Fachbeiträge & Kommentare zu Verletztengeld

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wiedereingliederung / 2 Bezahlung

Der Arbeitnehmer erhält i.d.R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch Kra...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 47 SGB XIV, vormals bis zum 31.12.2024 noch § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§§ 19 ff SEG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 74 Bokeloh, Hinreichende Verbindung von Erziehungszeiten/Versicherungszeiten im für die Rente leistungspflichtigen Mitgliedstaat – Anm. zu EuGH, Urteil vom 22. 2. 2024, Rs. C-283/21, SGb 2024, 540. ders., Grenzüberschreitende Aspekte der rentenrechtlichen Absicherung von Pflegepersonen, DRV 2018, 192. Creytz, Fälligkeit und Verjährung von Beiträgen zur Rentenversicherung f...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.3 Beschäftigte Pflegeperson (Satz 3)

Rz. 63 Satz 3 sieht eine Ausnahmeregelung zu den nach Nr. 1a versicherungspflichtigen Pflegepersonen vor, wenn diese neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind (vgl. insoweit Rz. 7 ff.). Rz. 63a Es entspricht nach der gesetzgeberischen Intentionen nicht Sinn und Zweck der Regelung, die Versicherungspflicht nach § 3 Satz...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB III § 119 Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Liegen die Voraussetzungen von § 119 i. V. m. § 120 zur Vorbeschäftigungszeit (unter Berücksichtigung der Ausnahme in § 121) vor, besteht als Rechtsfolge ein Rechtsanspruch auf Übergangsgeld für den Mensch mit Behinderungen während der Teilnahme an einer behinderungsgerechten Bildungsmaßnahme (einschließlich Eignungsabklärung und Arbeitserprobung). Begünstigt vom Überg...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.1 Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger zahlen Erwerbstätigen bei medizinischen Rehabilitationsleistungen und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Entgeltersatzleistungen. Der Grund: Wegen der Teilnahme an diesen "Maßnahmen" ist der Rehabilitand nicht selten an der ganztägigen Ausübung seiner Beschäftigung/Tätigkeit verhindert. Ihm entsteht deshalb ein Einkommensverlust. Sinn...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.8 Beitragszuschüsse (Abs. 2)

Rz. 78 Nach § 64 Abs. 2 können Menschen mit Behinderung Beitragszuschüsse zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung beanspruchen, wenn ihr Schutz bei Krankheit oder Pflege nicht anderweitig – z. B. durch eine Pflichtversicherung – sichergestellt ist. Besondere Bedeutung hat die Vorschrift für Rehabilitanden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 3a SGB V ver...mehr

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Kindergeld / 7.1 Voraussetzungen für die Berücksichtigung

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ist ein Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz als arbeitsuchend gemeldet ist.[2] Es besteht keine Verpfl...mehr

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Entgeltersatzleistung: Welc... / 4.2 Beitragsfreie laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistung

Das Gesetz erfasst folgende Sozialleistungen, neben denen laufend gezahlte arbeitgeberseitige Leistungen nach der Vergleichsberechnung nicht als beitragspflichtige Einnahmen gelten: Krankengeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Krankenkassen), Verletztengeld und Verletztengeld bei Verletzung des Kindes (Unfallversicherungsträger), Übergangsgeld (Rentenversicherungsträg...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.5 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Die in § 29 Abs. 1 Nr. 4 aufgeführten Leistungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Nebenleistungen der Hauptleistung" bezeichnet. Sie sollen die finanziellen Folgen der Teilnahme an einer Teilhabeleistung ausgleichen (unterhaltssichernde Leistungen, Reisekosten, Haushaltshilfe, Kosten für die erforderliche Kinderbetreuung) oder den Rehabilitationserfolg sic...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.7 Definition: Berechnungsgrundlage

Rz. 16 Nach § 70 Abs. 1 Satz 1 ist die Berechnungsgrundlage der unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen nach einem Jahr anzupassen. Was man unter der "Berechnungsgrundlage" als Ausgangsbetrag für die Berechnung der anzupassenden Leistung konkret versteht, hat der Gesetzgeber weder in § 70 noch in anderen Vorschriften definiert. Allgemein versteht man unter der Berec...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.3.2 Bei selbstständig Tätigen

Rz. 6 Bei selbstständig Tätigen werden die Entgeltersatzleistungen aus dem Arbeitseinkommen berechnet, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Die einzelnen Rehabilitationsträger haben hier bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums folgende trägerspezifische Besonderheiten zu beachten: Übergangsgeld der Rentenversicherung Bei selbstständig Tätigen wird für die Berechnung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.4 Anpassungsfaktor (Abs. 1 letzter HS, Abs. 2 und 4)

Rz. 13 Die unter Rz. 2 aufgeführten Entgeltersatzleistungen sind gemäß § 70 Abs. 2 nach Ablauf von 12 Monaten (365/366 Tage) nach Beendigung des Bemessungszeitraumes anzupassen. Ausgangswert für die Anpassung ist beim Krankengeld und beim Verletztengeld das Brutto-Krankengeld bzw. Brutto-Verletztengeld – also die Leistung vor Abzug von Beiträgen, die vom Krankengeldbezieher ...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.8 Die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Betrages

Rz. 17 Um die einzelnen Schritte zur Errechnung des angepassten Krankengeldes, Übergangsgeldes etc. zu verdeutlichen, ist nachstehend eine Reihenfolge der einzelnen Berechnungsaktivitäten aufgelistet. Die Reihenfolge beschreibt hier exemplarisch den Fall, in dem das Regelentgelt angepasst und daraus wieder der Zahlbetrag der Entgeltleistung errechnet wird:mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.6 Begrenzung auf das zum Zeitpunkt der Anpassung geltende Höchstregelentgelt

Rz. 15 Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens (Regelentgelt; vgl. Komm. zu § 66) darf das Höchstregelentgelt nicht überschreiten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HS 2). Als Höchstregelentgelt wird z. B. beim Übergangsgeld zulasten der (allgemeinen) Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenent...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl das Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V), Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§§ 19 ff. SEG), Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) und/oder Übergangsgeld (§§ 119 ff. SGB III, §§ 20 ff. SGB VI, §§ 49, 50 SGB VII, § 64 SGB XIV, § 30 SEG) kann der Rehabilitand wegen einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit bzw. wegen eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 3 Materialien

Rz. 19 Abschnitt 11 des Gemeinsamen Rundschreibens v. 7.9.2022 zum Krankengeld nach § 44 und § 44b SGBV, Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV i. d. F. v. 11.12.2024. Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand: Juli 2023mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.3.5 Bei der Anwendung des § 69 SGB IX

Rz. 12 Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld oder Übergangsgeld und wechselt eine dieser Leistungen (z. B. statt Krankengeld jetzt Übergangsgeld), wird gemäß § 69 der bisher zugrunde gelegte Bemessungszeitraum übernommen. § 69 verhindert, dass bei einer zeitlichen Aufeinanderfolge d...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 8 Übersicht der Lohnersatzleistungen

Nachfolgend sind die Lohnersatzleistungen in alphabetischer Form aufgeführt: Anpassungsgelder nach § 3 Nr. 60 EStG; Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Arbeitslosengeld; Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG; Elterngeld (auch der Sockelbetrag)[1] nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem In...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.3.1 Bei Arbeitnehmern

Rz. 5 Das nach § 70 anzupassende Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld oder Übergangsgeld ist jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraumes zu dynamisieren, wenn die Leistung über das Regelentgelt berechnet wurde. Die Anpassung setzt voraus, dass seit dem Ende des Bemessungszeitraum...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 18 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher systemgerecht in § 312 eingeordnet worden (Abs. 1 Satz 3). Ohne die Son...mehr

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Sauer, SGB IX § 70 Anpassun... / 2.2 Falls für die Berechnung der Entgeltersatzleistung das Arbeitslosengeld die Grundlage ist

Rz. 4 Ist die Grundlage für die Berechnung der o. g. Entgeltersatzleistungen das Arbeitslosengeld i. S. d. §§ 136 ff. SGB III (vgl. z. B. § 47b SGB V), kommt eine Anpassung des Krankengeldes, des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung, des Krankengeldes der Soldatenentschädigung, des Verletztengeldes und des wegen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation gezahlten Ü...mehr

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Lohnsteuerklassen und Steue... / 2.2 Außersteuerliche Vorteile

Die Steuerklassenwahl ist nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen. Ehegatten sollten daran denken, dass Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, ­Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld von dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängen können. Für Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 4.1 Sozialleistungsbezieher

Beitragspflichtige Einnahmen sind für Personen, die aufgrund von Sozialleistungsbezug kraft Gesetzes oder auf Antrag versicherungspflichtig sind, seit 1.1.1995 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes oder -einkommens. Liegt einem Bezug von Kinderpflegekrankengeld oder Pflegeunterstützungsgeld ein Arbeitsentgelt zugrunde, so ist auf 80 % des laufenden Arbeit...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Nr. 1)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4.3 Entgeltersatzleistungen nach § 69 SGB IX

Rz. 42 Bei Entgeltersatzleistungen – wie Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung oder Übergangsgeld – nach § 69 SGB IX (in seiner ab 1.1.2024 gültigen Fassung) schreibt die Vorschrift das Prinzip der Kontinuität der Bemessungsgrundlage fest. Die Kontinuitätsregelung regelt dabei letztlich lediglich, dass z. B...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.7 Sonstiges

Rz. 32 Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer, der gleichwohl vollschichtig arbeiten kann und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, muss nicht Krankengeld beantragen. Zahlt die Agentur für Arbeit Alg, scheidet ein Erstattungsanspruch gegen die Krankenkasse aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.6.2017, L 11 KR 3513/16). Ebenso kann ein Arbeitnehmer, der arbeitsun...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ...mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält in Abs. 1 eine generelle Bestandsschutzregelung für den Fall, dass ein vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts festgestellter oder festzustellender Zahlbetrag höher ist oder länger zu leisten ist (z. B. Verletztengeld) als nach neuem Recht. Abs. 2 übernimmt Übergangs- und Bestandsschutzregelungen aus dem früheren Recht.mehr

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Jung, SGB VII § 217 Bestand... / 2.1 Allgemeine Bestandsschutzregelung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Bestandsschutzregelung betrifft Leistungen, die aufgrund von Versicherungsfällen zu leisten sind, die vor dem 1.1.1997 eingetreten sind und die daher nach dem früher geltenden Recht festzustellen war. Sie ist der Regelung in § 48 Abs. 3 SGB X ähnlich. Ist die aus früherem Recht resultierende Leistung höher als sie nach den Vorschriften des SGB VII wäre, wird sie so...mehr

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Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.4 Zuschuss zum Übergangsgeld

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung (Leistung zum Lebensunterhalt), die von verschiedenen Sozialleistungsträgern erbracht wird. Das Übergangsgeld gehört zu den unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben.[1] Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte der Rentenversicherung, wenn sie u. a. Leistu...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.4 Verhältnis von Verletztengeld und Verletztenrente

Rz. 29 Eine Verletztenrente schließt den Anspruch auf Zahlung des Verletztengeldes nicht aus. Zwar regelt § 72 Abs. 1 Nr. 1, dass Renten von dem Tag an gezahlt werden, der auf den Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet. Grundsätzlich ist nach dieser Regelung die Zahlung von Verletztengeld neben einer Verletztenrente für den gleichen Versicherungsfall nicht v...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.3.2 Rentenbeginn ohne Verletztengeld (Satz 2)

Rz. 28 Satz 2 bestimmt ein von Satz 1 abweichenden Rentenbeginn, sofern Verletztengeld nicht zu zahlen ist. Die Rente beginnt dann spätestens am Tag nach Ablauf der 13. Woche.mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.1 Rentenbeginn nach Verletztengeldbezug (Nr. 1)

Rz. 14 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls Anspruch auf Verletztengeld nach der alternativen Tatbestandsvoraussetzung der Nr. 1 (§ 45), beginnt die Rente an dem Tag, der dem Tag folgt, an dem der Anspruch auf Verletztengeld endet (vgl. Abs. 1 Nr. 1). Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherte tatsächlich Verletztengeld bezogen hat (BSG, Urteil v. 15.5.2012, ...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.3 Normzweck

Rz. 7 Die Regeln über den Leistungsbeginn von Renten nach Abs. 1 mit der Anknüpfung an das Verletztengeld dienen dazu, dass die Unfallversicherungsträger mit Beginn der beruflichen Rehabilitation Rente und Übergangsgeld zahlen können (BR-Drs. 263/95 S. 264 = BT-Drs. 13/2204 S. 93). Durch die Vorschrift des § 72 Abs. 1 Nr. 1 soll die nahtlose Zahlung von Verletztenrente im An...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 30 Dahm, Die Fälligkeit von Sozialleistungen, VR 2017, 294. ders., Beginn der Verletztenrente bei mehreren Beschäftigungen und Änderung der Verletztengeldhöhe – Anmerkung zu BSG 2. Senat, Urteil vom 23.07.2015, B 2 U 6/14 R, jurisPR-SozR 14/2016 Anm. 1. Geckeler, Verletztengeld nur bis zum erstmaligen Anspruch auf Übergangsgeld – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 16.3.20...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.1.2 Rentenbeginn ohne vorherigen Verletztengeldbezug (Nr. 2)

Rz. 17 Hat der Verletzte i. S. d. der alternativen Tatbestandsvoraussetzung nach Nr. 2 keinen Anspruch auf Verletztengeld, so entsteht gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 der Anspruch auf Rente an dem Tag, der auf den Versicherungsfall folgt. Dies kommt in Betracht, wenn der Versicherte infolge des Versicherungsfalls nicht arbeitsunfähig i. S. d. Krankenversicherung geworden ist, Wenn de...mehr

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Sommer, SGB V § 232b Beitra... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Beziehen versicherungspflichtig Beschäftigte der gesetzlichen Krankenversicherung Pflegeunterstützungsgeld (= eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter i. S. d. § 7 Abs. 1 PflegeZG hat Anspruch auf einen Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG, wenn die oder der Beschäftigte für diesen Zeitraum keine Entgeltf...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Beginn der Renten an Versicherte und differenziert danach, ob zuvor ein Anspruch auf Verletztengeld bestand oder nicht bestand. Rz. 4 Abs. 2 regelt den Beginn der Renten an Hinterbliebene. Rz. 5 Abs. 3 enthält eine Ermächtigung für Satzungsregelungen hinsichtlich des Rentenbeginns für Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner (Let...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 2.3.1 Satzungsregelung (Satz 1)

Rz. 27 Der Unfallversicherungsträger (Vertreterversammlung) kann nach Satz 1 in der Satzung bestimmen, dass für diesen Personenkreis bei Eintritt eines Versicherungsfalls in den ersten 13 Wochen nach dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, die an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert (§ 46 Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 11 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Vorschriften über den Beginn der Rente und das Ende des Verletztengeldes (§ 46 Abs. 3) neu strukturiert. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht; § 580 Abs. 2 bis 4, § 589 Abs. 1 Nr. 3, § 590 Abs. 4, § 592 Abs. 1 Satz 2, § 634, § 635 RVO (vgl. zur Zuordnung zum alten Recht auch BR-Drs. 263/95 ...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.2 Erkrankungen

Rz. 7 Der Anspruch ruht auch im Falle der Zuerkennung von Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung (seit dem 1.1.2024, zuvor: Versorgungskrankengeld für erkrankte Versorgungsberechtigte nach § 16 BVG), Krankengeld der Soldatenentschädigung (ab 1.1.2025 als Folge der Regelung des Soldatenentschädigungsrechts) oder Verletztengeld (§§ 45 ff. SGB VII) an Arbeitsunfähi...mehr

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Sauer, SGB III § 155 Anrech... / 2.2 Fortführung der Beschäftigung

Rz. 16 Abs. 2 räumt dem Arbeitslosen einen Bestandsschutz für das Nebeneinkommen aus der Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit ein, sofern dieses seinen Lebensstandard in nennenswerter Weise mitbestimmt hat. Geschützt bzw. freigestellt wird das Nebeneinkommen, das schon längere Zeit vor der Arbeitslosigkeit erzielt wurde. Dafür wird nicht auf den Umfang des Nebeneinkommens,...mehr

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Jung, SGB VII § 89 Berücksi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Alljährlich erfolgt mit Wirkung zum 1. Juli des Jahres eine Rentenpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der prozentuale Anpassungsfaktor der gesetzlichen Rente aus der Rentenversicherung wird gemäß § 95 Abs. 1 Satz 1 für den JAV als Grundlage für die Berechnung der Verletztenrenten, der Renten an Hinterbliebene (§§ 65 bis 69), der laufenden Beihilfen an Hinte...mehr