer physisch überprüfbaren mengenmäßigen Veränderung fehlt, ist die Zuhilfenahme von Zugangs- und Abgangsfiktionen notwendig. Rz. 186 [Autor/Zitation] Bei den Zugängen ist danach zu unterscheiden, ob es für die Nutzung der imma...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bemessung und Obergrenze der gesetzlichen Rücklage

Rz. 277 [Autor/Zitation] Bemessungsgrundlage für die Bildung ist zunächst der Jahresüberschuss nach Verrechnung mit einem Verlustvortrag aus dem Vorjahr (§ 150 Abs. 2 AktG). Schon dem Wortlaut nach ist ein Gewinnvortrag nicht einzubeziehen (Hennrichs/Pöschke in MünchKomm. AktG6, § 150 Rz. 13; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 500; Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB Rz. 238), d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Übergangsregelungen

Rn. 470i Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Aufgrund der erheblichen Unterschiede zwischen dem InvStG 2004 und 2018 gelten nach § 56 Abs 2 InvStG 2018 alle Anteile an Investmentfonds, an Kapital-Investitionsgesellschaften nach dem InvStG in der am 31.12.2017 geltenden Fassung oder an Organismen, die zum 01.01.2018 erstmals unter das InvStG 2018 fallen (sog Alt-Anteile) mit Ablauf de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verwendung über die Mindestreserve hinaus

Rz. 290 [Autor/Zitation] Rücklagenbeträge, die über die Mindestreserve hinausgehen, können etwa aus den Rücklagen gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 stammen. Aber auch die gesetzliche Rücklage kann die Mindestreserve (grds. gleich Obergrenze für ihre Bildung) übersteigen, etwa nach einer Kapitalherabsetzung, denn einmal in die Rücklage geleistete Beträge bleiben durch § 150 Abs. 4...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Gesamtdifferenzenbetrachtung, Aktivierungs- und Saldierungswahlrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Grundsätzlich ist es denkbar, die Bilanzierung von latenten Steuern anhand von zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen vorzunehmen. Jeder Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz liegt jeweils ein einzelner Geschäftsvorfall zugrunde. Im Sinne einer Einzelbetrachtung könnte nun jede einzelne Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz eigenständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Hintergrund der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rn. 501 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der früheren gesetzlichen Regelung durfte der Betrag, um den die WK die Einnahmen überstiegen, nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder zum Ausgleich in andere Jahre übertragen werden (§ 22 Nr 3 S 3 EStG aF). Diese sehr restriktive gesetzliche Verlustabzugsbeschränkung wurde vom BVerfG wegen Verstoßes gegen Art 3 GG hinsichtlich ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verursachung durch unterschiedliche Bilanzierung und Bewertung auf der Aktivseite der Bilanz

Rz. 65 [Autor/Zitation] Passive latente Steuern ergeben sich bei isolierter Betrachtung bspw. in folgenden Fällen: Vornahme steuerlicher Abschreibungen, die handelsrechtlich nicht oder nicht in gleicher Höhe vorgenommen werden dürfen. Als Beispiel kann die Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG genannt werden, wonach bei einem Gebäude, das zu einem Betriebsv...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bewertungsmethodik: Differenzenspiegel

Rz. 71 [Autor/Zitation] Dem Grundgedanken des temporary concept folgend werden die latenten Steuern durch Vergleich der handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden und RAP mit den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen ermittelt. Zu den steuerlichen Wertansätzen zählen neben den Steuerbilanzwerten auch außerbilanziell geführte Sonder- oder Verrechnungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Persönlich haftende Gesellschafter

Rz. 50 [Autor/Zitation] Sofern keine abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen getroffen wurden, hat nach § 122 jeder Gesellschafter aufgrund des festgestellten JA Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils. Demgegenüber sieht § 120 Abs. 2 vor, dass der einem persönlich haftenden Gesellschafter zustehende Gewinnanteil seinem Kapitalanteil zuzuschreiben ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 101 [Autor/Zitation] Unter den Posten Nr. 6a fallen sämtliche Löhne und Gehälter für die Arbeiter, Angestellten und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung, soweit sie während des GJ angefallen sind, ganz gleich für welche Arbeit, in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie geleistet wurden. Ausweispflichtig ist der Bruttobetrag der Löhne und Gehälter, dh. der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Tarif

Rz. 77 [Autor/Zitation] Die voraussichtliche Steuerbelastung bzw. -entlastung ist mit dem Steuersatz (und gewerbesteuerlichem Hebesatz) zu bemessen, der künftig im Zeitpunkt des Abbaus der zeitlichen Differenzen bzw. der Verrechnung des Verlustvortrags voraussichtlich Gültigkeit hat. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine Steuersatzänderung erwartet wird, die neuen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Eigenkapitalausweis im Konzernabschluss

Rz. 73 [Autor/Zitation] § 264c gilt gem. § 298 Abs. 1 für den Konzernabschluss einer Personenhandelsgesellschaft iSv. § 264a als MU entsprechend. Für den Eigenkapitalausweis und die Ergebniszuweisung sind grds. die gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen des MU bzw. ersatzweise die gesetzlichen Regelungen maßgebend. Da diese indes nur für die Kapitalanteile und Ergebnisse der...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Personalaufwand

Tz. 130 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Unter den Personalaufwand fallen sämtliche Löhne und Gehälter (Bruttobeträge) sowie alle sonstigen Vergütungen für in der Berichtsperiode geleistete Arbeiten der Belegschaftsmitglieder (Arbeiter, Angestellte, einschließlich der Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung). Auch Nachzahlungen für die vorherigen Berichtsperioden sind hier zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Aktivierung aktiver latenter Steuern

Rz. 86 [Autor/Zitation] Eine Ausschüttungssperre gilt außerdem für den Betrag, um den die aktivierten latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen. Dabei ist es unbeachtlich, ob der Ausweis des Aktivüberhangs der latenten Steuern in der Bilanz brutto oder netto erfolgt. Ebenso irrelevant ist für die Ermittlung der Ausschüttungssperre, ob die latenten Steuern erg...mehr

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zfs 06/2025, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist überwiegend begründet. 1. Soweit der Kläger mit der Berufung für den Zeitraum 18.7.2017 bis 31.7.2021 einen höheren Verdienstausfall geltend macht als mit der ursprünglichen Klage, findet die Vorschrift des § 533 ZPO für diese Antragsanpassung, die der Bestimmung des § 264 Nr. 2 ZPO unterfällt, keine Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2022 – I Z...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 386 [Autor/Zitation] Nr. 25 verpflichtet Unternehmen dazu, die Anschaffungskosten und den beizulegenden Zeitwert der nach § 246 Abs. 2 Satz 2 verrechneten VG sowie den (abgezinsten) Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden im Anhang anzugeben. Rz. 387 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht bezieht sich auf den Gesamtbetrag der historischen Anschaffungskosten für alle VG, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgrenzung gegenüber betrieblichen Einkünften

Rn. 5 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Ein nicht unbedeutender Bereich von Einkünften, die nicht unter § 22 Nr 1 EStG fallen, sind die betrieblich veranlassten wiederkehrenden Bezüge. Als solche kommen zB nachträgliche Einkünfte (vgl § 24 Nr 2 EStG) aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit in Betracht. Diese sind den betreffenden Einkunftsarten ( §§ 13, 15, 18 EStG ) zuzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1528 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem JStG 2009 v 19.12.2009, BGBl 2008, 2794, wurde § 20 Abs 6 S 5 EStG aF (bis VZ 2023) eingeführt. Diese Vorschrift hatte zuletzt folgenden Wortlaut: Zitat "6Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 20 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im S...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr 3 EStG

Schrifttum: Ruppe, Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Köln 1981; Paus, Behandlung von Fahrgemeinschaften, FR 1994, 741; Waterkamp-Faupel, Die sonstige Leistung im ESt-Recht, FR 1995, 41; Enneking/Denk, Qualifikationsprobleme bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte von unbeschränkt stpfl Sportlern, DStR 1996, 450; Reisch/Reichhardt/Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zwingende beschleunigte Zuführung zur Rücklage

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die AG/KGaA gelten beim Bestehen eines Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) besondere Vorschriften zum Schutz der unternehmensvertraglich gebundenen Gesellschaft und ihrer Gläubiger (§§ 300 bis 303 AktG). Zielsetzung ist die Erhaltung des bilanzmäßigen Vermögens bei Begi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.)

Rz. 219 [Autor/Zitation] Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (B.II.1.) sind Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen (Lieferverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge und ähnliche Verträge) auszuweisen, die vom bilanzierenden Unternehmen durch Lieferung oder Leistung bereits erfüllt sind, deren Erfüllung durch den Schuldner (Zahlung des Kaufpreises, Werk- o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 137 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Zufluss von Einnahmen (§ 11 Abs 1 EStG) ist maßgebend, in welchem VZ diese zu erfassen sind. Die Regelungen für die zeitliche Bestimmung der KapSt (§ 44 Abs 2 und 3 EStG) ist für den Zufluss der Einnahmen aus KapVerm unbeachtlich. Aufgrund der abgeltenden Wirkung der AbgSt (§ 43 Abs 5 S 1 EStG) hat die Bestimmung des Zuflusses von Einna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung

Rn. 1395 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Rückzahlung einer Kapitalforderung ist die (teilweise) Erfüllung der Kapitalforderung durch Rückgewähr einer Kapitalforderung des vom Kapitalgeber an den Kapitalnehmer überlassenen Kapitals zu verstehen (s Jochum in K/S/M, § 20 EStG Rz D/9 6 (04/2022)). Der Begriff der Rückzahlung ist weit auszulegen. Er erfasst nicht nur die vertrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Erträge beim Pensionsgeber

Rn. 69 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Rspr und Verw stehen in ersichtlichem Widerspruch zu der Anordnung des § 340b Abs 4 HGB , wonach Wertpapiere dem Pensionsgeber zuzurechnen sind (mwN s Haase, INF 2006, 457). Im Schrifttum wird die Ansicht vertreten, dass beim echten Pensionsgeschäft die Zuordnung der Erträge beim Pensionsgeber erfolgen soll; vor allem für die bilanzsteuerrech...mehr

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AGS 06/2025, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Die den Gegenstand der Entscheidung des KG bildende Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG (ebenso nach § 32 FamGKG) ist den Rechtsanwälten, aber auch vielen Richtern weitgehend unbekannt. Deshalb werden kaum einmal Gerichtsentscheidungen zu dieser Gebühr bekannt. Die Entscheidung des KG gibt Anlass, sich mit der weitgehend unbekannten Verzögerungsgebühr näher zu befassen. 1. Der A...mehr