Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999, 104. Benz/Köllner, Das Ende des Verletztengeldanspruchs , Das Ende des Verletztengeldanspruchs (§ 46 Abs. 3 SGB VII), BG 2000, 39. Fuchs, Was bringt die neue VO (EG) Nr. 883/2004?, SGb 2008, 201. Heinz, Zur Beendigung der Verletztengeldzahlung, SGb 2016, 25. Molkentin, ...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.3 Konkurrenzen

Rz. 13 Das Übergangsgeld folgt grundsätzlich zeitlich dem Bezug von Verletztengeld nach § 45 , da der Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 das Verletztengeld beendet. Werden neben den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Einrichtung indes gleichzeitig Maßnahmen der Heilbehandlung erbracht, wird unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 3 weiter Verletz...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsbeginn Rz. 3 Bei Arbeitsunfähigkeit wird gemäß Abs. 1 das Verletztengeld nach dem Gesetzeswortlaut von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden ist. Die Feststellung kann von jedem Arzt getroffen werden (BSG, Urteil v. 24.2.1976, 5 RKn 26/75 ). Da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ein Beweismittel ist, ist die Feststell...mehr

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Jung, SGB VII § 49 Übergang... / 2.1.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 4 Der Anspruch auf Übergangsgeld besteht in den übrigen Fällen des § 35 unabhängig davon, ob die Leistung stationär, teilstationär oder ambulant erbracht wird oder Arbeitsunfähigkeit besteht oder der Betroffene wegen der Leistung zur Teilhabe an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert wird. Aus dem Sinn und Zweck der Norm, den Unterhalt zu sichern, der ...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, abzust...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 schreibt für Bezieher von Verletztengeld die entsprechende Anwendung von § 47a SGB V vor, wenn diese gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind. Dies betrifft Beschäftigte und selbständig Tätige, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versicherungsei...mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des SGB IX. Soweit in den §§ 66 bis 71 ff. SGB IX nichts geregelt ist, gelten die Vorschriften zum Verletztengeld entsprechend.mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Verweis auf die Vorschriften des SGB IX führt zu einer einheitlichen Höhe und Berechnung von Übergangsgeld, das bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gezahlt wird. Eigenständige Regelungen trifft das SGB IX nicht nur zur Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes (§ 66 SGB IX), sondern auch zur Berechnung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.3.5 Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen (Nr. 5)

Rz. 27 Nr. 5 erfasst Mitglieder, die Verletztengeld nach § 45 SGB VII, Versorgungskrankengeld nach § 16 BVG (bis 31.12.2024: Krankengeld der sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV) bzw. ab 1.1.2025 Krankengeld der sozialen Entschädigung und Krankengeld der Soldatenentschädigung nach dem SGB XIV oder vergleichbare Entgeltersatzleistungen beziehen.mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.3.4 Mitglieder bei fortbestehender Mitgliedschaft (Nr. 4)

Rz. 26 Nr. 4 erfasst Mitglieder, deren Mitgliedschaft fortbesteht, solange von einem Rehabilitationsträger während einer Leistung zu medizinischen Reputation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld gezahlt wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 3) sowie Mitglieder, deren Mitgliedschaft bei Wehrdienst oder Zivildienst nach Maßgabe von § 193 Abs. 2 bis 5 oder nach § 8 des Ei...mehr

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Jung, SGB VII § 47a Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 47a SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und § 172a SGB VI für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie schließt eine Gesetzeslücke, indem für die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreiten Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen der...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztenrente / 3 Beginn

Die Verletztenrente beginnt mit dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. Das ist der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit (bei einem missglückten Arbeitsversuch besteht weiter Arbeitsunfähigkeit) oder der letzte Tag der Heilbehandlung oder der Tag vor Beginn des Übergangsgeldes, d. h., dass Rente und Übergangsgeld gleichzeitig zustehen können; an...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 1 Durchführung

Arbeitserprobungen werden in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation erbracht (Berufsförderungswerke oder Einrichtungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation). Mit dem Menschen mit Behinderung werden die berufliche Eignung für ein bestimmtes Berufsziel und Auswahl von erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geklärt. Die Arbeitserprobung ist keine Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 2 Nebenleistungen

Neben den Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitserprobung in Zusammenhang stehen, übernehmen die Leistungsträger die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe und die Reisekosten. Durch die Arbeitserprobung wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet. Für die Dauer ist der Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Wird Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorschusszahlung / 1 Ermessensleistung

Ein Sozialleistungsträger kann Vorschüsse von Amts wegen zahlen, wenn der Anspruch auf eine Geldleistung dem Grunde nach festgestellt wurde und lediglich zur Höhe des Anspruchs noch längere Zeit ermittelt werden muss.[1] Es ist in das Ermessen des Sozialleistungsträgers gestellt, Vorschüsse zu zahlen und die Höhe der Zahlung zu bestimmen. Die Geldleistung muss eine Soziallei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.2 Fälligkeit

Ansprüche auf Geldleistungen entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Ermessensleistungen kommt es darauf an, wann die Entscheidung über die Leistung bekannt gegeben wird. Damit wird auch die Geldleistung fällig. Dabei sind abweichende gesetzliche Vorschriften zu beachten. Praxis-Beispiel Fälligkeit von Geldleistungenmehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Mensch mit Behinderung behält während der Arbeitserprobung den leistungsrechtlichen Status, den er vor der Maßnahme innehatte. Entsprechend werden während der Maßnahme Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld der Rentenversicherung während medizinischer Rehabilitation, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weitergezahlt. Der Anspruch richtet sich nach §§ 64 ff. SGB IX bzw. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 2.1.2 Leistungen von Amts wegen

Leistungen, die ohne einen Leistungsantrag zugebilligt werden, werden von der Bekanntgabe der Entscheidung ausgehend verzinst (z. B. Leistungen der Unfallversicherung[1]). Die Verzinsung beginnt, wenn ein Kalendermonat abgelaufen ist, nachdem die Entscheidung bekannt gegeben wurde. Wenn dennoch ein Leistungsantrag gestellt wird, werden die Geldleistungen erst nach 6 Kalenderm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / 2.2 Übertragene Aufgaben

Neben den eigenen Aufgaben führen die Krankenkassen übertragene Aufgaben aus. Diese beruhen auf einem gesetzlichen Auftrag oder auf einem vertraglich vereinbarten Auftragsverhältnis. Krankenkassen ziehen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung ein,[1] erbringen Leistungen der sozialen Entschädig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.2 Ruhen bei anderen Sozialleistungen (§ 156 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf eine der folgenden Leistungen zuerkannt ist: Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Übergangsgeld nach diesem oder einem anderen Gesetz, dem eine Leistung zur Teilhabe zugrunde liegt, wegen der keine ganztägige Erwerb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Unfallversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die Unfallversicherung hat nicht nur die Aufgabe, Risiken für den Fall ihrer Eintrittspflicht abzusichern. Vielmehr erstrecken sich die gesetzlichen Aufgaben der Unfallversicherung auch auf die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles leistet die Unfallversicherung Schadenausgleich für die Heilbehandlung, die Maßn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 862 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.52: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Ve...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 415 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.36: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) gesc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 410 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[1044] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 20. Nachweis einer zulageunschädlichen Verfügung (§ 4 Absatz 4 des 5. VermBG, § 8 VermBDV)

Rz. 105 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die zulageunschädliche Verfügung (Rn. 103f.) ist dem Kreditinstitut, der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder dem Versicherungsunternehmen (§ 8 Absatz 2 VermBDV) oder dem Finanzamt (nur bei einer Anlage im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV) vom Arbeitnehmer (im Todesfall von seinen Erben) wie folgt nachzuweisen: Im Fall der Ehesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 7 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage → Zeile 34] Liegen eine oder mehrere vermögensbildende Anlagen vor, kann hier die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch Eintragung einer "1" beantragt werden. Die notwendigen Daten werden von Ihrem Anbieter durch eine elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (VL-Meldung) an das Finanzamt übermittelt. Anspruch auf Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

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Jung, SGB VII § 80a Vorauss... / 2.3 Wartezeit

Rz. 6 Abs. 2 wandelt die Regelung in § 72 Abs. 1 i. V. m. § 46 Abs. 1 ab für den Personenkreis nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a (landwirtschaftliche Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner). Die mitarbeitenden Familienangehörigen sind hier nicht einbezogen. Nach der ersten Alternative wird eine Wartezeit von 26 Wochen nach dem in § 46 Abs. 1 genannten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.17 Bezug von Sozialleistungen

Rz. 35 Bei Bezug von Sozialleistungen, also bei Personen, die Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Krankengeld der sozialen Entschädigung beziehen, bestimmt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte nach der für die Sozialleistung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage; § 166 Abs. 1 Nr. 2 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.13).mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.2 Beiträge für Anrechnungszeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 gilt für Zeiten vor dem 1.1.1992, für die für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind. Damit verweist Abs. 2 auf § 247 Abs. 1; danach sind Beitragszeiten auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Abs. 2 bezieht sich auf Beitrag...mehr

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§ 6 Anspruchsübergang / I. Systematik des Anspruchsübergangs

Rz. 4 Erleidet ein Geschädigter infolge eines Verkehrsunfalls einen erheblichen Personenschaden, löst dies unabhängig von der Verursachungs- und Verschuldensfrage in aller Regel Ansprüche gegen die Träger der Sozialversicherung und der Sozialhilfe aus. In Frage kommen z.B. Ansprüche des Geschädigten gegen seinen gesetzlichen Krankenversicherer auf Ausgleich der Behandlungsko...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 1. Bedeutung des Nettoeinkommens für das Krankentagegeld (§ 4 Abs. 2 MB/KT)

Rz. 697 Gemäß § 4 Abs. 2 MB/KT darf das Krankentagegeld – zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern oder Krankengeldern – das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen der versicherten Person nicht übersteigen. Dabei ist für die Berechnung des Nettoeinkommens maßgeblich der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antr...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / A. Übersicht

Rz. 1 Auch wenn ein haftungs- und anspruchsbegründendes Fehlverhalten vorliegt, das die Voraussetzungen einer der vorangegangenen Anspruchsgrundlagen erfüllt, heißt dies nicht in jedem Fall, dass der Geschädigte den Schädiger uneingeschränkt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Regelungen der §§ 104 ff. SGB VII. Sie beschäftig...mehr

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Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 11 Anrechnungspflicht

Rz. 26 Der Arbeitnehmer muss sich nach § 616 Satz 2 BGB den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt. Zahlungen aus freiwilligen Versicherungen, gleichgültig ob von einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung, sind nicht an...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Jung, SGB VII § 7 Begriff / 2.2.1 Begriffsinhalt und Abgrenzung

Rz. 4 Der Begriff des Versicherungsfalles wird im Gesetz nicht definiert. Allgemein wird darunter die Umschreibung des Versicherungswagnisses verstanden. Der Eintritt eines Versicherungsfalles ist – von vorbeugenden Leistungen abgesehen – zwingende Voraussetzung für den Eintritt eines Leistungsfalles; er darf jedoch nicht mit dem Leistungsfall gleichgesetzt werden (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 3 Versicher... / 2.8.1 Gesetzlicher Umfang

Rz. 26 Entspricht die Satzungsregelung dem Gesetzeswortlaut, umfasst sie alle betriebsfremden Personen, die sich erlaubtermaßen auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten. Im Gegensatz zu allen anderen die Versicherungspflicht begründenden Vorschriften kommt es auf einen besonderen betrieblichen Zweck des Aufenthaltes nicht an, so dass die körperliche Anwesenheit allein ausr...mehr

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Sauer, SGB III § 425 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Regelung bezieht sich über arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen hinaus auf jegliche Versicherungszeiten, die nach dem AFG beitragspflichtig waren bzw. solchen Zeiten gleichgestellt wurden. Rz. 3 Der Anwendungsbereich der Vorschrift wird aus der Gegenüberstellung der maßgebenden Sachverhalte nach dem AFG und ihrer Bewertung nach dem SGB III ersichtlich...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.3 Eintritt von gesundheitlichen Komplikationen wegen der Spende

Rz. 63 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht solange, wie der Spender bei komplikationslosem Verlauf mit der Arbeit aussetzen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet. Eine generelle Höchstanspruchsdauer ist nicht vorgesehen. Es stellt sich nun die Frage, ob der Spender bei langer spendenbedingter Arbeitsunfähigkeit evtl. wegen gesundheitlicher Komplikat...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 59 Der Anspruch auf das Krankengeld nach § 44a besteht für jeden Tag, an dem der Spender einen Verdienstausfall erleidet, weil er wegen notwendiger spendenbedingten Untersuchungen, Behandlungen oder Vorstellungen oder den gesundheitlichen Folgen der Untersuchungen und Spende arbeitsunfähig (Definition vgl. Rz. 13 f.) ist. Sog. "Wartetage" bis zum Beginn des Anspruchs gib...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 40 Gemeinsames Rundschreiben v. 7.9.2022 i. d. F. v. 13.3.2024 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGBV und zum Verletztengeld nach § 45 SGB V: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2024_03_13_NS_FLB_TOP_02_24c24i4444b45SGBV45SGBVII47SGBXIV_Aktualisierung_der_GR_zu_Entgeltersatzleistungen_Anl3.pdf Arbeitshilfe der BAR zum Thema "Da...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.1 Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 5 Das Krankengeld hat die Aufgabe, dem erwerbstätigen Versicherten für eine gewisse Dauer in einem bestimmten Umfang den Lebensstandard zu sichern, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit (vgl. Rz. 10 ff.) oder wegen einer zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4 Abs. 2) durchgeführten stationären Krankenhausbehandlung oder stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilita...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.1 Netto-Erwerbseinkommen von unter 40 % der Bezugsgröße

Rz. 34 Nach § 2 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie (vgl. Rz. 43) werden auf Antrag Versicherte und Rentner von der Zuzahlungspflicht vollständig befreit, wenn deren monatliches Netto-Erwerbseinkommen (Rz. 35) 40 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 Abs. 1 SGB IV) nicht übersteigt. Die monatliche Bezugsgröße i. S. d. Richtlinie beträgt im Jahr 2024 bundeseinheitlich 3.535,00 EUR; ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.2.1 Stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung

Rz. 9 Losgelöst von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44 Abs. 1 bei einer zulasten der Krankenkasse durchgeführten stationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 39 i. V. m. § 108) Zu der stationären Behandlung i. d. S. zählen wegen § 39 Abs. 1 S. 5 auch stationsäquivalente psychiatrische Behandlungen (§ 115d) oder...mehr