Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3) oder eine Familienversicherung nach § 10 reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lang...mehr

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Jung, SGB VII § 99 Wahrnehm... / 2.1 Auszahlung durch die Post AG oder auf ein Konto (Abs. 1)

Rz. 3 Laufende Geldleistungen wie z. B. Verletztenrenten (§ 56), Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 68), laufende Beihilfen an Hinterbliebene (§ 71 Abs. 4) und Pflegegeld können Versicherungsträger entweder durch die Deutsche Post AG auszahlen lassen (Satz 1) oder auf ein angegebenes Konto des Versicherten überweisen (Satz 2). Die Entscheidung darüber erfolgt nach pflichtgemäßem...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 2.2 Verbot der Neufeststellung (Abs. 2)

Rz. 29 Solange der Versicherte infolge einer Wiedererkrankung dem Grunde nach Anspruch auf Verletztengeld hat, schließt Abs. 2 1. Alternative die Neufeststellung der Rente aus. Damit soll die Feststellung einer höheren Rente infolge der durch die Wiedererkrankung bedingten Verschlimmerung verhindert werden. Denn dies würde eine Doppelleistung darstellen, weil bereits der Ver...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Sonderbestimmung für die Änderung von Renten auf unbestimmte Zeit bzw. das Verbot von Neufestsetzungen dieser Renten während Zeiten, in denen Anspruch auf Verletztengeld besteht. Rz. 4 Abs. 1 stellt klar, dass das sog. Schutzjahr nur für Änderungen der MdE zuungunsten des Versicherten eingreift. Rz. 5 Abs. 2 beinhaltet das Verbot von Neufestse...mehr

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Jung, SGB VII § 98 Anrechnu... / 2.2 Berücksichtigung ausländischer Rentenversicherungsleistungen (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 regelt den speziellen Fall des Zusammentreffens von Leistungen aus der Unfallversicherung und der Rentenversicherung. Hier geht es nicht um die Anrechnung, sondern um das Entstehen bzw. Nichtentstehen von Leistungen aus der Unfallversicherung beim Zusammentreffen mit Leistungen aus der Rentenversicherung. Die Anwendung von Abs. 2 setzt das Bestehen von Antikumul...mehr

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Jung, SGB VII § 95 Anpassun... / 2.1 Anpassung von Geldleistungen, denen ein Jahresarbeitsverdienst zugrunde liegt

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 ordnet die regelmäßige Anpassung von Geldleistungen an, deren Berechnung ein JAV i. S. d. § 81 zugrunde liegt. Eine regelmäßige Anpassung des JAV erfahren daher Verletztenrenten (§ 56), Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 68), laufende Beihilfen an Hinterbliebene (§ 71 Abs. 4), die Gesamtvergütung (§ 75). Rz. 4 Pflegegeld wird gemäß § 44 Abs. 4 mit demselben F...mehr

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Jung, SGB VII § 74 Ausnahme... / 1.3 Normzweck

Rz. 6 Die Vorschrift dient insgesamt dem Vertrauensschutz des Rentenbeziehers und sichert so dessen Lebensunterhalt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Rz. 7 Nach dem Normzweck des Abs. 1 soll der Versicherte darauf vertrauen dürfen, dass kurzfristige Änderungen der Rente nicht eintreten, wenn sie durch einen zeitlich uneingeschränkten Bescheid bewilligt und längere Z...mehr

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Jung, SGB VII § 102 Schrift... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift nimmt auf § 36a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IV Bezug. Nach dieser Vorschrift können in der Unfallversicherung durch Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers die erstmalige Entscheidung über Renten, Entscheidungen über Rentenerhöhungen, Rentenherabsetzungen und Rentenentziehungen wegen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse sowie Entscheidungen über A...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.1 Auszahlung laufender Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für laufende Geldleistungen. Abfindungen (§§ 76, 78), einmalige Beihilfen (§ 71 Abs. 1 bis 3), Sterbegeld etc. gehören nicht dazu. Verletztengeld und Übergangsgeld sind ausdrücklich ausgenommen. Für diese Leistungen gelten die allgemeinen Vorschriften (§ 38 SGB I). Zu den Leistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte ...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / 1. Verletztengeld und kongruenter Erwerbsschaden eines selbstständigen Unternehmers

Rz. 1 BGH, Urt. v. 23.2.2010 – VI ZR 331/08, VersR 2010, 550 Zitat BGB §§ 249, 252 S. 2 Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der kongruente Erwerbsschaden eines selbstständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu sc...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 5 Nach Auffassung des Berufungsgerichts hatte die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Verletztengeldes und der darauf gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Die Beklagte habe den während der Arbeitsunfähigkeit des Mitglieds der Klägerin entstandenen Verdienstausfall gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 842 BGB zu ersetzen. Dieser sei gemäß § 116 Ab...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 2 Die Klägerin begehrte als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung von der Beklagten als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihr Mitglied N. nach einem Verkehrsunfall erbracht hat. Die Haftung der Beklagten dem Grunde nach stand außer Streit. Rz. 3 N. erlitt bei dem Verkehrsunfall erhebliche Verletzungen. Neben weiteren Leistun...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 1. Regelaltersrente §§ 35, 235 SGB VI

Rz. 8 Wer eine Wartezeit von fünf Jahren zurückgelegt hat gem. §§ 50, 51 Abs. 1 SGB VI und 1964 oder später geboren ist, kann mit 67 in die Regelaltersrente wechseln. Das Eintrittsalter wird gem. § 235 SGB VI für die Jahrgänge bis 1963 in zweitmonatigen Schritten angehoben; Einzelheiten dazu enthält die nachfolgende Tabelle in der weißen Spalte: Rz. 9 Tabellenübersicht Alters...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 218 Das Berufungsgericht hatte ausgeführt, die Entscheidung des Rechtsstreits hänge von der Frage ab, ob der ohne Beteiligung des Beklagten erlassene Bescheid vom 26.1.2010 bestandskräftig sei und das Berufungsgericht gemäß § 118 SGB X binde. Insoweit seien das von dem Beklagten eingeleitete Verwaltungsverfahren und ein sich möglicherweise anschließendes sozialgerichtlic...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / 2. Rente und Krankengeldbezug

Rz. 43 Krankengeldbezieher sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI. Die Krankenkasse führt die entsprechenden Beiträge in die Rentenkasse ab, § 176 Abs. 1 SGB VI. Getragen werden die Beiträge vom Versicherten und von der Krankenkasse je hälftig, § 170 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus 80 % des Arbeitsentge...mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / a) Der Fall

Rz. 290 Der Kläger verlangte Schadensersatz nach einem Arbeitsunfall vom 28.9.1999, für den die Berufsgenossenschaft zunächst Verletztengeld und dann eine Verletztenrente gezahlt hatte. Rz. 291 Zum Unfallzeitpunkt stand der Kläger auf einer Aluminiumleiter, die auf einem Gleiskörper aufgestellt war, um Schalbretter von der Unterseite einer Autobahnbrücke abzumontieren. Gegen ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 541 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand. Etwaige Ansprüche der Klägerin aus § 110 Abs. 1 SGB VII waren gemäß § 113 S. 1 SGB VII verjährt. Rz. 542 Nach dieser Vorschrift gelten für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 SGB VII die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 BGB entsprechend mit der Maßgabe, dass die Frist ...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 104 Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Feststellungen des Berufungsgerichts ließen nicht erkennen, ob und inwieweit die Klägerin aktivlegitimiert war. Rz. 105 Mit Recht wies die Revision darauf hin, dass der Anspruch des R. gegen den Schädiger bzw. gegen den hinter ihm stehenden Haftpflichtversicherer – nunmehr d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förde...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / a) Der Fall

Rz. 537 Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, nahm die Beklagte gemäß §§ 110 Abs. 1, 111 S. 1 SGB VII auf Ersatz von Aufwendungen für einen Arbeitsunfall ihrer Versicherten D. und H. in Anspruch, die bei der Beklagten beschäftigt waren. Rz. 538 Die Beklagte war damit beauftragt, an einem Einkaufszentrum Zimmermannsarbeiten auszuführen, wozu auch die...mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Im Gegensatz zur Vorgängernorm des § 562 Abs. 2 RVO ist der Bezug von Übergangsgeld nicht mehr von einem zwischenzeitlichen Eintritt von Erwerbsunfähigkeit abhängig. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Norm si...mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm sieht Verletztengeld in den Fällen einer erstmaligen oder mehrfachen Wiedererkrankung an den Folgen des Versicherungsfalls vor. Sie soll den aktuellen Einkommensverlust ausgleichen.mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Verletztengeld wird erneut gewährt, wenn der Versicherte an den Folgen des Versicherungsfalls wieder erkrankt und die Voraussetzungen des § 45 vorliegen. Ausreichend ist daher nicht allein die Wiedererkrankung. Vielmehr muss sie zur Arbeitsunfähigkeit führen oder eine Maßnahme der Heilbehandlung nach sich ziehen, wegen der der Versicherte eine ganztägige Erwerbstätigke...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 normiert den Beginn der Zahlung von Verletztengeld. Nach Abs. 2 kann durch Satzung bestimmt werden, dass bei Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern sowie bei den den Unternehmern Gleichgestellten in den ersten 13 Wochen Verletztengeld gar nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Abs. 3 regelt das Ende des Verletztengeldbezuges in verschiedenen Fallkonstell...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.1 Ende der Arbeitsunfähigkeit, der Heilbehandlungsmaßnahme oder Anspruch auf Übergangsgeld

Rz. 8 Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1). Die Regelung betrifft den Normalfall, in dem durch die Heilbehandlungsmaßnahmen Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt worden ist oder eine verweisbare Tätigkeit für den Versicherten gefunden wurde (vgl. dazu Komm. zu § 45). Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 endet da...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.3 Ablauf der 78. Woche

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 endet das Verletztengeld im Übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung. Durch die grundsätzliche Begrenzung der Anspruchsdauer auf 78 Wochen wird der Gleichlauf des Verletztengeldes mit dem Krankengeld i. S. d. § 44 SGB V sichergestellt. Die Fo...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festge...mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Im Gegensatz zur Vorgängernorm des § 562 Abs. 2 RVO ist der Bezug von Übergangsgeld nicht mehr von einem zwischenzeitlichen Eintritt von Erwerbsunfähigkeit abhängig.mehr

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Jung, SGB VII § 48 Verletzt... / 3 Literatur

Rz. 9 Benz, Wiedererkrankung und Verletztengeldanspruch bei Wegfall oder Änderung des Versichertenstatus, BG 1997, 319. ders., Der Anspruch auf Übergangsgeld bei Unterbrechung einer überbetrieblich durchgeführten beruflichen Bildungsmaßnahme, BG 2003, 238.mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.1 Abschluss der Heilbehandlung

Rz. 15 Hinsichtlich des genauen Zeitpunktes der Beendigung unterscheidet Abs. 3 Satz 2 insgesamt 3 Fallkonstellationen: Wenn die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, dass die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können, endet das Verletztengeld mit diesem Tag (Nr. 1). Eine Berufs- oder Erwerbstätigkeit steht zur Verf...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2 Kein Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit und keine berufliche Rehabilitation

Rz. 13 Schließlich endet der Anspruch auf Verletztengeld gemäß Abs. 3 Satz 2, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass Arbeitsfähigkeit wieder eintritt und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, aber nur dann, wenn einer der Beendigungstatbestände nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 3 gegeben ist. Hierdurch wird der Charakter des Verletztengeldes als vor...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.2 Bezug von Renten und rentenähnlichen Leistungen

Rz. 16 Sofern der Versicherte Leistungen nach § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V bezieht, endet das Verletztengeld am Tag vor deren Beginn, es sei denn, dass diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen. Da auch diese Leistungen langfristig Lohnersatzfunktion haben, verhindert die Norm insoweit Doppelzahlungen. Hierzu zählen insbesondere die Rente wegen voller Erw...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.2 Sonderregelung für Unternehmer (Karenzregelung)

Rz. 6 Die Träger der Unfallversicherung haben nach Abs. 2 die Möglichkeit, durch Satzung zu bestimmen, dass Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern und den nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 den Unternehmern Gleichgestellten Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen, gar nicht oder nur zum Teil ausgezahlt wird. Dies liegt im Ermessen des Satzungsgebers. Die Reg...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3 Anspruchsende

Rz. 7 Abs. 3 regelt das Ende des Anspruchs von Verletztengeld. Hieran knüpft § 72 Abs. 1 Nr. 1 den Beginn der Renten an Versicherte. Weitere in Betracht kommende Zeitpunkte des Rentenbeginns regelt § 72 Abs. 1 Nr. 2. Der Anspruch auf Verletztengeld unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Beschränkung (BSG, Urteil v. 30.10.2007, B 2 U 31/06 R), es sei denn, es liegt einer ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.3 Verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Beendigung

Rz. 19 Verfahrensrechtlich hängt die Beendigung des Verletztengeldes von der Art der Bewilligung ab. Wenn es zeitlich befristet wurde, endet der Bezug automatisch mit Fristablauf. Eines aufhebenden Verwaltungsaktes bedarf es hier nicht. Wird das Verletztengeld in Form eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung gewährt, ist die Bewilligung gemäß § 48 Abs. 1 SGB X bei einer wesent...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.1 Anspruchsbeginn

Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird gemäß Abs. 1 das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststellung für den Träger ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999, 104. Benz/Köllner, Das Ende des Verletztengeldanspruchs , Das Ende des Verletztengeldanspruchs (§ 46 Abs. 3 SGB VII), BG 2000, 39. Fuchs, Was bringt die neue VO (EG) Nr. 883/2004?, SGb 2008, 201. Heinz, Zur Beendigung der Verletztengeldzahlung, SGb 2016, 25. Molkentin, ...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.3 Konkurrenzen

Rz. 13 Das Übergangsgeld folgt grundsätzlich zeitlich dem Bezug von Verletztengeld nach § 45 , da der Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 das Verletztengeld beendet. Werden neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Einrichtung indes gleichzeitig Maßnahmen der Heilbehandlung erbracht, wird unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 3 weiter Verletz...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsbeginn Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird gemäß Abs. 1 das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststell...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 4 Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht in den übrigen Fällen des § 35 unabhängig davon, ob die Leistung stationär, teilstationär oder ambulant erbracht wird oder Arbeitsunfähigkeit besteht oder der Betroffene wegen der Leistung zur Teilhabe an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert wird. Aus dem Sinn und Zweck der Norm, den Unterhalt zu sichern, der ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, abzust...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des SGB IX. Soweit in den §§ 66 bis 71 ff. SGB IX nichts geregelt ist, gelten die Vorschriften zum Verletztengeld entsprechend.mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Verweis auf die Vorschriften des SGB IX führt zu einer einheitlichen Höhe und Berechnung von Übergangsgeld, das bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gezahlt wird. Eigenständige Regelungen trifft das SGB IX nicht nur zur Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes (§ 66 SGB IX), sondern auch zur Berechnung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.3.5 Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen (Nr. 5)

Rz. 27 Nr. 5 erfasst Mitglieder, die Verletztengeld nach § 45 SGB VII, Versorgungskrankengeld nach § 16 BVG (bis 31.12.2024: Krankengeld der sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV) bzw. ab 1.1.2025 Krankengeld der sozialen Entschädigung und Krankengeld der Soldatenentschädigung nach dem SGB XIV oder vergleichbare Entgeltersatzleistungen beziehen.mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 47a SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und § 172a SGB VI für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schließt eine Gesetzeslücke, indem für die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreiten Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen der...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.3.4 Mitglieder bei fortbestehender Mitgliedschaft (Nr. 4)

Rz. 26 Nr. 4 erfasst Mitglieder, deren Mitgliedschaft fortbesteht, solange von einem Rehabilitationsträger während einer Leistung zu medizinischen Reputation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld gezahlt wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 3) sowie Mitglieder, deren Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst nach Maßgabe von § 193 Abs. 2 bis 5 oder nach § 8 des Ei...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Verletztenrente / 3 Beginn

Die Verletztenrente beginnt mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. Das ist der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit (bei einem missglückten Arbeitsversuch besteht weiter Arbeitsunfähigkeit) oder der letzte Tag der Heilbehandlung oder der Tag vor Beginn des Übergangsgeldes, d. h., dass Rente und Übergangsgeld gleichzeitig zustehen können; an...mehr

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Arbeitslosengeld / 7.2 Ruhen bei anderen Sozialleistungen (§ 156 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist: Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz, dem eine Leistung zur Teilhabe zugrunde liegt, wegen der keine ganztägige Erwerb...mehr