Rz. 1974

[Autor/Stand] Getrennte Behandlung von Funktionsverlagerung und Arbeitnehmerentsendung. Erfolgt eine Arbeitnehmerentsendung in einem rein zeitlichen, aber nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Funktionsverlagerung, gelten für die Verrechnung der Aufwendungen der Arbeitnehmerentsendung die allgemeinen Grundsätze. Dh. soweit der aufnehmenden Konzerngesellschaft die Stellung eines zivilrechtlichen bzw. eines wirtschaftlichen Arbeitgebers zukommt, gelten für die Verrechnung der Aufwendungen der Arbeitnehmerentsendung die VWG-Arbeitnehmerentsendung.

[Autor/Stand] Autor: Hick, Stand: 01.03.2016

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