Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Schadensgruppen

Rz. 190 Der Ausfall bei der eigenen Bedarfsdeckung gehört in die Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse, der Ausfall bei der Haushaltsführung für die Familienmitglieder wird dagegen dem Erwerbsschaden zugeordnet; insoweit ist die Haushaltstätigkeit heute einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit gleichgestellt.[401] Rz. 191 Die Unterscheidung hat für den Anspruchsübergang nac...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / III. Einzelfragen

Rz. 431 Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB tritt nur dann ein, wenn die Ersatzforderung gleichzeitig auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.[536] Jeder Gesamtgläubiger ist berechtigt, den gesamten Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen geltend zu machen und einzuklagen.[537] Sofern einer der Gesamtgläubiger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-Truppenstatu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Schadensfälle im Zeitraum vom 1.1.1984 bis 31.12.1991

Rz. 244 Das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22.12.1983[331] führte mit Wirkung ab 1.1.1984 in der Rentenversicherung zur Streichung derjenigen Vorschriften, die die Beitragspflicht der Sozialversicherungsträger begründet hatten. Stattdessen bestimmte der neu eingeführte § 1385b Abs. 1 RVO a.F., dass bei Zahlung von Kranken- und Verletztengeld usw. "Beiträge" zur Rentenversic...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Zweck des Übergangs

Rz. 12 § 116 SGB X dient[15] wie zuvor § 1542 RVO a.F. der Entlastung der Solidargemeinschaft der Sozialversicherten. Dem Schädiger wird der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei.[16] Die Legalzession des § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X soll bewirken, dass der Lei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehende Leistungen

Rn. 78 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daher sind in den Progressionsvorbehalt zB nicht einzubeziehen: Arbeitslosenbeihilfen nach § 13 EntwicklungshelferG v 18.06.1969 (BGBl I 1969, 549). Dass diese nicht einbezogen werden, hält BFH BStBl II 1988, 674 für verfassungsmäßig. Ausländische Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. ABC der Lohn- bzw Einkommensersatzleistungen, die in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind

Rn. 81 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 AltersteilzeitG s "Aufstockungsbetrag nach dem AltersteilzeitG" Altersübergangsgeld Ab 01.01.1998 wurde durch § 429 SGB III aF Altersübergangsgeld gewährt. Es war eine Rentenart, die ausschließlich im Beitrittsgebiet gezahlt wurde und das Vorruhestandsgeld der ehemaligen DDR ersetzen sollte. Es wurde ab 01.01.2004 wieder aufgehoben (Art 1 Dritt...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug

Rz. 6 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich Verletztengeld bezogen hat (BSG, Urteil v. 15.5.2012, B 2 U 31/11 R). Der Anspruch auf Verletztengeld endet gemäß...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.7.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 7)

Rz. 34 Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, das Versorgungskrankengeld, das Verletztengeld und das Übergangsgeld werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den es vom Rehabilitanden beansprucht werden kann. Kann eine dieser Entgeltersatzleistungen für die volle Zeit eines Kalendermonats beansprucht werden, werden für die Zahlung dieses Kalendermonats ohne Rüc...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Vorschriften über den Beginn der Rente und das Ende des Verletztengeldes (§ 46 Abs. 3) neu strukturiert. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 580 Abs. 2 bis 4, § 589 Abs. 1 Nr. 3, § 590 Abs. 4, § 592 Abs. 1 Satz 2, § 634, § 635 RVO). Eine § 634 Abs. 3 RVO entsprechende Regelung, wonach Re...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.2 Rentenbeginn ohne vorherigen Verletztengeldbezug

Rz. 7 Hat der Verletzte keinen Anspruch auf Verletztengeld, so entsteht gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 der Anspruch auf Rente an dem Tag, der auf den Versicherungsfall folgt. Dies kommt in Betracht, wenn der Versicherte infolge des Versicherungsfalls nicht arbeitsunfähig i. S. der Krankenversicherung geworden ist, Wenn der Versicherte im Zeitpunkt des Versicherungsfalls z. B. Schüle...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1 Leistungen zum Lebensunterhalt bei medizinischen Rehabilitationsleistungen einschließlich sonstiger Leistungen (Abs. 1)

Rz. 9 § 65 Abs. 1 befasst sich mit den Entgeltersatzleistungen, die die Rehabilitationsträger aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation bereitzustellen haben. Hierzu zählen die ambulanten und stationären Leistungen zulasten der Krankenkassen nach §§ 40 bis 42 SGB V, der Rentenversicherungsträger nach den §§ 14, 15, 17 und § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (ohne Leistungen der Frühe...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 65 bezieht sich auf die Leistungen, die ausschließlich im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit bzw. den medizinischen Rehabilitationsleistungen einerseits (vgl. Abs. 1) und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben andererseits (vgl. Abs. 2) in Betracht kommen. Die konkreten Rechtsansprüche auf die Entgeltersatzleistungen ergeben sich unmittelbar aus den für den jeweilig...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 39 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld, Stand: Juli 2019 (http://www.deutsche-rentenversicherung.de). Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger betreffend Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes v. 18./19.6.2019, veröffentlicht im Internet unter https://ww...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.3 Berufliche Eignung/Arbeitserprobung (Abs. 3)

Rz. 24 Die Maßnahmen zur Abklärung der beruflichen Eignung (früher: Berufsfindung; Ermittlung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Rehabilitanden zur Abklärung des Leistungsvermögens, vor allem zur Feststellung der körperlichen, geistigen und psychischen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit) oder Arbeitserprobung (praktische Abklärung v...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.8 Zahlungsweise des Übergangsgelds

Rz. 46 Für welchen Zeitraum das Übergangsgeld zu zahlen ist, ergibt sich indirekt aus § 65. Danach erhält der Rehabilitand Übergangsgeld für die Zeit der Teilnahme an den Teilhabeleistungen. Außerdem wird das Übergangsgeld während der Unterbrechung einer Teilhabeleistung (therapiefreie Tage, kurzfristige Nichtteilnahme usw.; vgl. Komm. zu § 65 sowie zu § 71 Abs. 3), für bestim...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.3 Besonderheiten für Unternehmer

Rz. 13 Abs. 3 enthält eine spezielle Regelung für versicherte Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Unternehmern im Versicherungsschutz gleichgestellte Personen. Der Unfallversicherungsträger (Vertreterversammlung) kann in der Satzung bestimmen, dass für diesen Personenkreis bei Eintritt eines Versicherungsfalls in den ersten 13 Wochen nach dem Tag de...mehr

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Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.7.1 Entgeltersatzleistungen für die Dauer der Teilhabeleistung

Rz. 33 Der Rehabilitand erhält Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld und Übergangsgeld grundsätzlich für die Zeit der aktiven Teilnahme an der Teilhabeleistung für jeden Kalendertag (also auch für therapiefreie Wochenenden). Einzelheiten zum Anspruchszeitraum ergeben sich aus der Komm. zu Rz. 9 ff. (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) und Rz. 14 ff. (L...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.1 Auszahlung laufender Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung für laufende Geldleistungen. Abfindungen (§§ 76, 78), einmalige Beihilfen (§ 71 Abs. 1 bis 3), Sterbegeld etc. gehören nicht dazu. Verletztengeld und Übergangsgeld sind ausdrücklich ausgenommen. Für diese Leistungen gelten die allgemeinen Vorschriften (§ 38 SGB I). Zu den Leistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte ...mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.6 Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Abs. 3)

Rz. 27 Abs. 3 verhindert eine "Doppelentschädigung" des Versicherten (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 104 Rz. 22). Der Geschädigte soll nicht mehr erhalten, als ohne den Versicherungsfall. Die Anwendung der Vorschrift kommt nur in Betracht, wenn der Haftungsausschluss wegen vorsätzlichem Handeln des Unternehmers oder wegen der Entschädigung eines Wegeunfalls nicht eingrei...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 65 haben die Träger der Rentenversicherung sowohl während der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 42 ff. SGB IX i. V. m. § 20 und 21 SGB VI) als auch während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 ff.) sowie die Träger der Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie der Kriegsopferfürsorge (ab 1.1.2024: Träger der Sozialen Entschädigung nac...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1 Überblick

Rz. 7 § 66 Abs. 1 bestimmt den Weg zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld und die Höhe des Übergangsgeldes – und zwar ausschließlich für die Personen, bei denen für die Berechnung des Übergangsgeldes ein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt wird. Das Übergangsgeld wird centgenau berechnet und ausgezahlt. Das bedeutet, dass der Euro-Betra...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krank...mehr

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Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 47 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung im Internet unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger etc. zur Berechnung, Höhe und Zahlu...mehr

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Jung, SGB VII § 81 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Auf Basis des JAV werden Verletztenrenten (§ 56 Abs. 3) einschließlich der Hinterbliebenenrenten (§ 65 Abs. 2, § 68 Abs. 1, § 69 Abs. 4), Hinterbliebenenbeihilfen (§ 71 Abs. 1) sowie in bestimmten Fällen das Verletztengeld (§ 47 Abs. 5 oder 6) und das Übergangsgeld (§ 51 Abs. 5) festgesetzt . Rz. 4 Als JAV, der die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Versiche...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 eine generelle Bestandsschutzregelung für den Fall, dass ein vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts festgestellter oder festzustellender Zahlbetrag höher ist oder länger zu leisten ist (z. B. Verletztengeld) als nach neuem Recht. Abs. 2 übernimmt Übergangs- und Bestandsschutzregelungen aus dem früheren Recht.mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.9 Versicherungsfall und Leistungsfall (Abs. 5)

Rz. 105 Bei Vorliegen einer Berufskrankheit besteht Anspruch auf die im 3. Kapitel vorgesehenen Leistungen (§§ 26 ff.). Dabei sind als Geldleistungen insbesondere Verletztengeld (§§ 45 ff.) und Rente (§§ 56 ff.) zu nennen. Abs. 5 enthält eine Günstigkeitsregel. Die Vorschrift trägt dem Rechnung, dass eine Berufskrankheit nach ihrem Entstehen zeitweise stumm verlaufen kann, w...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.7.2 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit und Reha-Leistungen

Rz. 42 Als Leistung bei Arbeitsunfähigkeit wird nach §§ 45 bis 48 SGB VII Verletztengeld gezahlt, soweit der Betroffene infolge der bereits anerkannten Berufskrankheit arbeitsunfähig erkrankt ist. Ist die drohende Berufskrankheit noch nicht eingetreten und noch nicht anerkannt, so wird Krankengeld nach Maßgabe der §§ 45 bis 51 SGB V bewilligt. In allen Fallkonstellationen si...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2267, 1990 I S. 1337) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 83, Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) um Abs. 2 erweitert, der eine Regelung zu den auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten enthält. Hierbei handelte es sich um ...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.2 Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 2)

Rz. 5 Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Witwen- und Witwerrenten sowie Renten an überlebende Partner eingetragener Lebenspartnerschaften (§ 46), die Waisenrenten (§ 48), die Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) sowie die Renten wegen Todes bei Verschollenheit (§ 49). § 93 findet auch auf das sog. Sterbevi...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.4 Minderung des Verdienstes

Rz. 30 Die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BSG, Urteil v. 4.7.1995, 2 RU 1/94, HVBG-INFO 1995 S. 2410). Der Minderverdienst ist ein Teil der wirtschaftlichen Nachteile. Er wird ermittelt, indem das Nettoentgelt oder das Nettoeinkommen, das der Versicherte nach Aufgabe der Tätigkeit erzielt, verg...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.8.6 Folgen fehlender Mitwirkung

Rz. 102 Abs. 4 Satz 5 regelt die Folgen fehlender Mitwirkung des Versicherten im Zeitraum nach Anerkennung der Berufskrankheit. Die Mitwirkungspflichten des Versicherten nach Abs. 4 Satz 3 dienen der Verhütung einer Gefahr nach Abs. 4 Satz 1, nämlich der Gefahr des Wiederauflebens oder der Verschlimmerung der bereits anerkannten Berufskrankheit. Zu berücksichtigen ist, dass ...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 2.1 Allgemeine Bestandsschutzregelung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Bestandsschutzregelung betrifft Leistungen, die aufgrund von Versicherungsfällen zu leisten sind, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind und die daher nach dem früher geltenden Recht festzustellen war. Sie ist der Regelung in § 48 Abs. 3 SGB X ähnlich. Ist die aus früherem Recht resultierende Leistung höher als sie nach den Vorschriften des SGB VII wäre, wird sie so...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Dauer der Entgeltfortzahlung

Rz. 830 Muster 1a.47: Dauer der Entgeltfortzahlung Muster 1a.47: Dauer der Entgeltfortzahlung Variante 1 Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird die Vergütung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen fortgezahlt. Variante 2 Wird der Arbeitnehmer infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn ein Verschulde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 423 Muster 1b.13: Altersteilzeitvertrag Muster 1b.13: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) geschlossen: 1. Begi...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 418 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[869] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranken...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMFv 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderun...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2.4 Pflichtbeiträge für Bezieher von Übergangsgeld oder Verletztengeld

Rz. 10 Personen, denen ein sonstiger Träger der Rehabilitation (z. B. Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger) mindestens einen Kalendermonat Übergangsgeld gezahlt hat, waren in der Zeit vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 für die Dauer des gesamten Leistungsbezuges pflichtversichert (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c RKG a. F., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a Buchst. c RVO a. F., ...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.2 Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen als Pflichtbeitragszeiten

Rz. 4 Zeiten, für die die Bundesagentur für Arbeit vom 1.7.1978 bis zum 31.12.1982 wegen Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld oder ein sonstiger Leistungsträger vom 1.10.1974 bis zum 31.12.1983 wegen Bezuges von Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld Beiträge gezahlt hat, gelten nach Abs. 2 der Vorschrift als Pfl...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.1 Berücksichtigung von Beiträgen für Anrechnungszeiten als Beitragszeiten

Rz. 3 Zeiten, in denen vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gezahlt worden sind, die ein Versicherter ganz oder teilweise getragen hat, gelten nach Abs. 1 der Vorschrift als Beitragszeiten. Von Abs. 1 werden Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen erfasst, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 Beiträge für Anrechnungszeiten gemäß §...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 3.3.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnersatzleistungen

Stand: EL 119 – ET: 11/2020 Durch Lohnersatzleistungen erhält ein Arbeitnehmer einen Ausgleich dafür, dass Arbeitslohn aus bestimmten Gründen (Krankheit, Arbeitgeberinsolvenz, Elternzeit, vgl. nachfolgende Übersicht) nicht erzielt werden konnte. Lohnersatzleistungen sind regelmäßig einkommensteuerfrei (vgl. § 3 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2, Nr. 67 EStG, Anhang 10), werden aber in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 3 Sonstige Angaben und Veranlagungswahlrechte

Rz. 371 [Steuerfreie Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen → eZeile 43 und Zeile 44] Hier sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind und bleiben, sich aber auf die Berechnung der Steuer der steuerpflichtigen Einkünfte auswirken (Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG) und nicht in den Zeilen 22–24 und 28 der Anlage N einzutragen sind. Z...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Als Nachfolgenorm von § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, § 634 Abs. 1 und 2, § 635 RVO wurde die Vorschrift zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit leichten Änderungen in das SGB VII eingefügt. Nach dem Wortlaut des Abs. 1 ist nun auf den Tag, ab dem (vorher "an dem") die Arbeitsunfähigkeit festge...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 normiert den Beginn der Zahlung von Verletztengeld. Nach Abs. 2 kann durch Satzung bestimmt werden, dass bei Unternehmern, ihren Ehegatten und Lebenspartnern sowie bei den den Unternehmern Gleichgestellten in den ersten 13 Wochen Verletztengeld gar nicht oder nur teilweise gezahlt wird. Abs. 3 regelt das Ende des Verletztengeldbezuges in verschiedenen Fallkonstell...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.1 Ende der Arbeitsunfähigkeit, der Heilbehandlungsmaßnahme oder Anspruch auf Übergangsgeld (Satz 1)

Rz. 8 Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit (Nr. 1 Alt. 1). Die Regelung betrifft den Normalfall, in dem durch die Heilbehandlungsmaßnahmen Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt worden ist oder eine verweisbare Tätigkeit für den Versicherten gefunden wurde (vgl. dazu Komm. zu § 45). Rz. 9 Der Anspruch auf Verletztengeld besteht auch dan...mehr

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Jung, SGB VII § 46 Beginn u... / 2.3.2.3 Ablauf der 78. Woche

Rz. 18 Nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 endet das Verletztengeld im Übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung. Durch die grundsätzliche Begrenzung der Anspruchsdauer auf 78 Wochen wird der Gleichlauf des Verletztengeldes mit dem Krankengeld i. S. d. § 44 SGB V sichergestellt. Die Fo...mehr