Fachbeiträge & Kommentare zu Verrechnung

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§ 26 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 38 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[124] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 64 Für die Weiterleitung von Geldern an den Mandanten oder Dritten kann der Rechtsanwalt eine Hebegebühr verlangen. Voraussetzung ist der – auch konkludent – erteilte Auftrag zur Entgegennahme des Geldes durch den Mandanten. Die Hebegebühr fällt im Moment der Auszahlung an und wird auf jeden Auszahlungsbetrag gesondert berechnet. Die jeweilige Gebühr kann sogleich mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste

Rn. 49 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit § 15a EStG ist die Verlustzurechnung an den Kommanditisten, soweit sie zu einem negativen Kapitalkonto führt, nicht abgeschafft worden, da § 15a EStG keine Verlustzurechnungsnorm, sondern eine Verlustverrechnungsnorm ist: s Rn 6c (Bsp) und s Rn 10; sie erlangt jedoch die steuerliche Wirkung eines innerbetrieblichen Verlustvortrags. Die Au...mehr

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zfs 08/2025, Beweiserleicht... / 2 Aus den Gründen "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. 1. Soweit das LG seine Entscheidung indes allein tragend darauf gestützt hat, der Bekl. habe den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer vorgetäuschten Entwendung geführt, leidet die Beweiswürdigung des LG an Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifeln (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Das LG hat die erhebliche Wahrscheinl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 15a EStG

Rn. 10 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der Zielsetzung von § 15a EStG s Rn 2 . Gem zutreffend Auffassung des BFH (BFH IV v 11.05.1995, BFH/NV 1995, 68) befasst sich § 15a EStG "nicht mit der Frage der Zurechnung von Anteilen am Verlust einer KG". So auch OFD München/Nürnberg v 07.05.2004, FR 2004, 731. Vielmehr wird nur geregelt, ob und in welchem Umfang ein wirksam zugerechn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Geltendmachung der erweiterten Verlustausgleichs-/-abzugsmöglichkeit wegen überschießender Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 2 und 3 EStG nicht sofort zwingend

Rn. 29 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach dem bloßen Gesetzeswortlaut "können … auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit …" in § 15a Abs 1 S 2 EStG statt "dürfen" erscheint zweifelhaft, ob der StPfl ein Wahlrecht hat, ob und ggf in welchem Umfang (uU nur für einen Teilbetrag) er im Verlustentstehungsjahr von dem erweiterten Verlustausgleichs- bzw -abzugspotenzial Gebrauc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Normalfälle

Rn. 50 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Entsprechend der Rechtslage vor In-Kraft-Treten von § 15a EStG (s Rn 2; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1981, 795) gilt auch bei Veräußerung eines Kommanditistenanteils mit negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste aus einer KG gegen Entgelt/Abfindung, dass sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen den dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugleich Entstehung eines verrechenbaren Verlustes

Rn. 39 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Gewinnzurechnung gem § 15a Abs 3 S 1 EStG steht sogleich wieder zur Verrechnung mit Gewinnen desselben oder späterer Wj aus der Beteiligung zur Verfügung (§ 15a Abs 3 S 4 EStG). Soweit eine Gewinnverrechnung im gleichen Wj nicht möglich ist, wird die fiktive Gewinnzurechnung als zugleich verrechenbarer Verlust nach § 15a Abs 4 EStG geson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbar.

Rn 2 ist § 106 bei quotenmäßiger Verteilung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten. Gerichts- und außergerichtliche Kosten werden verrechnet und nicht getrennt festgesetzt. Für die umfassende Verrechnung aller Erstattungsansprüche aller Instanzen genügt es, wenn nur ein Teil der Kosten einer Instanz nach Quoten verteilt ist. Ferner schadet es nicht, wenn die Kosten...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 43 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Gericht der ersten Instanz zu richten.[53] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft gegenüber einzelnen Gesellschaftsgläubigern

Rn. 28a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Zur Ablehnung der Berücksichtigung von Bürgschaften für eine erweiterte Verlustverrechnung ist im Regierungsentwurf Folgendes ausgeführt (BT-Drs 8/3648, 17): Zitat "Die Anerkennung der Bürgschaft als Grundlage für eine erweiterte Verlustverrechnung würde es nach Auffassung der Bundesregierung den Verlustzuweisungsgesellschaften ermöglichen, n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere.

a) Einwilligung oder Sachdienlichkeit. Rn 21 Für die nach § 533 Nr 1 erforderlichen Voraussetzungen gelten Rn 11–12 entspr, jedoch mit nachfolgenden Besonderheiten. Für den Fall gestaffelter Aufrechnungen müssen Einwilligung oder Sachdienlichkeit für jede Gegenforderung bejaht werden (BGH NJW 00, 143, 144). Stets sachdienlich ist die Aufrechnung mit einer bereits rkr festgest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rückfestsetzung (Abs 4).

Rn 79 Die Vorschrift des Abs 4 ist durch das JuMoG v 2.7.04 eingefügt worden. Eine entspr Verfahrensweise war bis dato bereits herrschende Praxis. Die Vorschrift dient letztlich der Entlastung der Gerichte. Sie stellt klar, dass zu den Kosten des Rechtsstreits iSd. Abs 1 auch solche Kosten gehören, die eine Partei der anderen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlt hat ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Rechtsgeschäfte.

Rn 7 Welche Erklärungen von der Prozessvollmacht erfasst sind, entscheidet sich im Einzelfall nach dem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits und dem anzustrebenden Ziel, im Prozess zu obsiegen. Maßgebend ist, ob die Rechtshandlung sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezieht, weil sie der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb des Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Hilfsaufrechnung.

aa) Sachentscheidung. Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ordnungsgemäßes Angebot.

Rn 7 Ob die Gegenleistung des Gläubigers ordnungsgemäß angeboten wurde, hängt von ihrem Inhalt ab, den der GV selbstständig zu ermitteln hat. Denn die Prüfungskompetenz und die Prüfungspflicht (Alff Rpfleger 04, 159 [LG Hamburg 29.10.2003 - 321 T 76/03]) im Hinblick auf das ordnungsgemäße Angebot der Zug um Zug Gegenleistung liegt nicht bei dem, der die Klausel erteilt hat, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatz bei Aufhebung des Vorbehaltsurteils (Abs 4 S 3, 4).

Rn 15 Abs 4 S 3 gehört zu den materiell-rechtlichen Vorschriften in der ZPO. Die Schadensersatzpflicht ähnelt §§ 717 II, III, 945 und gehört zur ›Haftung für schädigende Rechtsverfolgung‹. Es handelt sich um eine Gefährdungs-/Risikohaftung ohne das Erfordernis eines Verschuldens (RGZ 91, 195, 203; zu § 945 BGH NJW 90, 2689 f [BGH 22.03.1990 - IX ZR 23/89]). Aktivlegitimiert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Prozessaufrechnung.

Rn 16 Fehlt dem angerufenen Gericht die Befugnis, über die zur Aufrechnung gestellte Forderung zu entscheiden (etwa wegen des nicht eröffneten Rechtswegs), wird das Gericht eine Aussetzung erwägen, um eine sachliche Prüfung der aufgerechneten Forderungzu ermöglichen (Einzelheiten: § 145 Rn 19–24).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einnahme des Gläubigers bei Erlass einer Forderung

Rn. 99 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hat der StPfl eine Leistung im Rahmen einer Einkunftsart gegen das übliche angemessene Entgelt erbracht und einen Anspruch auf dieses Entgelt erlangt, führt der Verzicht des StPfl nur dann bei ihm als Gläubiger zu einer Einnahme, wenn eine betriebliche Forderung aus privaten Gründen erlassen wird, vgl BFH v 16.01.1975, IV R 180/71, BStBl II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verstrickung (§ 126 II).

Rn 11 Das Nebeneinander der beiden Antragsrechte führt dazu, dass auch dann, wenn der Anwalt einen Kostenfestsetzungsantrag im Namen der Partei stellt, ein späterer Kostenfestsetzungsantrag auf den eigenen Namen nicht ausgeschlossen ist. Im Antrag auf Festsetzung auf den Namen der Partei ist kein Verzicht auf das eigene Beitreibungsrecht des Anwalts zu sehen. Das Kostenerstat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Durchlaufende Posten

Rn. 139 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Geld oder geldeswerte Güter, die für Rechnung und im Namen eines Dritten (offene Stellvertretung, § 164 BGB; sog durchlaufende Posten; vgl § 4 Abs 3 S 2 EStG) vereinnahmt werden, sind nicht Einnahmen des Vertreters, sondern solche des Vertretenen, da sie wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Vertreters gelangen, vgl BFH v 20.07.1983, VII...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 94 betrifft einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausn des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Nach der Vorschrift des § 94 ist es möglich, bestimmte Kosten dem Kl auch dann aufzuerlegen, wenn er ganz oder tw obsiegt. Entspr gilt die Vorschrift für einen Widerkläger oder auch für einen Beklagten, wenn er sich mit einer Aufr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 16 Im Fall eines Rechtsstreits mit Klage und Widerklage ist der Erlass des Teilurteils nur über die Klage oder nur über die (Zwischenfeststellungs-)Widerklage oder jeweils über einen Teil des zugehörigen Streitgegenstands grds zulässig (BGH NJW 87, 441 [BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85]). Unzulässig ist das Teilurteil, wenn Klage und Widerklage denselben Sachverhalt betreffe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Einwendungen.

Rn 15 Der Gläubiger kann dem Anspruch des Schuldners grds alle materiell-rechtlichen Einwendungen entgegenhalten. Soweit es um die Rückerstattung dessen geht, was der Gläubiger durch die Vollstreckung oder durch die zu deren Abwendung erbrachte Leistung erlangt hat, gebietet die ratio des § 717 II allerdings den sofortigen Ersatz (BGH NJW 06, 443 [BGH 17.11.2005 - IX ZR 179/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verweisungen.

Rn 208 Alle sonstigen Einzelfragen werden bei den §§ 3 ff und bei den Stichworten des Streitwert-Lexikons besprochen. Vgl insb die Stichworte Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Aufrechnung s § 5 Rn 16. Feststellungsklage s dort. Haupt- und Hilfsantrag s § 5 Rn 17. Nebenforderungen s § 4 Rn 13. Stufenklage s dort. Klage und Widerklage s § 5 Rn 25 bis 28. Zug um Zug s ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Forderung.

Rn 2 Der Rechtsstreit muss eine Forderung auf Leistung hinterlegungsfähiger Gegenstände (§ 372 BGB), also nicht notwendig eine Geldforderung, betreffen. Wegen der Möglichkeit der Hinterlegung kommt als Klageart nur eine Leistungsklage, keine Feststellungsklage in Betracht (BGH KTS 81, 217 f). Eine Aufrechnung genügt – schon wegen der fehlenden Rechtshängigkeit – nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 18 Der mit dem Vorbehaltsurteil endende Teil des Verfahrens und das Nachverfahren sind gebührenrechtlich einheitlich zu beurteilen (§ 35 GKG). Keine Urteilsgebühren. Zuständig nach Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung ist das Gericht des Nachverfahrens (Köln 27.8.24 – 17 W 138/24 = BeckRS 24, 21805).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Prozessaufrechnung.

a) Zulässigkeit. Rn 14 Das materielle Recht kann der Aufrechnung entgegenstehen (vgl nur §§ 390, 392–394 BGB). Ebenso wird die Aufrechnung durch materiellrechtliche Aufrechnungsverbote eingeschränkt. Auch prozessrechtliche Absprachen können zur Unzulässigkeit des Aufrechnungseinwands führen. In all diesen Fällen muss das Gericht vor Eintritt in die Sachprüfung über die zur Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der Forderu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Prüfungsreihenfolge.

Rn 26 Aufgrund der Rechtskraftwirkung des § 322 II darf das Gericht die Berechtigung der Klageforderung nicht mit Blick auf den jedenfalls begründeten Aufrechnungseinwand offenlassen. Vielmehr ist die Prüfung des Aufrechnungseinwands nur dann eröffnet, wenn sich die Klageforderung als begründet erweist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Weitere Folgen.

Rn 29 Vor der Pfändung ist eine Aufrechnung schon deswegen ausgeschlossen, weil es an den wechselseitigen Forderungen fehlt. Mit der Pfändung durch das Vollstreckungsgericht wird die Forderung für den Pfändungsgläubiger aufrechenbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Entgegennahme von freiwilligen Zahlungen und Leistungen.

Rn 3 Die Befugnis des GV zur Annahme freiwilliger Leistungen entsteht kraft Gesetzes mit der Erteilung des Vollstreckungsauftrags. Sie besteht unabhängig vom Willen des Gläubigers (MüKoZPO/Heßler § 754 Rz 26) und hat aufgrund ihres hoheitlichen Charakters nicht die Rechtswirkung der §§ 362 ff BGB (BGH NJW 09, 1085 [BGH 29.01.2009 - III ZR 115/08]). Wollte der Gläubiger die E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Rechtshängigkeit.

Rn 6 Durch Aufrechnung (BGH NJW 72, 450 [BGH 11.11.1971 - VII ZR 57/70]), Anmeldung im Insolvenzverfahren (§ 174 InsO), durch Schieds- (BGH NJW 58, 950) oder FamFG-Verfahren entsteht keine Rechtshängigkeit.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prüfungskompetenz des angerufenen Gerichts.

a) Fehlende internationale Zuständigkeit. Rn 19 Wäre das Gericht für den Aktivprozess über die zur Aufrechnung gestellte Forderung international nicht zuständig, so ist der Aufrechnungseinwand jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn die Forderung unbestritten, zugestanden oder rechtskräftig festgestellt ist. Auch bei rügeloser Einlassung ist eine Entscheidung möglich. Schlie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gebührenstreitwert.

Rn 8 Den GeS regelt § 45 III GKG abschließend. § 39 III FamGKG trifft eine identische Regelung (Schulte-Bunert/Weinreich/Keske § 39 FamGKG Rz 7). a) Hauptaufrechnung. Rn 9 Eine Hauptaufrechnung ist nicht streitwertrelevant, selbst wenn eine Vollstreckungsgegenklage ausschl mit einer Aufrechnung begründet wird (Köln FamRZ 92, 1461); das gilt auch für die Anwaltsgebühren (Hambg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Soll die Berufung auf die Kontrolle der erstinstanzlichen Entscheidung und die Beseitigung festgestellter Fehler beschränkt und einer Prozessverschleppung vorgebeugt werden (ThoPu/Seiler Rz 2), so ist grds jede Änderung der Entscheidungsgrundlage zu vermeiden. Die Präklusion neuen Vortrags darf sich deswegen nicht auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 530, 531) besc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckungssachen (Nr 5).

Rn 10 Hierunter fallen alle Verfahren, die sich aus der Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer Entscheidung oder eines beurkundeten Rechts ergeben. Das umfasst in Deutschland – neben der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und der Vollstreckungserinnerung – auch die Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 14, 2798 [BGH 03.04.2014 - IX ZB 88/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Berufungserweiterung.

Rn 28 Innerhalb der Frist zur Begründung der Berufung (Abs 2 S 1) kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel durch neue oder weitergehende Anträge erweitern. Nach dem Ablauf der Begründungsfrist ist die Berufungserweiterung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig, wenn die neuen oder erweiterten Anträge von dem übrigen Inhalt des fristger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Widerklage.

Rn 1 Im Urkundenprozess (nicht aber auch im Nachverfahren) ist die Widerklage insgesamt ausgeschlossen. Das Verbot gilt daher unabhängig davon, ob die Widerklage als Urkundenklage erhoben wird oder nicht (Musielak/Voit/Voit § 595 Rz 2; MüKoZPO/Braun/Heiß § 595 Rz 1; aA St/J/Berger § 595 Rz 1; Wieczorek/Schütze/Olzen § 595 Rz 4). Auf eine im ordentlichen Prozess erhobene Urku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 8 Der Rechtsstreit bleibt nach der Abstandnahme unter Fortdauer der Rechtshängigkeit im ordentlichen Verfahren anhängig. Ein noch in erster Instanz anhängiges Nachverfahren wird bei zweitinstanzlicher Abstandnahme gegenstandslos (BGH NJW 20, 2407 [BGH 02.04.2020 - IX ZR 135/19] Rz 17). Die bisherigen prozessualen Geschehnisse (Geständnis, Heilung, Beweisaufnahme, Zurückwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachträgliche Einwendungen.

Rn 13 Einwendungen, welche die Wirksamkeit des Vergleichs nicht in Frage stellen, wie Erfüllung, Stundung, Erlass oder Aufrechnung, müssen über den Wortlaut des § 796a III hinausgehend im Verfahren der Erteilung der Vollstreckbarerklärung vorgebracht werden; andernfalls unterfallen sie der Präklusionswirkung nach § 767 II (§ 767 Rn 40). Für den Schiedsspruch hat der BGH ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitige Gerichtsbarkeit und FamFG.

Rn 21 Auf das Verhältnis zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit sind die vorstehenden Rechtsgrundsätze nicht zu übertragen: Innerhalb des eröffneten Zivilrechtswegs erlauben die unterschiedlichen Verfahrensordnungen noch nicht den Schluss, dass dem streitig entscheidenden Gericht die Sachkunde und Fachkompetenz für die Beurteilung eines der freiwilligen Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1099 ZPO – Widerklage.

Gesetzestext (1) Eine Widerklage, die nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 entspricht, ist außer im Fall des Artikels 5 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 als unzulässig abzuweisen. (2) 1Im Fall des Artikels 5 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 wird das Verfahren über die Klage und die Widerklage ohne Anwendung der Vorschriften der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zulassung neuer Tatsachen.

Rn 30 Vortrag, der Abs 1 unterfällt, ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, insoweit bedarf es weder einer Entscheidung des Gerichts noch steht diesem ein Ermessen zu. Rn 31 Vortrag, der Abs 2 unterfällt, kann zugelassen werden. Die Tatsachen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind, müssen schon in der Berufungsbegründung angegeben werden (§ 52...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständigkeit.

Rn 12 Zuständig ist das erstinstanzliche Prozessgericht. Dieses entscheidet auch über die Festsetzung der Kosten höherer Instanzen; auch wenn ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren (§ 943 I) oder eine Restitutionsklage (§ 584 I) beim Berufungsgericht anhängig gemacht wurde (MüKoZPO/Schulz § 104 Rz 2). Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger, § 21 Nr 1 RPflG. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Informationsanspruch.

Rn 10 Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Auskunft oder Rechnungslegung den Kl in die Lage versetzen, den Umfang seiner Leistungsansprüche selbst zu ermitteln. Daher muss sie inhaltlich bestimmt und nachvollziehbar sein (BGH NJW-RR 87, 876 [BGH 12.02.1987 - I ZR 70/85]). Enthält sie Lücken, die der Auskunftspflichtige seiner Einlassung nach in tatsächlicher Hinsicht noch ausf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1096 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. 2Für Anträge auf Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 2 Abs 2 begründet für die Schadensersatzklage des Gläubigers eine vom Streitwert unabhängige, ausschl (§ 802), örtliche, sachliche sowie internationale (BGH NJW 97, 2245 [BGH 17.02.1997 - II ZR 343/95]: insoweit keine ausschl) Zuständigkeit des Prozessgerichts des ersten Rechtszuges. So entscheidet etwa das FamG wegen des engen sachlichen Zusammenhangs nicht nur im Ausgan...mehr