Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB VII eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die mit dem vorgenannten Gesetz geschaffene Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Betriebs- und H...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erstreckt die Betriebs- und Haushaltshilfe auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 5c versicherten Personen, also die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig Tätigen. Dabei muss es sich auch bei den Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschafte...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die mit dem vorgenannten Gesetz geschaffene Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Betriebs- und Haushaltshilfe gemäß der §§ 54 und 55 (Abs. 1) und bestimmt die Voraussetzungen (Abs. 2) sowie die Höhe (Abs. 3) des Verletztengeldes. Das Verletztengeld gemäß der Vorschrift ist eine gesetzlich festgesetzte Pauschale für landwirts...mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 9 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 55a Rz. 6 und 7. Krasney/Burchardt/Kruschinsky/Becker, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, § 55 Rz. 13.mehr

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Jung, SGB VII § 55a Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) mit Wirkung zum 1.1.2008 in das SGB VII eingefügt.mehr

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Jung, SGB VII § 175 Erstatt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da bei der Entschädigung des Verletzten grundsätzlich das Entgelt des Versicherten in seinem Hauptberuf zu berücksichtigen ist (vgl. §§ 82 ff.) hätte die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Basis des im Hauptberuf erzielten höheren Entgeltes des Verletzten diesem gegenüber Leistungen zu erbringen. Dieses unbillige Ergebnis verhindert die Regelung einerseits. R...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.6 Strafgefangene

Rz. 26 Abs. 3 entspricht § 571 Abs. 2 RVO. Strafgefangene haben als Versicherte gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Entsprechend können sie Geldleistungen wie etwa Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Verletztengeld beanspruchen, wenn diese aus einem Arbeitsunfall während des Strafvollzuges resultieren. Dafür be...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.2.1 Regelungen zur Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern bei Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 55 Die Versicherungspflicht von Sozialleistungsbeziehern wurde erstmalig durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation v. 7.8.1974 (BGBl. I S. 1881) mit Wirkung zum 1.10.1974 für Arbeitsunfähige sowie Empfänger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt (§ 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. a bis c RVO, ...mehr

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Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Der von § 83 erfasste Personenkreis umschließt kraft Gesetzes versicherte selbständig Tätige (Satz 1 Fallgruppe 1). Dies sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 versicherte Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 versicherte Selbständige im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege. Nicht dazu zählen hingegen Selbsthilfe-Bauherren nach § 2 Abs. 1 Nr. 16...mehr

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Jung, SGB VII § 55 Art und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ursprünglich regelte der § 55 den Anspruch auf Verletztengeld anstelle der Gestellung einer Ersatzkraft und bestimmte in diesem Zusammenhang die Höhe des Verletztengeldes bei einem landwirtschaftlichen Unternehmer, seinem Ehegatten oder Lebenspartner sowie den im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen. Diese Regelungen finden sich jetzt mittels des LSVMG neu ge...mehr

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Jung, SGB VII § 90 Neufests... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die beiden Vorschriften zur Neufestsetzung des JAV (§§ 90, 91) gelten nach § 214 Abs. 2 Satz 1 auch für vor Inkrafttreten des SGB VII (zum Januar 1997) eingetretene Versicherungsfälle. Wird ein Tatbestand der §§ 90, 91 nach Ende 2020 verwirklicht, ist die ab 2021 gültige Fassung anzuwenden, auch wenn der Versicherungsfall vor deren Inkrafttreten liegt (Ricke, in: KassK...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.7 Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen

Bezug von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Rz. 18 Für Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld nach den Vorschriften des AFG hatte die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1.1.1983 bis 31.12.1991 gemäß § 1385a RVO, § 112a AVG, 130a RKG Beiträge für Anrechnungszeiten zu zahlen. Die Leistungsbezieher selbst waren nicht an de...mehr

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Jansen, SGB VI § 191 Meldep... / 2.2 Bezieher von Sozialleistungen

Rz. 3 Für die gemäß § 3 Satz 1 Nr. 3 Versicherungspflichtigen (Bezieher von Krankengeld, Krankengeld als Organspender, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder Versorgungskrankengeld) sind die Leistungsträger (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungsträger, Kriegsopferfürsorgestellen) meldepflichtig. Ab dem 1.1.2015 ist die Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3 Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung/Tätigkeit oder eines versicherten Wehr-/Zivildienstes/Wehrdienstverhältnisses besonderer Art (Abs. 2)

Rz. 57 Nach Abs. 2 Satz 1 liegen Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, eines Bezugs von Leistungen zur Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), Ausbildungssuche (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a) vor Vollen...mehr

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Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 83 i. V. m. der jeweiligen Satzungsregelung (vgl. zur Genehmigung § 114 Abs. 2) ist Grundlage des Jahresarbeitsverdienstes (JAV), der sog. Versicherungssumme (Legaldefinition in § 154 Abs. 1 Satz 1), in der sog. Unternehmerversicherung. Er ist lex specialis zur Regelberechnung des § 82 und tritt nicht lediglich in dessen Rahmen an die Stelle des Arbeitseinkommens (vgl...mehr

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Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.4 Mehr als 10-jährige Pflichtbeitragszeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres

Rz. 15 § 237a Abs. 1 Nr. 3 setzt für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen darüber hinaus den Nachweis einer mehr als 10-jährigen Pflichtbeitragszeit für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nach Vollendung des 40. Lebensjahres voraus. Die Vollendung eines Lebensjahres ist auf den Tag genau zu bestimmen; sie ist auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu dat...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

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Jung, SGB VII § 179 Sonderr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 trifft eine Sonderregelung für (§ 157 Abs. 2), wenn gewerbliche Berufsgenossenschaften einer außergewöhnlich hohen Berufskrankheiten-Neulast ausgesetzt sind, der im Verhältnis dazu eine zu geringe Beitragsleistung der versicherten Unternehmen gegenübersteht. In solchen Fällen wird diese Überlast von der Gesamtheit aller gewerblichen Berufsgenossenschaften solid...mehr

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Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.1 Regelfall

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift ist die Berechnungsgrundlage des JAV das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen ( §§ 14, 15 SGB IV ; "dynamische Verweisung" auf die im Zeitpunkt des Versicherungsfalles gültige Fassung: BSG, Urteil v. 23.7.2015, B 2 U 9/14 R; BSG, Urteil v. 16.5.2001, B 5 RJ 46/00 R) der Versicherten in den 12 Monaten vor dem Monat des Eintritts des Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft und ersetzte den bis dahin geltenden § 183 Abs. 2 RVO. Mit § 48 wurden allerdings erstmals Voraussetzungen für das Wiederaufleben des Anspruchs auf Krankengeld nach Ablauf der 3-jährigen Blockfrist eingeführt. Die einzige Änderung des § 48 seit seiner Entstehung betrifft Abs. 3...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.6 Abs. 3 – Anzurechnende Zeiten

Rz. 30 Auf die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) werden grundsätzlich alle Tage, für die Krankengeld wegen derselbe Krankheit (Rz. 10 f.) gezahlt wurde, angerechnet. Bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer werden nicht die Krankengeld-Zahltage (bei vollen Kalendermonaten gemäß § 65 Abs. 7 SGB IX jeweils 30 Zahltage je Monat), sondern die tatsächlichen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.2 Berechnung bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (Abs. 1)

Rz. 7 § 21 Abs. 1 regelt für den Personenkreis der rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die Berechnung des Übergangsgeldes, indem die Vorschrift bei diesem Personenkreis auf die §§ 66 bis 72 SGB IX verweist. Das Übergangsgeld berechnet sich bei diesem Personenkreis gemäß § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. den §§ 66 ff. SGB IX nach folgendem Schema (dazu passendes ...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 6 Krankengeld wird während der Mitgliedschaft zeitlich unbegrenzt gezahlt, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 546 Kalendertage innerhalb von je 3 Jahren. Durch diese Begrenzung des Krankengeldanspruchs soll das Krankengeld den Lebensunterhalt nur während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit sichern. Das Krankengeld dien...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zuschüsse / 3.7.1 Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Krankengeld der sozialen Entschädigung Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzg...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 3 Literatur

Rz. 48 Gemeinsames Rundschreiben vom 7. 9.2022 zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII: https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/eel/gem_rs_kg/2022_09_07_NS_FLB_TOP_01_44SGBV44bSGBV47SGBV47SGBVII_Aktualisierung_des_GR_KG-VG_Anl.pdf, zuletzt abgerufen am 25.5.2023. Besprechungsergebnis "Versicherungs-, beitrags...mehr

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Sommer, SGB V § 44b Kranken... / 2.3 Zeitraum für die Zahlung des Krankengeldes (einschließlich Ruhenstatbestände)

Rz. 31 Der Anspruch auf Krankengeld i. S. d. § 44b besteht, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen (vgl. Rz. 9 ff. und Rz 24 ff.) erfüllt sind. Das Krankengeld ist dann bereits ab dem 1. Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, zu zahlen. Der Anspruch endet an dem Tag, an dem die Mitaufnahme/Begleitung nicht mehr erforderlich ist oder an dem die übrigen Anspruchsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.5 Vermögenswirksame Leistungen und Entgeltfortzahlung

§ 21 Satz 1 TVöD bestimmt, dass in den Fällen der Entgeltfortzahlung nach § 6 Abs. 3 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 26, § 27 und § 29 das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile weitergezahlt werden. Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen in einem Monatsbetrag festgelegten Entgeltbestandteil. Im Übrigen haben die...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.3 Verletztengeld bei Beziehern von Sozialleistungen

Rz. 18 Eine erste Sonderregelung sieht Abs. 2 für die Berechnung des Verletztengeldes von Versicherten vor, die Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld, und nicht nur Leistungen für Erstausstattungen für Bekleidungen bei Schwangerschaft und Geburt nach dem SGB II, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Sie erhalten Verletztengeld in Höhe des Krank...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.5 Verletztengeld während eines Freiheitsentzuges

Rz. 21 Eine weitere Sonderregelung trifft Abs. 6 für einen Versicherungsfall, der sich während einer aufgrund eines Gesetzes angeordneten Freiheitsentziehung ereignet. Das Verletztengeld von Strafgefangenen ist auf der Basis des während ihrer Beschäftigung im Strafvollzug erlangten Arbeitsentgelts zu berechnen. Sofern das für sie günstiger ist, erhalten sie nach ihrer Entlas...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.6 Verletztengeld bei Unternehmern, Ehepartnern etc. (Abs. 5)

Rz. 22 Gemäß Abs. 5 erhalten Versicherte, die den Versicherungsfall infolge einer Tätigkeit als Unternehmer, mitarbeitender Ehegatte oder Lebenspartner oder den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte erlitten haben, Verletztengeld je Kalendertag in Höhe des 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes. Der persönliche Anwendungsbereich des Abs. 5 umfasst daher die kra...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für mode...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.2 Höhe des Verletztengeldes

Rz. 17 Das Verletztengeld beläuft sich gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf 80 % des Regelentgelts und weicht damit der Höhe nach vom Krankengeld ab, das gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V nur 70 % des Regelentgelts beträgt. Es darf das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 SGB V berechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei der Berechnung dieser Obergrenze i. S. d. § 47 Abs. 1 Satz 4...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.1 Inhalt

Rz. 2 Die Vorschrift normiert die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verletztengeld bei einer Ersterkrankung in verschiedenen Konstellationen. Abs. 1 regelt die Anforderungen an einen Bezug von Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit oder einer Heilbehandlung, die eine ganztägige Erwerbstätigkeit ausschließt. Abs. 2 stellt die Voraussetzungen für den Bezug von Verletzt...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 3 Literatur

Rz. 20 Benz, Die Neuregelung des Rechts der beruflichen (Teilhabe am Arbeitsleben und sozialen (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) Rehabilitation durch das SGB IX, BG 2001 S. 551. ders., Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Verletztengeldanspruchs bei ungelernten Arbeitnehmern, WzS 1999 S. 104. Krasney, Verletztengeld bei Erkrankung des Kindes, SGb 2017 S. 669. Molkentin, Geset...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.7 Anpassung des Verletztengeldes

Rz. 23 Gemäß § 70 SGB IX wird das Verletztengeld dynamisiert. Die dem Verletztengeld zugrunde liegende Berechnungsgrundlage ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums entsprechend der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr an die Entwicklung der Brut...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.2 Funktion

Rz. 3 Das Verletztengeld hat die Funktion, den infolge des Versicherungsfalls eingetretenen Verlust von Bezügen aus der versicherten Tätigkeit oder von bestimmten Transferleistungen auszugleichen. Es wird während einer Arbeitsunfähigkeit oder neben den Leistungen zur Heilbehandlung und zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Der Anspruch auf Verletztengeld entsteht daher unmit...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 1.3 Abgrenzung zum Krankengeld nach § 44 SGB V

Rz. 4 Das Verletztengeld ist vom Krankengeld nach § 44 SGB V abzugrenzen, das ebenfalls Entgeltersatzfunktion hat und an einen ähnlichen Sachverhalt anknüpft. In der Regel liegen die Voraussetzungen für den Bezug des Krankengeldes gleichzeitig vor. Eine Konkurrenzsituation entsteht indes nur, wenn zugleich eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht und...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.8 Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines verletzten Kindes (Abs. 4)

Rz. 17 Wenn durch einen Versicherungsfall ein versichertes Kind verletzt wird und dieses von einem Elternteil beaufsichtigt, betreut oder gepflegt wird, hat dieser für die Zeit Anspruch auf Kinderpflege-Verletztengeld nach Abs. 4 i. V. m. § 45 SGB V (Rechtsgrundverweisung). Es gleicht den infolge der Pflege etc. des Kindes entstandenen Verdienstausfall aus (vgl. § 126 SGB II...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.3 Kausalität

Rz. 9 Die Arbeitsunfähigkeit und die Heilbehandlungsmaßnahmen, wegen derer der Versicherte an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit gehindert ist, müssen jeweils infolge des Versicherungsfalls eintreten (§ 45 Abs. 1 Nr. 1; vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.8.2012, L 17 U 41/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.2.2013, L 3 U 205/09). Versicherungsfälle sind Arbeitsunf...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.7 Zusammentreffen von Maßnahmen der Heilbehandlung mit berufsfördernden Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 16 Wenn in einer Einrichtung an Versicherte gleichzeitig Maßnahmen zur Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, besteht Anspruch auf Verletztengeld. Die Regelung löst den Widerspruch zwischen § 45 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, nach dem bei Maßnahmen zur Heilbehandlung Verletztengeld zu zahlen ist, und § 49, der bei Leistungen zur Teilhabe am Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr