Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1 Geldleistungen während der Heilbehandlung bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensunterhalts des Versicherten werden während der Heilbehandlung (Verletztengeld) und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) Entgeltersatzleistungen gezahlt. 2.1.1 Verletztengeld Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versich...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / Zusammenfassung

Überblick Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sicher. Außerdem sichern diese Träger den Lebensunterhalt der Versicherten während der Rehabilitation durch die Zahlung von Verletztengeld und entschädigen eine bleibende Beei...mehr

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Pflegezeit / 3 Kurzzeitige Arbeitsbefreiung

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 2 Abs. 1 PflegeZG jedem Beschäftigten das Recht, bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zur Höchstdauer von 10 Arbeitstagen pro Jahr [1] der Arbeit fernzubleiben. § 2 Abs. 1 PflegeZG gewährt dem Beschäftigten ein unmittelbares, d. h. von keiner Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers abhängiges, Leistungsverweiger...mehr

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Unterhaltssichernde Leistun... / 2 Leistungen zur Teilhabe/Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in den einzelnen Versicherungszweigen folgende unterhaltssichernde Leistungen gewährt: Krankenversicherung – Krankengeld nach §§ 44 und 46 bis 51 SGB V und § 8 Abs. 2 i. V. m. §§ 12 und 13 KVLG 1989, Unfallversicherung – Verletztengeld nach §§ 45 bis 48, 52 und 55 SGB VI, Rentenversicherung – Übergangsgeld nach §§ 20, 21 de...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.1 Bezug von Entgeltersatzleistungen oder Inanspruchnahme von Elternzeit

Eine Beschäftigung gilt nicht als fortbestehend, wenn Entgeltersatzleistungen bezogen werden.[1] Als Entgeltersatzleistungen gelten Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungs- und Elterngeld, Elternzeit.mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 6 Einkommensanrechnung

Auf das Übergangsgeld sind folgende gleichzeitig erzielte Einkünfte anzurechnen:[1] Nettoarbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen (z. B. Entgeltfortzahlung); 80 % des Arbeitseinkommens von Selbstständigen, wenn die Erwerbstätigkeit neben dem Übergangsgeldbezug ausgeübt wird; Erwerbsminderungsrenten und (teilweise) Verletztenrenten unter bestimmten Voraussetzungen; Verletztengeld; Alte...mehr

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Sozialversicherungstage / 3 Beitragsfreie Zeiten

Zeiten des Bezugs von (Kinderpflege-) Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskrankengeld gelten nicht als Sozialversicherungstage. Es handelt sich dabei um beitragsfreie Zeiten. Diese beitragsfreien Zeiten werden bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen nicht berücksichtigt.[1]mehr

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Pflegeunterstützungsgeld / 1 Anspruch

Beschäftigte, die eine akut auftretende Pflegesituation für einen Angehörigen, z. B. Ehegatten/Lebenspartner, Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, eigene Kinder, Adoptiv-/Pflegekinder und Geschwister, Schwägerin oder Schwager organisieren, erhalten während der "kurzen" Pflegezeit von bis zu 10 Arbeitstagen je Kalenderjahr Pflegeunterstützungsgeld. Dieser Anspruch besteht nur, we...mehr

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Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

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Rentenversicherung (beitrag... / 6 Arbeitnehmer in Altersteilzeit

Zunächst ist das Arbeitsentgelt beitragspflichtige Einnahme. Erhalten diese Arbeitnehmer Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt nach dem Altersteilzeitgesetz, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt a...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 3 Wichtige Unterbrechungstatbestände

Tatbestände, die als Arbeitsunterbrechung bzw. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitslohn gelten, und die auf der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben U auszuweisen sind: unbezahlter Urlaub von mindestens 5 zusammenhängend verlaufenden Arbeitstagen im Kalenderjahr, Bezug von Elterngeld oder Inanspruchnahme der Elternzeit für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage, Bez...mehr

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Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen

Die Steuerklassenwahl sollte nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Für Arbeitnehmer mit Steuerkl...mehr

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Elektronische Entgeltersatz... / 3.1.1 Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten

Die Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze zum DTA EEL sieht folgende Schlüsselzahlen für Entgeltbescheinigungen und Vorerkrankungszeiten vor:mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / 5 Höchstbetrag nach der Anpassung

Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkt maßgeblichen Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[1] Krankengeld der Sozialen Entschädigung und Verletztengeld dürfen nach der Anpassung 80 % des aktuellen Höchstregelentgelts nicht überschreiten.[2] Die Berechnungsgrundlage für das gestaffelte Übergangsgeld darf 80 % des aktuellen Höchstregelentgelts nicht ...mehr

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Schwangerschaftsabbruch (Hi... / 2 Verfügbare persönliche Einkünfte

Zu den maßgebenden Einkünften zählen alle Einnahmen aus unselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renten, Versorgungsbezüge u. Ä. sowie alle weiteren Einnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Dazu gehören auch Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Über...mehr

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Anpassung (Entgeltersatzlei... / Zusammenfassung

Begriff Die Entgeltersatzleistungen Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Verletztengeld und Übergangsgeld werden jeweils ein Jahr nach dem Ende des Bemessungszeitraums an die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. Bezieher dieser Leistungen, die für einen längeren Zeitraum erkrankt sind, werden so an der Entwicklung der Arbeitsentgelte beteiligt. Di...mehr

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Familienpflegezeit / 6 Pflegezeitgesetz

Neben dem FPfZG besteht noch das PflegeZG. Während die Familienpflegezeit immer eine nur teilweise Freistellung ist, kann die Pflegezeit sowohl als vollständige als auch als teilweise Freistellung genommen werden. Die kurzfristige Pflegezeit ist eine Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr bei akuten Pflegenotfällen. Sofern nicht der Arbeitgeber das Entgelt in dieser...mehr

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Durchschnittlicher Zusatzbe... / 2 Personenkreis

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt insbesondere für nachfolgende Personengruppen, deren Beiträge von Dritten getragen werden: Versicherungspflichtige Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II; Jugendliche, die sich in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in einer Einrichtung der Jugendhilfe auf einen besseren Einstieg in das Berufsleben vorbereiten; Te...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / aa) Arbeitnehmer

Rz. 34 War der Getötete Arbeitnehmer, muss die überlebende Ehefrau dem Anwalt sämtliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen eines Jahres überlassen und dieser muss das Nettoeinkommen anhand dieser Unterlagen ermitteln. Ferner ist der Steuerbescheid vorzulegen. Zum Einkommen gehören folgende Positionen:mehr

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Zuschüsse / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Zuschuss (oder auch Zulagen oder Zuwendung) bezeichnet Vergütungsbestandteile, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] gewährt werden. Während der monatliche Arbeitslohn (auch Gehalt oder Entgelt genannt) als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung erbracht wird, stehen andere Vergütungsbestandteile und Sonderzahlu...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum / 1 Teilmonatsbeträge

Besteht ein Arbeitsverhältnis nicht während eines vollen Monats, sondern beginnt oder endet während des Monats, ist der während dieser Zeit bezogene Arbeitslohn auf die einzelnen Kalendertage umzurechnen. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem mit der Zahl der Kalendertage vervielfachten Betrag der Lohnsteuer-Tagestabelle. Ein Teillohnzahlungszeitraum entsteht bei der Lohnsteuer ...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 4.1 Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage).[1] Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistungen zurückgegriffen.[2] Wichtig Bemes...mehr

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Gesamteinkommen / 7.4 Ausschluss der Familienversicherung

Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist.[1] Dabei ist auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 oder 7 SGB V abzust...mehr

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Übergangsgeld (Rentenversic... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge oder sonstige Leistungen zur Teilhabe erhalten.[1] Übergangsgeld wird nicht gezahlt, wenn die Leistung neben einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit erbrach...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic...mehr

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Krankengeld (Berechnung und... / 10 Anpassung

Der Zahlbetrag des Krankengeldes wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst.[1] Praxis-Beispiel Zeitpunkt der Anpassung Das angepasste Krankengeld darf 70 % des zum Anpassungszeitpunkts maßgeblichen Höchstregelentgelt...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.5 Voraussetzung: Eine andere Berechnungsvorschrift steht der Anwendung des § 69 nicht entgegen

Rz. 9 Bei der Berechnung des Krankengeldes ist § 69 auch anzuwenden, wenn die Arbeitsunfähigkeit während einer medizinischen Rehabilitationsleistung eintritt, wegen der Verletzten- oder Übergangsgeld etc. bezogen wurde (z. B. bei Eintritt einer interkurrenten Erkrankung; vgl. Komm. zu § 13 Abs. 4). Hierbei ist allerdings die für die Krankenversicherung gültige Beitragsbemess...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.6.1 Überblick

Rz. 11 Die Kontinuitätsregelung des § 69 erstreckt sich nicht auf den Zahlbetrag der Leistung, sondern wegen der unterschiedlichen rehabilitationsträgerspezifischen Berechnungsweisen und -höhen nur auf denselben Bemessungszeitraum. Begründung: Die Höhe der Leistung richtet sich nach den jeweiligen trägerspezifischen materiell-rechtlichen Rechtsgrundlagen und Berechnungsvorsc...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.3 Berechnung des Regelentgelts

Rz. 26 Das Regelentgelt ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Bruttoarbeitsentgelts. Es wird bei den Arbeitnehmenden mit vereinbarter fester Grundvergütung berechnet, indem das im Bemessungszeitraum (vgl. Rz. 7 ff.) erzielte Arbeitsentgelt (vgl. Rz. 15 ff.) durch 30 geteilt wird (Hintergrund: Der Kalendermonat wird bei diesem Personenkreis ohne Rücksicht auf die t...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.3 Akkord- und Stücklöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmende, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.2 i. V. m. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.6.2 Anwendung des § 69 in den Fällen des § 68

Rz. 14 Nach § 68 ist die Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Höhe eines fiktiven Arbeitsentgeltes anzuheben, wenn u. a. die nach §§ 66, 67 errechnete Bemessungsgrundlage niedriger als das in § 68 bestimmte fiktive Arbeitsentgelt ist oder vor Beginn der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kein Arbeitsentgelt/Arbeitse...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 3 Rechtsprechung und Materialien

Rz. 16 Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung – "unmittelbar" i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI – Arbeitslosengeldbezug bis zweieinhalb Wochen vor Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation vor Ende des Arbeitslosengeldanspruchs: LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.4.2019, L 13 R ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 55 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand: Juli 2023. Gemeinsames Rundschreiben v. 7.9.2022 i. d. F. v. 11.12.2024 zum Krankengeld nach § 44, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV. Rz. 56 Übergangsgeld für die Teilnahme an einem Reha-Vorbereitungslehrgang ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.2.1 Personenkreis

Rz. 24 Zum Personenkreis der Arbeitnehmenden mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer gleichbleibenden monatlichen Grundvergütung – auch monatliche Basisvergütung genann...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der "Stundenlöhner" vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges – w...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.4.3 Transfer-Kurzarbeit

Rz. 49 Das Transfer-Kurzarbeitergeld zielt darauf ab, den Wechsel des Arbeitnehmenden von der bestehenden Beschäftigung bei dem ehemaligen Arbeitgebenden in eine neue Beschäftigung bei einem "anderen" Arbeitgebenden ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn der Arbeitsausfall aufgrund einer Betriebsänderung nich...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.3 Voraussetzung: Anschluss an die vorhergehende Entgeltersatzleistung

Rz. 6 § 69 kann nur greifen, wenn eine der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen im Anschluss (Rz. 7 ff.) an eine der unter Rz. 2 aufgeführten (anderen) Entgeltersatzleistungen beginnt. Das bedeutet, dass der Betroffene, dessen Entgeltersatzleistung aus dem Arbeitsentgelt berechnet wird, bisher tatsächlich bis zum Beginn der jetzigen Leistung eine der unter Rz. 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.2.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 37 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen bei dem jeweiligen Rehabilitationsträger aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung vo...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.6 Übergangsgeldbezieher, die in Deutschland nicht einkommenspflichtig sind (Abs. 5)

Rz. 52 Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu v...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 und 1.4.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) geändert. Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmenden, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulaste...mehr

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Sauer, SGB IX § 67 Berechnu... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch das zum 1.1.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 408) und durch das zum 1.1.2025 im Kraft getretene Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (B...mehr

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Sauer, SGB IX § 69 Kontinui... / 2.4.1 Überblick

Rz. 7 § 69 kann nur dann angewandt werden, wenn im Anschluss an den Bezug von Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld eine weitere dieser Entgeltersatzleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beginnt. Na...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2.3 Der Bemessungszeitraum liegt länger als 3 Jahre zurück (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließlich aus dem vom Rehabilitanden zuletzt erzielten Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen berechnet. Das gilt auch, wenn der Rehabilitand zuletzt Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezog. Beginnt z. B. bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, bem...mehr

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Sauer, SGB IX § 68 Berechnu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 hat das Ziel, Rehabilitanden eine angemessene finanzielle Absicherung während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Bei bestimmten Fallgestaltungen soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeitsentgeltes, dessen Höhe sich nach der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation...mehr

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Verletztengeld

Zusammenfassung Begriff Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG d...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztengeld

Zusammenfassung Begriff Verletztengeld ist eine unterhaltssichernde Geldleistung der Unfallversicherung zum Lebensunterhalt. Es hat eine Lohnersatzfunktion und ist mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Leistung wird an Versicherte aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung durch den Unfallversicherungsträger wegen eines Ar...mehr

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Arbeitsunfall / 2 Entgeltfortzahlung, Verletztengeld

Generell zahlt der Arbeitgeber bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch bei einem Arbeitsunfall für die Dauer von 6 Wochen das Arbeitsentgelt fort.[1] Ist der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 45 ff. SGB VII Anspruch auf Verletztengeld. Dieses wird von der Berufsgenossenschaft bzw....mehr

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Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 3 Verletztengeld

Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung besteht kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung zu erbringen sind.[1] Deswegen kann während der Zahlung von Verletztengeld auch kein Krankengeld-Spitzbetrag beansprucht werden.[2] Hinweis Unfallversicherter Unternehmer Wird neben einer krank...mehr